Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

Prostitution 2017 - Schon Post vom Amt? - Unterschiedliche Handhabung!

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Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

Ich bekomme fast täglich Screenshots von amtlichen Schreiben, die mir meine Mandaten informativ zusenden. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gab es diese Briefe schon vor den Sommerferien, in der Landeshauptstadt Hannover “passierte” es in dieser Woche. Dies widerspricht auf den ersten Blick der Information, dass Niedersachsen noch keine konkrete Umsetzungsverordnung beschlossen hat.

Aber diese Briefe, die nach meinen Informationen in Niedersachsen bislang lediglich in der Landeshauptstadt verschickt wurden, weisen im Tenor nur auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen hin und sollen nur verdeutlichen, dass man (also die Stadt) die Umsetzung im Blick hat und gesetzeskonform arbeiten will.

Wie die Bearbeitung dann aber “bewältigt” werden soll, ist in Niedersachsen nach wie vor offen, in Bayern und NRW ist man da einen entscheidenden Schritt weiter! Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig präpariert und die Kreise und kreisfreien Städte auch ein Stück weit geschult, um dem erwarteten “Andrang” gerecht werden zu können.

In Schleswig-Holstein (Zentralstelle in Neumünster) soll es bereits erste “Huren-Ausweise” geben: aber diese Info gebe ich unter Vorbehalt, da ich hier quasi aus “zweiter Hand” berichte. Die Nachricht bedarf also der Überprüfung!

Es gibt übrigens bundesweit für die Ämter keine gesetzliche Pflicht die Betreiberinnen und Betreiber von Amts wegen anzuschreiben! Man macht dies also lediglich aus reiner Freundlichkeit, um Dialogbereitschaft zu dokumentieren und um den “Delinquenten” die Chance zu geben, Fristen einzuhalten!

Denn ich schreibe es nochmal: wer es als “Alt-Betreiber” versäumt bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen, dass sie oder er ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe betreibt, verliert den Anspruch das Gewerbe bis zur Erteilung der Erlaubnis fortzuführen. Eine vorübergehende Schließung ist dann für das Amt problemlos möglich! Gefährlich! Die Entstehung einer solchen Situation sollte man unbedingt vermeiden!

Meine anstehenden Büro-Termine und meine September-Reisen sind ganz eng mit diesem Thema verbunden und von Oktober bis Dezember werden dann die Unterlagen gefertigt, die schnell zu einer fetten 100-Seiten-Akte anwachsen können. Wenn nicht jetzt, wann dann? Es ist jetzt an der Zeit die Unterlagen zu sortieren und zu besorgen, da der Countdown läuft und weil 3 Monate sehr schnell vergehen!

Wer auf Post vom Amt wartet und keine bekommt, steht nicht auf der sicheren Seite, sondern ist womöglich einfach (z. B. als Vermieter ohne Gewerbeanmeldung) nirgendwo amtlich erfasst. Und viele Städte und Gemeinden verschicken einfach keine Post, weil es dazu eben keine gesetzliche Notwendigkeit gibt. Glück auf!

2 Kommentare zu “Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!”
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