Blog by Howard Chance 2027

  • Jenke-Report – Sexkaufverbot – TV-Reportage – 03.09.2024

    Jenke-Report – Sexkaufverbot – TV-Reportage – 03.09.2024

    Jenke-Report – Sexkaufverbot – TV-Reportage – 03.09.2024

    Am 03.09.2024 gab es einen großen Jenke-Report, der sich mit dem Thema Sexkaufverbot – für und wieder – sehr intensiv beschäftigte.

    Die Reportage war ausgewogener als sonst üblich, wobei sich aber einige Protagonisten aus der (Berliner) Branche mal wieder kräftig blamierten.

    Das dargestellte Gesamtbild machte aber deutlich, dass die Vorteile eines Sexkaufverbots nicht erkennbar sind und die Politik gut beraten wäre, diesen wichtigen Aspekt noch einmal dringend zu überdenken, bevor ein größerer Schaden angerichtet wird und sich die Situation weiter verschlimmert.

    Den Beitrag gibt es online kostenlos auf Joyn:

    https://www.joyn.de/serien/jenke-report/3-1-jenke-report-schluss-mit-sex-gegen-geld-in-deutschland


    Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

  • Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Meldung vom 03.09.2024: Der Anmeldeschluss zur Tagung war am 31.08.2024. Es sind nur noch sehr wenige Restplätze vorhanden! – Wer kurzfristig noch an der Tagung teilnehmen möchte, sollte sich noch schnell anmelden. Kontakt maxen2205@live.de oder unter 0176-77080604 (auch WhatsApp).

    Wie sieht die Zukunft für das Rotlicht aus? – Wann und wie handeln und wir? – Perspektiven entwickeln!

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht veranstaltet am Dienstag, dem 24.09.2024 eine Betreibertagung zum Thema “Nordisches Modell” in Düsseldorf.

    Die Veranstaltung entstand aufgrund von Anregungen mehrerer Gruppenmitglieder, die die aktuellen politischen Entwicklungen zum Thema “Nordisches Modell – Sexkaufverbot in Deutschland” mit grosser Sorge betrachten.

    CDU/CSU haben sich klar positioniert: ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzes zum Sexkaufverbot ist bereits im parlamentarischen Verfahren und es ist mehr als wahrscheinlich, dass die CDU/CSU im kommenden Wahljahr 2025 in Regierungsverantwortung kommen wird. Es ist möglich, dass ein zukünftiger Koalitionspartner im Rahmen von Koalitionsverhandlungen das Gesetzesvorhaben in Form eines Kuhhandels unterstützt.

    Während die Prostitutionsgegner massiv trommeln und wöchentlich mit Presse-Statements und Verlautbarungen öffentlichkeitswirksam agieren, hat sich unsere Branche nach dem “Weckruf” zu Beginn des Jahres, wo die CDU/CSU-Initiative bekannt wurde, wieder in die allgemeine Wohlgefälligkeit zurückgezogen.

    In einem Jahr – exakt in nur 13 Monaten – ist Bundestagswahl und danach kann das Unglück sehr schnell seinen Lauf nehmen. Wenn man noch politischen Einfluß nehmen will, ist es jetzt an der Zeit zu handeln! Mit Abwarten und Tee trinken erreicht man vermutlich nichts und wenn der sprichwörtliche Esel erst einmal tot ist, sind Vitamintabletten zwecklos.

    Wir wissen nicht, ob die gerade stattfindene Evaluation des ProstSchG überhaupt noch eine Wirkung entfaltet, wenn sich die politischen Verhältnisse im Herbst 2025 radikal ändern oder ob die Untersuchung zur Makulatur wird. Die große Glaskugel liefert zwar Anhaltspunkte und Tendenzen, aber ein Ergebnis lässt sich nicht abschätzen und dies sorgt für große Unruhe.

    Im Mai 2024 habe ich in einem recht umfangreichen Artikel “Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland” eine allgemeine Betrachtung vorgenommen und in diesem Kontext eine Kampagne angedacht, deren Umsetzung noch möglich ist, wo die Zeit aber stetig davon läuft.

    Bei der Veranstaltung am 24.09.2024 in Düsseldorf möchten wir persönlich ins Gespräch kommen und im offenen Austausch und in einer nicht zu großen Gruppe (angedacht sind etwa 25 – 30 Personen) intensiv diskutieren. Es gilt Synergien zu finden, da der konkrete Austausch zwischen den Betreibern leider kaum noch stattfindet und die Branche selten noch ein “Wir-Gefühl” entwickelt.

    Das Treffen wird daher keine Vortragsveranstaltung, sondern vielmehr ein großes Brainstorming sein, von dem dann hoffentlich neue Impulse für einen “Kampf” ausgehen, der nach meiner Einschätzung in jedem Fall geführt werden sollte. Der Stillstand muss dringend beendet werden! Mit Stammtisch-Parolen und Aussitzen wie bei Kohl und Merkel kommt man nicht weiter!

    Für die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht wird u.a. Rechtsanwalt Guntram Knop teilnehmen, Stephanie Klee vom BSD e.V. hat ihr Erscheinen angekündigt,  der  BesD e.V. wird mit Johanna Weber namhaft vertreten sein und vom Verband deutscher Laufhäusern e. V. wird der bekannte Stuttgarter Unternehmer John Heer anwesend sein.


    Vorläufiges Tagungsprogramm – Stand: 29.08.2024

    11:00 -11:10 Uhr
    Howard Chance: Begrüßung und Einführung in das Tagesprogramm 

    11:10 – 11:45 Uhr 
    Rechtsanwalt Guntram Knop: Rechtliche Aspekte eines Sexkaufverbots
    Wie läuft ein Gesetzgebungsverfahren? – Welche Hürden muss der Gesetzgeber juristisch überwinden? – Ist ein Sexkaufverbot verfassungskonform? – Welche Klageverfahren sind denkbar, wenn ein Sexkaufverbot beschlossen würde? – Gibt es Entschädigungen? – Kann man präventiv tätig werden?

    11:45 – 12:45 Uhr
    Fragen – Diskussion –  Austausch

    12:45 – 14:15 Uhr
    Mittagspause mit Essensgelegenheit (Selbstzahler)

    14:15 – 14:45 Uhr
    Stephanie Klee, Johanna Weber und berichten aus der aktuellen politischen Arbeit
    Die Verbände BSD e.V. (Betreiber) und BesD e.V. (SexworkerInnen) sind im ständigen Austausch mit der Politik. Die Funktionärinnen berichten aus der aktuellen Arbeit, Gesprächen mit PolitikerInnen und insbesondere auch von der Anhörung, die am 23.09. im Deutschen Bundestag stattfinden wird. Auch die aktuell laufende Betreiber-Befragung des KFN wird ein Thema sein!

    14:45 – 15:45 Uhr
    Fragen – Diskussion – Austausch

    15:45 – 16:00 Uhr
    Kaffeepause

    16:00 – 16:30 Uhr
    Howard Chance: Was können wir tun? – Wann starten wir unsere Kampagne?
    Das Motto lautet: es gibt nicht Gutes, ausser man tut es! – Howard stellt seinen Kampagnen-Ansatz vor, der ja bereits in meinem Artikel „Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit“  veröffentlicht wurde, der aber zur Tagung noch fortlaufend präzisiert wird.

    16:30 – 18:00 Uhr
    Fragen – Diskussion – Austausch – Offene Runde


    Basic-Facts:

    Dienstag, 24.09.2024 von 11 – 18 Uhr in Düsseldorf-City
    Tagungsort in einem bahnhofsnahen Hotel.

    Tagungsgebühr inkl. Saalmiete, Tagungsunterlagen, Kaffee und Softdrinks:
    80 € pro Person

    Anmeldung und Kartenverkauf bis zum 31.08.2024 per Mail an maxen2205@live.de oder per WhatsApp an 0176-77080604

     


    Übernachtungstipps

    Was eventuell gewünschte Übernachtungen anbelangt ,empfehle ich folgende Hotels in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts:

    Premier Inn – Düsseldorf – Friedrichstadt

    Hampton by Hilton Düsseldorf

    Etwas weiter entfernt (etwa 3 km) ist mein Preis-Leistungs-Tipp:

    The Niu Tab – Düsseldorf

    Alle erwähnten Hotels sind auch über HRS oder Booking.com buchbar, wo man unter Umständen etwas sparen kann.

  • Partyclub mit Konzession in Osnabrück zu verkaufen

    Partyclub mit Konzession in Osnabrück zu verkaufen

    Partyclub mit Konzession in Osnabrück zu verkaufen

    Ein langjähriger Kunde meiner Beratung hat mich gebeten den von ihm verwalteten und überregional bekannten Partyclub in Osnabrück zum Verkauf anzubieten. Es handelt sich um eine gepflegte Anlage, die während der Coronazeit aufwendig erweitert und renoviert wurde.

    Es gibt einen längerfristigen Mietvertrag und eine gültige Konzession nach dem ProstSchG, die bei Kauf der Betreibergesellschaft übernommen werden kann.

    Interessenten können mich gerne per Mail an maxen2205@live.de oder per telefonisch unter 0176-77080604 (auch WhatsApp) kontaktieren.

  • Betreibertagung – Thema Nordisches Modell – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Betreibertagung – Thema Nordisches Modell – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Betreibertagung – Thema Nordisches Modell – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Meldung vom 03.09.2024: Der Anmeldeschluss zur Tagung war am 31.08.2024. Es sind nur noch sehr wenige Restplätze vorhanden! – Wer kurzfristig noch an der Tagung teilnehmen möchte, sollte sich noch schnell anmelden. Kontakt maxen2205@live.de oder unter 0176-77080604 (auch WhatsApp).

    Wie sieht die Zukunft für das Rotlicht aus? – Wann und wie handeln und wir? – Perspektiven entwickeln!

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht veranstaltet am Dienstag, dem 24.09.2024 eine Betreibertagung zum Thema „Nordisches Modell“ in Düsseldorf.

    Die Veranstaltung entstand aufgrund von Anregungen mehrerer Gruppenmitglieder, die die aktuellen politischen Entwicklungen zum Thema „Nordisches Modell – Sexkaufverbot in Deutschland“ mit grosser Sorge betrachten.

    CDU/CSU haben sich klar positioniert: ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzes zum Sexkaufverbot ist bereits im parlamentarischen Verfahren und es ist mehr als wahrscheinlich, dass die CDU/CSU im kommenden Wahljahr 2025 in Regierungsverantwortung kommen wird. Es ist möglich, dass ein zukünftiger Koalitionspartner im Rahmen von Koalitionsverhandlungen das Gesetzesvorhaben in Form eines Kuhhandels unterstützt.

    Während die Prostitutionsgegner massiv trommeln und wöchentlich mit Presse-Statements und Verlautbarungen öffentlichkeitswirksam agieren, hat sich unsere Branche nach dem „Weckruf“ zu Beginn des Jahres, wo die CDU/CSU-Initiative bekannt wurde, wieder in die allgemeine Wohlgefälligkeit zurückgezogen.

    In einem Jahr – exakt in nur 13 Monaten – ist Bundestagswahl und danach kann das Unglück sehr schnell seinen Lauf nehmen. Wenn man noch politischen Einfluß nehmen will, ist es jetzt an der Zeit zu handeln! Mit Abwarten und Tee trinken erreicht man vermutlich nichts und wenn der sprichwörtliche Esel erst einmal tot ist, sind Vitamintabletten zwecklos.

    Wir wissen nicht, ob die gerade stattfindene Evaluation des ProstSchG überhaupt noch eine Wirkung entfaltet, wenn sich die politischen Verhältnisse im Herbst 2025 radikal ändern oder ob die Untersuchung zur Makulatur wird. Die große Glaskugel liefert zwar Anhaltspunkte und Tendenzen, aber ein Ergebnis lässt sich nicht abschätzen und dies sorgt für große Unruhe.

    Im Mai 2024 habe ich in einem recht umfangreichen Artikel „Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland“ eine allgemeine Betrachtung vorgenommen und in diesem Kontext eine Kampagne angedacht, deren Umsetzung noch möglich ist, wo die Zeit aber stetig davon läuft.

    Bei der Veranstaltung am 24.09.2024 in Düsseldorf möchten wir persönlich ins Gespräch kommen und im offenen Austausch und in einer nicht zu großen Gruppe (angedacht sind etwa 25 – 30 Personen) intensiv diskutieren. Es gilt Synergien zu finden, da der konkrete Austausch zwischen den Betreibern leider kaum noch stattfindet und die Branche kaum noch „Wir-Gefühl“ entwickelt.

    Das Treffen wird daher keine Vortragsveranstaltung, sondern vielmehr ein großes Brainstorming sein, von dem dann hoffentlich neue Impulse für einen „Kampf“ ausgehen, der nahc meiner Einschätzung in jedem Fall geführt werden sollte. Der Stillstand muss dringend beendet werden! Mit Stammtisch-Parolen und Aussitzen wie bei Kohl und Merkel kommt man nicht weiter!

    Für die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht wird u.a. Rechtsanwalt Guntram Knop teilnehmen, Stephanie Klee vom BSD e.V. hat ihr Erscheinen angekündigt und  der  BesD e.V. wird mit Johanna Weber namhaft vertreten sein.

    Das vorläufige Tagungsprogramm findet sich unter folgendem Link:
    https://zukunft-rotlicht.info/die-betreibertagung-zukunft-rotlicht-24-09-2024-duesseldorf/

    Für die Tagung habe ich einen Veranstaltungraum in einem Hotel  in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs angefragt, wo es Konferenzräume mit Bewirtung gibt.

    Mit Raummiete, Getränken und einer geplanten Tagungszeit von 11 – 18 Uhr und Einladungen von Referenten ergibt sich daraus eine notwendige kalkulatorische Kostenbeteiligung von 80 € pro Person.

    Anmeldungen sind bis zum 31.08.2024 möglich – bis zu diesem Zeitpunkt muss die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen erreicht werden und eine verbindliche Buchung beim Veranstaltungssaal vorgenommen werden.

    Anmeldungen erbitte ich unter der E-Mail-Adresse maxen2205@live.de oder per WhatsApp an 0176-77080604.

    Was Übernachtungen anbelangt empfehle ich folgende Hotels in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts:

    Premier Inn – Düsseldorf – Friedrichstadt

    Hampton by Hilton Düsseldorf

    Etwas weiter entfernt (etwa 3 km) ist mein Preis-Leistungs-Tipp:

    The Niu Tab – Düsseldorf

    Alle erwähnten Hotels sind auch über HRS oder Booking.com buchbar, wo man unter Umständen etwas sparen kann.

    Herzliche Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontext-Artikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Sexkaufverbot in Frankreich

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Sexkaufverbot in Frankreich

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Sexkaufverbot in Frankreich

    Rückenwind für deutsche Sexkaufgegner(innen)

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt, dass Rechtsexperten der deutschen Sexkaufgegner(innen) für bahnbrechend halten:

    Das in Frankreich geltende Sexkaufverbot und die Freierbestrafung verstossen nach Auffassung des Gerichts nicht gegen die Menschenrechtskonvention, wobei es hier um die Rechte von Sexarbeiterinnen und Freiern auf sexuelle Selbstbestimmung ging.

    Die Ausübung von Prostitution und der Kauf von sexuellen Dienstleistungen ist also in Frankreich und damit zwangsläufig auch in den anderen Ländern der EU kein Menschenrecht und die Staaten der EU können Sexkauf grundsätzlich unter Strafe stellen.

    Im Detail ist die juristische Betrachtung und Wertung des Urteils äußerst kompliziert und den Experten vorbehalten, da es ja um Entscheidungen von „Rechtsgütern mit Verfassungsrang“ geht, aber man kann zumindest folgendes sehr vereinfacht postulieren:

    Für das von der CDU/CSU geforderte Sexkaufverbot in Deutschland bedeutet das Urteil, dass eine zukünftigte Verfassungsbeschwerde gegen eine Einführung des Nordischen Modells nach dem Urteil des EGMR quasi sinnlos erscheint und für die Gesetzgebung keine Hürde darstellen dürfte.

    Interessant ist dabei zudem, dass die Strassburger Richter das französische Gesetzgebungsverfahren – also das Verbot – als „demokratisch und ausgewogen würdigten“.

    Allerdings würde sich eine Verfassungsbeschwerde in Deutschland wohl eher gegen das „Berufsverbot“ richten, dass Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes betreffen würde.

    Das Urteil ist ein neuer „Stolperstein“, der den Sexkaufgegnern als Steilvorlage erscheint und das man besonders bei der CDU/CSU sehr begrüßen wird.

    Ohne böse unken zu wollen, nimmt die Gefahr der Einführung eines Nordischen Modells nach der nächsten Bundestagswahl weiter zu und die neuen Gesetzgeber werden durch Urteile, wie das nun vorliegende, deutlich ermutigt!

    Was tut die Branche? – Was tun wir? – Von „Kampf“ ist momentan definitiv nichts zu spüren!

    Kontext-Artikel:

    https://www.tagesschau.de/ausland/europa/egmr-urteil-sexkauf-100.html

  • Mietobjekt für erotische Massage gesucht – Rheinland-Pfalz – Hessen

    Mietobjekt für erotische Massage gesucht – Rheinland-Pfalz – Hessen

    Mietobjekt für erotische Massage gesucht – Rheinland-Pfalz – Hessen

    Ich suche im Kundenauftrag in den Regionen Rheinland-Pfalz, Hessen (Rhein-Main-Gebiet) nach einer anmietbaren Location für einen erotischen Massagebetrieb.

    Die Location sollte baurechtlicht genehmigt sein, um relativ bald mit einem Betrieb starten zu können.

    Rückmeldungen gerne an mich unter maxen2205@live.de oder aber per Phone/WhatsApp 0176-77080604.

  • Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …

    Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …


    Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …

    Die Gründung von Parteien ist in Deutschland nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes frei und ohne gesonderte staatliche Genehmigung möglich. Um als Partei anerkannt zu werden und damit besondere verfassungsmäßige Rechte zu erwerben, ist es für eine Partei notwendig eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern zu besitzen, die die Ernsthaftigkeit des politischen Engagement belegen.

    Die Anzahl der Gründungsmitglieder ist nicht vorgeschrieben, aber für eine spätere Zulassung durch den Bundeswahlleiter sollten es schon einige Hundert Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) sein.

    Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland um die 2.000 BordellbetreiberInnen gibt, geschätzte 100.000 offizielle DienstleisterInnen tätig sind und es vermutlich mehrere Millionen Kunden oder Sympathiesanten gibt, ist das Potential eines politischen Bündnisses für die Belange der Rotlicht-Branche nicht unbedeutsam!

    Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat laut Wikipedia Anfang Juni rund 650 Mitglieder und ist mit dieser doch eher geringen Zahl bereits bei diversen anstehenden Wahlen zugelassen.

    Ich gebe zu, dass die Idee einer Parteigründung recht verwegen ist, aber warum soll man nicht einmal etwas Ungewöhnliches starten und damit zumindest Aufmerksamkeit erregen?

    Um bei einer Bundestagswahl 5 % zu erreichen, benötigt man zwar rechnerisch etwa 2.000.000 Stimmen, was man wohl nicht erreichen kann, aber eine eigene Partei ist dennoch ein Statement.

    Viele Grüße von Howard

     

  • Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in DeutschlandPlädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Die Informationskampagne 2024/2025 by Howard Chance

    Am 1. November 2023 veröffentlichte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag das Positionspapier mit der Forderung nach einem Sexkaufverbot in Deutschland, am 20. Februar 2024 erfolgte die Einbringung eines entsprechenden Antrags im Bundestag und am 23. Februar 2024 begann die parlamentarische Debatte zum Antrag mit der sogenannten „1. Lesung“, die mit einer Verweisung in die zuständigen Ausschüsse endete. Auf Initiative der „Frauenunion“ wurde die Forderung schließlich im Mai 2024 auf dem Parteitag der CDU in das neue „Grundsatzprogramm“ der Partei aufgenommen und wird nun in allen kommenden Wahlkämpfen automatisch mit auf der Agenda stehen.

    Die BetreiberInnen-Konferenz des UEGD e.V., die im Februar 2024 in Frankfurt am Main stattfand, sollte ein wichtiges Signal an die Branche sein, aber seit der Veranstaltung hörte man – zumindest öffentlich – nichts mehr von der geplanten umfangreichen Kampagne, die mit einem angedachten Etat von fast 600.000 € die Anliegen der Branche in die Öffentlichkeit bringen sollte. Selbst MitgliederInnen des Verbands scheinen keine weiteren News erhalten zu haben?

    Die grundsätzliche Feststellung des UEGD-Verbandspräsidenten Holger Rettig: „Noch nie war die Lage so ernst – die Gefahr ist real. Wenn CDU/CSU die nächste Bundesregierung anführt, könnte das Verbotsgesetz kommen“ teilen auch die anderen bekannten Verbände der Sexarbeit (BSD e.V:, BesD e.V., Dona Carmen e.V.) und auch die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht mit ihren Partnern. Doch den „gemeinsamen Strick“, an dem man jetzt ziehen müßte, gibt es leider (noch) nicht.

    So sind Veranstaltungen wie die bereits stattgefundene „Sexworker Tanzdemo“ in Berlin oder die geplante bundesweite Aktionswoche zum Internationalen Hurentag im Juni 2024 nur kleine Strohfeuer, die nicht ausreichen werden die Meinung der politischen „EntscheiderInnen“ maßgeblich zu beeinflußen. Im Vergleich zu der Wahrnehmbarkeit der Kampagnen der SexkaufgegnerInnen ist das mediale Interesse sehr gering und daher verbreiten sich auch die Botschaften nur minimal.

    Der Kampfruf „Wir sind hier, wir sind laut … weil Ihr unsere Rechte klaut!“, der bei der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes durch die Gassen hallte, ist auch beim Sexkaufverbot nach wie vor sehr aktuell, aber eben in der geordneten politischen Diskussion nur bedingt tauglich. Die CDU/CSU hat nämlich keine Probleme die Rechte von Sexarbeitenden und BetreiberInnen zu „klauen“, da man ja den Sexarbeitenden selbst und eben der Allgemeinheit durch das Verbot vermeintlich „etwas Gutes“ tut und dabei sogar mit Feststellung der Europäischen Union konform geht, die Prostitution ebenfalls als „Übel“ betrachtet.

    Eine Kampagne mit dem Motto „Prostitution ist positiv!“ zu starten erscheint mir schwierig. Versuchen Sie doch einmal zehn „positive Argumente“ zu finden und auf einen Zettel zu schreiben! 

    Hingegen ist es für die GegnerInnen leicht umfangreiche „Negativ-Listen“ zu verfassen, wie es ja nun schon seit Jahren geschieht. Nur wenige Ehefrauen werden es schätzen, dass ihre Ehemänner ins Bordell gehen und die Aussage „wenn es keine Prostitution mehr gibt, nehmen die Vergewaltigungen deutlich zu“ impliziert ja auch nur ein vermeintlich „kleineres Übel“ und es klingt unterschwellig doch nach „bezahlter Vergewaltigung“.

    Die Moral als Definiton der Handlungskonventionen zielt auf schwarz oder weiß ab und unterscheidet zwischen gut und böse. Wer die konservativen Werte der CDU/CSU verkörpert, kann Prostitution zumindest öffentlich nicht als „gut“ bewerten, selbst wenn „er“ die Dienste der käuflichen Lust selbst gerne in Anspruch nimmt. Wird sich ein führender CDU/CSU-Politiker finden, der sich dazu bekennt „in den Puff“ zu gehen?

    Wer findet Prostitution gut? Zuallererst einmal natürlich – wie könnte es auch anders sein – die Kunden der SexarbeiterInnen, also die, die sexuelle Dienstleistungen sporadisch oder in der Regel regelmässig in Anspruch nehmen. Wie viele Personen das in Deutschland sein mögen, ist schwer abzuschätzen, da es an offiziellen Statistiken mangelt. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht orakeln.

    Ein Großteil der Sexarbeitenden wird die Sexarbeit „eher gut“ finden, da man ja damit sein Geld verdient, wobei dieses „gut“ nicht heißen muss, dass man einen Traumjob ausübt und täglich in Begeisterung verfällt. Womöglich muss das „gut“ auch öfter durch ein „ist OK“ oder „erträglich“ ersetzen, was aber in vielen anderen Berufen auch nicht anders sein wird.

    Die BetreiberInnen von Prostitutionsstätten finden Prostitution ebenfalls gut, wenn die Betreibung der Clubs, Bordelle, Wohnungen etc. gewinnbringend ist. Zwar sind die goldenen Zeiten in der Branche schon lange Vergangenheit, aber am Hungertuch wird trotzdem selten genagt.

    Alle drei Gruppen (Kunden, SexarbeiterInnen und BetreiberInnen) hat die Gesetzesinitiative der CDU/CSU mit dem Ziel des Sexkaufverbots im Visier, wobei die Auswirkungen bei einem Verbot recht unterschiedlich wären. Die Sexarbeitenden würde man bei einem „Nordischen Modell“ nicht verfolgen, weil lediglich der Sexkauf, aber nicht der Sexverkauf unter Strafe stehen würde? Die Provokation einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat hätte keine Konsequenzen? Das klingt recht absurd und ist es auch!

    Die vielen etablierten und sauber geführten Bordelle müßten zwangsläufig schließen und hätten den wirtschaftlichen Totalschaden, während das Sexgeschäft so wie in Coronazeit, wo die offiziellen Läden geschlossen waren, im „privaten Bereich“ neu organisiert wurde. Aus dem Clubgirl Chantal wurde die private Hausfrau, die sehr diskret online datete und beim Waldsparziergang  oder im AirBnB-Appartement zum sexuellen Vergnügen bereit war. Kontrollieren konnten dies die Ordnungsbehörden während Corona kaum und dies würde sich bei einem Sexkaufverbot auch nicht ändern. Prostitution kann man nicht verhindern, da sie ein elementares Bedürfnis ist!

    Wenn die bunten erotischen Häuser verschwinden, verbessert sich die Situation für die Sexarbeitenden nicht. Zwar ist es denkbar und wahrscheinlich, dass die Tarife für die käufliche Lust steigen, weil weniger Angebote vorhanden sein werden. Zudem wird es auch nicht wenige Kunden geben, die aus Furcht vor polizeilicher Verfolgung und unangenehmer Post im Familienbriefkasten dem Freiertum Adieu sagen, aber der „harte Kern“ wird wohl irgendwie am Ball bleiben.

    Wer im grauen oder dann gänzlich verbotenen Bereich „schafft“, dem fehlt es dann zukünftig eklatant an jeglicher Sicherheit!

    Geschützte Räume in genehmigten Betrieben gibt es dann nicht mehr, da ist dann keine Security mehr, die umgehend erscheint, wenn man den Alarmknopf drückt und bei den staatlichen Stellen kann man auch kaum Hilfe erwarten, da man ja dazu sein illegales Tun einräumen müßte, zwar ordnungsrechtlich nicht direkt belangt, aber eventuell fiskalisch zur Kasse gebeten werden könnte. Die Liste läßt sich hier lange fortsetzen und ich frage mich, ob sich die CDU/CSU in dieser Richtung überhaupt Gedanken gemacht hat.

    Im Prinzip gibt der Staat bei der Einführung eines Sexkaufverbots die regulierenden Zügel aus der Hand, verliert den bislang durch die Registrierungspflicht gegebenen direkten Kontakt zur Branche und die Ordnungsbehörden stehen vor der Aufgabe Hunderttausende von Kleindelikten zu verfolgen und Sexarbeitenden und Freiern, deren Identität man gar nicht mehr kennt, virtuell und real nachzustellen. Bei dieser Vision freuen sich die zuständigen Behörden schon jetzt ein Ohr ab: alles wird noch umständlicher als bisher und die Kapitulation ist – wie bei Corona – schon vorprogrammiert!

    Man treibt den Teufel mit Beelzebub aus! – Man bekämpft ein Übel mit einem noch schlimmeren und verspricht sich davon einen „Erfolg“. Welcher das sein mag? Dazu fällt mir wenig ein …

    Konstruktive Gedanken zur Kampagne „Erhalt der legalen Sexarbeit“

    Ich denke, wir können in der Debatte ob Sexarbeit gut oder böse, positiv oder negativ, schwarz oder weiß ist, nicht punkten! Die bereits angesprochene Moral-Debatte der SexkaufgegnerInnen, die sich ja politisch massiv manifestiert hat und wo auch die „Menschenwürde“ und der „Menschenhandel“ in einem Atemzug genannt werden, um „erfundene Fakten“ zu untermauern, bedient sich  der ständigen Wiederholung von „Fake-News“, verwendet fingierte Studien und Gutachten, um die Öffentlichkeit und die Politik zu beeinflussen.

    Während im Bereich der Politik bei der CDU/CSU mit dieser Methode ein Volltreffer gelandet wurde, ist das Thema Sexkaufverbot in der breiten Öffentlichkeit – also im Volk – von mäßigem Interesse. Puff-Sympathisanten aus dem CDU/CSU-Lager finden die Idee zwar womöglich nicht gut, werden aber ganz sicher keine Revolte starten, sondern vielleicht die CDU/CSU nicht wählen. ProstitutionsgenerInnen aus anderen Parteien könnte den Stimmverlust aber aufwiegen. Und der normale Bürger hat momentan mit Krieg, Energie- und Klimakrise und der Scholzomatik ganz andere Sorgen.

    Soll sich die Branche nun – ähnlich wie die Zeugen Jehovas – in Bahnhöfe und Fussgängerzonen stellen und auf verlorenem Posten kämpfen, um die Öffentlichkeit dazu aufzufordern auf die vorhandenen und zukünftigen Entscheidungsträger der Politik einzuwirken?

    Jede und jeder, die oder der mit Vernunft gesegnet ist, sollte erkennen, dass dies völlig vergebliche Liebesmüh wäre! Sich gegen Kriege zu positionieren, für die Ukraine oder gegen Israel zu demonstrieren, sind Ziele, mit denen man große Gruppen mobilisieren und ansprechen kann. Pro-Prostitution kann das einfach nicht funktionieren!

    Unsere Kampagne kann sich daher m.E. nur direkt an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Land richten, die im nächsten und übernächsten Jahr die politische Verantwortung in Deutschland übernehmen werden. Dabei gilt es die vielen vorhandenen Scheinargumente zu widerlegen, aufzuzeigen was das „eindeutig kleinere Übel“ ist, auch wenn die Verwendung des Begriffs des „Übels“ leider negativ besetzt ist.

    Die Branche muß sich klar gegen „Menschenhandel“ und vorhandene Mißstände positionieren und aufzeigen, dass legale regulierte Sexarbeit besser ist, als Wildwuchs im Untergrund!

    Es muß klar herausgearbeitet werden welche Argumente für den Erhalt der legalen Sexarbeit sprechen und dabei spielt das „was wäre wenn“ eine herausragende Rolle. Hierzu ist ein großangelegtes Brainstorming sinnvoll und notwendig. Das „klein, klein“, was momentan vereinzelt stattfindet, wird nicht ausreichen um „großes“ zu erreichen.

    Mit einem ProstSchG kann man als SexarbeiterIn oder BetreiberIn leben, mit einem Sexkaufverbot wird es – vorsichtig formuliert … schwierig …

    Daher wäre es verwegen in der gegenwärtigen Situation gleichzeitig gegen ein Sexkaufverbot und für die Abschaffung des ProstSchG zu opponieren. Einen solchen „Doppel-Wums“ wird es nicht geben und man sollte der Gegenseite da genügend Spiel lassen.

    Setzen wir uns kurzfristig gemeinsam an einen Tisch oder kocht jede und jeder (wieder) sein eigenen Süppchen?

    Das ist die zentrale Frage, auf die es noch keine befriedigende Antwort gibt. Seit Februar 2024 sind schon wieder einige Monate ins Land gegangen und der Bundestagswahlkampf für 2025 wird spätestens nach der Sommerpause Fahrt aufnehmen. Ich halte es für ratsam bereits jetzt eine umfangreiche Datenbank der aktuellen und zukünftigen politischen Entscheidungsträger aufzubauen und diese sukzessive mit Informationen zu versorgen.

    E-Mails und Newsletter landen heute vermehrt in Spam-Ordnern und sonstigen Filtern, gerade wenn der Inhalt die Worte Sex, Erotik, Prostitution enthält. Man kann bei der digitalen Zustellung nie sicher sein, ob die Botschaft die Empfänger erreicht. Normale Postkästen bleiben hingegen zunehmend leer. Vielleicht hat eine analoge Zustellung oder das altertümlich anmutende „faxen“ hier einen Vorteil?

    Es gibt Mittel und Wege Informationsschriften in den Deutschen Bundestag oder in die Landesparlamente zu speditieren, ohne dass dies mit hohen Portokosten verbunden sein muß.  Mein „gewußt wie“ stelle ich hier bewußt  nicht öffentlich vor um Nachahmer der Gegenseite nicht zu selbigem zu ermutigen.

    Mein Kampagnen-Aufbau in (noch) groben Zügen:

    1. Aufbau einer Adressdatenbank mit politischen Entscheidungsträgern.

    Es gibt 736 Bundestagsabgeordnete und 1894 Landtagsabgeordnete. Dazu kommen diverse Regierungen und Ministerien und die Regionalpolitik. Auch neue Kandidatinnen und Kandidaten, die 2025 erstmals antreten, sind zu bedenken und man muß auch damit rechnen, dass Wahlkreise an Bewerber anderer Parteien fallen können. So betrachtet könnte ein Verteiler in der Größenordnung von bestimmt 10.000 Personen entstehen, wobei man sicherlich eine Selektion vornehmen muss, wen man per Post und wen man „nur“ mit E-Mail kontaktiert.

    2. Schaffung einer Kampagnen-Zeitung (Print/Digital) mit Web/Online-Channel

    Die Kampagnen-Zeitung soll verbunden mit Web und Channel die Botschaft der Branche, nämlich das „NEIN“ zum Sexkaufverbot transportieren und eine Vielzahl von Personen abbilden, die für legale Sexarbeit stehen. Vorsichtig dosiert und unter Vermeidung von Anstössigkeit kann man die Inhalte auch in Social-Media verbreiten ohne gesperrt zu werden. Print hat noch seinen Wert, wenn man es mit dem Produkt auf den Tisch der Abgeordneten schafft.

    3. Einrichten einer temporären Redaktion ab Juli 2024

    Nur in einem Team sind wir stark! – Es gibt in der Branche viel „One-Man-Show“ und ich muß bekennen, dass auch ich am liebsten der Koch meiner eigenen Suppe bin. Doch was passiert, wenn man in einer Kampagne erkrankt oder aus anderen Gründen nicht mehr arbeiten kann, einem die Ideen ausgehen? Bei einem solch wichtigem Vorhaben sollte man die Last auf mehreren Schultern verteilen und alle Eventualitäten im Blick haben! Wer an oder eben unter den Tisch kommt, ist noch völlig offen!

    4. Beackern der hoffentlich fruchtbaren Feldes

    Wir gehen momentan davon aus, dass sich die jetzige Ampel-Regierung bis zur Bundestagswahl im September 2025 halten wird. Ein konservativer Ruck ist sehr wahrscheinlich und ein CDU/CSU-Bundeskanzler die logische Folge. Die Kampagne sollte im Sommer 2024 vorbereitet und nach den Sommerferien gestartet werden und dann solange laufen, bis eine neue vermutlich CDU/CSU geführte Regierung das Thema Sexkaufverbot in Koalitionsverhandlungen und dann als neuerliche Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag einbringt. Da reden wir dann vermutlich von Frühjahr 2026.

    Mit 600.000 Euro rette ich die Branche vor dem Sexkaufverbot! 

    Absolute Zahlen ermuntern oder erschrecken. Wenn man bedenkt, welch gewaltige Summen Unternehmen in Lobbyarbeit investieren und was ein einziger Taurus-Marschflugkörper kostet (nämlich 950.000 €), sollten 600.000 € für ein mehr als 2-jährige Kampagne nicht abschrecken. Auf den Monat heruntergerechnet sind das nur „schlappe“ 25.000 € pro Monat.

    Mit diesem Etat sind ganzseitige Anzeigen in der FAZ und der ZEIT möglich oder aber Werbung mit dem Triegema-Affen im Vorabend-TV-Werbeblock. Auch ein Volksfest kann man veranstalten oder einen Zeppelin beschriften, der von Stadt zu Stadt fliegt und eine noch nicht bekannte Botschaft verbreitet.

    Das Problem ist – wie ich schon erwähnte – das fehlende griffige Motto, die Botschaft, die zündet und die die richtigen Adressaten dann zur „biblischen Umkehr“ bewegt.

    Viel hilft viel? – Mit genug Bimbes kann man alles kaufen? – Was im amerikanischen Wahlkampf vielleicht ein Stück weit funktioniert, erscheint mir in unserem Fall nicht praktikabel. Selbst für angedachte 600.000 € kann man keinerlei Garantien geben.

    Ich denke, dass man den von mir angedachten 4-Punkte-Plan, der eben nicht auf die gesammte Öffentlichkeit, sondern auf die Entscheidungsträger abzielt, mit einem deutlich geringeren Etat bewerkstelligen kann. Mit 6.000 € im Monat (was dann in 2 Jahren aufgerundet etwa 150.000 € entspricht) kann man sicher eine gute Kampagne fahren und wenn eine ausreichende Anzahl von BetreiberInnen teilnimmt, kostet der monatliche Anteil ähnlich viel wie die Mitgliedschaft in einem Fitness-Center.

    Mein heutiger Artikel soll ein Denkanstoß sein und ich bin gespannt wie Sie sich / wie Ihr Euch dazu positioniert!

    Ein Gruß von Haus zu Haus!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontext-Artikel:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

  • CDU Deutschlands verankert Sexkaufverbot in Grundsatzprogramm

    CDU Deutschlands verankert Sexkaufverbot in Grundsatzprogramm


    CDU Deutschlands verankert Sexkaufverbot in Grundsatzprogramm

    Parteitag in Berlin mit klarer Positionierung

    Die CDU Deutschlands hat auf ihrem Parteitag in Berlin (06. – 08. Mai 2024) ein umfangreiches neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Darin geht es um Werte und Ziele der Partei, die einen Weg zwischen konservativer Weltanschauung und der Moderne sucht und sich für die Herausforderungen der Zukunft positioniert.

    Was das Thema Prostitution anbelangt, spricht sich die Partei für die Einführung eines Sexkaufsverbots ein und übernimmt damit die Positionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die bereits Ende vergangenen Jahres eine Gesetzesinitiative gestartet hat und diese bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht hat.

    Die Verankerung der Position ist deutlich mehr als ein symbolischer Akt: die CDU steht nun geschlossen hinter dem geplanten Sexkaufverbot und wird dieses Thema auch ganz sicher in den Bundestagswahlkampf 2025 einbringen.

    Wer hat noch Zweifel, dass die CDU/CSU den nächsten Bundeskanzler stellen wird? Aber: eine absolute Mehrheit ist nicht denkbar und so kommt es dann darauf an, welche Koalition entsteht und wie die möglichen Koalitionspartner zum Verbot stehen.

    Die Branche ist momentan wieder zu sehr „naturentspannt“ und nimmt das Thema dabei möglicherweise auf die leichte Schulter? – Dass könnte gefährlich werden!

    Noch einmal zum Nachlesen, was bereits im Deutschen Bundestag geschah:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

     

  • Kölner Puff-Agenten-Skandal: Pascha soll demnächst Panda heißen!

    Kölner Puff-Agenten-Skandal: Pascha soll demnächst Panda heißen!

    Kölner Puff-Agenten-Skandal: Pascha soll demnächst Panda heißen!

    Chinesischer Volkskongreß fordert klare Linie – Xie Jinping verstimmt

    Die Berichte zu den chinesischen Eigentümern und dem Agentenstützpunkt im Pascha Köln nehmen kein Ende und haben nun auch die gerade stattfindende Europareise des chinesischen Präsidenten Xie Jinping überschattet: während der chinesische Machthaber in Paris verweilte forderte der Sprecher des chinesischen Volkskongresses, Lu Dim-Sum, eine klares Signal der Völkerfreundschaft und ermutigte die Eigentümerin des Pascha in Köln das Haus baldestmöglich in „Panda“ umzubenennen.

    Nach der berühmten Panda-Diplomatie, bei der das chinesische Nationaltier an befreundete Nationen verliehen wird, soll es nun wohl auch Wege der Panda-Spionage geben, wo man eben vom Zoo in den Puff wechselt. Xie ist übrigens verstimmt, da aus seiner Delegation durchgestochen wurde, dass die staatliche Firma Huawei kurz davor steht das „Moulin Rouge“ in Paris zu erwerben und zudem in Köln dem dortigen Erzbischof Kardinal Woelki ein Angebot gemacht wurde die linke Domspitze für einen mehrstelligen Millionenbetrag zu erwerben, um dort die leistungsfähigste 5-G-Sendestation Europas zu errichten.

    Wo Deutschland schläft … gibt China Gas! – Wie bei der Technik, so in der Erotik!

  • Sexarbeit als Arbeitsplatz – Vortrag Howard Chance – TUM München

    Sexarbeit als Arbeitsplatz – Vortrag Howard Chance – TUM München

    Sexarbeit als ArbeitsplatzSexarbeit als Arbeitsplatz – Vortrag Howard Chance – TUM München

    „Betrachtungen zur käuflichen Lust in Deutschland“ by Howard Chance

    Zu Beginn meines Vortrags danke ich Professor Hugo Kehr herzlich für die Einladung, die ich bereits zum dritten Mal gerne annehme … und möchte mich kurz vorstellen:

    Man kennt mich in der deutschen Rotlicht-Branche unter dem Künstlernamen „Howard Chance“ – bürgerlich „Marcus Heinbach“. Ich im kommenden Monat Mai mein 55. Lebensjahr vollenden. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit für die Treuhandanstalt beim „Aufbau Ost“ in den 1990er-Jahren“ arbeitete als Subunternehmer einer bekannten deutschen Unternehmensberatungsgesellschaft, war ich seit der Jahrtausendwende zunächst Marketingleiter und später Geschäftsführer einer Unternehmensgruppe in NRW, die „Lifestyle-Events“ im Bereich Swinger, Fetisch und SM veranstaltete und darüber hinaus Rotlicht-Immobilien verwaltete und vermietete.

    Nach einem spektakulären Milieu-Brandanschlag im Jahr 2013, den ich nur mit sehr viel Glück unverletzt überlebte, beschloss ich, es zukünftig etwas ruhiger und vor allem sicherer angehen zu lassen: ich wechselte aus dem „erotischen Showgeschäft“ wieder in die Beraterbranche. Ich gründete mit „MH-Consulting“ meine Beratungsgesellschaft für das Rotlicht-Gewerbe, es ergaben sich umfangreiche Beratungsaufgaben, die mir für einige Jahre einen „streunenden – weil reisenden – Lebenswandel“ bescherten.

    Bereits Ende 2016 – also ein halbes Jahr bevor das neue Gesetz in Kraft trat – veröffentlichte ich mit „Prostitutionsgesetz 2017 – Todesstoß für die Rotlicht-Branche?“ ein informatives Fachbuch für die Branche. Darauffolgend war ich deutschlandweit auf Reisen. Ich informierte vornehmlich Unternehmen – aber auch interessierte Dienstleisterinnen – über die Inhalte des neuen Gesetzes.

    „Ha, der geht jeden Tag in den Puff und bekommt auch noch Geld dafür“ und „nach der Beratung geht es dann fröhlich auf die feuchte Matte“ …

    so unkte mein persönliches Umfeld und auch meine „anständigen Eltern“ waren von der neuen Tätigkeit nicht sonderlich begeistert. Rotlicht hat halt „einen besonderen Beigeschmack“.

    Was für „Unwissende“ nach erotischem Spaß und „Nackte Weiber gucken“ klang, entwickelte sich zu umfangreicher Arbeit. Es ging um Analysen, rechtliche Bewertung, um die Modifikation Betriebsabläufen. Bis heute verfasse ich im Kundenauftrag Betriebskonzepte für Bordellbetriebe, kümmere mich um bau– wie ordnungsrechtliche Probleme der Kundschaft und habe natürlich besondere Einblicke, die „Nicht-Eingeweihten“ für gewöhnlich verwehrt bleiben.

    Ernste Themen wie Steuer und Buchhaltung waren – und sind – im Rotlicht nicht sonderlich populär. Viele Betreiberinnen und Betreiber – aber auch die erotischen Dienstleisterinnen selbst – fühlen sich im „nicht-regulierten Graubereich“, wo man sich die Taler bar in die Tasche deutlich wohler als in geordneten Strukturen, die den Gewinn merklich schmälern und die Pflichten auferlegen, auf die man gut verzichten kann.

    „Black money is beautyful!“ … „Wir Rotlicht-Leute handeln nach unseren eigenen Gesetzen! Basta!“

    Flotte Sportwagen, protziger Goldschmuck und bei den Damen der legendäre MCM-Hurenkoffer „anno 1990“ – waren Sinnbilder für das Gewerbe und auch die in der Wiese vergrabenen 500-Euro-Bündel hatten als „Geldreserve für harte Zeiten“ durchaus Tradition.
    Die Rotlicht-Akteure: ein umtriebiges Völkchen, das „sehr speziell“ denkt und handelt, Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt und die Polizei scheut wie der Teufel das Weihwasser. – Klischee oder Realität? – Von beidem ein bisschen … Mein Resümee: Im Gewerbe wird es selten langweilig!“

    Was ist eigentlich Prostitution und in welcher Art und Weise wurde und wird das Gewerbe ausgeübt?

    Zur Geschichte der Prostitution gibt es eine soziologische Geschichtsschreibung, die ich im Rahmen meines Vortrags aber nur bruchstückhaft „anreißen“ kann.

    Schon seit „Adam und Eva“ spielen „Eros et Amore“ eine wichtige Rolle im menschlichen Zusammenleben. Sexualität als Trieb, der vornehmlich der Fortpflanzung dienen soll, aber – wie wir alle wissen – auch andere Begehrlichkeiten weckt.

    Die „Lust“ ist durch hormonelle Disposition etwas ungleich verteilt: statistisch und medizinisch bewiesen ist, dass Männer in der Regel viel triebhafter als Frauen sind und das der „Paarungsgedanke“ beim Mann sehr viel stärker ausgeprägt ist. Das „Geben“ ist stärker als das „Nehmen“ und nicht jeder Schuss wird bei der Fortpflanzung zum Treffer. Viele Schüsse sind daher genetisch betrachtet geradezu notwendig!

    Die „Geilheit“ des Mannes sichert unseren Fortbestand, Männer „wollen öfter“ und – so die Programmierung – auch mit mehreren Sexualpartnern. In der geschichtlichen Frühzeit gab es keine „Gleichberechtigung“, „die Frau war dem Manne untertan“ und „die Pflicht zur Teilnahme am Beischlaf“ wurde gesellschaftlich nicht in Frage gestellt.

    Männliche Neandertaler – später auch Wikinger und Hunnen – waren keine aufgeklärten Schöngeister, sondern vielmehr „prägnante männliche Ansager“, die ihren Willen auch mit Gewalt durchsetzten. Dass es parallel dazu vermutlich auch die „freundliche Partnerumwerbung – traditionelles Buhlen mit Geschenken“ gab, wollen wir dabei einmal hoffen.

    Prostitution historisch betrachtet

    Im mesopotamischen Reich etwa 3.000 vor Christus gab es Tempeldienerinnen, die sexuelle Dienstleistungen in Zusammenhang mit Fruchtbarkeitskulten und Gottheiten-Opfern anboten.

    Bereits 1.800 vor Christus war Prostitution im alt-babylonischen Reich – also im Orient – gesellschaftlich fest institutionalisiert. Es gab zum einen Sklavinnen und Sklaven, die „stets dienstbar“ zu sein hatten, zum anderen aber auch „freie nicht versklavte Dienerinnen“, die für ihre erotischen Dienstleistungen entlohnt wurden.

    In der römischen und griechischen Antike – etwa 800 vor bis 500 nach Christus – wird in Schriften von Sklavinnen und Sklaven berichtet, die als „Leibeigene“ auch zur persönlichen Befriedigung der „Herrschaften“ „benutzt“ wurden. Die Befriedigung sexueller Gelüste galt als Naturrecht und das Recht wurde ausgeübt, ohne nach einer Moral zu fragen. Dienstleisterinnen der damaligen Zeit befanden sich in sehr ambivalenten „Klassen“: es gab privilegierte „Hetären“ und „Kurtisanen“, die ihre Kundschaft zunächst mit Kunst, Tanz und Flötenspiel überzeugten, aber auch dem „gut bezahlten Geschlechtsverkehr“ nicht abgeneigt waren. Diese Damen waren „frei“ und „geschätzt“, während wir es in der „unteren Klasse der Prostitution“ mit Bordellsklaverei der üblen Form zu tun haben, wo der Alltag aus „Sodom und Gomorrha“ bestand.

    Nicht nur Frauen waren im frühen Rotlicht tätig, in der Antike war auch der gleichgeschlechtliche Sex absolut kein Tabu und gerade in Griechenland waren knackige vermutlich minderjährige Knaben klares Ziel der erotischen Begierde.

    Das sogenannte Mittelalter (die Zeitspanne zwischen antiker Zeit und der Neuzeit – datiert etwa 500 bis 1500 nach Christus) veränderte vieles und zwar maßgeblich durch die „Entwicklung“ des christlichen Glaubens, der nicht nur zu Kreuzzügen führte, sondern auch die Moral veränderte. Die „Nächstenliebe der Bergpredigt“: erst einmal Fehlanzeige. Primär ging und geht es bei der Institution Kirche um Macht, Geld und Herrschaftsansprüche. Im Bereich der Prostitution waren in deutschen Gefilden Magistrate und sogar Kirchenbrüder Betreiber von sogenannten „Frauenhäusern“: Vorsicht! Nicht etwa, was man heute unter einem Frauenhaus versteht, nämlich ein anonymer geschützter Ort für weibliche Opfer von Gewalt, sondern Bordelle, die der organisierten regulierten Prostitution dienten, mit denen man das Gewerbe „kasernierte“ und mit denen natürlich auch „Kasse gemacht wurde“.

    Die „Sexsteuer“, die es inzwischen als besondere Form der „Vergnügungssteuer“ – seit Beginn des Jahrtausends – in vielen deutschen Städten wieder gibt, ist also gar keine Erfindung der „Neuzeit“, sondern lediglich die Wiederbelebung eines einträglichen Musters aus früheren Zeiten.

    Die „städtischen Freudenhäuser“, in denen vermutlich eher die Freier und die Betreiber „Freude empfanden“, wurden von „ernannten Frauenwirten“ geleitet, die in vielen Fällen in Personalunion auch den anrüchigen Job des städtischen Henkers ausübten! Eine gewisse „Rustikalität“ war nicht hinderlich, sondern die Basis für den Erfolg in beiden Geschäftsfeldern! – Die mittelalterlichen Zuhälter waren zwar „frei“, aber „keine ehrbaren Bürger“, durch den Job durchaus vermögend, aber dennoch „Aussätzige“ der Gesellschaft, die an bestimmten Veranstaltungen – wie kirchlichen Festen – nicht teilnehmen durften.

    Die Dienstleisterinnen hatten nach einer „Frauenhausordnung“ – ohne Ansehen der Person – eine vorgegebene Anzahl an Kunden – zu festgelegten Tarifen zu bedienen. Die Bezeichnung „allgemeine Weibsleute“ – Weiber die allgemein zur Verfügung stehen – macht deutlich, wie unromantisch das damalige Berufsbild war. Die Verteilung der Gewinne ging oft zu Ungunsten der Arbeiterinnen aus. Über gesundheitliche Aspekte mag man gar nicht nachdenken. Viele Dienstleisterinnen werden mangels Hygiene und durch grassierende Geschlechtskrankheiten nicht sonderlich alt geworden sein.

    Ausgewaschene Ziegenblinddärme und eingesalzene Leinensäckchen waren die improvisierten Vorläufer der Kondome; wirksame Medikamente gegen Bakterien und Viren gab es nicht. Oft breiteten sich Syphilis und Tripper epidemisch aus und die Freudenhäuser waren Brutstätten der Seuchen.

    Neben den offiziellen und sogar bekleidungstechnisch stigmatisierten Damen im Frauenhaus, erkennbar am farbigen „Frankfurter Rocksaum“ oder durch markante bunte Einstecktücher – Erkennungszeichen wie ein Judenstern – gab es auch „freischaffende Dirnen“, bei denen es sich der Überlieferung nach um unverheiratete oder verwitwete Damen handelte, die ihren Lebensunterhalt – freundlich formuliert – durch „Sex mit verschiedenen Männern“ verdienten.

    Wenn man bedenkt, dass es keine Sozialversicherungen gab, blieb den Dirnen mitunter keine andere Wahl. Das mittelalterliche Leben war nicht einfach und gesundheitlich sehr riskant. Auch den unverheirateten alleinstehenden Männern blieb nur die Dirne oder das Freudenhaus, um den Geschlechtstrieb – dann und wann – rudimentär – zu befriedigen.

    Bordelle – von französisch „Bretterhütte“ – welch entzückender Begriff – gab es im Mittelalter in nahezu jeder größeren deutschen Stadt. Ungeliebt, aber gut besucht.

    Das „kleinere Übel“, wie die katholische Kirche postulierte, während der Reformator Martin Luther befand, dass „Huren des Teufels seien“. Etliche „garstige Weibsbilder“ gerieten unter die Fittiche der „Heiligen Inquisition“ und endeten wegen „erotischer Hexerei“ auf dem Scheiterhaufen.

    Haben Sie schon einmal von „Wanderhuren“ gehört? Die Ritter und Heere des Mittelalters wurden von reisenden Huren begleitet, bei kirchlichen Konzilen wurden käufliche Damen „gedungen“, die ihre Dienstleistungen auch der Geistlichkeit offerierten. Bigotterie par excellence! Dass es sowohl beim Militär wie beim geistlichen „Unheiligen Stuhl“ professionelle Anwerber – Rittmeister – gab, steht historisch außer Frage. Mit Sex und dessen Vermittlung ließ sich schon immer gutes Geld verdienen. Die galt „gestern“ und gilt noch „heute“!

    Zeitsprung

    Im Jahre 1794 wurde im „Preußischen Allgemeinen Landrecht“ festgelegt, dass sich „liederliche Weibspersonen […] in die geduldeten beaufsichtigten Hurenhäuser“ zu begeben hätten. Als „liederliche Weibspersonen“ galten Frauen, Zitat: „welche mit ihrem Körper ein Gewerbe betreiben“ wollten. Jegliche „freie Prostitution“ wurde nicht geduldet, sondern „verfolgt“!

    Im „Bremer Reglement von 1852“ wurde festgelegt, dass die Prostitution „kein Gewerbe im eigentlichen Sinne sei“. Dadurch wurde die Sittenwidrigkeit unmittelbar juristisch verankert.

    Das Strafgesetzbuch des Deutschen Kaiserreichs von 1871 verbot Bordelle und die „gewerbsmäßige Unzucht“. Es drohte jedoch nur dann eine Strafe, wenn sich eine Frau außerhalb polizeilicher Aufsicht prostituierte. Frauen des Gewerbes mussten sich regelmäßig polizeilich melden und es wurden – mit deutscher Gründlichkeit – bei der Sittenpolizei „Hurenregister“ angelegt.

    Zu Beginn des 20. Jahrhunderts galt Prostitution in Deutschland weiterhin als sittenwidrig und „gemeinschaftsschädlich“. Bordelle und Bordellstraßen gab es weiterhin. Prostitution wurde 1923 sogar per Erlass von der Steuer befreit, da „körperliche Hingabe einer Frau keine Tätigkeit – im Sinne des Steuerrechts – sei“. Aber bereits 1943 wurde die Steuerpflicht dann doch wieder eingeführt, weil … „Geld nicht stinkt und öffentliche Kassen stets gefüllt werden müssen.“

    Im Deutschland der Nachkriegszeit (also nach 1945) war Prostitution an sich weder legal noch illegal, aber weiter sittenwidrig. Die grundsätzliche Gemeinschaftsschädlichkeit wurde durch ein Urteil des Bundes-verwaltungsgerichts von 1965 neuerlich bestätigt. Prostitution wurde sogar mit der „Betätigung von Berufsverbrechern“ gleichgestellt. Das Geschäft wurde aber nicht unterbunden, da ein erkennbarer Bedarf bestand. Es wurden verpflichtende gesundheitliche Untersuchungen für die Damen des Gewerbes eingeführt, was man mit dem Begriff des „amtlichen Bockscheins“ assoziiert.

    In der Folge des „Wirtschaftswunders“ entwickelten sich florierende Rotlicht-Geschäfte. Der vermeintliche „Schmuddel“ fand offiziell wenig Beachtung, wurde toleriert, wenn sich die Exzesse denn einigermaßen in Grenzen hielten. Es entstanden große Vergnügungsviertel wie auf St. Pauli, am Frankfurter Bahnhof und am Steintor in Hannover. Unzählige Nachtbars eröffneten mit eigentlich nicht erlaubten Prostitutions-Angeboten im Hinterzimmer, Privatclubs und „Steigen“ entstanden, „erotische Hostessen“ und „Mannequins ohne Kleider“ suchten schließlich mit Zeitungsannoncen offensiv nach Kunden, die in Hotels und in Privatwohnungen empfangen wurden.

    Der „Zwischenhandel“ – die zur Verfügungstellung von Räumen für sexuelle Dienstleistungen und die Vermittlung von Dienstleisterinnen – wurde zum einträglichen Geschäft, obwohl solches „Treiben“ nach dem Zuhälterei-Paragrafen des StGB und dem Verbot der Kuppelei strafbar war und mit Gefängnisstrafe geahndet werden konnte.

    In meiner späten Jugend, etwa Mitte der 1980er-Jahre, hatte ich erste Kontakte zum Rotlicht und war ein interessierter Beobachter der Szene, die auf mich einen besonderen Reiz ausübte. Ich war bereits mit 16 Jahren regelmäßiger Besucher von „Swingerclubs“, in denen aber nicht nur passionierte Swinger, sondern auch „späte Mädchen“ aus der Rotlicht-Szene anzutreffen waren, die als „Hausdamen“ für pauschale Schwarzbezahlung den „Herrenüberschuss“ bändigten und sich so ein gut belegtes Zubrot verdienten.

    Neben den Großstadtbordellen, die ich in Kölner „Pascha“ und im Frankfurter Bahnhofsviertel kennenlernte – in Frankfurt „schafften“ in den 1980er und 1990er-Jahren bis zu 800 Damen gleichzeitig in etwa 20 Bordellen an – , gab es unzählige Modellwohnungen in Wohnhäusern und später – etwa zur Jahrtausendwende – innovative „FKK- und Saunaclubs“, in denen nackte Tatsachen und besondere Wellness angeboten wurden. – „Flatrate-Bordelle“, wo man für 100 € so viel Sex haben konnte, wie es die Potenz denn hergab, waren eine besonders geschmacklose „Ausuferung“.

    Während der „Erotikmarkt“ in den 1970er und 1980er-Jahren noch „sehr deutsch war“, rund zur Hälfte aus deutschen Dienstleisterinnen und Betreibern bestand, änderten sich die Verhältnisse durch die „EU-Ost-Erweiterung“ merklich. 2004 traten u.a. Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn der EU bei, 2007 folgten Bulgarien und Rumänien. In der Folge kamen immer mehr Damen aus den neuen Mitgliedsstaaten „legal“ nach Deutschland, um ihr Glück im Rotlicht zu versuchen. Der Markt war weitestgehend unreguliert und unkontrolliert. Das Angebot überstieg die Nachfrage, Dumpingpreise wurden zur Regel, was die deutschen Dienstleisterinnen, die vormals gute Umsätze gewöhnt waren, böse erwischte.

    Sex zum Super-Spar-Tarif, Sex ohne Kondom und der Flatrate-Verkehr hatten schwerwiegende Folgen für das prostitutive Gesamtgefüge und natürlich gab es neben der „freiwilligen Sexarbeit“ auch jede Menge neue Armutsprostitution und leider auch „gesteuerte Prostitution“, die man mit dem Begriff „Menschenhandel“ in Verbindung bringen kann.

    Dass Deutschland bereits zu Beginn des Jahrtausends in den Medien als „Bordell Europas“ bezeichnet wurde, kam für den kennenden Betrachter nicht überraschend. Wenn durch eine zu liberale Politik „alles möglich“ ist, hat „der Markt“ wenig Hemmungen die „Ware Sex“ offensiv an den Mann zu bringen, weil ja keine „Ressentiments“ drohen.

    Im Jahr 2002 wurde unter Rot-Grün (in der Koalition Schröder-Fischer) das erste ProstG – Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten eingeführt. Damit wurde die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft, der sogenannte „Hurenlohn“ konnte nun wirksam eingeklagt werden. Den Sexdienstleisterinnen sollten auch Wege in die Sozialversicherung geebnet werden. Zumindest letzteres scheiterte krachend, da sich die Dienstleisterinnen nicht gegenüber den Krankenkassen „outen wollten“, wo die Anmeldung auch die unangenehme Frage nach den Umsätzen beinhaltet. Auch die theoretisch nun bestehende Möglichkeit als „angestellte Prostituierte“ zu arbeiten, war und ist mit dem gängigen Arbeitsrecht kaum zu vereinbaren, da die Stundenlöhne vom gezahlten Hurenlohn so extrem abweichen, dass sich daraus keine Arbeitsverträge mit Bestand basteln lassen.

    An der Gesamtsituation der Branche änderte das neue Gesetz von 2002 nichts! Es dauerte noch 15 Jahre, bis der Gesetzgeber im Jahr 2017 mit dem „ProstSchG – Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ neuerlich aktiv wurde. Es kam zu einem staatlich verordneten „Paradigmenwechsel“, der im Milieu für große Unruhe sorgte.

    Das Ziel des ProstSchG

    Durch das ProstSchG ist die Arbeit als Prostituierte in Deutschland nur erlaubt, wenn sich die jeweilige Person nach einem Gesundheitsberatungsgespräch amtlich registriert und von der zuständigen Behörde eine Anmeldebescheinigung – den sogenannten „Hurenpass“ – erhält. Diesen können nur EU-Bürger erhalten und die Pass-Ausstellung hat zur Folge, dass die innehabende Person auch bei anderen Ämtern, wie z.B. dem Finanzamt durch Datenweitergabe „bekannt“ wird und bei der jährlichen „Steuersammlung“ unangenehmerweise berücksichtigt wird.

    Offizielle Bordellbetriebe, also solche, die eine amtliche Erlaubnis besitzen, dürfen Personen, die keinen Hurenpass besitzen, in ihren Betrieben nicht arbeiten lassen. Die Strafen bei Zuwiderhandlung sind hoch und können im Widerholungsfall zur amtlichen Schließung des Betriebs führen.

    Für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes (hierzu zählen u.a. Bordelle, bordellartige Betriebe, Modellwohnungen, Escortservice, Prostitutionsfahrzeuge und Prostitutions-veranstaltungen) ist seit 2017 eine amtliche Konzession – Betriebserlaubnis – erforderlich. Man muss detailliert darlegen, wie man sein Gewerbe betreibt. Übervorteilung der Sexworkerinnen und „Mietwucher“ sind verboten, angebotene Räumlichkeiten müssen gesetzliche Mindeststandards einhalten und über wirksame Alarmsysteme vorhalten.

    Einschlägig vorbestrafte Personen dürfen kein Bordell betreiben; leitende Mitarbeiter müssen über ein möglichst sauberes Führungszeugnis verfügen. Weisungen gegenüber den Sexarbeiterinnen sind verboten und Sexarbeiterinnen müssen im Vergleich zum Betreiber prozentual immer den größeren Anteil vom Kuchen erhalten. Den Ertrag aus einem Sexgeschäft 50 zu 50 zu teilen ist – obwohl oft praktiziert – nicht legal. Bei 51 zu 49 ist es dann OK. Alle Geschäftsvorgänge sind transparent aufzuzeichnen und diese Papiere sind den zuständigen Behörden auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen.

    Das ProstSchG von 2017 schreibt eine strikte Kondompflicht vor. Außerdem darf Sex mit Schwangeren nicht mehr beworben werden. Der Hinweispflicht auf die Kondompflicht kommen die Betreiber in der Regel mit Schilderaushang nach, was dann aber hinter der verschlossenen Tür zwischen Kunde und Dienstleisterin stattfindet, entzieht sich jeglicher Kontrolle und mit ein paar Extra-Dollars entsteht oft eine „gänzlich latexfreie Zone“.

    Wie funktioniert das Prostitutionsgeschäft in der heutigen Zeit konkret?

    Was ist eigentlich Prostitution? – Nach der Definition des ProstSchG ist Prostitution der Vollzug einer sexuellen Handlung gegen „Entgelt“, wobei dieses Entgelt nach den Rechtskommentaren aus Geld, aber auch aus sonstigen geldwerten Vorteilen bestehen kann. Wenn ich z.B. von jemandem zu einem Urlaub eingeladen werde, diese Person alle Kosten bezahlt und ich mich im Gegenzug dazu verpflichte für „sexuelle Unterhaltung des Gönners“ zu sorgen, haben wir es strenggenommen mit einem Prostitutions-Geschäft zu tun, das dem Gesetz unterliegt.

    Auch so manche Ehe kann man als besonders teure Sonderform der Prostitution bezeichnen: in den 1980er-Jahren war „Lea-Sing“ – die Heirat von jungen Thailänderinnen durch alte weiße Männer – ein spaßiger Begriff, der aber einen durchaus ernsten Hintergrund hatte. Frauen – aber auch Männer – aus der 3. Welt ließen sich auf fragwürdige Beziehungen ein, um sich wirtschaftlich zu verbessern oder der heimatlichen Armut zu entkommen. Dass vom einheimischen Geschäfts- bzw. Ehepartner sexuelles Entgegenkommen erwartet wurde, muss nicht gesondert erwähnt werden.

    Ehen waren noch vor hundert Jahren „Vernunftabkommen“, um Töchter versorgt zu wissen. Leidenschaft und Romantik spielten eine sehr untergeordnete Rolle und auch hier kann man – ohne direkt böswillig zu sein – eine „Art von Prostitution“ unterstellen, wobei eine ausgeprägte Erotik – mangels Zeit und Muße – wohl selten stattfand: „Beutel leer … und gut!“

    Welche Gruppen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern gibt es eigentlich? – Eine grobe Schematisierung:

    Grundsätzlich unterscheiden wir 2 Gruppen, bei denen sich eine für den Betrachter geradezu „plakative Gegensätzlichkeit“ unschwer erkennen lässt.

    Gruppe 1 bilden freie selbstbestimmte Prostituierte, Frauen und Männer, die sich bewusst dafür entschieden haben, der Prostitution – in welcher Form auch immer – nachzugehen. Diese Personen gibt es in allen Bereichen der Sexarbeit, auch wenn die Freiwilligkeit von Außenstehenden oft zu Unrecht angezweifelt wird.

    Gruppe 2 (quasi die Antipode) besteht aus vulnerablen „abhängigen Prostituierten“, die durch Armut und Not oder sogar durch äußeren Zwang und Menschenhandel in die Sexarbeit kamen und deren „Unfreiwilligkeit“ durchaus erkennbar ist. Unfreiwillig bedeutet aber im juristischen Sinne nicht unbedingt, dass eine Straftat vorliegt und jemand bestraft werden kann.

    Auch Personen aus Gruppe 1 – frei, selbstbestimmt – mögen ihren Job nicht grundsätzlich gerne und dann und wann sind die Grenzen zwischen den Gruppen auch fließend. Echte „Nymphomaninnen“ sind in der Branche selten, aber die Gruppe der Personen, die mit Sexualität und der eigenen Prostitution kein großes Problem haben, ist nach meiner Beobachtung größer als man denkt. Zum Thema der diesbezüglichen unterschiedlichen „Moral“ kommen wir später, wenn wir uns ein wenig mit ethischen Fragen beschäftigen.

    Der Anteil der „nicht-deutschen Sexarbeiter“ liegt nach aktuellen Schätzungen bei rund 70%. Die meisten der zurzeit aktiven Dienstleisterinnen kommen aus Rumänien und Bulgarien. Mit „Hurenpass“ angemeldet sind Stand Frühjahr 2023 zwischen 60.000 und 70.000 Personen. Vermutlich wird eine ähnlich große Zahl zusätzlich „nicht-angemeldet“ und damit „illegal“ tätig sein.

    Schätzungen von 400.000 Prostituierten in Deutschland halte ich für maßlos übertrieben, aber 150.000 könnten es realistisch sein, wenn man auch die Gelegenheits- oder Teilzeit-Prostituierten mitzählt und diverse Sugardaddy-Verhältnisse hinzuaddiert.

    Die Anzahl der „bekannten prostitutiven Betriebe“ (also Bordelle, Clubs, Wohnungen – von groß bis klein) liegt in Deutschland bei etwa 2.000; auch hier gibt es eine hohe Dunkelziffer an „Graubetrieben“, die im Verborgenen agieren und sich eben nicht zählen lassen.

    Prostitution ist nicht gleich Prostitution – Welche Formen gibt es?

    In Bahnhofslaufhäusern und auf dem Straßenstrich gibt es die schnelle Nummer für 20 bis 30 Euro. Hier geht es um Masse statt Klasse! Der fixe Quicky und man ist – Schwupps – nach wenigen Minuten schon wieder vor der Tür. Im normalen Wohnungsbordell oder bei der privaten Hausfrau von nebenan ist man ab 50 € dabei und es wird schon etwas gemütlicher.
    Im gehobenen Privatclub oder im FKK-Saunaclub sollte man mindestens 100 bis 150 € dabeihaben, um Spaß zu haben: 50 Euro Eintritt inklusiv Softdrinks, Imbiss und Getränken, Langzeitaufenthalt, Sauna und 2-mal das „20 min“ Zimmer. In Topadressen oder im High-Class-Escort sind 500 bis 1.000 € anzusetzen, wenn man die „Hochzeitsnacht“ bucht oder besondere Vorlieben hat.

    Geiz macht die Dienstleisterinnen im Erotikgewerbe sicher nicht geil und hier gibt es eben einen gewaltigen Unterschied zwischen dem „schnellen Abspritzen“ und dem „exklusiven Erotikdate“ mit Stil und Klasse.

    Prostitution gibt es in erotischen Massagesalons, in Bordellen, Laufhäusern, FKK-Clubs, in Hostessenwohnungen sowie in Wohnungsbordellen. Es gibt SM-Studios, Swingerclubs mit „Berufsswingerinnen“, Sex-Kinos mit frivolen Platzanweiserinnen, Haus- und Hotelbesuche durch Escort-Damen und vermeintlich geile Hausfrauen, Prostitutionsveranstaltungen mit Gangbang, Sexwohnwagen (Herzchen Mobile) und den Straßenstrich.

    Auch der Bereich der Sexualbegleitung, wo ältere oder behinderte Menschen von spezialisierten Dienstleisterinnen in Heimen oder im häuslichen Umfeld besucht werden, hat seine Berechtigung und genießt in der Gesellschaft ein deutlich besseres Ansehen als es bei der üblichen Sexarbeit der Fall ist.

    Mal geht es um körperliche Nähe oder Massage mit manueller Entspannung, mal um Hochleistungs-Ficksport; es gibt den Otto-Normal-Kunden, der mit der Missionarsstellung zufrieden ist und beim „Blasen“ selbstverständlich ein Kondom verwendet, es gibt aber auch den „Hardcore-Freier“, der alles ohne Gummi verlangt und seine vollzogenen Perversionen gerne in Internet-Foren teilt. Die Anzahl der „Natursekt-Konsumenten“ ist beträchtlich und in den wenigen verbliebenen professionellen SM-Studios werden „bizarre Spiele“ veranstaltet, die dem Normalbürger bisweilen den Appetit verderben und gesundheitlich äußerst bedenklich sein können.

    Über all diesen – in Anführungsstrichen – „erotischen Betätigungen“ schwebt der gesetzliche Rahmen des ProstSchG, in der Praxis lässt man die „Fünf aber oft gerade sein“, da die Behörde ja nicht permanent unter dem Bett liegt und „das Verborgene“ in der Regel eben verborgen bleibt.

    Der Versuch Prostitution zu versachlichen, eine Wissenschaft daraus zu machen, schadet dem Geschäft. Prostitution muss zumindest ein Stück weit „verrucht“ und „schmutzig“ sein, da sonst die animalischen Instinkte der Kunden nicht angesprochen werden.

    Das Rotlicht ist für sein „faltenfreundliches Licht“ bekannt. Was die „Schönheit“ der Dienstleisterinnen und deren Bedeutung für gute Umsätze anbelangt, tut sich erstaunliches auf: nicht die hübschesten Mädels verdienen das beste Geld, sondern die Damen, die einen besonderen Service bieten und darüber hinaus „emphatische Fähigkeiten“ besitzen. Ein großer Busen ist selten ein Hindernis, aber wichtiger ist die „Schauspielkunst“, mit der der man sich auf den Kunden einstellt und ihm die Illusion verkauft, die er erleben möchte. Wenn sich Schönheit und Empathie paaren, tun sich ungeahnte Möglichkeiten auf.

    Viele Gäste – böswillig auch „Freier“ genannt – negieren übrigens die Tatsache in den Puff zu gehen und reden sich gerne ein „ein besonderer Gast“ zu sein oder die Dienstleisterin als Art Freundin gewonnen zu haben. Man zahlt nicht für den Sex, sondern quasi nur den entstandenen Verdienstausfall. Ich mache mir die Welt, so wie sie mir gefällt! – Bloß kein Outing als „praktizierender Puffologe“.

    Das Wort „privat“ ist ein mächtiges Pfund: Heiße Hausfrau sucht privat, Privatclub. Privates Date. – Private Treffen sind nach der Logik der Gäste „privat“, obwohl man genauso oder sogar mehr Geld bezahlt wie im blinkenden Bordell. Man war nicht im Puff, sondern hat „privat“ eine Frau – allerdings mit Geld – erobert. Absurd, aber ein gängiges Gedanken-Modell der „freienden Schar“.

    Auch der „Sugardaddy“, ein vermögender Herr, der eine „Studentin“ regelmäßig mit Zuwendungen unterstützt, ihr die Wohnung bezahlt oder ein Auto zur Verfügung stellt und dafür schon mal „ran darf“, sieht sich nicht als „Hurenbock“, sondern als väterlicher Freund mit den besten Absichten. Wenn „der gekaufte Hase“ dann später rebelliert, ist Unmut vorprogrammiert.

    Sich selbst als Sexarbeiterin „gewinnbringend“ zu verkaufen, setzt eine gewisse Intelligenz voraus und dabei spielen Bildung und besonders Sprache – die vielen Damen aus dem „unteren Segment“ zwangsläufig fehlt – eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die sexuellen Fähigkeiten und die damit verbundene „Offenheit“ sollten vorhanden sein, der Verkauf der Illusion findet aber häufig auf einer ganz anderen Ebene statt.

    Stammkunden gewinnt man über emotionale Abhängigkeit. Es muss nicht „wahre Liebe“ sein, aber eine „geschürte Emotion“ ist förderlich und wie man erfolgreich „schürt“, ist das besondere Geheimnis besonders erfolgreicher Dienstleisterinnen. Böse Zungen sprechen von „psychologischer Kriegsführung“, aber diese sorgt regelmäßig für große Erfolge.

    Das „temporäre Ende“ der persönlichen Prostitutionsarbeit – Puff-Rente – der Ausstieg aus jahrelanger Prostitution – erfolgt sehr oft durch Heirat mit einem ehemaligen Kunden. Wenn die Geschäfte im Alter nicht mehr laufen und sich Stagnation ankündigt, bedarf es einer solchen privaten „Rentenversicherung“. Wenn es denn passt … oder passend gemacht werden kann.

    Die „Corona-Emanzipation“ der Huren

    Von 2020 bis 2022 war die „Corona-Pandemie“ unser stetiger Wegbegleiter. Masken und Abstand, Separation und auch schon mal Hysterie. Im Bereich der Sexarbeit, bei der es nun mal sehr „körpernah zugeht“, war Corona eine besondere Katastrophe. Bordelle mussten über lange Zeiträume geschlossen bleiben und es wurden sogar zeitweilig „Prostitutionsverbote“ verordnet. Die Ordnungsbehörden waren spaß frei und patrollierten in den offiziell bekannten Rotlicht-Bezirken. Viele Sexarbeiterinnen, die nicht in den Genuss von Corona-Hilfen kommen konnten, mussten die Corona-Regeln brechen, um nicht die eigene Existenz zu gefährden. „Risky business!“

    Die Zimmeranmietung in Bordellen war nicht möglich, da diese ja geschlossen waren. Also suchte man nach Alternativen und fand diese in „möblierten Appartements auf Zeit“, „AirBnB-Offerten“, Ferienwohnungen und in Hotels, die – durch Corona gebeutelt – plötzlich zu illegalen Bordellbetrieben wurden. Die Kundengewinnung über Online-Annoncen funktionierte. Hinter dem offerierten „frivolen Corona-Waldspaziergang“ verbarg sich der geschickte verborgene Verkauf einer sexuellen Dienstleistung. Hausbesuche fanden mit und ohne Maske statt und selbst „tabulose Gangbang-Veranstaltungen“ wurden im „totalen Lockdown“ als ganz besonderes Abenteuer veranstaltet. Die Ordnungsbehörden hatten unendlich viel zu tun und konnten diesen „Umtrieben“ nicht Herr werden.

    Ganz nebenbei stellten die arbeitenden Damen fest, dass die möblierte Unterkunft oft deutlich billiger war als das Zimmer im Eroscenter. Zusätzlich konnte man noch bei der Sexsteuer und beim „Düsseldorfer Verfahren“ – einer „freiwilligen Pauschalsteuer – sparen, da es keine Aufsicht gab und – anders als in den Bordellbetrieben – keine Datendokumentation für die Behörden erfolgte.

    Die Arbeit in den Appartements, die eigentlich nicht zulässig war und ist, hatte zudem den förderlichen „privaten Touch“, wenn es auch ein wenig an Sicherheit fehlte. Wozu muss ich mit einem Betreiber teilen, wenn die Geschäfte ohne ihn trefflich laufen? Ok, wenn mich das Ordnungsamt erwischt, kriege ich womöglich Ärger oder ein Bußgeld, aber das lässt sich leicht kompensieren. Frei nach Helmut Kohl: „entscheidend ist, was hinten rauskommt!“ oder „am Ende des Tages werden die Taler gezählt!“

    Das „Learning by doing“ unter Corona führte dazu, dass auch nach dem Ende der Pandemie weiter „quasi emanzipiert“ gearbeitet wird. „Wo sind bloß unsere Frauen geblieben?“, ist eine Frage, die ich von meinen Beratungskunden immer wieder gestellt bekomme.

    Blickt man in die Online-Anzeigen-Märkte, stellt man schnell fest, dass die Anzahl der Dienstleisterinnen insgesamt zwar leicht zurückgegangen ist, dass viele Damen und Herren aber zunehmend, wie geschildert, „privat unterwegs“ sind, worunter die offiziellen Betriebe natürlich leiden. Das ProstSchG wird nachhaltig ausgehebelt und die Strukturen haben sich ganz massiv verändert. „Das Wasser findet immer seinen Weg!“

    Last but not least – Aktuelle ethische Fragen zum Thema Prostitution – Zwischen Dichtung und Wahrheit!

    These: Die meisten Frauen in der Prostitution werden zu ihrer Tätigkeit gezwungen / Fast alle Frauen in der Branche haben einen Zuhälter

    Den „inneren Zwang“, nämlich mangels anderer Perspektiven in der Prostitution zu arbeiten, wird es oft geben. Wenn man aus Osteuropa kommt, keinen Beruf erlernt hat, die deutsche Sprache nicht spricht, aber Geld für sich selbst und für die arme Familie in der Heimat braucht, ist Prostitution oftmals die einzige Möglichkeit „zeitnah“ an Geld zu kommen.

    Prostitution ist sicher kein „Traumberuf“, bietet aber immer noch die Möglichkeit mit relativ wenig Aufwand „schnelles Geld“ zu verdienen. Täglich mit mehreren Männern Sex haben zu müssen, um zu überleben, ist keine schöne Vorstellung, doch „der Zweck heiligt oft die Mittel“. Mit einem „Over-Night-Date“ so viel Geld zu verdienen wie ein normaler „Werktätiger“ im Monat, kann ein Anreiz sein, Vorbehalte und Grenzen zu überwinden.

    Wenn man für sich selbst die Entscheidung trifft in der Branche zu arbeiten, ist dies nicht der Zwang, von dem die Medien und die Moralapostel reden. Der verwerfliche und strafbare „äußere Zwang“ liegt dann vor, wenn dritte Personen jemanden zur Prostitution nötigen und dabei sogar Gewalt, in welcher Form auch immer, anwenden. Es gibt in osteuropäischen Kreisen „Verhältnisse“, wo ganze Clans von einigen wenigen Frauen „leben“ und wo die „Berufswahl“ von der Familie eindeutig vorgegeben wird.

    Andere Länder, andere Sitten? – Ja, vermutlich sogar ein ganz anderer schwieriger Moralbegriff. Während wir Beziehungsratgeber lesen, uns spielerisch „Fifty-Shades-of-Grey“ nähern, Tantra-Kurse besuchen, die Romantik schätzen und pflegen, wird Sex in anderen Kulturen als archaisches Gut betrachtet und als „Mittel zum Zweck“ betrachtet. Das Ausspruch „zum Glück kann jede Frau gefickt werden“ ist böse, spiegelt aber die Denkweise unromantischer „Vermittler“ wider, die ihre Abkömmlinge ohne Gewissensbisse an den Mann bringen.

    Bis in die 2000er-Jahre, wo das deutsche Rotlicht noch mehr „deutsch“ geprägt war, hatten rund die Hälfte der Damen „besondere Freunde“: Manager, die am Geschäft direkt partizipierten und wirtschaftliche Ziele mit Nachdruck definierten. Aber schon „damals“ gab es eben auch die andere Hälfte, wo die Damen selbst den Ton angaben und sich absolut nicht „managen“ ließen.

    Den klassischen Zuhälter, den es mit Goldkette und „Mini Pli“ gab, sucht man mittlerweile vergebens. Herren mit AMG-Mercedes und „10 Pferdchen am Start“ sind quasi ausgestorben und auch die bekannten – in der Prostitution tätigen Motorradclubs – sind bei der „Bestückung“ ihrer Etablissements zunehmend vorsichtiger geworden, seit die Behörden „aktiver“ wurden und die Toleranz der Staatsanwaltschaften abnahm.

    Eine abschließende prozentuale Aufrechnung, ob es nun mehr „gut“ oder „böse“ im Milieu gibt, kann ich nicht vornehmen, da ich in der Regel nicht bei verbrecherisch orientierten Clans am Tisch sitze und mir meine Kunden in der Branche auch ein wenig aussuche. Dass die Zahl der „gezwungenen Damen“ überwiegt, glaube ich persönlich aber nicht.

    Andererseits kann ich den noch vorhandenen „Sumpf“ aber auch nicht leugnen und diesen kann man allein mit den Werkzeugen des ProstSchG nicht nachhaltig trockenlegen. „Jedes blaues Auge ist eins Zuviel!“ – ganz klar und ohne weiteren Interpretationsbedarf.

    Kann ein „Sexkaufverbot“ das Problem lösen?

    Schwarze Schafe können eine weiße Herde färben und die Herde wird grau.

    Seit einigen Jahren formiert sich in Deutschland ein umfangreiches Netzwerk von lauten Prostitutionsgegnerinnen und –gegnern, das mit regelrechten „Schmutzkampagnen“ ein Sexkaufverbot nach dem sogenannten „Nordischen Modell“ einfordert.

    „Rotlicht tötet“ – „Dein Spaß ist mein Horror!“ – „Prostitution ist Gewalt!“, lauten die unmissverständlichen Parolen.

    Für diese Leute, die oft evangelikalen und feministischen Kreisen entstammen, ist Prostitution ein grundsätzliches Übel. Alle Bordellbetreiber in Deutschland sind „verabscheuungswürdige Gesellen“, die Frauen hemmungslos ausbeuten und zur Prostitution zwingen. Dass die offiziellen Betriebe von den Behörden engmaschig kontrolliert werden und Missstände dort unmittelbar auffallen, wird ignoriert, weil es nicht ins eigene Bild passt.

    Statt den Fakten zu folgen, werden „Argumente“ geliefert, mit denen man Stimmung macht. Mord und Totschlag an einzelnen Sexarbeiterinnen wird zum vermeintlichen „Normalfall“ stilisiert und Sexkäufern wird kategorisch unterstellt Notlagen auszunutzen und auch mit Zwangsprostituierten „fröhlich zu kopulieren“. Die „Frau als Ware“ klingt wahrlich nicht gut und man kann – auch wenn man es will – der „Anti-Prostitutions-Kampagne“ keine „Pro-Prostitutions-Kampagne“ gegenüberstellen, ohne sich zu blamieren!

    „Prostitution ist sexuelle Gewalt, schädigt und ist unmenschlich!“ hat einen ganz anderen Klang als „Prostitution ist gut und wichtig, schützt die Gesellschaft!“, zumal man sich die Frage stellt, wer die Positiv-Aspekte darstellen und proklamieren sollte. Das Volk liebt „Sex and crime“ und die Medien unserer Zeit verdeutlichen, welche Nachrichten man gerne „konsumiert“.

    Die Ausgangsfrage ist dabei, wie man Prostitution moralisch bewertet!

    Gut ist Prostitution sicher für „die Käufer“, die auf natürlichem Weg keine Sexualpartnerinnen finden. Hier hat Prostitution eine „Ventil-Funktion“, über die aufgebauter hormoneller Druck abgebaut werden kann. Ob es „schön“ ist als Dienstleisterin das Ventil für merkwürdige Bedürfnisse zu sein, lassen wir einmal dahingestellt. Wenn man tagtäglich mit einem seltsamen Volk „Haut an Haut“ konfrontiert ist, können Weltbild und die private sexuelle Freude sicher leiden. Auch wenn es einigen Damen im Gewerbe sicherlich durchaus schmeichelt als begehrenswertes Lustobjekt betrachtet zu werden, gibt es hier auch Grenzen. Auch die Hure ist zunächst einmal Mensch. Dies darf man bei aller Geilheit und Toleranz nicht vergessen!

    Dass „Super, dass es Prostitution gibt!“ hört man eher von Freiern oder von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die die Sorge haben, dass die „heißen Herren“ ohne Prostitution auf Strassen und Plätzen über „normale Frauen“ von jung bis alt herfallen würden. Eine seltsame Betrachtung, für die es keinen empirischen Beweis gibt, da es, wie wir schon ergründet haben, die Prostitution zu allen Zeiten gab und sicher weiter geben wird.

    Prostitution kann „ein echtes Übel“ sein, wenn schlechte Arbeitsbedingungen, äußerer Zwang und diverse Perversionen zum Alltag werden. Die Sexarbeit kann aber auch „erträglich sein“, wenn man Art und Umfang der Dienstleistung selbst bestimmt, wenn man sich die Kunden aussucht, wenn man gutes Geld verdient oder sogar das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden kann.

    Vom Ausruf „Super … Geile Arbeit!“ werden wir im Durchschnitt und im Ergebnis weit entfernt sein.

    In vielen Ländern Europas ist Prostitution gesetzlich verboten. Der Kauf von sexuellen Dienstleistungen ist, wie beim sogenannten „Nordischen Modell“, oft unter Strafe gestellt. Dennoch findet der Lustkauf überall weiter statt. Auch in China und in mehreren Bundesstaaten der USA, wo nicht nur der Kauf, sondern auch der Verkauf von Sex hart bestraft wird, gibt es Prostitution, nur eben sehr verborgen, unauffällig.

    Das Problem: sobald man Prostitution in den „Untergrund“ schiebt und unsichtbar macht, wird diese „ungeschützt“ und schadet den Sexworkern viel mehr, als das Verbot ihnen nutzt. Übergriffe können schwerlich angezeigt werden, da man ja selbst strafbar handelt. Offizielle und durch anwesende „Wirtschafter“ geschützte Bordelle sind nicht vorhanden und die Macht der Freier wächst immens. Danebenbenehmen wird nicht geahndet! Selbst die Pflicht für den erfolgten Verkehr zu zahlen, entfällt beim „verbotenen Geschäft“. Es gibt keine Möglichkeit den Lohn einzuklagen.

    Dass „Nordische Modell“ bestraft Sexkäufer, nicht aber die Verkäufer und schafft damit ein rechtliches Ungleichgewicht, das man nur schwer erklären kann: die Provokation einer Straftat ist erlaubt und wird durch die Straffreiheit für den Provokateur sogar gefördert?

    Der deutsche Staat hat sich mit dem ProstSchG für einen anderen Weg entschieden: Politik und Gesellschaft finden die Sexarbeit nicht etwa „toll“, man hat aber erkannt, dass man Umstände nur regeln oder verbessern kann, wenn man überhaupt Zugriff auf den Bereich hat und es so möglich ist Regeln festzulegen und zu kontrollieren.

    Unter diesem Aspekt ist das ProstSchG in jedem Fall das „kleinere Übel“ und die Grundlage für eine stückweite „Normalisierung“ des Gewerbes, der es durchaus bedurfte. Die Selbstregulierung des Marktes führte in den 2000er-Jahren zu bizarren Exzessen, die zu Lasten der Sexarbeiterinnen gingen.

    Die „Selbstbestimmung“ war selten gewährleistet! Nicht vorhandene Regeln konnte man nicht einfordern! Hier ist nun einiges in Bewegung gekommen und die Rechte der Workerinnen wurden gestärkt, auch wenn diese oft nur „theoretischer Natur“ sind.

    Die abschließende Frage: Ist Sexarbeit ein Beruf wie jeder andere?

    Auch wenn dies von Verbänden der Sexarbeit regelmäßig so postuliert wird, teile ich diese Einschätzung nicht so ganz! Sexarbeit ist Arbeit, sogar harte Arbeit, da man körperlich wie seelisch gefordert wird. Der volle Körpereinsatz und der Verlust von Intimität fordern ihren Tribut! Der „Spaßfaktor“ ist gering; die „vermeintliche Lust“ ist ein Spiel, der Verkauf eine Illusion mit wenig „Pretty-Woman-Effekt“.

    Als Beruf im Sinn von Berufung als „lebensprägende Tätigkeit“, wie es die Soziologen formulieren, mag ich den „Job“ nicht sehen. Als Betrachter und Berater der Branche bleiben mir Wertungen nicht erspart.

    Bei den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern erkenne ich keine „homogene Masse“, die gemeinsame Ziele und Werte hat. Der „Respekt-Ruf“ der Eliten – deutsche Dienstleisterinnen aus dem Escort und SM-Bereich prägen dabei die Sexarbeits-Verbände deutlich – ist sicher wichtig, jedoch scheitert die „Huren-Gewerkschafts-Arbeit“ an der Tatsache, dass bestimmt 90 % der in Deutschland tätigen Dienstleisterinnen die Verbände weder kennt noch Interesse an politischer Arbeit hat. Man will sich keiner Gruppe anschließen und sich überhaupt nicht austauschen.

    Es geht „ums tägliche Brot“, ums Geschäft und dabei bleibt im Zweifelsfall auch die Kollegialität auf der Strecke. Zweckgemeinschaften existieren eine gewisse Zeit lang, aber selten auf Dauer! Man ist – besonders im „fremdländischen Segment“ – ideologisch „Separatistin“.

    Eine Beschreibung, die analog auch auf die Betreiberinnen und Betreiber erotischer Betriebe zutrifft: während der Corona-Zeit haben sich umfangreiche Allianzen gebildet, es gab Online-Konferenzen mit intensivem Austausch, es gab gemeinsame Ziele: Die Betriebe sollten schnell wieder öffnen, man engagierte sich gemeinsam politisch, man beauftragte Juristen mit der Durchführung von Klageverfahren, man spürte eine breite Solidarität in der Branche, die sich aber nach Ende der Corona-Maßnahmen nach und nach in Luft auflöste.

    „Eigner Herd ist Goldes wert“ lautet die Devise. Da die Anzahl der „noch verfügbaren Dienstleisterinnen“ post-pandemisch stark abgenommen hat, ist das Angebot der Betreiber größer als die Nachfrage der Damen, die, wie wir schon gehört haben, zunehmend eigene Wege gehen.

    Die Betreiber(innen) leben – unmittelbar – von „den Damen“ … wenn man keine oder zu wenig von ihnen im Haus oder in der Vermittlung hat, laufen die Geschäfte einfach schlecht. Man geht dann zwar nicht direkt pleite, aber mangelnde Nachfrage, Stagnation und im Ergebnis reine Kostendeckung sind keine unternehmerischen Perspektiven und hinterlassen ein ungutes Gefühl.

    Hat man keine Damen im Haus, bleiben auch die Gäste aus. Schlimmer noch: die Gäste schauen sich in dem immer schnelllebigen Geschäft umgehend nach Alternativen um, die sich über „Internet 2.0“ auch schnell – vor allem im „privaten Bereich – finden lassen.

    Der „Verteilungskampf“ hat im Gewerbe längst begonnen und „entspannt“ sind eher die Gäste, deren Anzahl jedoch – durch Tinder und andere Kontaktplattformen, aber auch durch generelle gesellschaftliche Veränderungen – immer weiter abnimmt. Für Sex zu bezahlen, ist für die jüngere Generation „relativ“ uncool. Der in meiner Jugend „obligatorische Puffbesuch“ findet immer weniger statt. Die Jugend ist nicht etwa sexualfeindlich, findet aber genügend Möglichkeiten zum „Sexeln ohne Bezahlung“.

    Die Rotlicht-Branche ist nach meinen Beobachtungen keine „Wachstums-Branche“ mehr, die Umsätze gehen gerade in den offiziellen Bordellbetrieben deutlich zurück und das nicht erst seit Corona. Wie es im „privaten Sexverkauf“ genau aussieht, kann ich nicht so recht beurteilen, ich vermute aber, dass die Umsätze dort stabil sein dürften.

    „Leidtragend“, wenn man es so bezeichnen darf, ist eindeutig der „Zwischenhandel“: das sind die Betriebe, die die sexuelle Dienstleistung nicht selbst „vollziehen“, sondern Räume hierfür zur Verfügung stellen oder Dienstleisterinnen vermitteln.

    Mein Fazit: Prostitution als sexuelle persönliche Dienstleistung wird es nach meiner Einschätzung weiter geben, das Geschäft wird sich verändern, das Partizipieren am Prostitutions-Gewinn wird sich zunehmende rückläufig entwickeln.


    Der Vortrag als Audiodatei: https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2023/05/Sexarbeit-als-Arbeitsplatz-by-Howard-Chance-20.04.2023.mp3?media=1787225536

  • Bankkonten für Rotlicht-Betriebe – Musterkunden gesucht!

    Bankkonten für Rotlicht-Betriebe – Musterkunden gesucht!

    Bankkonten für Rotlicht-Betriebe – Musterkunden gesucht!

    Viele Betreiber und Neugründer kennen das Dilemma

    Die Geschäftsbanken in Deutschland verweigern Kunden aus der Rotlicht-Branche die Eröffnung von Zahlungsverkehrskonten und die Aufnahme von Krediten ist, wenn man Neukunde ist auch ein Ding der Unmöglichkeit! Ohne eine Girokonto für den Zahlungsverkehr, bei einer Bank die lokal auch Bargeld-Einzahlungen ermöglicht, wird das Geschäft schwierig und nicht selten werden dann private Konten von anderen Personen genutzt, um überhaupt Überweisungen tätigen zu können.

    Während es für Privatkunden den Anspruch auf ein sogenanntes „Basiskonto“ gibt, besteht zumindest bei den Geschäftsbanken keine Kontrahierungs-Pflicht. Anders sieht dies bei öffentlich-rechtlichen Instituten wie z.B. kommunalen Sparkassen aus, in deren Satzung vorgesehen ist auch die lokale Wirtschaft „zu bedienen“.

    Hier gibt es Ansatzpunkte über die zuständigen Aufsichtsgremien möglicherweise zu erreichen, dass Konten auch für Rotlicht-Betriebe eingerichtet werden können oder sogar müssen. Ansprech- und Besschwerdestelle ist hier nicht die Bafin, sondern öffentlich-rechtliche Aufsichtsstellen der Länder.

    Da das Kontenproblem immer mehr Kolleginnen und Kollegen auf den Nägeln brennt, startet MH-Consulting in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Guntram Knop einen Versuch hier in einem oder mehreren Musterversuchen und falls nötig Musterverfahren Ergebnisse zu erzielen.

    Wir suchen aktuell Rotlicht-BetreiberInnen aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern, denen von einer lokalen Sparkasse die Einrichtung eines Geschäfts-Girokontos verweigert worden ist, um hier mit einer neuen Strategie zu Erfolgen zu kommen.

    Es kann aber auch ein von uns begleiteter Neuantrag auf Eröffnung eines Zahlungsverkehrskontos sein!

    Über die Erfolgsaussichten kann man momentan noch nicht allzu viel sagen, aber der neue Ansatz ist unbedingt einen Versuch wert!

    Rückfragen dazu gerne jederzeit per Mail maxen2205@live.de an mich oder Nachricht über WhatsApp 017677080604.