Blog by Howard Chance 2027

  • Update Zahlungssysteme im Rotlicht – SumUp und Nickel

    Update Zahlungssysteme im Rotlicht – SumUp und Nickel

    Update Zahlungssysteme im Rotlicht - SumUp und NickelUpdate Zahlungssysteme im Rotlicht – SumUp und Nickel

    Nützliche Anbieter für Kartenzahlung und Konto für Dienstleisterinnen

    Unsere Branche ist ja, was Konten und Zahlungssysteme anbelangt, stark gebeutelt. Vielen Betrieben sind von Zahlungsanbietern wie z.B. Concardis die Verträge für die Abrechnung von Kredit- und EC-Karten gekündigt worden und Dienstleisterinnen aus dem Ausland erhalten von deutschen Banken und Sparkassen in den seltensten Fällen ein Girokonto eröffnet. Heute kann ich von 2 Lösungen berichten, die hier Abhilfe schaffen können:

    SumUp – Abrechnungsterminal mit vielfältigen Möglichkeiten

    Kreditkarten- und EC/Maestro/Giropay-Zahlungen kann man als gewerblicher Betrieb einfach mit dem System von SumUp einfach stationär oder auch mobil per HandyApp abrechnen. Auch ApplePay, G-Pay und weitere Abrechnungen sind möglich, ohne dass man umfangreiche Verträge abschliessen muss. Man kann ein Terminal für wenig Geld (zwischen 49 und 119 €) bestellen oder aber auch in der Metro kaufen, richtet ein Online-Account ein (wo man aus taktischen Gründen kein Rotlicht erwähnen sollte) und ist innerhalb kürzester Zeit in der Lage abzurechnen. Es wird keine Monatsgebühr fällig: man zahlt eine relativ niedrige Gebühr pro Transaktion und erhält die Gutschriften innerhalb weniger Tage auf das Bankkonto des Betriebs. Ein Bekannter von mir, der ein Starterpaket in der Metro erworben hat, ist begeistert und kann so auf das angebotete Mietsystem seiner Sparkasse verzichten und spart dabei auch noch Geld! Infos findet Ihr hier:

    https://www.sumup.com/de-de/

    Die Nickel-Debitkarte mit Mastercard und IBAN

    Für gerade einmal 25 € Euro pro Jahr erhält man an diversen Kiosken und Lottoannahmestellen etc. ein Nickel-Konto, mit dem man Zahlungen per IBAN senden und empfangen kann. Man kann die Karte in den Verkaufsstellen aufladen und Geld aus dem Automaten ziehen. Durch die Mastercard-Anbindung kann man mit dem Account per Kreditkartenfunktion zahlen. Hinter Nickel versteckt sich dabei kein windiger Anbieter von den niederländischen Antillen, sondern die BNP aus Paris, die zu den größten Geschäftsbanken Europas gehört und sich keine Skandale leisten kann. Das Nickel-Konto wird der SCHUFA nicht gemeldet, man muss sich lediglich bei der Kontoeröffnung ausweisen und schon „nickelt“ es! Nickel hat nach eigenen Angaben bereits über 3 Millionen Kunden und das vorliegende Angebot ist nach meiner Einschätzung momentan ebenso praktisch wie einzigartig. Für Dienstleisterinnen ist es eine tolle Lösung, Geschäftskonten für Betriebe gibt es allerdings (noch) nicht. Alle Infos unter:

    https://nickel.eu/de-de

    Eine gute Zeit wünscht allen

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Howard Chance – Butze / Möbliertes Apartment gesucht – NRW

    Howard Chance – Butze / Möbliertes Apartment gesucht – NRW

    Howard Chance – Butze / Möbliertes Apartment gesucht – NRW

    Nein, nein … nicht zu Prostitutionszwecken … sittsam und privat

    Nachdem ich das vergangene Jahr 2023 hauptsächlich im Großraum Frankfurt am Main verbracht habe, zieht mich die Auftragslage nun eher wieder in meine alte Heimat NRW. Zwar ist der Koffer nach wie vor stets gepackt, aber ich möchte es in 2024 etwas ruhiger angehen lassen und dabei einige Eigenprojekte verwirklichen, die in den vergangenen Jahren auf dem Schreibtisch liegen geblieben sind.

    Seit 2017 war ich schwerpunktmäßig auf Reisen und habe – grob überschlagen – jährlich um die 200 Tage (insgesamt in 7 Jahren über 1.500 Nächte) in Hotels und Apartements verbracht. Aus den Erfahrungen könnte man einen „Hotelführer für Zeitgenossen auf der Flucht“ verfassen, aber die Zielgruppe ist vermutlich zu klein.

    Ich suche jetzt quasi akut ab Mai oder Juni 2024 im Großraum NRW ein möbliertes Apartment/Zimmer gerne auch in Form einer romantischen Butze (siehe bei Wikipedia: abgetrennte, fensterlose Schlafnische in Bauern- oder Freudenhäusern), wo man schlafen, kochen und eben arbeiten kann. Durch mein zunehmendes Alter bin ich inzwischen körperlich etwas scherfällig, aber geistig wie immer rege. Der Damenbesuch hält sich daher in Grenzen und die Wände wackeln eher selten.

    Vielleicht gibt es in der Rotlicht-Gruppe jemanden, der solche unerotischen Schlafstätten besitzt und vermietet oder aber einen diesbezüglichen Tipp hat?

    Ich freue mich über Rückmeldung per WhatsApp unter 0176-77080604 oder aber per Mail maxen2205@live.de

    Howard Chance (Butzenmann)

  • Breymaier … Ups, she did it again? – Urteil in Stuttgart!

    Breymaier … Ups, she did it again? – Urteil in Stuttgart!


    Breymaier … Ups, she did it again? – Urteil in Stuttgart!

    Update 05.04.2024: John Heer gewinnt im Rechtstreit vor Landgericht Stuttgart:

    Der bekannte Betreiber John Heer hat in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Stuttgart endlich gegen die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier obsiegt. Ein Bußgeld von bis zu 250.000 € droht, wenn die Politikerin bestimmte unwahre Äusserung öffentlich wiederholen sollte:

    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/prostitution-verkauf-von-sex-laufhaus-bordelle-rechtsstreit-gerichtsurteil-heer-breymaier-100.html

  • Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell - Nicht für Deutschland! - Kampagne 2024Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024 – Kein Sexkaufverbot!

    Antagonismus zu den Kampagnen der Sexkaufsgegner und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag– Dokumentation und Onlineprojekt Positive Sexarbeit 2024 – Projektstart März 2024

    Am 23.02.2024 beantragte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ein Sexkaufverbot nach dem “Nordischen Modell” und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen, was von der regierenden Ampel-Koalition in der ersten Lesung aber abgelehnt wurde. Dennoch geht der Antrag weiter in die Beratung der zuständigen Ausschüsse. Einen Bericht zur gegenwärtigen Lage habe ich in einem umfangreichen Artikel beschrieben:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Auch wenn die Chancen für die Einführung eines Sexkaufverbots in der laufenden Legislatur momentan nicht gegeben sind, da die Mehrheiten dafür fehlen, darf man den Ernst der Lage nicht unterschätzen. Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass die nächste Bundesregierung ab Ende 2025 von der CDU/CSU geführt wird und so kann ein neuer Gesetzesvorstoß absolut nicht ausgeschlossen werden.

    Aus der „Gefahrenbewertung“ nun „Nichts zu tun“ ist sicherlich der völlig falsche Weg und ich habe als Gründer der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht, die „bei Corona“ großen Zuspruch fand, bereits mit mehreren Verbänden der Sexarbeit gesprochen und nachgefragt, ob Interesse an gemeinsamen Aktion besteht. Dies wurde von einigen bejaht und ich habe auch eine ganze Reihe von Zuschriften durch BetreiberInnen und SexarbeiterInnen bekommen, die sich aktiv an Aktionen und Kampagnen beteiligen werden.

    „Zukunft Rotlicht“ war und ist kein Verband, verfügt aber über einen großen Verteiler und viele Kolleginnen und Kollegen, die sich im Dienst der Sache einbringen möchten. Wir sind also gewissermaßen ein „Sammelbecken“ für Leute, die in Verbänden organisiert sind oder eben auch nicht.

    Ständiger (virtueller) Ausschuss in Gründung

    Mit den politisch engagierten Verbänden BSD e.V. und BesD e.V. bin ich bereits im Gespräch, was ein gemeinsames Agieren unter dem Motto „Zusammenhalt der Branche“ anbelangt und ich werde in den kommenden Wochen auch meine Kontakte zu anderen Protagonisten intensivieren, um den Gedanken eines „ständigen beratenden Ausschusses“ voranzubringen.

    Für die erste virtuelle Zusammenkunft des Ausschusses, der natürlich nicht zu groß werden soll, sondern 10 bis 15 Mitglieder haben soll, werde ich mit unserem Zoom-Gruppen-Koordinator Thomas Schiller nach einem Termin Mitte April schauen und dann die „MitspielerInnen“ frühzeitig per Mail informieren. Parallel werden die Themen natürlich auch im offenen Zoom-Chat diskutiert werden, der nach wie vor 14-tägig am Freitagabend stattfindet.

    Streitschrift und Kampagne „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“

    Ich selbst werde im April/Mai 2024 an einem „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“ (Arbeitstitel) intensiv „werkeln“ und eine Streitschrift entwickeln, die dann später quasi in einem zweiten Schritt zur Meinungsbildung an alle aktuell 735 Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestags postalisch verschickt werden soll. Hier werde ich auch Co-Autoren aus dem juristischen und soziologischen Bereich hinzuziehen, damit das Werk rund und überzeugend wird. Der dritte Schritt wird dann im Wahlkampf 2025 erfolgen, wo es im Rahmen der Kampagne dann darum geht WahlbewerberInnen zu informieren.

    Kampagnen-Details werde ich erarbeiten und „bei Zeiten“ vorstellen. Von „heute auf morgen“ geht das nicht: gut Ding will bekannliche Weile haben!

    Angewandter Positivismus? – Die Sexarbeit darstellen wie sie ist!

    Natürlich ist in der Prostitution nicht alles gut und schön. Die öffentliche Meinungsbildung wird allerdings seit Jahren von den Sexkaufgegnern massiv beeinflußt und zwar eben mit Horror-Kampagnen und Fakten, die keine sind. Der Kampf gegen jede Form von Menschenhandel wird von unserer Branche jederzeit unterstützt, doch die Gegner lassen keine Möglichkeit den legalen Betreiberinnen und Betreibern Kooperation mit Menschenhändlern und Wegschauen bei Mißständen zu unterstellen.

    Alle, die mit der Prostitution Dritter ihr Geld verdienen, sind moralisch fragwürdig und sogar kriminell? Klassische „Sex & Crime-Logik“, die in Boulevard-Blättern und auch darüber hinaus für Spannung bei den Lesern sorgt.

    Hinzu kommt der „Zahlen-Absolutismus“, der ohne Vorlage von Fakten unterstellt, dass 90 % der SexarbeiterInnen unter Zwang arbeiten. Das klingt „fulminant“, ist aber einfach nur eine freche Erfindung. Man stellt sich an die Seite von „Opfern“, die sich gar nicht als Opfer sehen und besitzt dann noch die Unverschämtheit diesen die Existenzgrundlage mit einem Sexkaufverbot entziehen zu wollen.

    Vielleicht starten wir die bereits angedachte Kampagne „Gesichter der Sexarbeit“ mit Video- und Podcast-Beiträgen? – Hier sind die SexarbeiterInnen gefragt und die sind ja bereits auf ihren Plattformen sehr aktiv. Die Öffentlichkeit soll die selbstbestimmten und freiwilligen Damen und Herren sehen!

    Machen wir uns ans Werk! – Ohne zuviel Panik und ohne zuviel Eile, aber bestimmt und mit viel Engagement.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info


  • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der BrancheSexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert

    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.

    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.

    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.

    Die Reden  können  in der Bundestags-Mediathek  „nachgesehen“ werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898

    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.

    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.

    Selbst für eine sogenannte „Abstrakte Normenkontrollklage“, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt „abstrakt“ nach Karlsruhe zu gehen.

    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!

    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!

    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem „Menschenhandel“ gesprochen.

    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!

    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!

    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?

    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem „Nordischen Modell“ dann im Untergrund stattfinden, die „Freier“ würden empfindlich bestraft und konzessionierte „BetreiberInnen“ würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine „Kriminalisierung“ von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die „öffentliche Sicherheit“ nicht verbessern werden!

    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel „Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!“ auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema „Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?“ warf niemanden vom Stuhl.

    Wirklich „aufrüttelnd“ war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.

    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.

    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große „überparteiliche“ BetreiberInnen-Versammlung.

    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.

    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.

    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft „in die Tasche zu greifen“ als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

    Hat man in der Branche nicht oft „einen Igel in der Tasche“?

    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei „One-Man Shows“ ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.

    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.

    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.

    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?

    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten „pro Prostitution“ wird man schwerlich finden und auch die „Schar der Freier“ wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem „Outing“ verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.

    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:

    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät

    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.

    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?

    Vorgelegte Zahlen und „Fakten“ stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.

    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die „öffentlichen Falschbehauptungen“ juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.

    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.

    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte „radikale Paradigmenwechsel“ wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein „Nordisches Modell“ eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit „Vertrauensschutz“ argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.

    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema „Rechtsfragen der Prostitution“ promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist „eng am Thema“ und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?

    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.

    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch „neue Abgeordnete“ werden hinzukommen, die sich mit dem Thema „Sexkaufverbot“ vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig „aufgeklärt“ werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?

    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen

    „Tue etwas und rede davon!“  Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den „Moralwächtern“ kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es „zu speziell“ wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also „sorgsam“ editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.

    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:

    „Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!“ und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.

    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.

    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein „Sexkaufverbot“ kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!

    Kann man die große Zahl der deutschen „Sexkäufer“ wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits „Moralisten“ dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.

    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!

    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.

    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.

    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche „Prediger in der Wüste“ mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.

    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!

    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.

    Die Expertinnen und Experten von „Zukunft Rotlicht“ stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.

    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem „Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland“ und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?

    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontextartikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

  • Prostitution 2024 – Antrag auf Sexkaufverbot am 23.02. im Bundestag

    Prostitution 2024 – Antrag auf Sexkaufverbot am 23.02. im Bundestag

    Prostitution 2024 – Antrag auf Sexkaufverbot am 23.02. im Bundestag

    Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen

    Die CDU/CSU-Fraktion hat unter dem genannten Titel einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, zu dem am Freitag, dem 23.02.204, erstmals parlamentarisch debattiert wurde.

    Die Debatte kann unter folgendem Link „nachgehört“ werden:

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250

    Zu den allgemeinen Entwicklungen und der stattgefundenen Sitzung in Frankfurt am Main werde ich in den kommenden Tagen noch berichten.

    Grüße von Howard

     

  • Meeting der Gruppe Zukunft Rotlicht – 20.02.24 in Frankfurt/Main

    Meeting der Gruppe Zukunft Rotlicht – 20.02.24 in Frankfurt/Main

    Meeting der Gruppe Zukunft Rotlicht – 20.02.24 in Frankfurt/Main

    Am Dienstag, dem 20.02.2024, findet ab 19 Uhr im ALEX Skyline-Plaza in Frankfurt am Main ein Gruppentreffen von „Zukunft Rotlicht“ statt, zu dem sich schon einige Freundinnen und Freunde aus der Gruppe angemeldet haben.

    Unser Gruppen-Advokat Guntram Knop hat sein Erscheinen zugesagt, unser Gruppen-Zoom-Direktor Thomas Schiller wird dabei und auch John Heer wird voraussichtlich zugegen sein und über einen erfolgreichen Rechtsstreit berichten, der nun für verspätete Genugtuung sorgt.

    Adresse: ALEX Frankfurt Skyline Plaza • Europa-Allee 6 • 60327 Frankfurt
    https://maps.app.goo.gl/p5HvpMjHgZKb63Ev8

    Damit wir die Anzahl der Gäste absehen und entsprechende Plätze reservieren können, bitte ich um Anmeldung per WhatsApp unter 0176-77080604.

    Grüsse von

    Howard Chance

  • Prostitution 2024 – Bündnis Zukunft Rotlicht gegen Sexkaufverbot?

    Prostitution 2024 – Bündnis Zukunft Rotlicht gegen Sexkaufverbot?

    Prostitution 2024 – Bündnis Zukunft Rotlicht gegen Sexkaufverbot?

    Die noch recht diffuse „Bedrohungslage“ – was ein „Sexkaufverbot“ in Deutschland anbelangt – sorgt in der Branche nach wie vor für große Aufregung und zwar hauptsächlich weil Sexworkerinnen in ganz Deutschland und im osteuropäischen Ausland unter Verwendung eines umfangreichen Mail-Verteiler über eine geplante Informationsveranstaltung des UEGD e.V. informiert wurden, die im Februar 2024 in Frankfurt am Main stattfinden soll.

    Die Veranstaltung in Frankfurt richtet sich aber, wie der kürzlich eher diskret versandten Veranstaltungsankündigung zu entnehmen war, ausschließlich an Betreiberinnen und Betreiber, die im Zweifelsfall die Teilnahmeberechtigung durch Übersendung der persönlichen Prostitutions-Konzession nachweisen müssen. Sexworkerinnen sind also gar nicht die Zielgruppe und werden womöglich gar nicht eingelassen?

    Vortragen werden die bekannten Rechtsanwälte Michael Karthal und Rechtsanwalt Joachim Bremer, zu Gast sind auch der Berliner Politikberater Dominik Meier und Prof. Dr. Tillmann Bartsch vom Kriminologischen Institut Niedersachsen, das mit der Evaluation des ProstSchG beauftragt ist. Der UEGD wird des weiteren ein Kommunikationskonzept vorstellen. So weit, so gut!

    Anders als es in der ersten Ankündigung den Anschein machte, handelt es sich bei der Veranstaltung in Frankfurt um eine „geschlossene Veranstaltung“, bei der Präsident der UEGD die Lufthoheit über die Veranstaltung unbedingt behalten möchte und das heißt dann auch „Gesichtskontrolle“. Dass man keine Spione aus dem Kreis der Sexkaufgegner(innen) im Plenum haben möchte, ist nachzuvollziehen; dass man jedoch die Teilnahme von anderen Funktionärinnen und Funktionären der Sexarbeit wohl eher kritisch sieht, verwundert etwas.

    Das gemeinsame „an einem Strang ziehen“ steht vermutlich nicht auf der Agenda und gestaltet sich ja von jeher schon als sehr schwierig. Die Betreiberverbände BSD e.V., UEGD e.V. und der Verband deutscher Laufhäuser e.V. sind recht unterschiedlich strukturiert, doch das existente gemeinsame Ziel das „Sexkaufverbot“ – wie auch immer – zu verhindern, sollte oberste Priorität haben.

    Eine „Einzelkämpfer-Kampagne“ macht genauso wenig Sinn, wie zu weit in die Breite zu gehen und dabei zu viele Köche „an den Brei zu lassen“, was diesen sprichwörtlich verdirbt. Auch vorhandene persönliche Eitelkeiten und sonstige Animositäten sollten im Sinn der Sache zurückgestellt werden, soweit es denn möglich ist.

    Während der Corona-Krise haben Christoph Rohr, Thomas Schiller und ich die Facebook-Gruppen Zukunft Rotlicht etabliert und innerhalb von kurzer Zeit wurden mehrere Hundert Betreiber(innen) gewonnen, die sich aktiv beteiligten und von denen viele auch an den wöchentlichen Zoom-Konferenzen teilnahmen. Nachdem sich die Corona-Maßnahmen entspannten, löste sich die Gemeinschaft wieder auf und nur noch ein „harter Kern“ trifft sich momentan noch regelmäßig freitags 14-tägig „online“.

    Die amtierende Vorsitzende des BSD e.V., Stephanie Klee, die ich kürzlich zu einem persönlichen Gespräch getroffen habe, hat angeregt die Zoom-Tradition unter dem treffenden Motto „Zukunft Rotlicht“ im neuen Jahr wiederzubeleben und dabei mit neuen Inhalten zu füllen. Diesen Gedanken möchte ich gerne aufnehmen und mich diesbezüglich auch mit weiteren Beteiligten zu besprechen.

    Ein quasi überparteiliches „Bündnis Zukunft Rotlicht“, zu dem dem natürlich alle Verbände herzlich eingeladen sind, kann dem Austausch dienen und natürlich auch ein „Ideen-Pool“ werden, aus dem möglicherweise gemeinsame Aktionen entstehen.

    Meine persönliche Meinung zur aktuellen Situation habe ich in meinem letzten Beitrag Prostitution 2024 – Howard Chance – Konjunktur – Sexkaufverbot? dargelegt und daran halte ich natürlich fest.

    Ergänzung:

    Ein zwangloses privates Gruppentreffen von „Zukunft Rotlicht“ ist am Dienstag, dem 20.02.2024  ab 19 Uhr in Frankfurt am Main geplant. Info und Anmeldung unter: https://www.facebook.com/events/1035219754248888?ref=newsfeed

    Für heute grüßt herzlich

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Prostitution 2024 – Howard Chance – Konjunktur – Sexkaufverbot?

    Prostitution 2024 – Howard Chance – Konjunktur – Sexkaufverbot?

    Prostitution 2024 – Howard Chance – Konjunktur – Sexkaufverbot?

    Verbunden mit den besten Wünschen für das Jahr 2024 grüsse ich heute zum Jahresbeginn ganz herzlich in die Runde und nutze die Gelegenheit um einige meiner Einschätzungen rück- und ausblickend als Denkanstöße zu postulieren.

    Konjunktur im Jahr 2023

    Das Jahr 2023 war für die Betreiberbranche recht „durchwachsen“ und gerade große Betriebe hatten bei hohen Kosten oft das Problem genügend erotische Dienstleisterinnen zu finden. Man berichtete mir wiederholt von einer Auslastung von unter 50%, was womöglich noch Kostendeckung bedeutet, mehr aber eben auch nicht! Bei gut eingeführten Terminwohnungen gab es eine hohe Nachfrage und auch kleinere Erotikclubs kamen im Durchschnitt recht gut klar. Die Kunden, also die sogenannten „Freier“, scheinen in ihrer Anzahl abgenommen zu haben und die Intervalle zwischen den Besuchen scheinen sich aus wirtschaftlichen Gründen vergrößert zu haben.

    „Freischaffende Künstlerinnen“, die per AirBnB oder mit ständigem Wechsel von Aufenhaltsorten arbeiten, sind nach wie vor auf dem Vormarsch und umgehen damit die gesetzlichen Vorgaben wohlwissend, dass die Ordnungsbehörden personell nicht in der Lage sind, den Mißständen Einhalt zu gebieten. „Privater Escort“, oft auch ohne Prostitutionspapiere, ist gang und gebe und lässt sich nicht verhindern. Sugardaddy trifft Sugargirl im stillen Kämmerlein: romantisch, gemütlich und für die Damen durchaus ertragreich.

    „Der Kuchen ist insgesamt kleiner geworden und viele Kuchenstücke landen eben nicht mehr im konzessionierten Bereich, sondern in den Grauzonen!“

    Interessanterweise haben sich die Preise im Bereich der Prostitution seit Jahrzehnten kaum verändert. Während der Döner vor 25 Jahren um die 5 DM kostete und heute inflationsbereinigt für 7,50 € und mehr über den Tresen geht, kostet das kleine Sexeln im Bordell für 20 min 50 Euro und damit etwa gleich viel wie vor dem Jahr 2000, wo man für die kleine Nummer um die 100 DM bezahlte. Wenn man bedenkt, dass Sexarbeit und die Nachfrage danach „damals“ boomte und Laufhäuser regelmäßig Auslastungen von 80 – 90 % hatten, ist festzustellen, dass die geradezu märchenhaften Gewinne für die BetreiberInnen, aber auch für die Sexworkerinnen, heutzutage nicht mehr existieren.

    Die Zeit der „schnellen goldenen Nase“ ist vorbei und man kann, wenn man nicht Eigentümer der erotischen Immobilie ist und viel Miete und die deutlich gestiegenen Energiekosten zahlen muß, nach einigen schlechten Monaten wenig überraschend in die Bredouille geraten. Je größer der Betrieb und je mondäner die Ausstattung mit Schwimmbad, Whirlpool, Sauna, Klimaanlage und Co., desto größer ist das Risiko nichts mehr zu verdienen. Neueröffnungen in diesem Segment kommen kaum noch vor und ich kenne einige Betreiber von Großbetrieben, die ihren Betrieb gerne so bald wie möglich abstoßen möchten, um nicht weiter in die Miesen zu geraten.

    Doch wer kauft in der jetzigen Zeit einen Betrieb mit exorbitanten Fixkosten, dessen Erfolgsaussichten langfristig negative Tendenz haben? Nun ja, es mag Geschäftsmodelle geben, die solche „Verluste“ einkalkulieren und die darauf basieren „andere Gelder“ mit Miele zu säubern, aber dies entspricht natürlich nicht der üblichen Kaufmanns-Sitte und wird zudem durch die zugenommene „behördliche Digitalisierung“ immer riskanter.

    Gute Geschäfte machen hingegen die Vermieterinnen und Vermieter von sogenannten „Hostessen-Appartements“, wo man für möblierte Einzimmer-Appartements statt einer üblichen Warmmiete von 750 € im Monat ohne große Probleme 2.000 bis 2.500 € erzielen kann, wenn man in die erotischen Nutzung einwilligt oder aber gegenüber dem Amt solange mit Unwissen glänzt, bis die Wahrheit dann nicht mehr zu leugnen ist. Die Anzahl der nicht offiziell gemeldeten und konzessionierten Wohnungen dürfte die der mit Genehmigung versehenen Ojekte deutlich übersteigen, zumal es für zuständigen Behörden oft schwierig ist „Wohnungsprostitution“ auszuschließen, wenn nachvollziehbare Mietverträge vorliegen und Meldungen nach dem Meldegesetz erfolgen.

    Wenn man als offizielle Betreiberin oder Betreiber tätig ist, wird man nach den Vorgaben des ProstSchG ständig kontrolliert und beobachtet. Verstöße führen schnell zu Bußgeldern, man ist greifbar und sich seines rechtswidrigen Handelns bewußt. Als „Graubürger“ ist man den Behörden hingegen erst einmal nicht bekannt und kann auf behördliche Überlastung hoffen, da es auch nicht so einfach ist den Betrieb eines illegalen Bordells einer Person zuzuorden und zu beweisen. Übrigens befinden wir uns bei denn Verstößen gegen das ProstSchG im Ordnungswidrigkeitsrecht, wo es für die Behörden nach dem Opportunitätsprinzip sogar möglich ist von einer Verfolgung abzusehen.

    Deutschland auf dem Weg zum „Nordischen Modell“?

    Als BetreiberIn eines Prostitutionsgewerbes ist man quasi „Zwischenhändler“ und verdient so an der prostitutiven  Arbeit einer dritten Person mit, partizipiert also daran. Dieser Umstand ist vielen Sexkaufgegnern ein besonderer Dorn im Auge.

    Beim „Nordischen Modell“, dass momentan in der deutschen Politik von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag propagiert wird, ist jeglicher „Sexkauf“ verboten, wobei aber nur die Sexkäufer bestraft werden, Sexverkäuferinnen hingegen in der Regel von Strafe veschont bleiben. Freudenhäuser jeglicher Art und Prostitutionsvermittlung sind ausdrücklich verboten.

    Momentan herrscht in der Branche eine zunehmende Unruhe, was die Intention der CDU/CSU anbelangt. Dass sich auch der SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz kürzlich in einer Fragstunde eindeutig gegen Prostitution positionierte, verschärfte das negative Gefühl nochmals ungemein. Ein Regierungswechsel wird bei der nächsten Bundestagswahl nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu vermeiden sein. Ein Bundeskanzler der CDU/CSU wird es dann wohl sein, wenn man die aktuellen Umfragewerte betrachtet. Das hin und her der Ampel wird kaum nachlassen und das spielt den Konservativen natürlich in die Karten. FDP und Linke sind in Gefahr 2025 nicht mehr in den Bundestag einzuziehen, Grüne und besonders die SPD sind in einem Abwärtstrend, der sich kaum aufhalten lässt.

    Ich halte für die nächste Bundestagswahl zwei Koalitionen für rechnerisch möglich: Denkbar ist eine Koalition der CDU/CSU mit der SPD oder eben ein Bündnis von CDU/CSU und den Grünen. Siehe hierzu auch die aktuelle „Sonntagsfrage“: https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/sonntagsfrage/

    Die gegenwärtige Bundesgesundheitsministerin Lisa Paus (Grüne), die die Evaluation des ProstSchG in Auftrag gegeben hat, sowie der Bundesjustizminister Marko Buschmann (FDP) haben sich in der aktuellen Debatte gegen ein Sexkaufverbot ausgesprochen. Doch es ist nicht sicher, ob diese beiden Parteien in der nächsten Legislaturperiode noch in Regierungsverantwortung sein werden. Die SPD ist bei der Frage Sexkaufverbot gespalten: es gibt Befürworter (wie z.B. Olaf Scholz) und andere, die das Verbot ablehnen und man kann nicht absehen, ob in einer neuerlichen großen Koalition CDU/CSU mit der SPD eine entsprechende Gesetzesiniative für ein Sexkaufverbot zustande käme. Bei einer Koalition CDU/CSU und Grüne würde ich es eher ausschließen, da sich die Grünen recht eindeutig gegen ein Sexkaufverbot positioniert haben.

    Zusammenfassung: außer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich keine der etablierten Parteien für ein Sexkaufverbot ausgesprochen und selbst in der CDU/CSU als Partei gibt es keine einheitliche Meinung!

    Bei Wikipedia gibt es zum Nordischen Modell einige interessante Informationen zur politischen Positionierung in Deutschland:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Nordisches_Modell_f%C3%BCr_Prostitution

    Ende 2025 wird dem Parlament auch der wissenschaftliche Evaluationsbericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zum ProstSchG vorliegen, der darlegen wird welche Auswirkungen das ProstSchG in der Praxis hat, wo es Schwachstellen gibt und wo Veränderungen notwendig sein können. Die vom Bundesfamilienministerium beauftragte Studie hat jedoch ausdrücklich nicht die Aufgabe über ein Prostitutionsverbot in Deutschland zu befinden!

    Nach den Regeln der Vernunft wird man vor einer neuerlichen Gesetzesinitiative zur Prostitution in Deutschland das Ergebnis der Evaluation abwarten und die Studie umfangreich debattieren.

    Einige Verbände der Sexarbeit haben auf das CDU/CSU-Positionspapier in den vergangenen Wochen sehr geschockt und überrascht reagiert und viele BetreiberInnen wurden dadurch abrupt aus dem vermeintlichen Schlaf der Sicherheit geweckt. Natürlich muss man sich mit der Thematik beschäftigen, die, wie könnte es anders sein, in Deutschland sehr komplex ist.

    Ein Gesetz abzuschaffen und durch ein neues völlig konträres zu ersetzen geht nicht über Nacht, sondern ist diversen parlamentarischen Prozessen unterworfen.

    Das schafft zumindest ausreichend Zeit neben dem Plan A (Alles geht irgendwie weiter wie bisher) auch einen Plan B (Worst Case – Sexkaufverbot) zu entwickeln. Die Jahre der Entscheidung könnten die Jahre 2026 oder 2027 sein und wir wissen alle nur zu gut, wie schnell die Zeit vergeht.

    Über ein führendes deutsches Rotlicht-Portal wurde zu Jahresbeginn ein aktueller „Brandbrief“ des UEGD e.V. an BetreiberInnen und Sexworker weitergeleitet, ein Brief in dem der Verband eine Informations-Veranstaltung im Februar in Frankfurt am Main ankündigt, bei dem Verfassungs- und Strafrechtler zum Thema „Jetzt erst recht – gegen das Prostitutionsverbot“ referieren sollen. Die Referenten sind noch nicht namentlich genannt; Details und eine Anmeldemöglichkeit soll es im Laufe des Monats geben. Ich werde selbstverständlich dazu weiter berichten.

    Die Einschätzung von Verbandschef Holger Rettig, dass „die Lage noch nie so ernst war wie jetzt“ teile ich ausdrücklich und habe dies bereits in meinem Beitrag Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot! Anfang Novemer 2023 ähnlich festgestellt. Auch weitere bekannte Funktionäre und Anwälte der Branche, mit denen ich regelmäßig im Kontakt stehe, haben durchaus Sorgenfalten auf der Stirn, haben aber noch keine konkreten Ansätze der politischen Kampagne wirksam zu begegnen.

    Eine „Pro-Prostitutions-Kampagne“ ist schwierig zu gestalten, es sei denn es gelingt die Politik sowie die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass erlaubte, regulierte und kontrollierte „Verhältnisse“ für Sexarbeitende mehr Sicherheit garantieren, als grauer Wildwuchs im Untergrund. Da helfen keine Sonntagsreden und Pamphlete sondern ausschließlich nachprüfbare Fakten, um die politische Meinung noch wirksam zu beeinflußen.

    Machen wir uns nichts vor: ein Sexkaufverbot in Deutschland würde primär die Gruppe der Betreiberinnen und Betreiber treffen. Prostitution wird es auch weiterhin geben Sexarbeiterinnen würden wohl nicht bestraft, wenn sie ihrer Arbeit im Graufeld weiter nachgehen und die Akquise würde „auf privater Ebene“ munter weitergehen.

    Ich behaupte: in jedem Land, wo es bereits ein Prostitutionsverbot nach dem „Nordischen Modell“ gibt, findet der interessierte Kunde im Internet schnell ausreichende Angebote, um seine Lust zu befriedigen.

    Der gerichtsfeste Nachweis, dass private Treffen prostitutiven Charakter haben, ist sehr schwierig. Sexsuchende Kunden haben dann ein gewisses aber noch überschaubares Risiko beim kontakten und beim Vollzug des Sexkaufs von den zuständigen Behörden erwischt zu werden.

    Aber die sichtbaren ja geradezu plakativen Rotlicht-Betriebe können unter einer Sexkaufsverbots-Gesetzgebung nicht weiter offiziell existieren und der Weg in den Untergrund dürfte mit umfangreichen odernungs- und strafrechtlichen Risiken verbunden sein. Verbotene Bereitstellung von Räumen und Vermittlung von Sexworkerinnen dürfte dann intensiv verfolgt und auch empfindlich betraft werden.

    Keine roten Lampen mehr, keine erotische Werbung, keine Stellung von Räumlichkeiten für den gewerblichen Geschlechtsverkehr und keine Vermittlung von Sexkäufen. Das Ende der Prostitutionsgewerbe nach dem ProstSchG.

    Dass sich die Branche nun zusammensetzt und hoffentlich gemeinsam an einem Strang zieht ist sinnvoll, jedoch ist Panik oftmals ein schlechter Ratgeber und die willkürliche Dramatisierung ist vorallem oft eines: „dramaturgisch“ orientiert (angelehnt: Lehre von der Gestaltung von Dramen“)

    Sobald ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden sollte, wird es schwierig und wir wissen aus der Erfahrung wie hoch die Hürden bei Verfassungsbeschwerden und ähnliche Verfahren sind.

    Während die ProstitutionsgegnerInnen intensiv an der Meinungsbildung gearbeitet haben und hier Kampagne auf Kampagne folgte, hat sich die Mehrheit der deutschen Prostitutionsbetriebe darauf verlassen, dass die Forderung nach einem Sexkaufverbot verhallt. Dies war, wie wir jetzt feststellen, nicht der Fall! Dem hohen Aufwand des „Nordischen Bündnisses“ muß nun politisch mit gleichem Aufwand initiativ begegnet werden.

    Ein Brainstorming kluger Köpfe und die Einschaltung von politischen Beratern mit Zugang zu den höchsten Ebenen der deutschen Politik ist notwendig und sinnvoll.

    Doch noch einmal eine wichtige Feststellung: ein Positionspapier ist noch keine Gesetzesinitiative und ein solches müßte in jedem Fall in einer Koalition und in einem Koalitionsvertrag vereinbart werden! Etwas zuviel Glaskugel zum gegenwärtigen Zeitpunkt und kein Grund für Panik und damit verbundene Hektik!

    Ich wünsche mir für 2024 gute Dialoge und Gespräche, eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen „Gleichgesinnten“ und natürlich allen einen guten Mut für die Zukunft.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!

    Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!

    Prostitution 2023 – Achtung: CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!

    Schwerwiegendes Positionierungspapier veröffentlicht

    Das sogenannte „Nordische Modell“ (ein Sexkaufverbot mit Freierbestrafung) geistert seit einigen Jahren durch die politische Landschaft. Die Medien greifen die „Sex-and-crime-Argumenten“ der abolitionistischen Bewegung gerne auf und so manifestiert sich ein Mantra im Diesseits, bei dem die Fakten leider nicht so ganz stimmen.

    Niemand will ernsthaft bestreiten, dass es im Rotlicht Missstände gibt und das die Freiwilligkeit der Sexarbeit hier und da schon einmal in Frage gestellt werden kann. Allerdings sehe ich die mangelnde Freiwilligkeit primär nicht durch dritte „zwingende Personen“ begründet, sondern durch persönliche Lebensumstände, bei denen mangels Bildung und Möglichkeit oft keine andere berufliche Perspektive besteht.

    Was die Abolitionisten allerdings verkünden, gleicht einem brutalen Horrorfilm aus Zwang, Machtausübung und Missbrauch und dies wird plakativ als „Regelfall“ postuliert! Selbstbestimmte Sexarbeiterinnen gibt es nicht und wenn doch, sind diese irgendwie psychisch krank oder abnorm veranlagt. Die von Zuhältern und Menschenhändlern zur Arbeit gezwungene und regelmäßig verprügelte Prostituierte aus einem armen Land wird zum „Normalfall“ der deutschen Prostitutionsszene deklariert und überhaupt sind alle Bordellbetreiber sowieso in die kriminellen Vorgänge involviert, von denen sie ja geschäftlich erheblichst profitieren.

    Prägnante Zusammenfassung: Bordellbetreiber sind prinzipiell Abschaum und verdienen sich am Leid ihrer „Sexsklavinnen“, ohne mit der Wimper zu zucken, eine goldene Nase! Prostitution tötet! Prostitution verstößt gegen die Menschenwürde und muss umgehend abgeschafft werden!

    Der jahrelange „intensive Vortrag“ hat Wirkung gezeigt und man muss dem generalstabmäßigen Vorgehen der Anti-Prostitutions-Lobby durchaus Respekt zollen: man hat es, wenn auch mit recht perfiden Methoden und vielen „Unwahrheiten“ geschafft die öffentliche Meinung maßgeblich zu beeinflussen.

    Dies sieht man nun exemplarisch an einem aktuell „Positionspapier“, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in dieser Woche veröffentlicht hat und über das alle relevanten Medien „öffentlichkeitswirksam“ berichten. Die konservativen Politiker sehen die Regulierung des Prostitutionsgewerbes durch das ProstG und das ProstSchG als gescheitert an und wollen die gerade laufende Evaluation des ProstSchG, die 2025 enden wird, gar nicht mehr abwarten. Sie wollen ein Sexkaufverbot und die Freierbestrafung am besten jetzt gleich sofort!

    Nun ist ja bekannt, dass die CDU/CSU momentan in der Opposition ist und in dieser Situation eben nicht in der Lage ist Gesetze zu beschließen. Dennoch ist es erstaunlich, dass die Konservativen das Thema Prostitution gerade jetzt für sich entdeckt haben und natürlich eine parteiübergreifende Gesetzesinitiative starten könnten. Auch in der SPD gibt es nicht wenige Personen, die, was das Thema Sexkaufverbot anbelangt ins gleiche Horn stoßen. Wer erinnert sich nicht an die Attacken der SPD-Abgeordneten Breymaier gegen die Branche während der Corona-Zeit. Die FDP und die Grünen betrachten Prostitution recht liberal, jedoch auch ohne jegliche Romantisierung.

    Wenn man nun einmal davon ausgeht, dass man vernünftigerweise die gerade laufende Evaluation des ProstSchG abwarten wird, hängt beim Thema Sexkaufverbot viel vom Ausgang der kommenden Bundestagswahl in 2025 ab. Wir beobachten gerade in den Umfragen die Unzufriedenheit mit der Ampel-Koalition und die deutlich steigende Zuneigung zum konservativen Lager.

    Die CDU/CSU kommt auf über 30 % und ist damit fast so stark wie die gesamte Ampelkoalition. Die AfD wäre aktuell zweitstärkste Kraft, die FDP müsste um die 5 % kämpfen und die Linke wird bei Gründung der Wagenknecht-Partei vermutlich nicht mehr in den Bundestag einziehen. Die CDU/CSU wäre die eindeutig stärkste Partei und würde daher den Auftrag zur Regierungsbildung ableiten, wobei es weder mit SPD noch mit den Grünen für eine Mehrheit reichen würde.

    Nun kann in 2 Jahren noch viel passieren, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die CDU/CSU den nächsten Bundeskanzler stellen wird, halte ich momentan für recht wahrscheinlich. Wenn die CDU/CSU in 2025 ein starkes Ergebnis erreicht, kann das Thema Sexkaufverbot in dann anstehenden Koalitionsverhandlungen, mit welchem Partner auch immer, für unsere Branche unter Umständen brisant werden. Zwar werden dann viele andere „brennende Themen“ auf der Agenda stehen, aber es ist eben nicht auszuschließen, dass auch Prostitution neu in den Fokus gerät.

    Dabei wird es im Kontext natürlich auch spannend sein, zu welchen Ergebnissen die wissenschaftliche Evaluation des ProstSchG kommt, die ja ebenfalls in 2025 vorliegen wird. Sollte die Bewertung „vernichtend“ sein, muss die Politik ohnehin handeln und nachbessern und dies dann auch parteiübergreifend?

    2026 könnte das entscheidende Jahr werden, wenn es Ende 2025 zum Politikwechsel kommen sollte. Die Zeit vergeht schnell und gespielte Verwunderung wird dann irgendwann nicht mehr helfen.

    Nicht vergessen: auch auf EU-Ebene gibt es ja bereits die zwar unverbindliche Empfehlung für eine Einschränkung der Prostitution, aber man darf diese politische Tendenz natürlich auch nicht unbeachtet lassen.

    In der Summe gesehen befindet sich besonders die Betreiberbranche in schwerem Fahrwasser: nach Corona haben sich die Geschäfte nur teilweise erholt, die gestiegenen Energiepreise schmälern die Kaufkraft, die Reglementierungen nach dem ProstSchG haben die Betreibung erschwert und verteuert, die Zahl der Gäste nimmt ab und auch die Dienstleisterinnen, die in einem offiziellen Betrieb arbeiten möchten sind nicht mehr in dem Umfang vorhanden wie noch vor Jahren.

    Ein Sexkaufverbot in Deutschland würde die Prostitution in die absolute Grauzone drängen, die Dienstleisterinnen schutzlos machen und natürlich auf einen Schlag die Betreiber ruinieren. Was will man mit einem Bordell oder Club machen, den man nicht mehr betreiben darf?

    Ich bin regelmäßig mit Betreiberinnen und Betreibern im Gespräch, die sich Gedanken machen. Große Investitionsfreude gibt es ohnehin nicht, aber je mehr man vom möglicherweise kommenden Verbot liest, desto nervöser werden die Leute. Viele haben umfangreich investiert oder ihre Objekte langfristig über Kredite finanziert.

    Nicht wenige überlegen zu verkaufen, solange es noch geht und solange es jemanden gibt, der noch kauft. Doch wer kauft in einer vermeintlich unsicheren Situation? – Stetige Unsicherheit führt zu Magenbeschwerden und dauerhaftem Unwohlsein.

    Immer wieder taucht die Frage auf: „Was kann man tun?“ und ich weiß darauf auch keine vernünftige Antwort. Man kann Arbeitskreise gründen und diskutieren, aber jede Form von „Pro-Prostitutions-Kampagne“, wie auch immer man diese gestalten würde, hat deutlich weniger Wirkung als der kontinuierlich ausgeschüttete Schmutz der Gegenseite. Wo kann ein Ansatz liegen? Wer hat Ideen? Wer wäre bei einem Arbeitskreis dabei? Treffen im neuen Jahr?

    Wir wollen hier und heute keine Panik erzeugen oder zu tief in die Glaskugel schauen, es ist aber festzustellen, dass das Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion schon schwer wiegt und eine deutliche Tendenz hat. Inhaltlich werden sämtliche vorhandenen Vorurteile der „Abolis“ unkritisch übernommen und man fragt sich, wer hier „Ghostwriter“ war. Fakten, die keine sind, sind faktisch keine Fakten! Aber die Politik nimmt es bekanntlich damit nicht so genau!

    In diesem Sinne „Glück auf!“

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Das Positionspapier zum Nachlesen:

    https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2023/11/Positionspapier_Sexkauf_bestrafen.pdf?media=1787225536

    Kontext-Artikel:

    Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?

     

  • Prostitution 2023 – Howard´s Deutschlandreise – Update September 2023

    Prostitution 2023 – Howard´s Deutschlandreise – Update September 2023

    Prostitution 2023 – Howard´s Deutschlandreise – Update September 2023

    Was ist los in der erotischen Republik? – Neuerliche Bestandsaufnahme im Jahr 2023

    In den Jahren 2017 und 2018 war ich an rund 200 Tagen im Jahr auf Achse und habe die Bundesrepublik Deutschland (Schland) nahezu flächendeckend bereist. Flensburg bis Oberammergau, Schwedt (oder) bis Offenburg etc. Ich konnte vielfältige Eindrücke gewinnen und habe das „erotische Land“ intensiv kennengelernt.

    Nun plane ich für September 2023 eine „Reportage-Reise“, mit der ich mir und vielleicht auch Euch aktualisierte Eindrücke verschaffen möchte.

    Ich möchte Betriebe und Dienstleisterinnen „kennenlernen“ oder „wiederentdecken“ und diese Begegnungen dann in ein virtuelles „Reise-Tagebuch“ integrieren. Interviews, eventuell ein Filmchen und Statements, um die „normale Sexarbeit“ darzustellen, um zu demonstrieren, dass ein großer Teil unserer Branche nicht aus Gewalttätern und Ausbeutern besteht.

    Wer beim Projekt mitwirken möchte, kann mir gerne schreiben: maxen2205@live.de. Mein Kalender ist noch recht jungfräulich, habe keine Eile und freue mich über Rückmeldungen.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?

    Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?

    Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? - Die Stunde des Abolitionismus?Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?

    Mack – Breymaier – Ackermann – Rommelfanger – Bell – Louis -Sisters e.V. – Solwodi e.V. – Diaka e.V. und andere

    In den vergangenen Wochen des sogenannten „Sommerlochs“ schlug – vermeintlich – die Stunde des Abolitionismus und die Rotlicht-Branche musste mal wieder erkennen, welch umfangreiches Netzwerk sich inzwischen in Deutschland „gegen das Rotlicht“ etabliert hat. Nach dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“ wird mit stereotypen pauschalen Behauptungen ein generalstabmäßig geplante Kampagne gegen die Prostitution als solches gefahren und nach der stetig wiederholten Forderung zur Einführung des „Nordischen Modells“ in Deutschland, gibt es nun sogar eine als Buch veröffentlichte Studie eines Autorenduos, welches die These vertritt, dass die deutschen Regelungen für das Prostitutionsgewerbe (maßgeblich bestehend aus dem ProstG und dem ProstSchG) nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar seien und hier eine grundsätzlich „Neuregelung“ notwendig sei.

    Prof. Dr. Elke Mack (Professorin für Christliche Sozialwissenschaft und Sozialethik) und Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger (Fachanwalt für Verwaltungs- und Medizinrecht) haben in Ihrer gemeinsamen Studie „Sexkauf – eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution“ die aktuelle Situation wissenschaftlich analysiert und kommen dabei u.a. zu dem Schluss, dass mehr als 90 % der Prostituierten ihren Körper nicht freiwillig verkaufen und die Vermarktung des Intimbereichs eines Menschen, wenn er denn nicht freiwillig geschieht, menschenunwürdig ist und damit gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt.

    Beruhen die „mehr als 90%“ aus empirischer Forschung, aus statistischen Berechnungen oder aus der Summe beider Methoden? Wie viele Sexworker wurden befragt, wo beginnt und wo endet die Freiwilligkeit und wie wurde dies wissenschaftlich bewertet und gewichtet? „Mehr als 90%“ klingt nahezu absolut und geradezu erschlagend, wenn man nicht böswillig unterstellt, dass diese Formulierung dem „Marketing“ und als fragwürdiger „Beweis“ für die eigene These gilt.

    Da man in Deutschland nicht einmal ansatzweise weiß, wie viele Personen im Bereich der Prostitution tätig sind und die Schätzungen hier zwischen 100.000 und 400.000 liegen, stelle ich mir die Frage, wie man mit total vagen Zahlen und Annahmen überhaupt Prozentrechnung betreiben kann. Schon allein dieser Umstand lässt an der Seriosität der Studie zweifeln.

    Vermutlich ist die Studie ohnehin eine „Auftragsarbeit“, da sich das Buch sicher nur schwer verkauft und die wissenschaftliche Arbeit damit keinen nennenswerten monetären Vorteil für die Autoren erwirtschaften wird. Natürlich ist auch „pro bono“ denkbar, aber vermutlich gibt es bekannte Gruppierungen, die unterstützend wurden oder werden, um ihre eigenen Behauptungen mit einem wissenschaftlichen Dokument zu manifestieren.

    Der Autor Rommelfanger postuliert in einem Interview, dass der deutsche Gesetzgeber die Freiwilligkeit der Sexarbeit „einfach unterstellt“, ohne dabei empirische Grundlagen zugrunde zu legen. „Der Gesetzgeber hat weder den Würdeschutz eingehend beachtet noch die Freiwilligkeit ausreichend geprüft und lässt eine fortgesetzte Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Prostituierten zu. „Gleichzeit stellt er fest, dass dem Gesetzgeber keine verlässlichen Daten vorliegen, was bei einer völlig unklaren Lage ja nun wahrlich kein Wunder ist.

    Wie der Staat hingegen die Freiwilligkeit der Arbeit „ausreichend prüfen“ soll, bleibt offen und führt bei mir zu weiterem Stirnrunzeln. Wenn es keinen Beweis für die Freiwilligkeit gibt, unterstellt man einfach die fehlende Freiwilligkeit und dass mit den 90 % – von was auch immer – nahezu absolut. Es klingt nach einer „Milchmädchenrechnung“, mit Verlaub. Haben wir es am Ende mit einer Fiktion zu tun, also mit etwas bildungssprachlich „Erdachtem“ oder dem philosophischen Hilfsmittel der falsche Annahme als Methodik bei der Lösung eines Problems?

    Spannende Fragen, die man mangels vorhanden Fakten, weder wissenschaftlich noch gefühlt „empirisch“ (also beruhend auf der allgemeinen oder erworbenen Erfahrung) beantworten kann. Nach den Gesetzmäßigkeiten der Logik führen falsche Annahmen zwangsläufig zu falschen Ergebnissen und dies gilt naturgemäß in allen Bereichen der Wissenschaft.

    Das Ergebnis der Studie Mack / Rommelfanger soll nun voraussichtlich, so lesen wir es aktuell bei EMMA, als Grundlage für eine „abstrakte Normenkontrollklage“ dienen. Eine solche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist möglich, wenn die Bundesregierung, eine Landesregierung oder aber ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (das sind nach jetziger Zählung 184 Abgeordnete) entsprechende Anträge stellen.

    Mit dieser Klageform wäre dann, sofern ein entsprechender Antrag überhaupt angenommen wird, vom Bundesverfassungsgericht zu prüfen, ob die deutsche Prostitutionsgesetzgebung (ProstG und ProstSchG) gegen das Grundgesetz verstößt und ob diese Gesetze, die ja eigentlich ein regulativen schützenden Gedanken haben, die Würde der Sexarbeiterinnen „antasten“ bzw. herabsetzen. Wichtig: Nicht die Prostitution als solches wird angegriffen, sondern die diesbezügliche Gesetzgebung in Deutschland.

    Ich denke, dass das vorhandenes Gesetz, so stückwerkhaft es in der Praxis auch sein mag, mehr Schutz bietet als ein Gesetz, das es nicht gibt. Die Aufhebung des ProstG und des ProstSchG würde die Lage der Sexworker sicher nicht verbessern und auch nicht zu mehr Würde verhelfen. Die gewählte Vorgehensweise ist daher „sehr abstrakt“ und ich bin sehr gespannt, ob sich im Deutschen Bundestag das notwendige Viertel der Abgeordneten findet.

    Die Abgeordnete Breymaier, die wir ja schon hinreichend kennen, wird wie immer trommeln und in der Öffentlichkeit wird nun über Bündnisse und Medien eine Studie verbreitet und intern kräftig gefeiert, deren vermeintliche Aussagekraft nur von den höchsten Richtern in Karlsruhe abschließend beurteilt werden kann, wenn denn eine solche abstrakte Normenkontrollklage überhaupt zustande kommt und zur Verhandlung angenommen wird.

    Die Hürden in Karlsruhe sind hoch und so mancher „Hürdenläufer“ ist hier schon kräftig auf die Nase gefallen! Abschließend noch einmal mein höchstpersönlicher Hinweis: Der Schutz der Sexworker(innen) hat auch für mich höchste Priorität und bei Gewalt gegenüber dieser Personengruppe gibt es für mich Null Toleranz, aber die vorsätzliche „Verteufelung“ der gesamten Branche ist ebenso wenig hinzunehmen. Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gute, wie sich auch in der „Causa Breymaier“ zeigte, wo die Abgeordnete für „allgemeine herabsetzende Äußerungen“ strafrechtlich nicht belangt werden konnte, da ihre Kommentare nicht auf einzelne Personen abzielten, sondern auf eine „diffuse Gruppe von Personen“, die eben nicht klar umrissen war.

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info