Blog by Howard Chance 2027

  • Auszugs-Upgrade – Jugendschutzgesetz – Bußgelder möglich!

    Auszugs-Upgrade – Jugendschutzgesetz – Bußgelder möglich!

    Auszugs-Upgrade – Jugendschutzgesetz – Bußgelder möglich!

    Die neue Version des Jugendschutzgesetzes führt bisweilen zu Ärger mit Ordnungsbehörden – 178,50 Euro Bußgeld!

    Was wäre die Welt so schön, wenn sie eben schön wäre und wenn es nicht Leute geben würde, die Missstände verfolgen, die eigentlich keine sind.

    Im vergangenen Jahr 2021 wurde das Jugendschutzgesetz um einige Passagen erweitert, die hauptsächlich Online-Aspekte und entsprechende Bewerbung von Angeboten betrafen. In Kiosken, Trinkhallen und Gaststätten ist der „Aushang von Auszügen“ aus dem Jugendschutzgesetz seit vielen Jahren Pflicht und auch Bordellbetriebe haben entsprechende Plakate und Schilder oft aushängen.

    Änderungen in Gesetzen werden zwar verkündet und amtlich veröffentlicht, aber wenn man nicht Mitglied in einem Verband wie der DEHOGA ist, erfährt man meistens nichts von neuen Pflichten, die zudem leicht absurd erscheinen.

    Bei einer Kioskkontrolle in Düsseldorf prüfte die Ordnungsbehörde den durchaus vorhandenen Aushang des Jugendschutzgesetzes und teilte dem Kioskbesitzer mit, dass der Aushang nicht mehr aktuell sei und er diesen doch bitte durch eine aktuelle Version ersetzen möge. Kein Problem: bereits am nächsten Tag hing ein aktueller Auszug an der Wand.

    14 Tage später folgte ein Bußgeldbescheid über 178,50 Euro per Post und die „Ahndung des Vergehens“. Bei Prüfung stellte ich fest, dass die vermeintlich „fehlenden Passagen“ nach den Gesetzen der Logik entbehrlich erscheinen, da zudem nicht genau feststeht, was der „Auszug“ zwingend zu enthalten hat, doch das sieht man auf amtlicher Seite völlig anders, wie der Bescheid nun ja eindeutig belegt.

    Wegen 178,50 Euro geht man nicht vor Gericht und so zahlte der Kioskbesitzer den Betrag, da er ja Ärger mit dem Ordnungsamt grundsätzlich nicht brauchen kann. Die vorgenommen „amtliche Praxis“ ist fragwürdig und für mich „irgendwie ziemlich unanständig“. Der Hinweis hätte doch gereicht und der temporäre Schaden kann vermutlich nie eintreten!

    Damit Ihnen / Euch nicht ähnliche Dinge passieren, einfach die aktuellste Version im A4-Format (freundlicherweise zur Verfügung gestellt von der IHK) als PDF herunterladen, ausdrucken und gut sichtbar im Betrieb aushängen:

    jugendschutzgesetz-data-2022

     

  • Buch-Subskription bis 15.10. – 75% der ersten Charge bereits verkauft!

    Buch-Subskription bis 15.10. – 75% der ersten Charge bereits verkauft!

    Buch-Subskription bis 15.10. – 75% der ersten Charge bereits verkauft!

    Die 25 noch verfügbaren Exemplare der ersten Charge jetzt zum Sonderpreis sichern.

    Zugegeben: Fachbücher verkaufen sich nicht in dem Umfang wie Harry Potter oder Rosamunde Pilcher. So bin ich als Autor sehr zufrieden, dass von den 100 Exemplaren der Subskriptions-Charge bereits 75 Exemplare vorverkauft bzw. vorbestellt wurden.

    Bis zum 15. Oktober 2022 gibt es die restlichen 25 Exemplare noch zum Vorzugspreis von 31,90 Euro, solange der Vorrat eben reicht. Ab dem 16. Oktober kann dann die „Normalausgabe“ zum Preis von 39,90 Euro bestellt werden. Vorverkäufe in Form von Subskription sind durch die deutsche Buchpreisbindung streng normiert und Verstöße können zu Bußgeldern führen (wie so vieles in Deutschland).

    Die Auslieferung der Subskriptionsausgabe erfolgt in der ersten Novemberwoche, die Bestellungen der Normalausgabe dann etwa 14 Tage später.

    Hier noch einmal der Link für den vergünstigten Vorverkauf mit meinem Dank für Ihr / Euer geschätztes Interesse:

    https://zukunft-rotlicht.info/shop/Das-ProstSchG-in-der-betrieblichen-Praxis—Subskription-p348726494

     

  • Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 25.09.2022

    Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 25.09.2022

    Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 25.09.2022

    Die Energiekrise setzt der Branche schon jetzt (indirekt) zu!

    Kaum ein Tag ohne Horrormeldung zu Strom- und Gaspreisen. Russland liefert kein Gas mehr, französische Kernkraftwerke arbeiten mit halber Kraft, deutsche Kernkraft wird abgeschaltet und Flüssiggas ist noch nicht ausreichend verfügbar. Obwohl die deutschen Gasspeicher für den Winter bereits außergewöhnlich gut gefüllt sind, geistern bereits wilde Geschichten von „Black Outs“ und Netzzusammenbrüchen durch das Netz. Abschläge für Energie haben sich verdoppelt, verdreifacht, vervierfacht und man hat als Betreiberin oder Betreiber momentan überhaupt keine Planungssicherheit. Prostitutionsstätten müssen wegen vorhandenen „nackten Tatsachen“ gerade im Winter gut beheizt sein und über den Betrieb von Saunas oder Pools will man da gar nicht erst nachdenken. Wer kennt nicht die Damen, die in Terminwohnungen die Heizung auf 5 drehen und dabei die Fenster geöffnet halten, weil es in der Bude zu warm ist? Was ist mit den elektrischen Heizlüftern im Reisegepäck, die eingesetzt werden, wenn der Vermieter die Thermostate mit einer Sperre versehen hat, um Energie zu sparen? Auch das warme bis heiße Wasser aus dem Durchlauferhitzer bringt den Turbogang in den Stromzähler! Die Heizsaison wird selbst bei einem milden Winter, auf den wir natürlich alle hoffen, zu einer teuren Angelegenheit und hier darf man ja auch nicht vergessen, dass die Kunden für den privaten Energieverbrauch zuhause viel tiefer als bisher in die Tasche packen müssen. In vielen Familien wird man bei den Weihnachtsgeschenken sparen müssen und als logische Konsequenz wird in den Wintermonaten auch weniger Geld für die „käufliche Lust“ zur Verfügung stehen. Die Umsatzerholung, die nach Corona zumindest ein wenig einsetzte, wird sich vermutlich jetzt nicht fortsetzen und der „Krisenmodus“ wird die Erträge wohl deutlich schmälern. Für die Branche heist es mal wieder, wie so oft: Durchhalten!


    Prostitutionswerbung in Spanien verboten … der Exodus beginnt!

    Vor einigen Monaten wurde in Spanien die Werbung für sexuelle Dienstleistungen verboten und momentan gibt es in Spanien einen Gesetzentwurf, der Sexarbeit stark reglementieren würde und einem weitgehenden Prostitutionsverbot gleich käme. Ohne dies jetzt im Detail genau erläutern zu wollen, ist bereits jetzt ein Exodus festzustellen. Sexarbeiterinnen aus Spanien, die ihre eigentlichen Wurzeln oft in Lateinamerika haben, haben bereits das europäische Ausland im Blick und hier ist Deutschland wegen des Preisgefüges oft erste Wahl. Für die Branche in Deutschland kann diese Entwicklung durchaus positiv sein. Schließlich sind Dienstleisterinnen nach wie vor Mangelware und Latinas haben im Gegensatz zu vielen Damen aus Osteuropa einen recht guten Ruf. Mit spanischen Papieren hat man auch keine Probleme einen Hurenpass zu erhalten, da die EU-Freizügigkeit gilt.


    Verstärkte Kontrollen in den vergangenen Monaten

    Dem „Wildwuchs“, den Corona in der Branche auslöste, wird inzwischen verstärkt begegnet. Ordnungsbehörden, Polizei und Zoll sind in den vergangenen Monaten recht aktiv geworden, um illegalen Aktivitäten Paroli zu bieten. Im Fokus stehen unter anderem chinesische „Wanderbetriebe“, die sich im gesamten Bundesgebiet ausgebreitet haben und die per WhatsApp oder anderen Messager-Diensten regelmäßig eindeutige „AO-Angebote“ versenden. Man nutzt private Wohnungen so lange es geht und zieht zur nächsten Wohnung weiter, wenn Ordnungsamt oder Zoll vor der Tür stehen. Selbst Zugriffe erschrecken die Betreiber wenig und die Karawane zieht munter weiter. Die Illusion von einem „sauberen Rotlicht“ bleibt weiter eine reine Fiktion und die legalen Betriebe werden nur selten staatlich vor den illegalen Betreibern geschützt.


    Aktuelle Angebote – Betriebe und Dienstleistungen

    Ich erhalte regelmäßig Anfragen von Betreibern, die Objekte suchen, Objekte abgeben wollen und auch Sexarbeiterinnen melden sich oder werden dringend gesucht! Daher heute einige aktuelle „Fälle“:

    1. In der Hansestadt Hamburg ist ein gut eingeführtes Erotik-Massagestudio abzugeben. Der Betrieb ist baurechtlich genehmigt, die jetzige Inhaberin hat eine Konzession nach dem ProstSchG und eine Übernahme ist kurzfristig möglich.
    2. In der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf wird ab Mitte Oktober 2022 eine Erotik-Massagekraft gesucht, die eine längere Urlaubsvertretung übernehmen möchte. Wohnen im Betrieb ist dabei möglich.
    3. Eine erfahrene Dienstleisterin aus der Erotikbranche mit umfangreichen Branchen-Kenntnissen sucht eine Tätigkeit als Hausdame oder ähnliches im Großraum Frankfurt am Main.
    4. In Hamburg wird eine Hausdame für ein Massagestudio gesucht.
    5. Im Raum Kaiserslautern ist ein bekannter Privatclub inklusiv Immobilie demnächst aus Altersgründen abzugeben. 

    Rückfragen beantworte ich unter Einhaltung der üblichen Diskretion jederzeit gerne per E-Mail oder per WhatsApp/Anruf: 0176-77080604.


    Buch-Projekt: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis – Subskription

    Bei der Subskriptions-Ankündigung für mein neues Buch kam es zu technischen Problemen mit dem Shop, der zeitweise als einzige Bestellmöglichkeit „PayPal“ anzeigte. Dieser Fehler ist nun behoben und es geht auch Bestellung mit der Option „IBAN“, wobei nicht online bezahlt werden muss. Danke für die ersten Bestellungen!

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Bestellungen sind natürlich auch jederzeit „manuell“ per E-Mail oder WhatsApp 0176-77080604 möglich. Und persönliche „Widmung“ ist auch gerne möglich!


    Herzliche Grüße

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen PraxisBuch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Die Subskription-Aktion bis zum 15. Oktober 2022 – Sonderpreis für Frühbesteller – 31,90 € statt 39,90

    2017 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstschG) eingeführt, dass der Ausübung von Prostitution und Prostitutionsgewerben einen sehr engen rechtlichen Rahmen gesteckt hat und gerade Betreiberinnen und Betreibern, aber auch Sexarbeiter(innen) vielfältige Pflichten auferlegt hat.

    Ordnungs- und Verwaltungsrecht, Bau- und Steuerrecht und weitere Verordnungen mehr, gilt es zu beachten und bei der Umsetzung des ProstSchG kommt es zu föderalistisch bedingten Problemen und oft zu Fragen nach Handhabung, Hierarchien und den Zuständigkeiten.

    Bereits Ende 2016 erschien mit meinem Titel „Prostituiertenschutzgesetz 2017- Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“, der aufgrund fehlender Aktualität nicht mehr im Handel ist, eine umfangreiche Prognose, die nun Stand Herbst 2022, wo auch gerade die Evaluation des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren gestartet wurde, mit den bislang eingetretenen „Realitäten“ abgeglichen wird.

    Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? – Wurden vermeintliche politische Ziele des ProstSchG erreicht? – Wie hat sich die Situation der Branche unter und nach Corona entwickelt? – Welche Schwierigkeiten treten in der betrieblichen Praxis immer wieder auf? – Welche (neuen) Geschäftsmodelle gibt es und welche Aussagekraft haben amtliche Statistiken?

    Wie kann es sein, dass ein zunehmender illegaler Graumarkt toleriert wird, während man die offiziellen Betriebe intensiv beobachtet und kontrolliert? – Warum ist die Umsetzung des Gesetzes bundesweit nicht einheitlich? – Warum ist selbst die Handhabung in einem Bundesland stark abweichend?

    Welche Auswirkungen hat das vorliegende baurechtsbezogene Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021, mit dem Einzelfallprüfung statt Typisierung bei erotischen Betrieben im Mischgebiet notwendig wird?

    Hat das „Düsseldorfer Verfahren“ weiter Bestand und was hat es mit der „Umsatzsteuer-Hinzurechnung“ der Finanzbehörden auf sich, die Existenzen bereits nachhaltig zerstörte?

    Was hat „Corona“ angerichtet und wie kann sich die Branche davon wieder erholen? Was sollten Betreiberinnen und Betreiber vom Staat jetzt oder zukünftig einfordern? Waren die Überbrückungshilfen ausreichend und wurde hier zukunftsorientiert investiert?

    Anhand von Fällen aus der Beratungspraxis der vergangenen 5 Jahre gehe ich diesen und weiteren damit verbundenen Fragen nach und versuche ein temporäres Gesamtbild darzustellen.

    Auch das Thema „Sexkaufverbot/Nordisches Modell“ wird behandelt und natürlich die Frage, ob und wie es Sinn macht in Deutschland ein Prostitutionsgewerbe (weiterhin) zu betreiben. Ist eine Existenzgründung noch zu empfehlen oder sollte man besser „verkaufen“, solange es noch geht?


    Geplanter Ablauf der Veröffentlichung:

    Die noch verbleibende Zeit im Monat September 2022 wird in mehreren intensiven Arbeitsphasen der Edition dienen. Ein Großteil der Texte ist bereits vorbereitet, jedoch ist es notwendig eine möglichst schlüssige Didaktik zu entwickeln, die dem neuen Werk eine Struktur geben soll und muss. Wie beim „Vorgänger-Buch“ von 2016 werde ich mich wieder einer lockeren verständlichen Sprache bedienen, die Fachwissen vermitteln soll, dabei aber nicht wissenschaftlich kompliziert angelegt sein soll. Die Themen Prostitution, Prostitutionsausübung und Prostitutions-gewerbe sind komplexer, als man auf den ersten Blick denkt und jede publizistische Darstellung ist temporär und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung möglicherweise schon wieder „dem Wandel“ unterworfen.

    Als offizieller Veröffentlichungs-Termin ist der 31. Oktober 2022 geplant. Bis zum 15. Oktober 2022 ist die Subskription des Buches als Printausgabe gemäß den Regeln der deutschen Buchpreisbindung über meinen Shop möglich. Der Versand der Bücher erfolgt dann in der ersten November-Woche.

    Eine Ebook-Version wird ebenfalls im November 2022 erscheinen. Hierzu gibt es allerdings kein Subskriptionsangebot.


    Zum Buchshop:

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  • Zukunft Rotlicht unterstützt „Weg mit der Freierbestrafung“

    Zukunft Rotlicht unterstützt „Weg mit der Freierbestrafung“

    Zukunft Rotlicht unterstützt „Weg mit der Freierbestrafung“

    Wir unterstützen die Kampagne des BSD e.V., mit der eine Verfassungsbeschwerde gegen § 232a Abs. 6 Satz 2 StGB beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde. Unter https://www.bringt-das-in-ordnung.de gibt es die Möglichkeit eine Petition zu unterstützen. Zudem gibt es dort weitere Informationen zum Thema.

    Menschen vermeintlich präventiv oder vorsorglich unter einen diffusen Generalverdacht zu stellen, ist ein Unding und des deutschen Rechtsstaats absolut unwürdig!



    Howard Chance – Berater und Publizist

     

     

  • Energieeinsparverordnung ab 1. September ohne Kontrolle?

    Energieeinsparverordnung ab 1. September ohne Kontrolle?

    Energieeinsparverordnung ab 1. September ohne Kontrolle?

    Auch die Rotlicht-Branche ist betroffen! – Werbelichter aus zwischen 22 und 16 Uhr? – Bußgelder nicht angedacht?

    Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Energieeinsparverordnung, mit der in den kommenden Monaten massiv Energie eingespart werden soll, gilt seit heute. Die Rotlicht-Branche ist von der Verordnung in Bezug auf Werbebeleuchtung etc. betroffen. In der Verordnung lesen wir dazu:

    Leuchtreklame und Werbetafeln werden von 22.00 Uhr abends bis 16.00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. 

    Interessanterweise gibt es bislang keinen Bußgeld-Katalog und daher wissen die Städte und Gemeinden bundesweit auch nicht, wie die Kontrolle und die Ahndung von Verstößen aussehen soll. Also eine Verordnung, die rein auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger setzt und so ihr Ziel automatisch verfehlt? Wo leben wir?

    Details zu diesem Thema unter nachfolgendem Link:

    https://www.swr.de/swraktuell/faq-energiesparverordnung-100.html#Bussgelder

  • Zukunft Rotlicht – Update Kontaktinfo – Howard Chance

    Zukunft Rotlicht – Update Kontaktinfo – Howard Chance

    Zukunft Rotlicht – Update Kontaktinfo – Howard Chance

    Ich habe seit Mitte August eine neue Telefonnummer, die nun auch mit meinem WhatsApp-Profil verknüpft ist:

    0176-77080604

    Während ich dachte, dass WhatsApp automatisch weiter funktioniert, wurde ich nun eines Besseren belehrt: man muss als Nachrichten-Empfänger die Rufnummer updaten. Sorry für die Unannehmlichkeiten!

     

     

  • Venus Berlin 2022 – Betreibertreffen am 21. Oktober 2022?

    Venus Berlin 2022 - Betreibertreffen am 21. Oktober 2022?Venus Berlin 2022 – Betreibertreffen am 21. Oktober 2022?

    Nach 2 Jahren Corona-Zwangspause findet die Erotikmesse in diesem Jahr wieder statt. Wer ist im Oktober in Berlin?

    Vom 20. bis 23. Oktober 2022 gibt es wieder Venus – Erotikmesse in Berlin unterm Charlottenburger Funkturm. Die Veranstalter haben das Konzept überarbeitet und was so alles geplant ist, klingt interessant und weckt nach langer Abstinenz wieder eine gewisse Neugier. Im Jahr 2018 gab es ein gutbesuchtes Seminar der www.rotlicht-akademie.de zu dem zahlreiche Betreiberinnen und Betreiber aus ganz Deutschland angereist waren. Das Thema ProstSchG war recht neu und dementsprechend war das Interesse „damals“ sehr groß.


    In diesem Jahr ist kein Seminar geplant, aber da ich die Venus 2022 besuchen werde und weiß, dass auch viele Betreiberinnen und Betreiber regelmäßig zur Messe nach Berlin kommen, biete ich in diesem Jahr mal wieder eine „zwanglose Versammlung“ in einem gastronomischen Betrieb an, bei der die „Rotlichter“ ins Gespräch kommen können. Passende Lokale mit separatem Raum gibt es in Berlin zur Genüge und ich werde die Location-Auswahl dann der bestehenden Nachfrage anpassen.

    Als Termin habe ich Freitag, den 21. Oktober 2022 ab 19 Uhr anvisiert. Standort sehr wahrscheinlich in Charlottenburg und somit in der Nähe der Messe Berlin. Wer sich eine Teilnahme vorstellen kann, wird um Nachricht per Mail oder WhatsApp an meine jetzt neue Rufnummer 0176-7706040 gebeten. Ich erstelle dann einen entsprechenden internen Verteiler.

    Liebe Grüße von Howard Chance

  • Zukunft Rotlicht – Howard Chance zurück aus der kreativen Pause!

    Zukunft Rotlicht – Howard Chance zurück aus der kreativen Pause!

    Zukunft Rotlicht – Howard Chance zurück aus der kreativen Pause!

    Aktuelle branchenbezogene Betrachtungen nach länger persönlicher Abstinenz – Zurück zu den publizistischen Wurzeln – Branchen-Informationsdienst geplant

    Wir schreiben kalendarisch Mittwoch, den 17. August 2022, und ich habe mit großer Verwunderung festgestellt, dass ich bei Facebook seit dem 14. April 2022 keinen Artikel mehr gepostet habe. Gleiches gilt dann auch für meinen Newsletter, der ebenfalls seit dem Frühjahr verwaist ist. Gerüchte über einen längeren Haftaufenthalt sind übrigens ebenso unrichtig wie der vermeintlich naheliegende Gedanke, dass ich der verwegenen Branche den Rücken gekehrt haben könnte. Richtig ist hingegen, dass in den vergangenen Monaten viel passiert ist und sich Lebensumstände verändert haben.

    Während der überaus einschneidenden zweijährigen Corona-Phase von Frühjahr 2020 bis Frühjahr 2022 hatte ich recht viel zu tun: Recherchen, Hygiene-Konzepte und Mitarbeit an Kundgebungen, Aktionen und Demonstrationen. Auch Anpassungen von Betriebskonzepten, Digitalisierungskonzepte im Rahmen von Überbrückungshilfen und die umfangreiche Berichterstattung über Corona-Verordnungen und damit verbundene juristische Schritte, Zoom-Konferenzen, vielfältige Telefonate und corona-konforme Treffen prägten den Alltag und ließen bei mir nur selten Langeweile aufkommen.

    Corona ist Geschichte? – Die Geschäfte laufen endlich wieder „normal“?

    Beide Fragen kann man nur entschieden mit „Nein“ beantworten. Vom bisweilen völlig übertrieben erscheinenden Corona-Lockdown-Management bis hin zur „Corona-Phlegmatik“ der vergangenen Monate, war es nur ein sehr kurzer Weg. Noch im Januar 2022 verkündeten Regierungsvertreter den Untergang durch Corona, doch seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs, war plötzlich alles anders. Immens hohe Infektionszahlen wurden schließlich mit einem „9-Euro-Ticket“ bekämpft, bei dem sich mindestens doppelt so viele Bürger wie sonst in Züge und Busse quetschten und dabei nicht selten die nach wie vor vorgeschriebene Maske schutzlos unterm Kinn platzierten. Statt Abstand nun Vollkontakt? Es scheint niemanden mehr zu interessieren und das Krankenhaus-System scheint trotzdem nicht zu kollabieren. Die Bewertung überlasse ich jedem selbst. Mit einer nur 2-tägig-nachweisbaren Corona-Infektion bin ich gut durch die Zeit gekommen, wenngleich ich für einen Zeitraum von etwa 4 Wochen kleine unangenehme „Zipperlein“ verspürte, deren Ursprung im Virus liegen dürfte.

    Die Branche hat sich merklich verändert – „Privat“ wurde zum Zauberwort!

    Von gut laufenden „Geschäften“ in der Erotikbranche kann nach wie vor, nicht die Rede sein, zumindest wenn man es auf die regulären konzessionierten Betriebe bezieht, die stark unter der „privaten Konkurrenz“ zu leiden hat, die sich gerade in der Corona-Zeit geradezu zwangsläufig etabliert hat. Die heimliche Arbeit fand in der Corona-Zeit in privaten Wohnungen und Hotels statt, wo das ProstSchG vermeintlich nicht gilt und wo man während der Betriebsverbote im Verborgenen arbeitete. Die Not machte erfinderisch, schnell entstanden „frivole Herbergen“ der besonderen Art, die man vor den Ordnungsbehörden geheim halten wollte und wo man auch jetzt gerne „geldsparend“ weiterarbeitet. Zwar nehmen die Trefferquote und das Engagement der Ordnungsbehörden inzwischen merklich zu, dies schreckt aber „Hardliner“ nicht unbedingt ab. Ein „Katz-und-Maus-Spiel“, das den seriösen Betreiberinnen und Betreibern im Ergebnis sehr schadet.

    Die staatliche „Überbrückung“ hatte im Juni 2022 ein Ende

    Ende Juni 2022 sind die Überbrückungshilfen der Regierung ausgelaufen, wobei leider festzustellen ist, dass nicht wenige Unternehmen unserer Branche für das erste und zweite Quartal 2022 noch keine Gelder erhalten hat. Stattdessen kamen Rückfragen der Bewilligungsstellen, die ergründen sollten, warum die weiter bestehenden Umsatzrückgänge Folge von Corona wären. Man unterstellte saisonale Schwierigkeiten und spielte auf die wirtschaftliche Gesamtlage, die Inflation wegen des Krieges in der Ukraine, an, um Auszahlungen von Hilfen zu vermeiden. Auch für die Bewilligungsstellen ist Corona nebst Folgen schlagartig verschwunden und ablehnende Bescheide kommen jetzt viel häufiger vor. Das „Hilfsgeld“ sitzt nicht mehr so locker und die Verwendung wird nun auch rückwirkend strenger überprüft. Daran ändert auch das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nichts, wo einige Musterkläger in Bezug auf Rückforderungen im Rahmen der 9.000-Euro-Soforthilfe in erster Instanz erfolgreich gegen das Land NRW waren. Ein durchaus interessanter Vorgang, der aber dennoch nicht zur Norm taugt, sondern eher auf einem Rechtsmangel basiert!

    Urteile und Folgen: Baurecht und Umsatzsteuer-Hinzurechnung

    Im vergangenen Jahr ging ein deutliches Raunen durch die Branche, als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum Thema „Zulässigkeit eines sogenannten Wohnungsbordells in einem Mischgebiet“ die über viele Jahre übliche „Typisierung“ als maßgebliche Entscheidungsgrundlage der Bau- und Ordnungsämter monierte und für die Zukunft „Einzelfallprüfungen“ verlangt. Aha! Wohnungsbordelle sind in Mischgebieten also jetzt überall zulässig? Nein! – Das Bundesverwaltungsgericht hat lediglich festgestellt, dass solche Betriebe genehmigungsfähig sein können, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen und das Störpotential in der Einzelfallprüfung als nicht erheblich bewertet werden kann. Die Bewertung liegt hier natürlich im ersten Schritt wieder bei den örtlich zuständigen Bau- und Ordnungsbehörden und im Streitfall dann bei lokalen Verwaltungsgerichten, die den Einzelfall dann mit der Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts abgleichen müssen. Auch wenn das Urteil schon ein Meilenstein in der Prostitutions-Rechtsgeschichte ist, darf man den Richterspruch dennoch nicht überbewerten.

    Die Facebook-Gruppen Zukunft Rotlicht und natürlich auch ich persönlich gratulieren der rührigen Betreiberin Ulla Oberender und ihrem Mann herzlich zum kürzlich erfolgten „Freispruch“ vor dem Bundesgerichtshof. Als Opfer einer wahren Hetzjagd eines Staatanwalts und mehrerer zuarbeitender Behörden, wurde das Ehepaar Oberender im Zusammenhang mit der Betreibung des FFK-Clubs van Goch in Kleve schwerer Straftaten beschuldigt. Es ging um Steuerhinterziehung, unterstellte Beschäftigungsverhältnisse mit den eigentlich selbständigen Sexarbeiterinnen mit dem nachfolgenden Rattenschwanz einer dann existierenden Sozialversicherungspflicht und viele weitere Aspekte mehr. Die staatsanwaltlichen Unterstellungen, denen, so dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu entnehmen, jeglicher Beweis fehlt, reichten in den ersten Instanzen für eine Verurteilung aus und verursachten einen Millionenschaden, für den nun Staatshaftung eintreten muss. Mehr als 6 Jahre hat es gedauert, bis die Oberenders endlich Recht bekamen und bis der hart erarbeitete und erfolgte Freispruch vollumfänglich bestätigte, dass sich die Betreiber überhaupt nichts vorzuwerfen haben. An dieser Stelle muss aber erwähnt werden, dass dieses Ergebnis nur dadurch möglich war, dass die Betreiber saubere Dokumentation besaßen, eine ordentliche Buchführung hatten, die nötige Energie aufbrachten und die nötigen finanziellen Mittel für die kostenintensive Verteidigung „auftreiben“ konnten, um überhaupt bis zur höchsten Instanz gehen zu können. Viele Betreiber, die in ähnlichen Situationen steckten oder aktuell noch stecken, haben weder das nötige Fachwissen noch die Energie, um sich zur Wehr zu setzen. Wenn die Staatsmachts zuschlägt, wird man schnell unbeweglich und damit handlungsunfähig. Gepaart mit Böswilligkeit der Behörden, kann man von heute auf morgen in einer Falle sein, aus der herauszukommen äußerst schwierig werden kann!

    ProstSchG: Konzessionen müssen verlängert werden

    Eine ganze Reihe von Kundinnen und Kunden, die ihre Konzessionen in 2019 erhalten haben, haben Post von ihren zuständigen Ordnungsämtern erhalten. Die vorliegende Erlaubnis soll nach dem ProstSchG spätestens nach 3 Jahren überprüft werden. Dann heißt es wieder Führungszeugnis beantragen, die Unbedenklichkeit vom Finanzamt bescheinigen lassen und natürlich auch nachschauen, ob das Betriebskonzept und die gemeldeten Akteure (Sicherheitskräfte, Hausdamen und Stellvertreter) noch aktuell sind. Übrigens gibt es mal wieder Bundesländer, die die neuerliche Prüfung ernst nehmen und andere, die es nicht wirklich interessiert. Nicht verschweigen darf man auch, dass es Unmengen von Erlaubnisanträgen gibt, die bereits 2018 gestellt wurden und die noch nicht beschieden wurden. Unglaublich, aber leider wahr und manchmal sogar hilfreich, denn: was nicht abgelehnt wird, wird meistens auch nicht geschlossen. Aber Vorsicht: Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Rückblick und Ausblick: Der Zusammenhalt der Branche

    26 Monate Corona-Maßnahmen waren eine harte Zeit für die Branche und haben über Gruppen, Verbände und Initiativen für einen sehr starken temporären Zusammenhalt gesorgt. Es wurde analysiert, geredet, diskutiert und mitunter auch schon mal heftig gestritten. Es wurde agiert, demonstriert, Anwälte wurden engagiert oder brachten sich sogar pro bono ein, um der Ungleichbehandlung der Branche die Stirn zu bieten. Vieles ist dabei gelungen, weil sich kluge Köpfe zusammenfanden und weil zielführende Maßnahmen ergriffen wurden.

    Der jetzige „Status Quo“ ist ein anderer: einige neue Freundschaften, die in Corona entstanden sind, haben zwar gehalten, aber der inhaltliche Austausch findet momentan nur noch selten statt. Nachdem wöchentliche oder monatliche Zoom-Konferenzen diverser Anbieter mehr und mehr zum offenen launigen Kaffeeklatsch konvertierten, was ja an sich nicht schlimm ist, aber eben kein konkretes Ziel mehr hat, wurde es deutlich ruhiger im Netz und auch die geplante „politische Arbeit“ der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht scheint gerade kein Ziel der Gruppen mehr zu sein. Das Sexkaufverbot und die inszenierten „mauen Protagonistinnen“ schwirren zwar noch durchs Netz, finden aber in der allgemeinen Gemengelage zum Glück auch nur wenig Zuspruch.

    Der „Niedergang“ der Interessen-Gemeinschaft Zukunft Rotlicht

    Von den ursprünglich über 50 Betrieben und Privatpersonen, die die Gruppenarbeit in den vergangenen 2 Jahren förderten, sind lediglich 2 übrig geblieben und auch ausgelobte Provisionen für die Unterstützung bei Überbrückungs- und Soforthilfe-Anträgen blieben bedauerlicherweise größtenteils aus. Den Konjunktur-Rückgang verspüren wohl auch die Verbände der Sexarbeit recht deutlich, wie ich kürzlich in persönlichen Gesprächen erfuhr. Sei´s drum … das einzig stete ist nach wie vor die Veränderung. Wer die Arbeit der Interessengemeinschaft weiter oder neu unterstützen möchte, kann dies natürlich jederzeit sehr gerne tun: https://zukunft-rotlicht.info/mitgliedschaft-interessengemeinschaft-zukunft-rotlicht-info-2021/

    Zurück zu den publizistischen Wurzeln – Branchen-Informationsdienst geplant

    Der schlaue Mann sorgt vor: neben der Arbeit für die zum Glück noch vorhandenen „Stammkunden“, habe ich mein Beratungs-Portfolio bereits in Bereiche außerhalb der Prostitution erweitert. Ich kehre damit auch ein Stück weit zu meinem früheren Schwerpunkt zurück und plane gemeinsam mit weiteren bekannten Partnern Informationsdienste für geschlossene Kundenkreise, bei denen Information eben nicht mehr frei verfügbare „Konsumware“ ist, sondern wo der Mehrwert dann einen messbaren Wert hat.

    In diesem Jahr wird das lang geplante Buch „Prostitution 2023?“ als „Vision der Sexarbeit nach Corona“ erscheinen und auch mein 2017 vorgelegtes Arbeitsbuch wird ein Update erhalten, da sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert haben. Auch einen Kongress soll es wieder geben, allerdings nach Absprache mit Christoph Rohr erst im Frühjahr 2023, wenn sich die Branche wieder sortiert hat und wenn denn überhaupt genügend Interesse besteht.

    Für heute genug „verkündet“: ich wünsche allen das Beste nach Corona und freue mich weiter auf regen Austausch in der Zukunft! Glück auf!

    Ihr / Euer Howard Chance

     

  • Zukunft Rotlicht – Neue Domain – Neuer Server – Update April 2022

    Zukunft Rotlicht – Neue Domain – Neuer Server – Update April 2022

    Zukunft Rotlicht – Neue Domain – Neuer Server – Update April 2022

    Ein Umzug wurde erforderlich – Jetzt zeitlose Domain: Zukunft Rotlicht!

    Einigen Besuchern meines Blogs ist es aufgefallen, dass dieser vorübergehend nicht zu erreichen war. Hintergrund war der Umzug des Blogs auf die neue Domain www.zukunft-rotlicht.online, bei der alle Inhalte (immerhin über 700 Beiträge mit Text und Bebilderung) auf einen neuen Server übertragen werden mussten.

    Dabei sollten natürlich Datenverluste vermieden werden und die WordPress-Strukturen mussten daher entsprechend angepasst werden. Nun laufen alle Funktionen wieder und ich bin froh, dass ich die vorhandenen technischen Herausforderungen meistern konnte.

    Eine Übersicht aller von 2017 bis 2022 veröffentlichten Artikel habe ich mit einem innovativen Plugin jetzt rekonstruiert und danach gelistet: https://zukunft-rotlicht.info/sitemap-prostitution-2022-beitraege-von-2017-bis-2022/

    Alles wieder im Lot! – Herzliche Grüße vom Admin

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2022 wünscht Frohe Ostern auch in schwierigen Zeiten

    Prostitution 2022 wünscht Frohe Ostern auch in schwierigen Zeiten

    Prostitution 2022 wünscht Frohe Ostern auch in schwierigen Zeiten

    Wir lassen den Kopf nicht hängen und wir hoffen auf bessere Zeiten!

    Corona ist (scheinbar) vorbei, in der Ukraine wird auch über die Osterfeiertage heftigst gekämpft und unsere Welt ist eine andere geworden. Energiepreise explodieren, es kommt zu Lieferengpässen und zu einer wahrnehmbaren Inflation, die sich im Laufe des Jahres sicher noch verschlimmern wird. Man denkt wieder in militärischen „Blöcken“ und man diskutiert in Talkshows „abstrakt“ über mögliche Einsätze von strategischen Atomwaffen sowie über Putins mentalen Zustand. Einfach alles sehr grässlich und man möchte einfach nicht an Osterhasi denken.

    Die Jahre 2020 und 2021 waren prägende „Corona-Jahre“, das Jahr 2022 wird als Kriegsjahr in die Geschichte eingehen. Allgemeine Unruhe, Politik, die nach pragmatischen Lösungen sucht und dazu ein Alltag, der irgendwie bewältigt werden muss. Wir reden nicht von Aufschwung, sondern von Rezession. Der Bundeswirtschaftsminister stellt zu recht fest, dass die meisten von uns zwangsläufig „ärmer“ werden. Gute Geschäfte sind nur in ganz wenigen Bereichen der Wirtschaft zu erwarten und auch die „Klimaziele“ werden verschoben werden müssen, da wir Putins Energie nicht von jetzt auf gleich klimaneutral ersetzen können, selbst wenn wir es denn wollten.

    Auch die christliche Ethik macht mir momentan Sorgen. Diverse Friedensfreunde und Kirchenleitungen in Deutschland verabschiedeten sich von „Frieden schaffen ohne Waffen“ und billigen der Ukraine auch schwere „Verteidigungswaffen“ zu. „Schwerter zu Pflugscharen“? Nicht mehr die zentrale Aussage. Reist der Papst nach Kiew? Wird Steinmeier rehabilitiert? Wo ist eigentlich der leise Bundeskanzler Olaf Scholz und wie definiert er die Richtlinien der deutschen Politik? Ist sein Abtauchen pure Strategie oder ein Ausdruck von absoluter Ratlosigkeit? Schon Helmut Kohl war für Phasen des Schweigens bekannt und auch im „Merkelismus“ gab es Tendenzen länger zu schweigen. Aussitzen, abwarten, reagieren statt agieren!

    Vom ukrainischen Botschafter Melnyk hört man mehr als von Bundeskanzler Olaf Scholz und Melnyk vergreift sich seit Wochen merklich im Ton! Er fordert Material und Taten, die das deutsche Volk mittelbaren Gefährdungen aussetzen würden, er setzt auf den Dauerclinch mit dem Bundespräsidenten, verurteilt die deutsche Russland-Politik der vergangenen 30 Jahre strikt und läßt dabei jegliches diplomatisches Gespür vermissen. Was in der Ukraine passiert, ist eine Katastrophe, aber die Heraufbeschwörung eines Weltkriegs macht dennoch keinen Sinn! Wir sind nicht im Kino, sondern haben es auf der russischen Seite mit einem Despoten zu tun, der über das größte Atomwaffen-Arsenal der Welt verfügt und dessen Hemmschwelle möglicherweise nicht sehr hoch ist.

    Auch im „Inland“ gibt es merkwürdige Entwicklungen: Karl Lauterbach sollte entführt werden! Militante Corona-Leugner sammelten Geld für Sprengstoff und Waffen, um unser „System“ zu sabotieren. Das klingt wie aus einem schlechten Roman, scheint aber Realität zu sein. Die RKI-Zahlen, für die sich eigentlich niemand mehr so recht interessiert, sinken deutlich, obwohl ein Großteil der Bevölkerung Anfang April die Schutzmasken entsorgt hat. Die Impfungen stagnieren und nicht wenige fragen sich inzwischen, ob Corona eine Farce war? Zwei Jahre einschneidende Maßnahmen womöglich ohne Maß und Ziel? Enorme staatliche Mittel für „Coronahilfen“, die gar nicht abgerufen wurden? Lug und Trug bei mafiösen Testcentern, die ihren Umsatz beliebig steuern konnten? Arbeitsstau bei den Gerichten und Verwaltungen, die dazu führen, das vieles auf der Strecke bleibt? Dem mündigen Bürger wird komisch.

    Trotz der widrigen Umstände, bleibt uns ja nichts anderes übrig, als weiter zu machen. Irgendwie. Weil das Leben eben weitergeht und man diesem nur durch ein selbstgewähltes „vorzeitiges Ableben“ entgehen kann. Wollen wir aber nicht! So schließe ich heute nicht mit dem zotigen „Buenos Aires“, sondern mit einem Zitat, dass man wohl fälschlicherweise Martin Luther zugeschrieben hat, das aber durchaus positive Energie erzeugen kann und soll:

    „Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen.“

    In diesem Sinne ein Frohes Osterfest!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info/

  • Kurznews – Ukraine-Krieg: Merkwürdige Spendenaufrufe und mehr

    Kurznews – Ukraine-Krieg: Merkwürdige Spendenaufrufe und mehr

    Kurznews – Ukraine-Krieg: Merkwürdige Spendenaufrufe und mehr

    Private Spenden für fragwürdige Zwecke? – Moral: Völlige Fehlanzeige!

    In den vergangenen Tagen haben mich über meine Facebook-Gruppen mehrere „Anfragen“ erreicht, bei denen mich unbekannte Personen gebeten haben „Spendenaufrufe“ für die Ukraine zu veröffentlichen. Dabei ging es u.a. um den Kauf von Waffen für den Krieg, wobei die anfragenden Personen sich dafür entschuldigten mit dem Google-Übersetzer zu schreiben. Der übermittelte übersetzte Text war dann aber grammatisch so einwandfrei, dass eine Verwendung des Google-Übersetzers gänzlich ausgeschlossen werden konnte!

    Auch eine „Ukraine-Kinderhilfe“ schickte mir eine ukrainische Kontonummer ohne jegliche weitere Information zum Thema. Und auch die „Söldner-Hilfe“ findet natürlich ebensowenig Berücksichtigung wie die Initiative der ukrainischen Frauen, die sich in der deutschen Sexarbeit betätigen wollen und von Männern „betreut“ werden.

    Man muss in diesen Tagen besonders vorsichtig sein: der „Spendenmarkt“ ist breit, aber ohne offizielles Siegel kann man ahnen, wo das Geld landet. Vermutlich nicht bei Hilfsbedürftigen und nicht in der Ukraine! Pfui Teufel, meine Damen und Herren! Der Fantasie und der Moral sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt!