Blog by Howard Chance 2027

  • Corona – Kurznews – Was planen die Länder zum 20. März?

    Corona – Kurznews – Was planen die Länder zum 20. März?

    Corona – Kurznews – Was planen die Länder zum 20. März?

    Pläne der Ampelkoalition finden wenig Beifall – Karl Lauterbach wird heftig kritisiert – Paradigmenwechsel zum falschen Zeitpunkt

    Wie zu erwarten war, haben die Bundesländer bei der „Corona-Planung“ der Ampelregierung heftige Bauchschmerzen entwickelt. Ab dem 20. März 2022 auf nahezu alle Corona-Vorsichtsmaßnahmen zu verzichten, erscheint vielen Landesregierungen als zu gewagt. Die meisten Bundesländer wollen die bisherigen Maßnahmen per Verordnung bis Anfang April 2022 fortführen.

    Das „Update“ des Infektionsschutzgesetzes, das am kommenden Freitag im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll, kommt zur „Unzeit“ und die Reaktionszeit ist für die Landesparlamente einfach zu kurz! No „holterdipolter“ please! Danke Karl!

    Der Sender n-tv hat die Pläne der einzelnen Bundesländer analysiert und dankeswerterweise bereits veröffentlicht:

    https://www.n-tv.de/politik/Corona-Flickenteppich-geht-in-die-naechste-Runde-article23197470.html

  • Prostitution 2020 – Wichtige Corona-Woche im Deutschen Bundestag

    Prostitution 2020 – Wichtige Corona-Woche im Deutschen Bundestag

    Prostitution 2020 - Wichtige Corona-Woche im Deutschen BundestagProstitution 2020 – Wichtige Corona-Woche im Deutschen Bundestag

    Die Infektionszahlen steigen kräftig – Corona-Maßnahmen enden am 19. März 2021? – Bundestag muß Infektionsschutzgesetz noch in dieser Woche updaten!

    Durch den Krieg in der Ukraine sind viele wichtige innenpolitische Themen in den vergangenen Wochen zumindest medial vernachlässigt worden. Dies betrifft auch die Corona-Politik, wo nach dem verienbarten Zeitplan der Bundesregierung ab dem 19. März 2022 fast alle Corona-Schutzmaßnahmen enden sollen.

    Würde es beim jetzigen Plan bleiben, gäbe es ab kommenden Sonntag, 20. März 2022, nur noch eine Maskenpflicht in Zügen und Bahnen und in sensiblen Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen. Für alle anderen „normalen“ Bereiche würde die Maskenpflicht entfallen und auch die 2- und 3-G-Regeln sowie die diversen Testpflichten wären vermutlich hinfällig.

    Nun beobachten wir seit einigen Wochen wieder einen sehr deutlichen Anstieg der Corona-Infektionszahlen: tagesaktuell (14.03.2022)  wird mit 1.543 ein absoluter Inzidenz-Höchstwert vermeldet und da wirkt die gänzliche Öffnung halt etwas paradox. Gesundheitsminister Karl Lauterbach fühlt sich ebenso unwohl wie das RKI und so folgen die Mahnungen prompt. Wir haben in Deutschland nun den höchsten Inzidenz-Wert in ganz Europa, allerdings hält sich die Hospitalisierung zum Glück sehr in Grenzen!

    Der Deutsche Bundestag muss in dieser Woche nun neue Fakten schaffen: das auslaufende Infektionsschutzgesetz muss bis Ende der Woche upgedatet werden, am Donnerstag, dem 17.03.2020, findet zudem eine Ministerpräsidenten-Konferenz statt. Nach dem jetzigen Update-Entwurf soll die Pandemie-Verantwortung hauptsächlich auf die Bundesländer übertragen werden, die die Möglichkeit bekommen sollen in lokal entstehenden Hotspots geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Hier ist immer von einem notwendigen „Instrumentenkasten“ die Rede, der eben gesetzlich definiert werden soll.

    Der Update-Entwurf zum Infektionsschutzgesetz, der von Gesundheits- und Justizministerium formuliert wurde, kann unter folgendem Link nachgelesen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000958.pdf

    Es ist sicher, dass mehrere Details noch geändert werden. Die Abstimmung über das Gesetzes-Update soll bereits am Freitag, 18.03.2022, erfolgen und dann müssen die Bundesländer ihre Verordnungen umgehend anpassen, damit am 20. März kein rechtliches Vakkum entsteht. Es steht also eine hektische Woche bevor!

    Auswirkungen des Gesetzes-Updates auf die Erotikbranche

    Unsere Branche ist durch die Coronaschutzverordnungen der Bundesländer momentan noch stark reglementiert. Es gab in einigen Bundesländern bereits Lockerungen auf 3 G, die Kontaktnachverfolgung ist fast überall entfallen, aber in einigen Ländern gelten noch 2 G und 2 G plus-Regeln. „Tiefgreifende Regeln“ sollen mit Ablauf des 19. März 2022 entfallen, welche dies genau sind, wurde im Beschlusspapier vom 16. Februar 2022 aber nicht exakt definiert! Daher müssen wir abwarten, was der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber beschlies und wie die Bundesländer das Gesetz in die Landesverordnungen umsetzen werden. Möglicherweise wird es eine Übergangsfrist zur Umsetzung bis Anfang April geben, da sich die Landesparlamente noch mit der landesspezifischen Umsetzung befassen müssen.

    Zudem wird im Deutschen Bundestag in dieser Woche auch über die „Allgemeine Impfpflicht“ debattiert, die nach wie vor sehr umstritten ist und wo auch mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist. Ich werde die Sitzungen des Bundestages wie immer live verfolgen, dann auch die Verlautbarungen der Bundesländer intensiv berachten und dazu zeitnah berichten.

    Da die meisten Entscheidungen am kommenden Freitag, 18. März 2022, gefallen sein werden, rege ich ein „Zoom-Sondermeeting“ an, um Dinge dann sehr aktuell zu besprechen!

    Update 15.03.2022:

    Corona – Kurznews – Was planen die Länder zum 20. März?

     

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Prostitution 2022 – Newsletter Howard Chance – 12.03.2022

    Prostitution 2022 – Newsletter Howard Chance – 12.03.2022

    Prostitution 2022 – Newsletter Howard Chance – 12.03.2022

    Deutschland im Verteidigungsmodus – Corona medial kaum noch wahrnehmbar – Lebenshaltung wird zunehmend teurer – Erotische Geschäfte stagnieren – Merkwürdige Pressemeldungen

    Ja, im Moment ist es schwierig Nachrichten, Meinungen und Gefühle zu sortieren. Unsere vermeintlich heile Welt ist durch den Krieg in der Ukraine schlagartig aus den Fugen geraten und das so nachhaltig, dass selbst der Dauerbrenner der vergangenen 2 Jahre, nämlich die Corona-Krise völlig in den Hintergrund getreten ist. Talkshows mit dem Thema Corona haben keine Konjunktur mehr und der sonst so gefragte Karl Lauterbach ist kaum noch zu sehen. Der Krieg hat alles verändert und wir befinden uns weiter in unruhigen Zeiten, derweil die Coronawerte wieder massiv auf Höchstwerte steigen.

    Corona-Maßnahmen sollen jetzt bald, nämlich zum 20. März 2022 weitestgehend auslaufen?

    Nach den Plänen unserer Bundesregierung sollen die Corona-Maßnahmen in 10 Tagen mehr oder weniger auslaufen. Eine Impfpflicht wurde noch nicht beschlossen und das Infektionsschutzgesetz wurde noch nicht novelliert. Dies muss dringend geschehen, um den Bundesländern noch eine Maßnahmenkatalog zu erhalten, mit dem man zukünftig noch auf Hotspot-Entwicklungen und ähnliches zeitnah reagieren kann. Verlautbarungen zu diesem Thema gehen in den Medien gerade völlig unter und der interessierte Bürger ist verwundert. Der Ukraine-Konflikt dominiert rund und die Uhr und unsere eigenen Belange scheinen da etwas in der Hintergrund zu treten, was natürlich gewisse Gefahren birgt. Die Impfquote ist gerade unterirdisch und womöglich machen wir gerade wieder die gleichen Fehler wie in der Vergangenheit.

    Der Krieg verursacht eine neue Flüchtlingswelle und treibt die Inflation bei uns deutlich vorran!

    Hunderttausende Ukrainer sind auf der Flucht in die EU und die zu erwartenden Zahlen dürften deutlich höher sein als in der Syrien-Krise, wo Deutschland den Großteil der Flüchtlinge nach dem Motto „wir schaffen das“ aufnahm. Diesmal wird die Verteilung auf deutlich mehr EU-Staaten verteilt werden, da man Europäer eben viel lieber aufnimmt, als bärtige Bürger aus Nordafrika (nicht falsch verstehen!). Gleichzeitig pumpt die EU jede Menge Geld in den Erhalt der Ukraine und hat weitreichende Sanktionen erlassen, die natürlich auch auf uns zurückschlagen und die Lebenshaltungskosten in ungeahnte Höhen treiben. An der Tankstelle sind die Preise astronomisch hoch und man kann nur von Glück sprechen, dass die winterliche Heizsaison so gut wie vorüber ist. Knappheit bei bestimmten Lebensmitteln ist bereits absehbar, da die Kornkammern Russland und Ukraine nicht mehr das liefern können, was die Welt an Getreide dringend benötigt. Auch diverse Rohstoffe werden knapp und dies wird schnell dazu führen, dass einige Industriezweige ihre Produktionen zurückfahren müssen. Corona abgelöst von einem Krieg in Europa ist eine Konstellation, die nicht mehr weit von einer Weltwirtschaftskrise entfernt ist. Die Zeichen stehen auf Sturm und wir stellen geradezu erstaunt fest, wie eng „alles mit allem“ verbunden ist.

    Aufrüstung statt Abrüstung – Paradigmenwechsel in Europa!

    Geld für Waffen und eine umfassende „Renovierung“ der guten alten Bundeswehr fällt als Sondervermögen auf Pump vom Himmel und selbst die eigentlichen Friedensfreunde von Politik und Kirche widersprechen den Plänen der Ampelregierung nicht! 110 Milliarden für Aufrüstung. Oh! So schnell ändern sich Meinungen, wenn es gefühlt „gefährlich“ für alle wird. Der 3. Weltkrieg als Schreckensbild wirft die Utopie einer friedlichen Welt weit zurück. Die kommenden Jahre werden der Rüstung gewidmet und das fühlt sich fast an wie beim bekannten Nato-Doppelbeschluss der 1980er Jahre. Sehr unschön und auch nicht gerade kompatibel mit dem geplanten Klimaschutz und weiteren wichtigen Themen. Rückschritte und eben eine Inflation, die nicht zu unterschätzen sein wird. Die Politik muss neuerlich improvisieren und sich nun den Gegebenheiten anpassen. Neben dem heissen und blutigen Krieg des Herrn Putin in der Ukraine haben wir nun auch einen neuen kalten Krieg, der vermutlich über Jahre anhalten und unsere Lebensqualität nachhaltig beeinflussen wird. Durch unsere Abhängigkeit von russischen Gas- und Öllieferungen, sind wir gezwungen die Sanktionen deutlich zu relativieren, um im nächsten Winter nicht mit kaltem Hintern in der Bude zu sitzen.

    Krieg macht ungeil! – Erotische Dienstleistungen nur mässig gefragt!

    Der Krieg in der Ukraine und die täglichen Schreckensmeldungen dazu, schlagen, so zotig es nun auch klingen mag, massiv „auf die Hose“: Spaß und Entertainment erscheinen momentan nicht so wichtig und im Bereich der käuflichen Lust, der ja durch Corona schon arg gebeutelt wurde, ist nach Berichten aus vielen Teilen der Republik momentan recht wenig los. Die Anzahl der anwesenden Dienstleisterinnen ist recht überschaubar, das verfügbare Geld der Gäste wird an den Tankstellen verbraucht und man spart den Rest für vielleicht noch schlimmere Zeiten. Der Sexkauf wird zum Luxus, den man sich nur noch eingeschränkt leisten kann? Oder entsteht die „Unlust“ aus der allgemeinen Gemengelage? Florierend Konjunktur sieht anders aus! Die Erholung bleibt „nach Corona“ aus und es geht weiter darum „durchzuhalten“. 

    Meine Fresse: was berichtet denn da die Presse?

    Die Medien haben zu geschätzten 75% auf umfassende Kriegs- und Flüchtings-berichterstattung geschaltet, weitere vielleicht 10 % entfallen auf Corona und vermeintliche politische Skandale. Statements wiederholen sich im Minutentakt und eine Breaking News jagt die nächste. Alte Generäle analysieren die Aufmarschpläne, Politikwissenschaftler bewerten Aussagen und Experten aller Fachrichtungen geben ihren Senf hinzu und nach jedem zweiten Bericht werden Spendeninitiativen genannt und Kontonummern eingeblendet. Private Hilfstransporte blockieren beladen mit gar nicht benötigter Sommerkleidung die Transportrouten und bereitgestellte Reisebusse werden an der Grenze zur Ukraine nicht bestiegen, da  Gerüchte von organisiertem Menschhandel lanciert wurden, die besagen, dass man alleinstehende weibliche Flüchtlinge für das deutsche Rotlicht-Milieu rekrutieren möchte. An mehreren deutschen Bahnhöfen wurden angeblich professionelle „Loverboys“ gesichtet, die deutliche traumatisierten Damen „Bleibe und Arbeit“ anbieten. Notlagen ausnutzen und den Graumarkt mit „Frischfleisch“ versorgen: widerliche Angebote, die von seriösen Betreiberinnen und Betreibern ganz sicher nicht unterstützt werden, die aber dem Ansehen der Branche allein durch die Berichterstattung schon wieder mächtig schaden.

    Legale ukrainische Sexarbeit in Deutschland momentan kaum möglich!

    Dienstleisterinnen aus der Ukraine dürfen in Deutschland in der Regel nicht als Sexarbeiterinnen tätig werden, da die Ukraine nicht zur EU gehört und dementsprechend keine „Freizügigkeit“ besteht. Nun sollen für Flüchtende aus der Ukraine ohne große Bürokratie Arbeitserlaubnisse erteilt werden. Diese Erlaubnisse werden aber „selbständige Arbeit“ ausschließen und auch die Erlangung eines „Hurenpasses“ wird kaum möglich sein, da dieser zu einer „Freizügigkeit“ führen würde, die dann nicht mehr zu regulieren wäre. „Lokale Anstellungen“ mit einer entsprechenden örtlich beschränkten Genehmigung erscheinen hingegen möglich. Ob man dies bewerkstelligen kann und ob es nicht dennoch moralisch verwerflich sein kann, lassen wir einmal offen. Wenn vermeintliche Freiwilligkeit aus blanker Not resultiert, wird es immer schwierig und grenzwertig. So schön ukrainische Frauen auch sein mögen: diese haben Familien und Freunde, die in der Heimat mit einem Krieg konfrontiert sind, der von Tag zu Tag schlimmer wird und darauf ausgelegt ist die Zivilbevölkerung zu treffen, wie es auch in Syrien schon der Fall war und ist. Kein Schlagabtausch von Armeen auf dem Schlachtfeld, sondern Bombadierungen und Häuserkampf in den bewohnten Metropolen eines Landes, das auch noch die „Kornkammer“ Europas ist. Ein umfassendes Drama!

    Was macht die deutsche Erotikbranche nun? – Was macht die Beratung?

    Ich beobachte gerade eine weitreichende Lethargie in der Branche. Die Diskussion über branchenspezifische Themen ist einstweilen zum Erliegen gekommen. Sexkaufverbot, Corona-Lockerungen, Evaluierung des ProstSchG etc. spielen im Moment keine Rolle und man findet bei Politik und Verwaltung gerade auch kein Ohr. Die Botschaften verpuffen und alles läuft in Fortsetzung von Corona nach wie vor im Notbetrieb. Neugründungen von Betrieben finden im Moment nur ganz selten statt, da sich Risiken für die Zukunft nur schwer abschätzen lassen. In der Beratung habe ich einige solcher Projekte, aber diese laufen mit gebremster Energie. Die Behörden sind schwerfällig und Genehmigungen dauern lange. Wenn man zusammenfasst: „es ist noch der Wurm drin“! – Wir brauchen also weiter Geduld und können nur hoffen, dass sich die Umstände mittelfristig bessern. Aufgeben geht nicht!

    In diesem Sinn wünsche ich uns hoffentlich bald wieder friedliche und gesunde Zeiten! Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und ich bin und bleibe Optimist!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Bitteres Fazit: Wer Atombomben hat, der kann machen was er will!

    Bitteres Fazit: Wer Atombomben hat, der kann machen was er will!

    Bitteres Fazit: Wer Atombomben hat, der kann machen was er will!

    Es gibt scheinbar keine Strategie, die Putin stoppen kann. – Sanktionen greifen, aber der russische Machthaber scheint dies einkalkuliert zu haben. Eine Tragödie nimmt ihren Lauf.

    Kein TV-Sender ohne ständige Berichtserstattung vom Krieg in der Ukraine. Ein großes mediales Heer von Experten, die die Lage analysieren, kommentieren und bewerten. Proteste werden pausenlos zum Ausdruck gebracht, die Verurteilung der „Militäraktion“ erfolgt weltweit, wie die Statements im UN-Sicherheitsrat beweisen und viele westliche Länder nehmen bereitwillig Flüchtlinge auf und liefern sogenannte „Abwehrwaffen“ an die Ukraine, die mit dem Mut der Verzweifelung gegen die Invasion ankämpft. Es gibt bereits eine hohe Anzahl von Toten auf beiden Seiten und dabei, wie in jedem Krieg, auch schutzlose Zivilisten.

    Ein Krieg, wo er auch sei,  ist kein Spiel und dazu oft auch „schmutzig“, da man völkerrechtlich verbindlich vereinbarte „Konventionen“ nicht einhält, wie die Konflikte in Syrien und im Jemen seit Jahren zeigen. Wenn ein Krieg erst einmal läuft, gibt es keine Regeln mehr und der Blutrausch kennt wenig Grenzen. Es entwickelt sich eine unvorstellbar grausame Eigendynamik, die Leben kostet und wo es keinen Platz für Barmherzigkeit und Mitleid gibt. Kein Krieg ohne Kriegsverbrechen: eine Erfahrung der Geschichte!

    Einen konventionellen Krieg kann man nicht mehr gewinnen. Man kann die Infrastruktur eines Landes zerstören, Menschen töten, das Land besetzen, aber die Chance es zu befrieden sind gering. Weder in Afghanistan noch dem Irak war dies möglich. Der Besatzung folgen Unruhen und die Ukraine wird sich Russland nicht unterwerfen. Jahrelanger Kampf wäre die sichere Folge und das vermutlich in einem weitreichend zerstörtem Land und Millionen von Flüchtlingen, die ihr Heil im Westen suchen und finden werden. Putins Ziele sind vermutlich wenig rational und an dieser Stelle beginnt das eigentliche Problem: was sind seine langfristigen Ziele? Wird er die Sanktionen wirtschaftlich und politisch überleben? Sucht er sich weitere Zielgebiete, um den Traum von einer neuen Sowjetunion zu erfüllen?

    Die Ukraine verlangt von der NATO gerade die Einrichtung einer Flugverbotszone, bei der NATO-Flugzeuge gegen Russen-Jets antreten müssten. Dies würde Russland als „Angriff“ bewerten und so wäre es nicht weit, bis die Großmächte USA und Russland im Krieg miteinander wären und wo alle NATO-Bündnispartner mit im Konflikt wären. Ein 3. Weltkrieg mit Mächten, die ausreichend Nuklearwaffen besitzen um die ganze Welt mehrfach zu vernichten. Bei aller Sympathie für die Ukraine, werden die NATO-Staaten einen offenen Konflikt nicht riskieren. Man kann den NATO-Staaten von Seiten der Ukraine ganz sicher eine gewisse „Halbherzigkeit“ vorwerfen, aber alles, was zu einer Ausweitung der Konfrontation auf weitere EU-Länder führen kann, wird auch weiterhin strategisch vermieden.

    Ja, wer Atombomben hat, der kann in der Tat weitreichend machen was er will und im Fall von Machthaber Putin kann man nicht ausschließen, dass er in einem Anflug von Machtwahn alles auf eine Karte setzt und mit Nuklearwaffen „experimentiert“. Das kann im schlimmsten Fall durch das Herbeiführen einer nicht mehr zu stoppenden Kettenreaktion das Ende der Menschheit sein! Nur Putin oder sein direktes Umfeld können die Aggression stoppen. Der Westen kann Asyl gewähren, Hilfslieferungen bereitstellen, mahnen und protestieren. Aktiv in den Krieg eingreifen kann er nicht und die damit verbundene Hilflosigkeit ist nicht gespielt!

    Howard Chance

  • Prostitution 2022 – Humanitäre Ukraine-Hilfe – Betreiber gesucht

    Prostitution 2022 – Humanitäre Ukraine-Hilfe – Betreiber gesucht

    Prostitution 2022 – Humanitäre Ukraine-Hilfe – Betreiber gesucht

    Ukrainisch-stämmige Betreiber aus den Gruppen gesucht, die Vor-Ort-Kontakte in der Ukraine haben und sicherstellen, das Hilfe ankommt

    Durch meine mehrjährige Beratungsarbeit habe ich einige Betreiberinnen und Betreiber kennengelernt, die in der Ukraine geboren sind und nun Betriebe in Deutschland haben.

    Die Spendenbereitschaft der Deutschen ist vorbildlich: Sach- und Geldspenden stehen bereit, allerdings ist nicht immer sichergestellt, dass die Sachen auch dort ankommen, wo sie hingehen sollen. Immer wieder nutzen „Trittbrettfahrer“ die Möglichkeit an „Spenden“ zu kommen, die sich zu Geld machen lassen.

    Um dies zu vermeiden, suche ich engagierte Betreiberinnen und Betreiber mit familiären oder freundschaftlichen Kontakten in die Ukraine, mit denen man Hilfsaktionen koordinieren kann. Ein Kollege aus Wuppertal organisiert aktuell bereits Hilfstransporte und ich möchte über Kontakte meine medialen Möglichkeiten einbringen, um eben zu helfen.

    Wer sich angesprochen fühlt, kann mir gerne per Mail unter maxen2205@live.de oder per WhatApp an 0151-71885164 schreiben.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

  • Ukraine – Wahrheit und Schwurbelei – Hirnkrebs trifft Despotismus

    Ukraine – Wahrheit und Schwurbelei – Hirnkrebs trifft Despotismus

    Ukraine – Wahrheit und Schwurbelei – Hirnkrebs trifft Despotismus

    Menschen sterben in sinnlosem Krieg – Coronaleugner als neue Freunde von Putin? – Weltverschwörung und Fakenews – Die Welt dreht am Rad

    Seit vergangenem Donnerstag dreht die Welt am Rad: 24-Stunden-Live und Konserven-Berichterstattung auf allen Kanälen, während fortlaufend Menschen sterben, weil ein Despot das vergangene Sowjetreich wieder auferstehen lassen will und dabei vor einem Angriffkrieg nicht zurückscheut. Eine ekelhafte „Militäraktion“, die eine Mischung aus „Schachspiel“ und angewandten „Wahnsinn“ darstellt.

    Wenn unschuldige Menschen durch kriegerische Handlungen genötigt, bedroht und getötet werden, hat der Spaß ein Loch und es ist dann nicht die Zeit, die Schuld an den Vorgängen zu relativieren und die Berichterstattung pauschal anzuzweifeln. Ein von mir gepostetes Bild „Russland bombadiert die Ukraine“, veröffentlicht von BILD wurde merkwürdig kommentiert. Einige behaupteten, es wäre gar nichts bombadiert worden, andere erzählten die Ukrainer würden sich wohl selbst bombadieren und einige „Reservisten“ tauschten ihre Erfahrungen im Panzerfaust-Schiessen bei der Bundeswehr aus und verulkten die ukrainische Armee, die qualitativ nur als „Kanonenfutter“ taugen würde.

    Einige mir bekannte „Corona-Leugner“ schlugen sich in den vergangenen Tagen „zusätzlich“ auf die Seite des lupenreinen Demokraten Putin und rechtfertigten dessen Handlungen, da der ukrainische Präsident im Auftrag der USA weiter als „Komiker“ aktiv wäre und in Wirklichkeit das Land bereits verkauft habe. Es ist mitunter schick absolute Minderheits-Meinungen als Wahrheit zu verbreiten und ohne jeglichen Background Kriegsstrategien zu bewerten und den 3. Weltkrieg mit Atombomben als „quasi normal“ zu bezeichnen. Aus dem Ruhrgebiet starten deutsche Freiwillige, um als Fremdenlegionäre ein wenig Abenteuer zu verspüren, während die Politik immer wieder gleiche Phrasen präsentiert, die man auch nicht mehr hören kann und will.

    Krieg ist Krieg, aber uns fehlt nach über 70 Jahren des Friedens in Europa einfach die praktische Erfahrung und das Leid der anderen ist natürlich viel angenehmer als das eigene. Traurig! Wirklich schade, dass der Krieg nicht multimedial in allen Facetten und Einzelheiten als Entertainment zu betrachten ist? Nein, denn leider ist der Krieg keine Show, sondern blutiger Ernst. (Noch) nicht für uns! Das ist unser Glück! Aber niemand weiß, wie der Wahnsinn enden wird. Menschen mit Vernunft stehen jetzt zusammen und lassen sich von den üblichen „Schwurblern“ nicht beeindrucken.

    Die Meinungsfreiheit ermöglicht es uns Deutschen die absurdesten Theorien zu glauben und zu verbreiten und dieses hohe Gut ist ein Ausdruck unserer gelebten Demokratie. Selbst die Liebe zu Putin darf man verkünden und verbreiten, ohne dafür verhaftet und belangt zu werden. Das müssen und werden die „Vernünftigen“ ertragen, mögen muss man die abstrusen Argumente aber natürlich nicht.

    Mein Mitgefühl gilt in diesen schweren Tagen den Menschen, denen schweres Unrecht geschieht, die um ihr Leben fürchten und selbiges verlieren werden. Egal wer woran Schuld hat oder auch nicht: der Krieg ist ein unerträgliches Übel!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

  • Prostitution 2022 – Urteil BVerwG – Wohnungsbordell im Mischgebiet

    Prostitution 2022 – Urteil BVerwG – Wohnungsbordell im Mischgebiet

    Prostitution 2022 – Urteil BVerwG – Wohnungsbordell im Mischgebiet

    Irrungen und Wirrungen zu Aussagekraft und Bewertung

    Mit Spannung wurde die Urteilbegründung im „Wohnungsbordell-Verfahren“ vor dem Bundesverwaltungsgericht (4 C 5/20) erwartet, da sich „die Branche“ vom dem Urteil eine neue verbindliche Rechtsnorm für die allgemine Genehmigungsfähigkeit von Bordellen in baurechtlichen Mischgebieten erhoffte. Aber im Verfahren ging es um etwas ganz anderes, nämlich um eine abgelehnte Nutzungsänderung von Wohnraum in eine „gewerbliche Zimmervermietung“, wie bordellartige Betriebe noch immer gerne genannt werden, und um die Frage ob die sogenannte „Typisierungslehre“ eine Ablehnung der Genehmigung ohne eine konkrete Einzelfallprüfung grundsätzlich rechtfertigt.

    Die Klägerin aus Berlin hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Ablehnung erfolgreich geklagt, das Land Berlin war in die 2. Instanz gegangen und hatte dann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg obsiegt. Die Revision der Klägerin wurde beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen und im November 2021 von diesem obersten Gericht entschieden.

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Revision der Klägerin stattgegeben und im Urteil dazu folgende Leitsätze formuliert:

    „1. An der Beurteilung prostitutiver Betriebe auf der Grundlage der eingeschränkten Typisierungslehre haben weder das Prostitutionsgesetz noch das Prostituiertenschutzgesetz etwas geändert.“

    „2. Das Störpontential eines sogenannten Wohnungsbordells im Mischgebiet nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1962 lässt sich nicht typisierend erfassen. Es bedarf vielmehr der Einzelfallprüfung.“

    Der Senat des BVerwG folgt damit der vorliegenden Rechtssprechung was die Typisierung von prostitutiven Betrieben anbelangt, die mit „theoretisch vorhandenem“ erheblichem Störpotential (milieubedingte Unruhe etc.) und der Unvereinbarkeit von Prostitutionsbetrieben und dem Wohnen argumentiert, verlangt nun aber im vorliegenden Verfahren im Einzelfall zu prüfen, ob das generell „angenomme“ Störpotential auch vorliegt, die Störung durch die Typisierung nicht nur abstrakt vorhanden sein kann, sondern auch tatsächlich ist!

    Während man die sogenannte Wohnungsprostitution, die man in der gängigen Rechtssprechung nicht als Prostitutionsbetrieb sieht,  vorwiegend als mischgebietsverträglich betrachtet, da sie in der Regel nach außen nicht wahrnehmbar ist und zu keinen erhelblichen negativen Auswirkungen auf die benachbarte Wohnnutzung hat, wurde dies bei Wohnungsbordellen bisher „typisiert“ völlig anders gesehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in seinem Urteil quasi einen Rahmen definiert, mit dem man als Verwaltung oder Gericht die Zulässigkeit von Wohnungsbordellen in Mischgebieten ausloten kann. Wenn der prostitutive Betrieb baurechtlich nach aussen in Erscheinung tritt, beispielsweise durch Werbebeschilderung oder eine auffällige Fassadengestaltung, hebt er sich von der umgebenden Nutzung ab. Dadurch einstehen „Anreize“ für Laufkundschaft, Unruhe und damit negative Folgen für die Bewohner im Umfeld. Auch die Öffnungszeiten sind maßgeblich: Nachtbetrieb verträgt sich nicht mit Wohnnutzung, das ständige kommen und gehen von Kunden und Prostitutierten und eine regelmäßig größere Anzahl von Personen im Betrieb, entsprechen der bisherigen Typisierung, die eine Unverträglichkeit durchaus begründet und eine Baugenehmigung oder Nutzungsänderung weiterhin verhindert.

    Das BVerwG hat übrigens im vorliegenden Fall nicht selbst geprüft, ob die Zulässigkeit quasi „ausnahmsweise“ vorliegt, hat die Berliner Behörde nicht verpflichtet eine Baugenehmigung zu erteilen, sondern das Verfahren zurück an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen mit der Auflage eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, das konkrete Störpotential zu ermitteln und dann eine neue Entscheidung zu treffen. Wie diese Beurteilung letztendlich ausfallen wird, kann man nicht absehen. Der Fall ist also noch nicht entschieden!

    Die von nicht wenigen Zeitgenossen aus der Rotlicht-Branche erhobene Behauptung „Wohnungsbordelle in Mischgebieten sind durch das Urteil des BVerwG jetzt zulässig“ ist schlicht falsch. Richtig ist hingegen die Behauptung „Wohnungsbordelle in Mischgebieten können baurechtlich zulässig sein, wenn eine Einzelfall-Prüfung ergibt, dass es objektiv kein übermässiges Störpontential gibt.“

    Aus dem Urteil lassen sich aber bundesweit „Einzelfall-Prüfungen“ einfordern, da die generelle abstrakte Typisierung dem obersten Gericht nicht ausreichend erscheint. Je „mehr“ ein Wohnungsbordell der Wohnungsprostitution in Form und Aussendarstellung entspricht, desto „wahrscheinlicher“ ist es, dass man eine Baugenehmigung erhalten kann. Bei Neuanträgen sollte man daher die Kriterien des BVerwG genau betrachten und bei laufenden „Verfahren“ über konzeptionelle Anpassungen nachdenken. Dabei unterstütze ich Sie auch in der Beratung gerne.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Kurzmeldung – Öffnungsbeschlüsse – Ministerpräsidentenkonferenz

    Kurzmeldung – Öffnungsbeschlüsse – Ministerpräsidentenkonferenz

    Kurzmeldung – Öffnungsbeschlüsse – Ministerpräsidentenkonferenz

    Grundsätzliche Beschlüsse – Genaue Auswirkungen auf Bereich der Prostitution aber noch unklar!

    Auf obigem Schaubild können die grundsätzlichen Beschlüsse der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz (17.02.2022) nachgelesen werden. Ob sich alle 16 Bundesländer exakt daran halten, kann man nicht verbindlich sagen. Daher auch der „Legenden-Hinweis“, dass die entsprechenden „Länder-Regelungen“ zu beachten sind. Sobald ich hier weitere Details erfahre, teile ich diese natürlich umgehend mit.

    Der Beschluss als PDF: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2005140/6d5d1ba7b997e2231f545f798f677382/2022-02-16-mpk-beschluss-data.pdf?download=1

  • Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – 15. Februar 2022

    Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – 15. Februar 2022

    Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – 15. Februar 2022

    Lockerungen in Sicht – Überbrückungshilfen bis Ende Juni 2022 – Aktion Sauberes Rotlicht startet bald durch – Zukunft des Rotlichts – Evaluation ProstSchG und Brainstorming – In eigener Sache – Glück auf!

    Heute, zur kalendarischen Monatsmitte im Februar, einige aktuelle Informationen für die Branche, die ich für erwähneswert halte und daher im Rahmen meines heutigen Newsletters erwähne:

    Ministerpräsidentenkonferenz 16.02. – Lockerungen in Stufen

    Am Mittwoch, dem 16.02.22 findet die nächste Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung statt und im Vorfeld wurden bereits Beschlussvorlagen veröffentlicht, Bundes-Karl hat parliert und man kann sich recht sicher sein, dass nun kurzfristig Lockerungen in Stufen erfolgen werden. Zuversicht unf Info unter:

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/02/15/kurzmeldung-die-lockerungsplaene-der-ministerpraesidentenkonferenz/


    Überbrückungshilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert

    Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute mitgeteilt, dass die Coronahilfen des Bundes bis Ende Juli 2022 verlängert werden. Viele Betreiberinnen und Betreiber haben gerade mit Personal- und daraus resultierendem Gästemangel zu kämpfen und es wird auch nach den Lockerungen wohl noch eine Weile dauern, bis wieder halbwegs „Normalität“ eintreten wird. Es gibt also weiter Überbrückungshilfe IV, parallel dazu aber auch weiter Neustart- und Härtefall-Hilfen:

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/02/15/kurzmeldung-ueberbrueckungshilfen-werden-bis-ende-juni-2022-verlaengert/


    Aktion Sauberes Rotlicht wird bundesweit in Angriff genommen

    Legale Betreiberinnen und Betreiber wehren sich gegen illegale Parallel-Angebote, die „während Corona“ wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Entschlossenes Vorgehen kann erfolgreich sein, wenn man aktiv wird, auf die Behörden einwirkt und auch Presse und Politik mit ins Boot nimmt. Es geht (langsam) vorran, wie Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zeigen:

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/02/12/prostitution-2021-neu-aktionsgemeinschaften-sauberes-rotlicht/


    Zukunft des Rotlichts – Mein Gastbeitrag bei Sexdo

    Unter dem Thema „Sexarbeit 2022: wie Corona die Branche verändert hat“ habe ich in der vergangenen Woche einen Gastbeitrag beim Portal Sexdo veröffentlicht. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz in die Pandemie und die Umsetzung kollabiert. Legale Betreiber sind die Dummen; eine besondere Form der Emanzipation sorgt für Unordnung und Probleme in der Erotikbranche:

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/02/11/sexarbeit-2022-wie-corona-die-branche-veraendert-hat-gastbeitrag-sexdo/


    Evaluation des ProstSchG & Brainstorming-Konferenz

    Am 1. Juli 2022 beginnt die Evaluation des ProstSchG und es wird sinnvoll sein, wenn sich unsere Branche hier frühzeitig und aktiv einbringt. Direkte Beteiligung ist im Verfahren nicht vorgesehen, aber „Einwirken“ ist auf politischem Weg und durch eine präzise Bestandsaufnahme und deren Vermittlung möglich:

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/02/15/prostitution-2022-evaluations-vorschlaege-prostschg-brainstorming/


    Diverse Kurzmeldungen

    SWR – Prostitution im Dunkeln – Ziemlich gesichtslose Reportage

    SWR: Prostitution im Dunkeln – Ein Reportageabend im TV

    Swingerclubs in NRW noch geschlossen – Hoffnung auf den 4. März!

    Kurzmeldung: Swingerclubs bleiben in NRW weiter geschlossen!

    Eine Kollegin sucht eine SM-Location im Raum Köln als Neugründung

    Eine Betreiberin aus Köln sucht eine Location für die Neuerrichtung eines SM-Studios in mittlerer Größe (ca. 120 qm). Wer eine Location anbieten kann, die oder den bitte ich um Nachricht an maxen2205@live.de

     


    Howard in eigener Sache – Glück auf!

    Ich war in den vergangenen Woche durch einige schwierige Projekte stark eingebunden und zudem auch gesundheitlich (nein, nicht Corona) vorübergehend massiv beeinträchtigt. Nun geht es hoffentlich wieder bergauf und ich werde mich bei allen, die momentan noch auf meine Antwort warten, in den kommenden Tagen melden. Das Motto lautet „Glück auf!“


    Der Abgesang 

    Das Internetangebot www.zukunft-rotlicht.online ist ein Angebot von MH-Consulting, ist werbefrei und finanziert sich ausschießlich über Zuwendungen und Donations: https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=94LDDBFKNPV8N
    Alternativ freut sich wie immer auch die Kontoverbindung: Heinbach – Postbank – IBAN: DE46 1001 0010 0487 5641 13 über Zugänge


    Beste Grüße von Howard Chance

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  • Prostitution 2022 – Evaluations-Vorschläge ProstSchG – Brainstorming

    Prostitution 2022 – Evaluations-Vorschläge ProstSchG – Brainstorming

    Prostitution 2022 – Evaluations-Vorschläge ProstSchG – Brainstorming

    Die Evaluation des ProstSchG beginnt am 1. Juli 2022 – Das Bundesgleichstellungsministerium hat wissenschaftliche Studien öffentlich  ausgeschrieben – Branchenbeteiligung ist im Prozeß nur mittelbar vorgesehen

    Gemäß den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes, dass am 1. Juli 2017 in Kraft trat, ist eine Evaluation als sach- und fachgerechte Untersuchung und Bewertung des Gesetzes durchzuführen. Die Evaluation beginnt 5 Jahre nach der Einführung, der wissenschaftliche Evaluationsbericht muß dann dann dem Deutschen Bundesrat als gesetzgebendem Organ spätestens am 1. Juli 2025 vorgelegt werden. Hinweise des zuständigen Ministeriums

    Ziel der Evaluation ist es vornehmlich zu überprüfen, welche Auswirkungen das ProstSchG hatte, ob  Zielsetzungen erreicht wurden und ob die Umsetzung dem entspricht, was sich der Gesetzgeber erhoffte. Die Anwendungspraxis wird untersucht und bewertet. Eine Evaluation ist dabei keine Reformation und dem entstandenen Eindruck, dass die Evaluation als solches das bestehende ProstSchG zwangsläufig verändert oder gar aufhebt, muss an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen werden.

    Die Evaluation ist ein exakt normiertes Verfahren, bei dem durch Ausschreibung beauftragte sozialwissenschaftliche Institute im Auftrag des dafür zuständigen Bundesgleichstellungsministerium (Abteilung beim Bundesministerium für Familien Frauen, Senioren und Jugend) Problemstellungen ermittelt, die dann im Anschluß an die erfolgte Evaluation zu Veränderungen am ProstSchG führen können.

    Die Ausschreibung ist auf folgender Webseite im Detail nachzulesen:
    https://ausschreibungen-deutschland.de/813969_Evaluation_des_am_01072017_in_Kraft_getretenen_Gesetzes_zum_Schutz_von_in_der_Prostitution_2021_Berlin

    Die beauftragten Institute werden vorhandene Studien auswerten, neue Studien iniziieren und sind dabei natürlich auch auf diversen „Input“ angewiesen, nämlich z.B. auf gezielte Hinweise und Vorschläge aus der Branche. Die Bewertung des Gesetzes wird in der gelebten Praxis vermutlich völlig anders ausfallen, als auf der eher theoretisch tätigen Verwaltungsebene, es sind aber auf der Ebene der aktiv agierenden Ordnungsämter auch viele Übereinstimmungen zu erwarten.

    Ein umfangreicher Zwischenbericht des Ministeriums zum ProstSchG liegt bereits seit 2020 vor und kann unter folgendem Links als PDF heruntergeladen werden:
    https://www.bmfsfj.de/resource/blob/156998/bfc0e8295e1bcc04b08159e32e95281f/zwischenbericht-zum-prostituiertenschutzgesetz-data.pdf

    Der von einigen befreundeten Verbänden mehrfach angeregte „Runde Tisch Prostitution Deutschland“ kann hier ein Forum sein, dass den Evaluationsprozeß aktiv begleitet, aber es macht auch Sinn als große Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht hier Eingaben zu machen, die dann hoffentlich Berücksichtigung finden.

    Mit über 630 Mitgliedern in der Betreibergruppe Zukunft Rotlicht und über 1.680 Mitgliedern in der Offenen Gruppe Zukunft Rotlicht, sind wir zahlenmäßig eine sehr große Allianz, die etwas bewegen kann und wo das Motto „es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ zum Programm werden kann.

    Mein Ziel ist es, bis zum Stichtag 1. Juli 2022, eine umfangreiche Bewertungs- und Vorschlagssammlung zum ProstSchG anzulegen, die natürlich von einer aktiver Mitwirkung der Gruppenmitglieder lebt. Dazu werde ich Online-Fragebögen veröffentlichen, die anonym oder aber personalisiert beantwortet werden können und wo es darum geht ein möglichst repräsentatives Bild zu erzeugen. Die eingehenden Ergebnisse sollen dann auch im Rahmen einer größer angelegten (Online-)konferenz diskutiert und evaluiert werden.

    Den Startschuß für die große Umfrage werde ich Ende Februar 2022 geben, wenn mein Schreibtisch etwas leerer ist und die nötige Muße eingekehrt ist. Wichtig ist mir die Kooperation mit den befreundeten Verbänden und hier eine stets vertrauensvolle Zusammenarbeit.

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Kurzmeldung: Die Lockerungspläne der Ministerpräsidentenkonferenz

    Kurzmeldung: Die Lockerungspläne der Ministerpräsidentenkonferenz

    Kurzmeldung: Die Lockerungspläne der Ministerpräsidentenkonferenz

    Beschlussvorlage wie immer „durchgesackt“ – Lockerungen sollen kommen – Stufenplan gibt die Richtung vor – Bald „Freedom-Day“?

    Wie immer werden die Beschlussvorlagen, die in der Regel im Bundeskanzleramt entwickelt werden, an bekannte Medien wie BILD und n-tv durchgesteckt und die maßgeblichen Inhalte werden dann meistens mit geringen Abweichungen auch so beschlossen, um dann in Folge von den Landesregierungen „mehr oder weniger“ umgesetzt zu werden. Nicht so richtig „Deutschland, einig Vaterland“!

    Geplant ist nach der aktuellen Beschlußvorlage für den 16. Februar 2022:

    I. In einem ersten Schritt (quasi ab sofort)

    Zugang zum Einzelhandel „bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen“ sowie private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmern erlaubt. „Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit bis zu 20 Personen werden möglich sein. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind wie bisher hiervon ausgenommen“.

    II. Ab dem 4. März:

    Starke Lockerungen für Gastronomie, Diskotheken und Clubs sowie für Großveranstaltungen.

    In Restaurants/Hotels soll dann die 3G-Regel gelten, in Clubs und Discos 2Gplus.

    Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 40 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 4.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.

    II. Ab dem 20. März sollen

    „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen und auch verpflichtende Homeoffice-Regelungen hinfällig sein.

    Eine persönliche Interpretation für unsere Branche:

    Körpernahe Dienstleistungen gehören nicht zum Bereich „Einzelhandel“. Daher wird es zunächst, also „ab sofort“ nicht zur Rücknahme der 2 G oder 2 G plus-Regeln für Besuche in Prostitutionsstätten kommen. Diese Rücknahme wird, wenn überhaupt, erst im III. Schritt ab dem 20. März 2022 kommen. Im zweiten Schritt ab 4. März soll in Clubs und Discotheken zunächst 2 G plus gelten.

    Erotische Betriebe, deren gastronomischen Angebote noch untersagt sind, können auf den 4. März hoffen, ebenso die Swingerclubs, die in einigen Bundesländern noch geschlossen sind. Auch Erotikparty-Betrieb in Prostitutionsstätten könnte dort, wo es derzeit noch untersagt ist, wieder möglich werden.

    Was man unter „allen tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ verstehen soll, ist unklar und bedarf erst einmal der Definition. Die Formulierung ist bewußt schwammig und kann wieder „Überraschungen“ für unsere gebeutelte Branche enthalten.

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Kurzmeldung – Überbrückungshilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert

    Kurzmeldung – Überbrückungshilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert

    Kurzmeldung – Überbrückungshilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert

    Die Bundesregierung hat beschlossen, die Corona-Überbrückungshilfen bis Ende Juni 2022 fortzuführen. Die beteiligten Ministerien haben sich jetzt darauf geeinigt.

    Unterstützt werden Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019. Dabei werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen erstattet, die Förderhöhe ist je nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden laut Ministerium parallel verlängert.

    https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-02/corona-ueberbrueckungshilfen-verlaengerung-bundesregierung

    Mit freundlicher Empfehlung von:

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