Prostitution 2017 – Die Megastrafe für den Freier kommt!

Kondompflicht - Megastrafe für Freier kommt ab 2017

Bildquelle: Pixabay


Freier Egon muss sein Eigenheim verkaufen, weil er ohne Gummi pimpert!

Der Freier ist mit sage und schreibe „bis zu 50.000 Euro” dabei, wenn er ab Juli 2017 gegen die bundesweite Kondompflicht verstößt. Eine geradezu unglaubliche Summe mit einer deutlichen Signalwirkung, wobei die Bußgeld-Spanne bei einem Euro beginnt und bei 50.000 Euro endet. Der Freier (oder vielleicht netter formuliert: der Kunde) ist übrigens der einzige der am „Verstoß” beteiligten Personen, der direkt mit einem saftigen Bußgeld bedroht wird!

Prostituierte und Clubbetreiber, die beim „Kondomverzicht” mitwirken, diesen anbieten oder auch dulden, können nach den gesetzlichen Vorschriften nur auf indirektem Weg mit einem Bußgeld belegt werden und dann auch nur mit einer Summe im eher erträglichen Bereich. Hier kann bei fortgesetztem Zuwiderhandeln eine „amtliche Anordnung” erfolgen, die unbedingt zu befolgen ist. Wird sie nicht befolgt, gibt es selbstverständlich ein Bußgeld und beim Betreiber kann auch im Extremfall die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Also ist die „Tabulosigkeit” als eindeutige Werbebotschaft ab 2017 überhaupt nicht mehr zu empfehlen und es ist davon auszugehen, dass kaum jemand so dumm sein wird hier eine Angriffsfläche zu bieten, wobei Ausnahmen natürlich, wie immer, die Regel bestätigen.

Aber wie man die einschneidende Pflicht in der Praxis überhaupt überwachen will, sagt das Gesetz leider nicht! Scheinfreier sind angeblich nicht vorgesehen und Kondom-Polizisten, die beim Vollzug des Aktes Türen eintreten, dann die Taschenlampe zücken, um den eingeführten Schniedel eingehend zu beschauen, würden sich dabei auch einem sehr hohen persönlichen Gesundheitsrisiko aussetzen: Aktion dicke Nase? – Kondompflicht als „Verstoß” ist übrigens auch ein sehr schönes Wortspiel … oder etwa nicht?

Wer freut sich über die neue Vorschrift? – Ganz sicher die Latex-Industrie, die zumindest mit leichten Umsatzzuwächsen rechnen kann. Warum schreibe ich nur „leicht”? – Weil in der Regel dem „französisch ohne” ein „GV mit” folgt und so bei fast jedem gewerblichen Akt ein Verhüterli im Einsatz ist. „AO” ist zum Glück nicht die Regel, denn dann wären Epidemien ja geradezu vorprogrammiert!


Lesen Sie dazu gerne auch:

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/kondompflicht-im-rotlicht-gewerbe/

, ,
Ein Kommentar zu “Prostitution 2017 – Die Megastrafe für den Freier kommt!”
  1. Nun,aber ich habe gar kein Eigenheim. Sagen wir mal ich würde ohne Gummi diese Diensleistung in Anspruch nehmen und mich auf frischer Tat erwischen was könnte man mir als geschiedener Rentner zur Miete wohnend mit einer Restrente bedingt durch den Versorgungsausgleich und einer gerade hinter mir liegenden Insolvenz abnehmen.
    Nun ich werde mich sicher ans Gesetz halten auch ohne diesen Zwang

Schreibe einen Kommentar