Schlagwort: Sexuelle Praktiken

  • Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! - Kondompflicht / StädteportraitsPresseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Deutschlands Meinungsbilder Nr. 1 – Bildzeitung nebst Bild Online – hat recht lange zum Thema neues Prostitutionsgesetz geschwiegen, doch zum Stichtag 1. Juli 2017 wurde nun ein informativer Artikel publiziert, der in der SEO-Optimierung den Seitenuntertitel „Neue Regel im Puff“ enthält und einen typischen Bild-Anreißer bietet:

    Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Man spielt halt gerne mit „reizenden“ Wörtern und die „Kondom-Polizei“ weckt da schon ein generelles Interesse. Man hat den bekannten Rainer Wendt als Chef der Polizeigewerkschaft befragt, der betonte, dass es „keine Lümmel-Tüten-Polizei geben werde!“ Punkt! Aber keinen Punkt für die Zote, die nicht wirklich witzig rüber kommt! Egal!

    Interessanter sind da schon die Anfragen an deutsche Städte, wo Bild fragte, wie die Kondompflicht denn nun konkret kontrolliert werden soll:

    In München, wo die Kondompflicht schon lange durch Landesgesetz vorgeschrieben ist, hat man keine gravierenden Verstöße festgestellt und will das Vorhandensein von Kondomen und Hinweisschildern in Bordellbetrieben prüfen. Prima: wenn Kondome ausliegen, werden sie auch stets verwendet? Etwas einfach gedacht!

    In Frankfurt hat man keinen wirklichen Plan und erklärt, dass es „spannend“ wird! Manchmal ist es wohl besser, die Klappe zu halten, wenn man keine Ahnung hat. Oder?

    Köln weiß, dass man nicht „inflagranti“ ermitteln kann und will sich, wie München, auf die ausliegenden Kondome und auf die Kontrollschilder beschränken. Man hat nachgedacht!

    In Hannover will man „ungebrauchte“ und „gebrauchte“ Kondome in den Betrieben kontrollieren. Na wunderschön, welcher Beamte sehnt sich danach in Bordell-Mülleimern nach „Gülle-Hülle“ zu suchen. Lecker, klebrig, stinkig! Man hat halt Humor!

    Dresden weiß noch nicht einmal, ob die Kondompflicht überprüfbar ist. Da es noch keine örtlichen Vorgaben gibt, sitzt man es aus? Kopfkratz oder Hannover fragen?

    Den Dortmundern reicht wohl das „Hinwirken“ der Betreiber aus, wobei das eine Weisung sein könnte, die eigentlich nach dem neuen Gesetz untersagt ist. Grenzwertig! Man will sich die Finger auch im Revier nicht schmutzig machen!

    Stuttgart hat auch (noch) keine Ahnung und gibt dies unverblümt zu! Thema durch!

    Keine Spur von den berüchtigten Kondom-Polizisten, die ich schon in amtlicher Ausbildung wähnte! Nun bin ich aber schwer enttäuscht, dass man sich so wenig Mühe gibt. Natürlich mit Ausnahme der Hannoveraner, die künftig in den Tonnen hängen? Dem Finanzamt traut man solche Maßnahmen ja schon lange zu, um mögliche Umsätze zu ermitteln. Schmidt vom Amt, der bislang Parkverstöße ahndete, hat dann demnächst eine neue Passion?

    Übrigens: spätesten wenn im Unrat die bräunlich verfärbten HT-Kondome für den zünftigen Analverkehr auftauchen, werden Handschuhe Pflicht! – Pfui, Howard!

    Wer die Artikel-Details nachlesen möchte, findet diesen unter folgender Webadresse:

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • Prostitution 2017 – Die Megastrafe für den Freier kommt!

    Prostitution 2017 – Die Megastrafe für den Freier kommt!

    Kondompflicht - Megastrafe für Freier kommt ab 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Freier Egon muss sein Eigenheim verkaufen, weil er ohne Gummi pimpert!

    Der Freier ist mit sage und schreibe „bis zu 50.000 Euro“ dabei, wenn er ab Juli 2017 gegen die bundesweite Kondompflicht verstößt. Eine geradezu unglaubliche Summe mit einer deutlichen Signalwirkung, wobei die Bußgeld-Spanne bei einem Euro beginnt und bei 50.000 Euro endet. Der Freier (oder vielleicht netter formuliert: der Kunde) ist übrigens der einzige der am „Verstoß“ beteiligten Personen, der direkt mit einem saftigen Bußgeld bedroht wird!

    Prostituierte und Clubbetreiber, die beim „Kondomverzicht“ mitwirken, diesen anbieten oder auch dulden, können nach den gesetzlichen Vorschriften nur auf indirektem Weg mit einem Bußgeld belegt werden und dann auch nur mit einer Summe im eher erträglichen Bereich. Hier kann bei fortgesetztem Zuwiderhandeln eine „amtliche Anordnung“ erfolgen, die unbedingt zu befolgen ist. Wird sie nicht befolgt, gibt es selbstverständlich ein Bußgeld und beim Betreiber kann auch im Extremfall die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Also ist die „Tabulosigkeit“ als eindeutige Werbebotschaft ab 2017 überhaupt nicht mehr zu empfehlen und es ist davon auszugehen, dass kaum jemand so dumm sein wird hier eine Angriffsfläche zu bieten, wobei Ausnahmen natürlich, wie immer, die Regel bestätigen.

    Aber wie man die einschneidende Pflicht in der Praxis überhaupt überwachen will, sagt das Gesetz leider nicht! Scheinfreier sind angeblich nicht vorgesehen und Kondom-Polizisten, die beim Vollzug des Aktes Türen eintreten, dann die Taschenlampe zücken, um den eingeführten Schniedel eingehend zu beschauen, würden sich dabei auch einem sehr hohen persönlichen Gesundheitsrisiko aussetzen: Aktion dicke Nase? – Kondompflicht als „Verstoß“ ist übrigens auch ein sehr schönes Wortspiel … oder etwa nicht?

    Wer freut sich über die neue Vorschrift? – Ganz sicher die Latex-Industrie, die zumindest mit leichten Umsatzzuwächsen rechnen kann. Warum schreibe ich nur „leicht“? – Weil in der Regel dem „französisch ohne“ ein „GV mit“ folgt und so bei fast jedem gewerblichen Akt ein Verhüterli im Einsatz ist. „AO“ ist zum Glück nicht die Regel, denn dann wären Epidemien ja geradezu vorprogrammiert!


    Lesen Sie dazu gerne auch:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/kondompflicht-im-rotlicht-gewerbe/