Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main - Erkenntnisse!

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Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

Manchmal bringt meine Tätigkeit auch unerwartet neue Erkenntnisse mit sich: so geschehen bei einem Termin Mitte der Woche bei der Steuerfahndung in Frankfurt am Main, wo ich eine Kundin zu einer „Beschuldigten-Befragung“ begleitete. Solche Termine haben immer einen gewissen Zündstoff, da die Finanzbeamten Erklärungen zu bestimmten Umständen verlangen und man sich entscheiden muss, ob man, wenn möglich, kooperiert oder ob man „mauert“. Während die Kooperation die Chance birgt, Vereinbarungen zu treffen und „Vergleiche“ zu erzielen, führt „mauern“ in der Regel zu weiteren „Fahndungsmaßnahmen“, die in vielen Fällen von Nachteil sind! Diese Feststellung ist ein persönlicher Erfahrungswert, der aber nicht allgemein gültig ist und sich im Einzelfall auch anders darstellen kann!

Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

Was war überhaupt die Vorgeschichte? Eine Sexworkerin aus dem Raum Frankfurt ist in 2016 in den Fokus der Ermittler geraten, als sie für einige Wochen ein „Prostitutions-Appartement“ bei einem bekannten Frankfurter Vermieter nutzte. Dieser Vermieter hatte einen intensiven „Hausbesuch“ der Steuerfahndung, bei dem auch die persönlichen Daten der Mieterinnen aufgefunden wurden. Da einige der Damen steuerlich nicht erfasst waren, begann man auf der Steuerstelle mit Nachforschungen und man entdeckte Annoncen in einem großen überregionalen Werbeportal, die den Personen durch die veröffentlichten Handynummern zugeordnet werden konnten.

Im Rahmen eines Auskunftsersuchens legte das Portal die Aufträge offen und das „Unheil“ nahm seinen Lauf. Wenn man fast ganzjährig inseriert und dafür regelmäßig gutes Geld zahlt, ist davon auszugehen, dass es auch Umsätze gibt, die zu versteuern sind! Ein Gebot der Logik! Wenn man nun keine Steuernummer hat und über mehrere Jahre, in denen offensichtlich geworben wurde, nicht erklärt hat, ist die Einleitung eines „Verfahrens“ die übliche Konsequenz. Man erhält dann in „milden Fällen“ amtliche Post und eine Einladung zur Vorsprache bei der Steuerfahndung, wo man dann mit den Ermittlungen konfrontiert wird. Bei Prostitution, von der der ältere Ehemann nichts ahnt, ist das schon eine mittlere Katastrophe, aber ungleich besser als eine Hausdurchsuchung, bei der man gegenüber dem angeheirateten Partner nichts mehr verbergen kann!

Im jetzt vorliegenden Fall war es ein relativ unbestimmtes Schriftstück, in dem keine Details genannt wurden und der Ehemann fragte auch nicht so genau nach, worum es gehen könnte. Jedenfalls fand bereits Ende vergangenen Jahres ein erstes Sondierungsgespräch statt, bei dem sich die Kundin zu recht verwegenen Aussagen hinreißen ließ:

Jeder Kunde zahlt mindestens 100 €! Eine Dokumentation der Einnahmen gibt es für die letzten 5 Jahre leider nicht!

In einer Stadt wie Frankfurt am Main, wo es die Finanzämter oft mit Armuts-Prostitution zu tun haben und wo die „Nummer“ im Bahnhofsviertel oft für 30 € im Programm ist, ist ein eingeräumter Mindestumsatz von 100 € schon eine Steilvorlage und die fehlende Aufzeichnung der Umsätze, kann von der Behörde nur mit einer Schätzung beantwortet werden! Und gegen eine solche Schätzung vorzugehen macht dann auch nur wenig Sinn!

Nachdem die Akte nun ein gutes halbes Jahr geruht hatte, war am Mittwoch ein neuerlicher Termin anberaumt, an dem ich als moralische Stütze teilnahm und wo die „Lage“ intensiv erörtert wurde. Die anwesenden Finanzbeamten waren jung und dynamisch, keine ausgewiesenen Moralisten und versuchten sich sogar im „Brückenbauen“, weil man keine Ehen und keine Existenzen zerstören will.

Aber trotzdem muss die „Kuh vom Eis“ und das geht nicht zum „0-Euro-Tarif“. Ausgeschlossen!

Da die beiden Sachbearbeiter auf das Frankfurter Rotlicht spezialisiert sind, war die Schätzung der Umsätze sehr präzise und auch nachvollziehbar und es wäre dumm gewesen, hier unqualifiziert zu meckern. Zwar wurde ein wenig hin und her argumentiert und ich konnte durch meine umfangreichen Milieu-Kenntnisse hier ein Stück weit punkten. Das Frankfurter Überangebot, auf das ich nachdrücklich hinwies, überzeugte ebenso, wie der Hinweis auf stetig steigende Zimmermieten, deren Quittungen ja in den Unterlagen auch gänzlich fehlten.

Nach einer Stunde und einigen von mir eingeschobenen Anekdoten, konnte man sich schließlich auf einen Kompromiss einigen, mit dem die Kundin schweren Herzens leben kann. Hätten die Fahnder schlechte Laune gehabt, wäre der „Schaden“ sicher sehr viel größer ausgefallen, zumal es ja zusätzlich zur Steuernachzahlung auch noch eine (kleine) Strafe geben wird!

Warum hole ich heute so weit aus? Die geschilderte Vorgehensweise ist doch der übliche Weg in fast allen Branchen? Stattgegeben! Bis hierhin noch keine Erkenntnisse, die wirklich überraschend sind! – Aber ich bin ja auch noch nicht am Ende des Artikels …

Wenn man schon mal in der „Hölle des Löwen“ ist, kann man ja das Gespräch auch mal in allgemeine Fahrwasser lenken und ich bin für solche Vorhaben immer zu gebrauchen. Im Gespräch mit dem obersten Fahnder Frankfurts, gelangten wir auf Umwegen zum Thema „Wünsche des Finanzamtes an die Sexworker“:

Man weiß um das neue Gesetz und ist hier auch im intensiven Dialog mit den Ordnungsbehörden der Stadt, die ja demnächst die neuen Steuerbürgerinnen bei der ungeliebten Registrierung ermitteln soll. Den Finanzämtern wäre es aber durchaus lieber, wenn sich die Sexworkerinnen bewusst und am besten sofort für das „Düsseldorfer Verfahren“ entscheiden würden. Denn: wenn man daran teilnimmt, ist die Eröffnung von Strafverfahren die Ausnahme, da man durch die Teilnahme zumindest eine gewisse „Steuerehrlichkeit“ beweist!

Wer die Pauschale von 25 € pro Arbeitstag bezahlt, gerät demnach selten ins Visier der Fahnder ! Zahlt man gar nichts, muss die Steuerbehörde handeln! Eben wie im vorliegenden Fall, wo alles zu 100% falsch gemacht wurde!

Natürlich gibt es auch bei Praktizieren des Düsseldorfer Verfahrens noch die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen, aber scheinbar gibt es hier eine natürlich nicht schriftlich fixierte „Narrenfreiheit für Sexworkerinnen“. Das hat natürlich so auch niemand formuliert, aber die vernommenen Zwischentöne, kann ich nicht anders interpretieren.

Wer also in Frankfurt als Sexworkerin auf der halbwegs sicheren Seite sein will, dem sei die Teilnahme am „Frankfurter Düsseldorfer Verfahren“ empfohlen, da die sehr freundlichen Sachbearbeiter auf Kooperation setzen, andererseits aber auch vielfältige Möglichkeiten haben, Sachverhalte rückwirkend zu klären, wenn es denn nötig wird!

Wer in Frankfurt/Main mit einem solchen Vorgehen „liebäugelt“, kann mich gerne ansprechen, anschreiben oder anrufen: ich gebe dann gerne die Kontaktdaten des sehr angenehmen Sachbearbeiters weiter, der kein Würger, sondern durchaus Mensch ist!

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