Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

Prostitution 2017 - Steuerseminar in Essen - Der RückblickProstitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

Kennen Sie die Herren mit den fleischfarbenen Bademützen, die da so brav am Tisch sitzen und sich betont geschäftig geben? Während der bebrillte Herr auf der rechten Seite seine Nächte bisweilen in seiner Oberhausener Steuerkanzlei verbringt und zu Hause oft auf der Vermisstenliste steht, genießt  der Herr auf der linken Seite sein Leben „in vollen Zügen“ und in den Hotels der Republik.

Christian Deák meets Howard Chance – an diesem Wochenende beim Steuerseminar für die Rotlicht-Branche, bei dem am vergangenen Samstag alle Plätze im Seminarraum besetzt waren. Rotlicht-Betreiberinnen und -Betreiber aus ganz Deutschland waren nach Essen gekommen um sich die Grundzüge der betrieblichen Buchführung in Rotlicht-Betrieben ins Gedächtnis rufen zu lassen und dies insbesondere unter dem Aspekt der „Zurechnung der Umsatzsteuer“.

Wer haftet für entstehende Umsatzsteuer in Bordellbetrieben? Warum können Betreiberinnen und Betreiber überhaupt in eine Haftung geraten, wie gehen die Finanzbehörden vor und wie kann man sich aufstellen um finanziellen Katastrophen zu entgehen?

Steuermeister Deák, der durch die Übernahme einer Steuerkanzlei eine nicht unbeachtliche Anzahl von Rotlicht-Betrieben „erbte“ und dabei quasi jungfräulich zum sündigen Kind kam, hat sich intensiv mit der komplizierten Thematik beschäftigt und bei Steuerprüfungen festgestellt, wie ruppig mit der „strapsigen Mandantschaft“ umgegangen wird und welche Vorurteile nach wie vor existieren.

Steuerfahnder suchen, oftmals wieder besseren Wissens, immer noch die goldenen Schubkarren, mit denen Tonnen von Schwarzgeld transportiert werden und man geht, obwohl die Zeiten stetig schlechter geworden sind, immer noch von erotischen „Goldgruben“ aus, in denen „beschissen“ wird, dass die Schwarte kracht!

Die Finanzbehörden ärgern sich schon seit Jahren, dass Sexworkerinnen keine Umsatzsteuer abführen, sondern lediglich Kleckerbeträge im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrenes“ zahlen, die aber lediglich eine Vorauszahlung darstellt und eigentlich der Einkommensteuer zugerechnet werden soll.

Die Umsatzsteuer als Haupteinnahmequelle des Staates geht im Rotlicht zumindest teilweise flöten und so hat man sich überlegt diese den Betreibern anzulasten, wenn die Damen nicht zahlen! Und die Rechtssprechung hat diese Möglichkeit sogar bestätigt!

Christian Deák erläuterte die Vorgehensweise im Detail und beantwortete diverse Fragen aus dem Publikum. Er regte an, im Zweifelsfall das Gespräch mit den Behörden zu suchen und unbedingt auch den eigenen Steuerberater zu befragen! Denn die Erfahrung zeigt, dass Rotlicht-Betriebe bei Steuerberatern den Premium-Tarif bezahlen, aber dafür oft nur minimale Leistung erhalten, weil man sich ja nicht „die Finger schmutzig machen will“!

Und wenn wir da an einen gemeinsamen Bekannten denken, der seine Mandatsgebühren im Whirlpool abfeierte und dabei immer eine pralle Titte in der Hand hatte, wundern wir uns nicht, dass die Beratung nur begrenzt stattfand, da der geile Senior eher nacktes Fleisch im Blick hatte!

Seine vermeintlich guten Taten bestanden im begatten statt im beraten und die  daraus resultierende Ergebnisse können sich im negativen Sinne absolut sehen lassen!

Das Seminar machte deutlich, dass es im Moment Gefahren gibt, die noch nicht alle hinreichend auf dem Schirm haben: wenn demnächst Betriebskonzepte eingereicht werden und diese in Kopie bei den Steuerbehörden landen, kann bei „Abweichungen“ von der bisherigen Praxis schnell eine Sonderprüfung entstehen.

Und wenn der Prüfung dann Möglichkeiten sieht, entgangene Umsatzsteuer nachträglich (also rückwirkend) für den Staat zu retten, sind schnell Summen auf dem Zettel, die den ungläubigen Betrachter dann schocken!

Alles Infos, die nicht wirklich neu sind, die man aber nicht oft genug weitergeben kann! Denn die Finanzbehörden schlafen nicht und arbeiten mit modernsten Mitteln, um „Umsätze“ für den Staat zu generieren!

Dass unser neues „Prostituiertenschutzgesetz“ statt Schutz eher eine Erweiterung der „Abgabenordnung“ ist, übersehen immer noch viele Zeitgenossen. Aber spätestens wenn zur Jagd auf langjährige „Steuersünderinnen“ geblasen wird (Fellatio venandi), dürfte hier Klarheit bestehen!

Soviel für heute zum „steuerlichen Teil“ des Essener Seminars. Aus Zeitgründen muss ich Teil II meines Berichts später erstellen und veröffentlichen. Wenn Sie wissen möchten

1. warum Neumünster in Schleswig-Holstein die Pilgerstätte für Sexworkerinnen ist

2. warum Christoph Rohr Gerichtsvollzieherinnen zum Kasten führt und

3. warum sich die Verwaltungen möglicherweise im Januar selbst abschiessen,

die oder der möge in den kommenden Tagen noch einmal in meinem Blog vorbeischauen! Ich gehe zurück an die Arbeit mit recht komplexen Konzeptentwürfen und verbleibe mit einem intensiven voradventlichen

„Glück auf“ aus dem Ruhrgebiet!

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/11/28/prostitution-2017-seminarrueckblick-ii-zustellanschrift-und-neumuenster/

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