Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

Großer Rückstau und dazu noch große Unwissenheit bei vielen Ämtern

Informationsstand: 30. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

Ich erinnere mich noch gut an den Dezember 2017 und besonders an die letzten Tage vor Jahresende, an denen ich im Kundenauftrag Betriebskonzepte prüfte, entwickelte und erstellte. Für “bestehende Erotikbetriebe” war der 31.12.2017 der gesetzlich festgelegte Stichtag: bis zum Einsetzen des Silvester-Feuerwerks mussten in den Bundesländern, die sich an die Vorgaben des Bundes halten konnten, die Unterlagen für den Erlaubnisantrag vollständig beim Amt vorliegen, um damit in den Genuss einer “Genehmigungsfiktion” zu kommen. In Nordrhein-Westfalen brachte ich so sogar noch am Silvesterabend letzte Unterlagen fristwahrend in amtliche Briefkästen! Frist ist eben Frist und die üblichen “Feierlichkeiten” zum Jahreswechsel fielen zwangsläufig einmal aus!

Seit dem Stichtag sind nun über 4 Monate vergangen und nur in etwa 25% “meiner Fälle” kam es bis jetzt zu abschließender Bearbeitung und zu Genehmigungen. Ein Großteil der Kundschaft hat den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen vom zuständigen Amt bestätigt bekommen, danach aber vom Amt nichts mehr gehört! In vielen Amtstuben liegen die Akten scheinbar “auf Eis” oder auf dem großen Stapel, der nach und nach abgearbeitet werden muss. So weit, so gut? Nein, denn “schwebende Verfahren” ohne den Genehmigungsstempel machen nun mal  nervös und viele Betreiberinnen und Betreiber haben das vorliegende “System” nicht ganz im Blick! Denn:

Wenn ich eingereicht habe, darf ich meinen Betrieb bis zur amtlichen Entscheidung weiterführen und das Amt hat alle Zeit der Welt, um über den Antrag zu entscheiden! Mir entsteht kein Nachteil, da mein Status quasi “eingefroren” ist!

Ein Amtsleiter teilte einer Kundin unlängst mit, dass man möglicherweise ein Jahr oder mehr brauchen würde, um die Akte bearbeiten zu können. Eine Frist zur Bearbeitung gibt es nämlich nicht und die Behördenmitarbeiter sind recht genervt, wenn Betreiberinnen und Betreiber ständig diesbezüglich nachfragen! Das “große Warten” ist der Normalfall, zumal es auf amtlicher Seite erheblichen Schulungsbedarf gibt und auch immer wieder neue “Erwägungen” zur praktischen Umsetzung ins Spiel kommen:

Das Gesetz und die Umsetzungsverordnungen werden recht unterschiedlich “interpretiert”. Oft “erfinden” Sachbearbeiter(innen) Vorschriften, die es gar nicht gibt oder kommen durch mangelnde Sachkenntnis im “Rotlicht” zu verwegenen Einschätzungen, die man dann im Gespräch vor Ort intensiv diskutieren muss! “Schweben und Warten” heißt die Devise!

Besonders kompliziert wird es dann bei “Neugründungen”, für die man ein besonders großes Zeitfenster einplanen muss! Hier gibt es keine “vorläufigen Genehmigungen” wie im Gastronomiebereich und man darf das “erotische Gewerbe” erst starten, wenn die amtliche Genehmigung vorliegt! Innerhalb eines Monats ist so etwas nur selten zu bewerkstelligen und dies liegt natürlich an der fehlenden “Praxis” in diesem Bereich oder an fehlendem geschulten Personal!

In 3/4 der Bundesländer findet “Bearbeitung der Akten” momentan noch gar nicht statt, wobei die zuständigen Ämter sich selbst, aber auch den Antragstellerinnen und Antragstellern “Brücken bauen” und Fristen des Bundesgesetzes pragmatisch ausgeblendet haben. Wenn ich als Amt nicht weiß, wie ich das Gesetz organisatorisch umsetzen kann, kann ich dies ja nicht auf der anderen Seite verbindlich einfordern! Es wird mal wieder Herbst werden, bevor wieder “Schwung” in die Sache kommen wird! So meine Prognose!

Im Resultat gibt es kein Rezept gegen das “große Warten”, auch wenn dies ziemlich auf die Nerven geht, da man weiter in völliger Unsicherheit lebt! Schließlich kann irgendwann von heute auf morgen ein böser Behördenbrief im Kasten liegen, der ein eingereichtes Betriebskonzept ablehnt und damit meine Existenz bedroht. Nicht schön, aber denkbare Realität!

“Durchhalten” heißt also das Motto der Stunde, denn das “Warten” geht sicher in einem Großteil der Fälle weiter! Amen