Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?
Finanzgericht München setzt Vollziehung ohne Sicherheit aus! Aktenzeichen 3 V 249/18
Der bundesweit bekannte Bordellbetreiber Hermann „Pascha“ Müller, wurde im September 2017 vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Müller und sein Betriebsleiter sollen im „Pascha München“, ein Betrieb der jetzt anders firmiert, Steuern von über 1 Millionen Euro hinterzogen haben!
Das Gericht ging, vereinfacht dargestellt, davon aus, dass die im Münchener Pascha-Betrieb tätigen Sexworkerinnen nicht „selbstständig“ tätig waren, sondern als „Angestellte“ zu bewerten seien, da die Art der Betriebsführung entsprechend ausgerichtet gewesen sei. Es gab Dienstpläne, vom Haus festgelegte Preise und die Sexworkerinnen sollen „weisungsgebunden“ gewesen sein, was regelmäßig ein Indiz für ein „Angestelltenverhältnis“ ist. Folge: es ist zum einen Lohnsteuer zu zahlen und zum anderen hat der „Chef“ auch die entstandene „Umsatzsteuer der Sexworkerinnen“ zu zahlen! „Scheinselbstständigkeit“ mit schwerwiegenden Folgen, denn auch Sozialabgaben werden natürlich nachträglich in Rechnung gestellt! Der entstandene „Schaden“ für den Staat wurde von den Finanzbehörden geschätzt und sobald 500.000 € erreicht sind, ist seit eine Haftstrafe in Deutschland „obligatorisch“!
Hermann Müller hat über seinen Kölner Anwalt Dr. Sebastian Korts die „Schätzbescheide“ angefochten und war in diesem Zusammenhang inzwischen erfolgreich: das zuständige Finanzgericht München hat unter dem Aktenzeichen 3 V 249/18 bei 4 Bescheiden die „Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleitung“ gewährt! Herr Dr. Korts hat am 13. Juni 2018 beim Finanzamt München die „Aufhebung der Bescheide“ unter Fristsetzung gefordert! (das Dokument liegt mir in Kopie vor!)
Was bedeutet das? Ohne die Akte zu kennen, scheint es so zu sein, dass die Bescheide nicht „haltbar“ sind! Ansonsten wäre die Entscheidung des Finanzgerichtes zur „Aussetzung“ nicht denkbar, zumal die „Aussetzung“ wohl auch „unanfechtbar“ ist. Eine „Aufhebung“ der Bescheide muss wohl von der Finanzbehörde selbst vorgenommen werden! Kommt die Behörde diesem „Wunsch“ nicht nach, gibt es weitere Rechtsmittel beim Finanzgericht!
Wenn nun die Bescheide aus der Welt sind, wäre die Steuerhinterziehung hinfällig und Hermann Müller müsste sofort aus der Haft entlassen werden? Tja, so einfach ist es leider nicht, denn wir haben es mit 2 getrennten Verfahren zu tun: zum einen mit dem „Steuerverfahren“, bei dem die „finanziellen Aspekte“ bewertet werden und zum anderen mit dem „Strafverfahren“, bei dem die Ergebnisse des „Steuerverfahrens“ als „Beweismittel“ dienen. Zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gab es die belastenden Beweismittel, die letztendlich zur Verurteilung führten. Wenn diese nun durch „Aufhebung der Bescheide“ nichtig werden, kann das „Strafverfahren“ natürlich neu aufgenommen werden!
Hermann Müller scheint auf einem guten Weg zu sein, aber die amtlichen Mühlen mahlen nun mal sehr langsam und vielleicht auch ein wenig mit „politischem Willen“? Ich bleibe in jedem Fall an der Sache dran, die von den großen „Nachrichtenagenturen“ und sonstigen Medien momentan „ignoriert“ wird, obwohl die Fakten nach meiner Einschätzung eindeutig sind!
Update 22.06.2018: Nach Auskunft von Herrn Werner Krieger (Fränkische Illustrierte), der in Kontakt mit Familie Müller und deren Anwälten steht, gibt sich Hermann Müller, der ja noch in Haft sitzt, wieder kämpferisch und will seine Rechte deutlich einfordern! Der für die Aufhebung der Haft zuständige Rechtsanwalt hofft, dass Hermann Müller bis zum 7. Juli 2018 auf freiem Fuß sein wird! Dann wird sich Hermann Müller ganz sicher zu Wort melden!
Update 08.07.2018: Der Kölner „Express“ ist jetzt auch in die Berichterstattung eingestiegen!
Hier geht es zum veröffentlichten aktuellen Bericht von Oliver Meyer (Redaktion Express Köln):Express.de: Neuigkeiten von Hermann Müller – Kölner Bordell-König bald wieder raus aus dem Knast?