Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!
Als recht spezialisiertes Beratungsunternehmen bearbeitet MH-Consulting momentan Betriebskonzepte in einer ganzen Reihe von Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin sind bei uns auf „aktiv“ geschaltet, da es in diesen Gebieten Ansprechpartner für die Betreiberinnen und Betreiber gibt und wo wir zumindest in Nordrhein-Westfalen bereits Betriebskonzepte eingereicht haben, die sich nun in Prüfung befinden!
Das Land Nordrhein-Westfalen bleibt der „Vorreiter“ und hat die umfangreichsten Antragsformulare im Angebot. In Niedersachsen sind die Materialien schon deutlich abgespeckt und in der hessischen Metropole Frankfurt/Main geht der Streit mit dem Land Hessen fröhlich weiter: man verdrängt bzw. verschiebt das Thema wohl ins neue Jahr!
In Rheinland-Pfalz zeigen sich die Behörden entspannt und man signalisiert, dass ja noch viel Zeit ist, bis man da etwas tun kann und will. Im gesamten „Osten“ (also in den sogenannten neuen Bundesländern) herrscht ebenfalls das „Schweigen“ vor dem wahrscheinlich nicht aufkommenden Sturm. Kommt was, kommt nichts und vor allem wann?
Die bundesweite „Uneinheitlichkeit“ könnte für den Gesetzgeber zum Problem werden, da die „Gleichbehandlung“ bislang nicht praktiziert wird. Je nachdem, in welchem Bundesland man seinen Betrieb hat, wird geltendes Bundesrecht angewendet oder eben nicht! Dies verstößt, wenn man es zu Ende denkt, gegen das „Gleichheitsgebot“ in Artikel 3 des Grundgesetzes.
Gewerbetreibende, die ja als natürliche Personen Menschen sind, erhalten „Recht“, ob nun im positiven oder negativen Sinn, oder sie erhalten es durch Untätigkeit und Duldung eben nicht!
Gerade in „Grenzgebieten“, wo also Bundesländer aneinander angrenzen, wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen jedes Kondom im Betrieb akribisch geprüft, während 5 km weiter der „Schorsch vom Amt“ in Rheinland-Pfalz den Antragsteller nach Hause schickt und deutlich macht, dass man in der Pfalz nach wie vor die 5 gerade sein lassen wird. Wenig Akten, wenig Arbeit!
„Deutschland einig Vaterland“ ist beim neuen Prostituiertenschutzgesetz überhaupt nicht erkennbar und dies gipfelt in Umständen, bei denen man nur noch intensiv den Kopf schütteln kann.
Betrachten wir die „Zustände“ einmal nur auf Nordrhein-Westfalen bezogen:
In Dortmund gibt es schon seit längerem Huren-Ausweise, in Köln und Düsseldorf werden „erfundene“ Übergangsbescheinigungen ausgestellt, die eine erneute Wiedervorstellung der Sexworkerin notwendig machen. In Düsseldorf und Dortmund werden alle erkennbaren Erotik-Institute schon jetzt regelmäßig vom Ordnungsamt „heimgesucht“, während man in Köln eine ruhige Kugel schiebt. In Aachen hat man letzte Woche (!!!) ein Rundschreiben verschickt und mitgeteilt, dass sich nächstes Jahr etwas tut!
Die Liste könnte ich weiter fortsetzen, aber dazu fehlt mir einfach die Lust! Die Ursache für all diese Umstände ist die auf Föderalismus programmierte Gesetzgebung, bei der klare zeitliche Linien fehlten und wo zuviel „Umsetzung“ auf die Länder abgewälzt wurde. Der Bund hat mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und verkündet, die Länder haben die Umsetzung missmutig übernommen und diese ihrerseits auf Städte und Kreise abgewälzt. Bei jeder „Weitergabe“ ging mehr oder mehr Motivation verloren!
Im Ergebnis betrachtet, könnte die „Ungleichbehandlung“ ein Fall für das Verfassungsgericht werden, wie mir ein erfahrener Verfassungsrichter unlängst erklärte. Und die Aussichten könnten viel erfolgsversprechender sein als das „Verfahren“ von Dona Carmen e.V., von dem man seit dem Briefkasten-Einwurf nichts mehr gehört hat! Oder habe ich da was verpasst?
Es hilft nichts: wir als Beratungsunternehmen müssen mit den Umständen arbeiten, die nun einmal vorliegen und können nicht auf „Entscheidungen“ warten, die irgendwann einmal eintreffen oder eben nicht! Also geht der Weg zügig weiter … heute übrigens nach Baden-Baden, wo es heute eine verspätete „Weihnachts-Gans“ gibt!