FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?

FAQ - Prostitutionsgesetz - Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?

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FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?

Tja, auch skurille Dinge kommen im Beratungsalltag schon mal vor und es gibt in der Tat fast nichts, was es nicht gibt, stelle ich immer wieder fest. Es gab in einem Erotikportal mal eine Rubrik „Sex gegen Arbeit”, wo man für Handwerksleistungen gegen Erotik anbieten konnte und wo man eine Dienstleisterin auch mit Brennholz für den Winter oder mit einem neuen Auspuff-Topf bezahlen konnte. Auch (geklaute) Smartphones gelten in manchem Eros-Center und auf dem Straßenstrich durchaus als Bargeld-Ersatz.

Eine Massage-Künstlerin aus dem norddeutschen Raum, die über eine Konzessionierung ihrer Räume in 2017 intensiv nachdenken muss, weil sie dort mit mehreren Damen sehr erotische Dienstleistungen anbietet und auch noch nach dem 1. Juli 2017 anbieten will, stutzte bei meinem Angebot: 250 € für eine etwa 3-stündige Beratung, bewegten sich für sie in einem Bereich, der geradezu utopisch erschien.

Obwohl in ihrem Institut 150 € für eine einstündige Massage üblich sind und das Geschäft nach eigenen Angaben auch sehr gut läuft, hatte die Dame nicht die Absicht meine Beratung mit Talern oder per Überweisung zu zahlen. Ich vermutete gleich einen Igel in ihrer Tasche, der durch seine Stacheln stechenden Schmerz verursacht, wenn man hineingreift.

So wurde mir bei der telefonischen Terminvereinbarung statt eines Honorars eine 2-stündige Luxus-Massage angeboten, bei der ich sicher meinen Spaß haben würde! Und das tollste daran wäre, dass ich ja sogar noch 50 € sparen würde, weil die vorgeschlagene Massage ja sogar 300 € kosten würde. Und falls in 2017 weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten, könnten wir doch ähnlich verfahren und einfach Dienstleistung gegen Dienstleistung tauschen. Hurra!

Die Idee fand ich durchaus lustig, dennoch willigte ich nicht ein: mein Benzin an der Tankstelle und die oft notwendigen Hotel-Übernachtungen kann ich schließlich nicht zahlen, indem ich dem Tankwart einen runterhole oder das Hotel-Zimmermädchen verwöhne und zudem sollte man solche geschäftlichen „Verschmelzungen” grundsätzlich vermeiden. Wenn mal etwas hakt oder man später einmal Probleme in der Zusammenarbeit bekommt, ist es ganz schlecht, wenn man sich zuvor als Lustmolch gebärdet hat. Außerdem mache ich mich eher ungern zum Freier, weil dies nicht meinem üblichen Selbstverständnis entspricht.

Aber: Überraschung! – Nachdem ich das Tauschgeschäft freundlich aber bestimmt abgelehnt
hatte, muss dann schlagartig der Igel gestorben sein! -Denn: der Termin wurde zu meinen Konditionen vereinbart und plötzlich waren auch normale Euros im Gespräch, was gerade in
der teuren Weihnachtszeit mein Gemüt erfreut.

Übrigens gehe ich nach einigen negativen Erfahrungen auch nicht mehr auf „Raten-Zahlung” ein. Ein Schlaumeier aus dem Süden hatte nämlich im Lexikon etwas falsch interpretiert: er war und ist der Meinung, das man bei dieser Zahlungsart als Dienstleister raten muss, wann der Kunde zahlt! – Nochmal ein Hurra!


http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

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