Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

Prostitution 2017 - Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

Bislang galt ja der „Hurenausweis“ als „Phantomdokument“, da man ihn im Original noch nicht gesehen hatte! Mal gab es das bedruckbare Papier der Bundesdruckerei angeblich noch nicht, dann wurde in NRW von fehlenden Druckern gesprochen. Nun gibt es aber „ausgestellte Exemplare“, wie auf dem Beitragsfoto zu erkennen ist. Eine liebe Kollegin hat das „Außenblatt“ fotografiert und mir das Foto per Mail gesendet! Merci dafür!

Das fotografierte Dokument wurde in München ausgestellt und die Sachbearbeiter haben als geplante Tätigkeitsorte die Stadt München und alle Bundesländer namentlich aufgeführt. Dies ist nach den Diskussionen und Erlassen, die es im Sommer 2017 gab, doch sehr überraschend, da man diese „Vereinfachung“ des Verfahrens so eigentlich nicht wollte! Alle Orte sollten namentlich aufgeführt werden und eben nicht pauschal alle Bundesländer!

Doch die Handhabung in der Praxis ist nun zumindest in München, wo man ja eigentlich sehr gründlich arbeitet, eine andere. Zum einen würden geschätzte 11.000 Gemeinden gar nicht auf das Papier passen, das die Größe eines KFZ-Scheins hat, zum anderen würden Weitermeldungen an alle Gemeinden die digitale Infrastruktur gänzlich zum erliegen bringen.

Ist die Münchener Vorgehensweise eventuell eine Reaktion auf die „Sabotage-Vorschläge“ von Dona Camen e.V. oder ist der Ausweis möglicherweise nicht rechts-konform? Ich weiß es nicht, um ehrlich zu sein!

Wird das Dokument in Baden-Württemberg anerkannt? Dort will man ja eine Bescheinigung ausstellen, die ausschließlich im „Ländle“ gilt! Hat das Bayern-Papier dort eine Chance oder muss man sich zusätzlich den „Hurenpass BaWü“ organisieren, wenn man dort arbeiten will?

Was ist, wenn Orte angegeben sind, wo Prostitution wegen geringer Einwohnerzahl generell nicht erlaubt ist? Diese Orte gehören ja zwangsläufig immer zu einem Bundesland!

Das gesamte „Verfahren“ wirkt recht absurd und nicht wirklich durchdacht und man hat den Eindruck, dass die Behörden nach dem beliebten Motto

„Was nicht passt, wird passend gemacht!“

verfahren und dabei viel flexibler ist, als man denkt! Warum sollte man sich auch unnötige Arbeit machen! Übrigens: Wenn die Behörde eine Bescheinigung „falsch“ oder zumindest „fehlerhaft“ ausstellt, ist dies der Beantragerin und dem Beantrager nicht zuzurechnen!

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