Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine
Tick-Tack: die Uhr läuft unaufhörlich weiter und in etwas mehr als einer Woche sind wir in der 4-Wochen-Frist bis das neue Gesetz seine Wirkung entfalten wird. Mein Unternehmen MH-Consulting ist momentan stark beansprucht, da bekanntlich „kurz vor knapp“ immer ein gewisser Aktivismus entsteht. Viele Betreiber warten halt gerne bis zur letzten Minute und benötigen dann Hilfe im vermeintlich letzten Moment.
Ämter-Anfragen bundesweit
In der kommenden Woche starte ich eine umfangreiche Behörden-Initiative, bei denen ich in allen Städten und Gemeinden, wo ich Kundschaft habe, bei den zuständigen Ämtern nachfragen werde, welche amtlichen Vorbereitungen es bislang gibt und wie und wann man die neuen gesetzlichen Vorschriften umsetzen will. Dies erfolgt „abtrakt“, also ohne Nennung der Kundennamen, um eben keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Mir ist aber wichtig, frühzeitig zu wissen, wie die lokalen Autoritäten ticken und womit im Einzelfall zu rechnen ist.
Aktuelles Thema: Bauprüfung
Nachdem in Nordrhein-Westfalen für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten eine Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung beim Antrag auf die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nun durch Verodnung obligatorisch ist, also zwingend vorliegen muß, kann eine vorzeitige Nutzungsänderung u.U. notwendig werden. Die Umwandlung von privater zu gewerblicher Nutzung ist in einigen Fällen möglich, allerdings ist vielen Kollegen nicht klar, welche besondere Anforderungen hier baulich anfallen. Zum Glück haben wir bei MH-Consulting Experten für diesen Bereich zur Hand, die momentan ebenfalls durch die Republik reisen, um Bestandaufnahmen vorzunehmen. Vorbereitung kann nicht schaden!
Neue Steuerpflicht / Steuerliche Optimierung
Für viele Sexworkerinnen ist das Thema Steuerpflicht ein relativ unbekanntes Feld. Wenn nun demnächst eine automatische steuerliche Erfassung im Rahmen der „Anmeldung“ erfolgt, ist guter Rat gefragt, wie man damit umgeht und wie man beispielsweise sein persönliches Kassenbuch führt! – Ausserdem bietet der Schäuble-Erlaß für Zimmervermieter im erotischen Bereich recht umfangreiche Möglichkeiten für Einsparungen, die unser steuerberatender Partner aus Oberhausen gerne erläutert! – Sprechen Sie uns an!
Formulare, Formulare …
Unsere interne Formularabteilung arbeitet seit Wochen unaufhörlich: Musterverträge für „Mitarbeiterinnen“, die keine sein dürfen, werden ebenso vorbereitet wie Muster-Kasenberichtsvorlagen und formulare für die Betriebsorganisation. Diese Unterlagen müssen natürlich von unseren Experten und Partnern untersucht und abgsegnet werden. Wir wollen schließlich Material zur Verfügung stellen, mit dem man nicht Schiffbruch erleidet! Spätestens zum 10. Juni 2017 soll alles fertig sein!
Terminsituation im Juni 2017
30 Tage, 30 Städte? Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, aber im Rahmen der Mandantenbetreuung ist der Terminkalender im Juni 2017 bereits prall gefüllt. Unser Bauxperte ist stark nachgefragt, unser Steuerberater hat wenig Luft und ich selbst unterstütze eine beachtliche Anzahl von Kundinnen und Kunden bei der Konzepterstellung. Es wird noch mindestens ein weitere Informationsseminar geben und es stehen vielfältige Aufgaben an, bevor der Kalender den 1. Juli 2017 erreichen wird! Ich bitte daher an dieser Stelle Neukunden um Verständnis, dass „allgemeine Informationstermine“ momentan einen gewissen Vorlauf erfordern!
MH-Consulting und Howard Chance geben weiter Gas! – Versprochen!