Prostitution 2017 – Unklare Lage in einigen Bundesländern – Zugeständnisse?
Wie wir alle wissen, haben einige Bundesländer die Landesverordnungen zum neuen Prostitutionsgesetz erst sehr spät beschlossen und dementsprechend klemmt es natürlich oft auch an der termingerechten Umsetzung vor Ort! Ich war in der vergangenen Woche unglaublich oft am Telefon und habe mit Behörden landauf und landab telefoniert, um entstehende Probleme zu diskutierten und um Situationen zu bewerten.
In fast allen Bundesländern gibt es das ernst zunehmende Problem, dass Anmeldebestätigungen für die Sexworkerinnen nicht „sofort“ ausgestellt werden können!
Damen, die Anfang Januar 2018 aus dem Ausland anreisen, haben in der Regel (noch) keinen „Huren-Ausweis“, wollen aber nach der üblichen „Weihnachtspause“ arbeiten. Sie haben Hostessen-Appartments gebucht, wollen in FKK-Clubs tätig werden oder sonstwie in der käuflichen Erotik tätig werden.
Nach den strengen Buchstaben des Gesetzes dürfen Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ aber ab 01. Januar 2018 keine Vermietungen vornehmen oder selbständige Arbeit in ihren Clubs erlauben, wenn die amtliche „Anmeldebestätigung“ nicht vorliegt! Lässt man hier die 5 gerade sein, läuft man Gefahr schon zu Monatsbeginn ein Bußgeld zu kassieren und zusätzlich ein Negativ-Merkmal für die anstehende Erlaubnis des Gewerbes zu verbuchen.
In Bundesländern, wo noch überhaupt keine „Huren-Ausweise“ ausgestellt worden sind, werden sich die Behörden wahrscheinlich mit Kontrollen zurückhalten; in Bundesländern, wo aber seit Monaten die unbeliebten Ausweise ausgestellt werden, kann man mit weniger Liberalität rechnen!
Eine Musterlösung für diese Fälle gibt es leider nicht und da mehrere Behörden Kontrollen durchführen können (Ordnungsämter, Polizei, Zoll, Finanzamt), gibt es auch keine generelle Absolution, da die Behörden untereinander oft nicht vernetzt sind und die eine Behörde oft nicht weiß, was die andere tut!
In NRW, wo ich die meisten Kunden habe, gibt es Städte, die sich entspannt zeigen und andere, die ab dem 1. Januar 2018 zur Jagd auf Rotlicht-Sünder blasen und die schon eine Reihe von Betrieben auf der Liste haben, die dringend „heimgesucht“ werden sollen! Eine unangenehme Situation, die dem Betreiber das Fest schon vermiesen können.
Die „reisenden Damen“ nehmen die „Ausweis-Frage“ nicht sonderlich ernst und werden bei konservativen Betreiberinnen und Betreibern keine Wohnung erhalten, dann hektisch auf´s Amt rennen, wo man ihnen dann einen Termin für Februar oder März anbietet! Wenn man nur eine Woche in der Stadt ist, nützt das natürlich gar nichts!
Wenn man bzw. frau wenigstens eine „Übergangsbescheinigung“ bekommt, die irgendwie am Gesetz vorbei zur vorübergehenden „Tätigkeit“ an einem bestimmten Ort berechtigen soll, hat frau ja noch einigermaßen Glück. Aber wenn dies lokal nicht angeboten wird, ist das dumme Gesicht vorprogrammiert!
Die Betreiberinnen und Betreiber haben sich in den vergangenen Wochen viel Mühe gegeben, um Damen auf´s Amt zu bekommen, aber ich gehe davon aus, dass nicht mehr als 10% der Damen, die in Deutschland der gewerblichen Sexarbeit nachgehen, im Besitz des wichtigen Dokuments sind und das die bemühten Betreiberinnen und Betreiber im Januar 2018 in Gewissenskonflikte geraten werden: ignoriere ich die gesetzliche Vorgabe oder gebe ich mich streng, um mit keiner Behörde in Konflikt zu geraten?
Es geht ja konkret um „Einnahme“ oder „Nicht-Einnahme“! Eine Gretchen-Frage, zu der ich aus verständlichen Gründen keine Empfehlung abgeben werde!
Ein Aufruf zum „Rechtsbruch“ ist strafbar und ich wundere mich immer wieder, wenn Leute solches öffentlich tun. Ich bleibe für meine Kundinnen und Kunden natürlich am Ball und versuche regional Lösungen zu finden, auch wenn die Wahrscheinlichkeit nicht wirklich hoch ist, dass solches kurzfristig noch gelingt!