Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

Bildquelle: Screenshot Express.de

Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

Haftbeschwerde liegt beim Oberlandesgericht München – Absprachen im Hintergrund?

Das Thema „Hermann Pascha Müller“ beschäftigt noch immer die Gerichte, die Medien und erzürnt Freunde und Familie, wie der „Express“ heute berichtet:

Anfang Juni wurden „Steuerbescheide“, die Grundlage der Verurteilung im Strafverfahren waren, vom zuständigen Finanzgericht gerügt und die Finanzverwaltung angewiesen, diese aufzuheben. Wenn die „Beweismittel“ unwirksam werden, sollte einer Freilassung nichts im Wege stehen! Denkt zumindest der Laie!

In Wirklichkeit ist es nicht so einfach mit den Gesetzen der Logik zu argumentieren, denn die
Jurisprudenz hat so ihre Tücken und das erst recht, wenn es verschiedene Gerichte sind, die
sich mit einem Fall befassen bzw. befassen müssen. Die „Strafkammer“ hat die Akte erst mal geschlossen  und muss diese erst wieder öffnen? Die Haftbeschwerde wird aktuell vom Oberlandesgericht München geprüft. Die Mühlen mahlen langsam und zudem gibt es ja unter Umständen auch noch ein Ermittlungsverfahren in ähnlicher Sache in Köln, von dem man bislang auch nichts mehr gehört hat. Gibt es möglicherweise Absprachen im Hintergrund, die eine Entlassung Hermann Müllers behindern? Dies vermutet laut Express der Bruder Harald Müller.

Solange das Oberlandesgericht in München über die Haftbeschwerde nicht entschieden hat, bleiben die Tore der JVA verschlossen, aber es ist ja auch möglich, dass die Haftbeschwerde, aus welchen Gründen auch immer, verworfen wird! Das bewährte Zitat von „Gericht und hoher See“ passt hier wie die sprichwörtliche „Faust auf´s Auge“.

Freigeist Hermann Müller ist für die Behörden scheinbar ein „Symbol-Häftling“, dessen „Unschuld“ man als unangenehm empfindet! Sollte es zu einem „Hornberger Schießen“ wie bei Bert Wollersheim kommen, der inzwischen auf Staatshaftung hoffen darf, weil er in seinem ähnlich gelagerten Verfahren einen „Freispruch 1. Klasse“ bekam, müsste man sich nämlich die Frage stellen, ob die „Ermittlungsmethoden“ wirklich rechtsstaatlich sind oder ob wir uns Richtung „Bananistan“ entwickeln!

Recht muss Recht bleiben und das auch, wenn man Prostitution und Prostitutionsgewerbe gesellschaftlich und behördlich nicht mag! Wenn man daran „dreht“, ist der Rechtsstaat in Gefahr und das ist bedenklich! Rotlicht hin, Rotlicht her! Hermann, halt durch!

Zum vollständigen Bericht des Express Köln:
https://www.express.de/koeln/pascha-gruender-koelns-bordell-koenig-weiter-im-knast—dabei-koennte-er-laengst-frei-sein-31098120