Schlagwort: Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe

  • Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!
    Bildquelle: Screenshot Express.de

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Haftbeschwerde liegt beim Oberlandesgericht München – Absprachen im Hintergrund?

    Das Thema „Hermann Pascha Müller“ beschäftigt noch immer die Gerichte, die Medien und erzürnt Freunde und Familie, wie der „Express“ heute berichtet:

    Anfang Juni wurden „Steuerbescheide“, die Grundlage der Verurteilung im Strafverfahren waren, vom zuständigen Finanzgericht gerügt und die Finanzverwaltung angewiesen, diese aufzuheben. Wenn die „Beweismittel“ unwirksam werden, sollte einer Freilassung nichts im Wege stehen! Denkt zumindest der Laie!

    In Wirklichkeit ist es nicht so einfach mit den Gesetzen der Logik zu argumentieren, denn die
    Jurisprudenz hat so ihre Tücken und das erst recht, wenn es verschiedene Gerichte sind, die
    sich mit einem Fall befassen bzw. befassen müssen. Die „Strafkammer“ hat die Akte erst mal geschlossen  und muss diese erst wieder öffnen? Die Haftbeschwerde wird aktuell vom Oberlandesgericht München geprüft. Die Mühlen mahlen langsam und zudem gibt es ja unter Umständen auch noch ein Ermittlungsverfahren in ähnlicher Sache in Köln, von dem man bislang auch nichts mehr gehört hat. Gibt es möglicherweise Absprachen im Hintergrund, die eine Entlassung Hermann Müllers behindern? Dies vermutet laut Express der Bruder Harald Müller.

    Solange das Oberlandesgericht in München über die Haftbeschwerde nicht entschieden hat, bleiben die Tore der JVA verschlossen, aber es ist ja auch möglich, dass die Haftbeschwerde, aus welchen Gründen auch immer, verworfen wird! Das bewährte Zitat von „Gericht und hoher See“ passt hier wie die sprichwörtliche „Faust auf´s Auge“.

    Freigeist Hermann Müller ist für die Behörden scheinbar ein „Symbol-Häftling“, dessen „Unschuld“ man als unangenehm empfindet! Sollte es zu einem „Hornberger Schießen“ wie bei Bert Wollersheim kommen, der inzwischen auf Staatshaftung hoffen darf, weil er in seinem ähnlich gelagerten Verfahren einen „Freispruch 1. Klasse“ bekam, müsste man sich nämlich die Frage stellen, ob die „Ermittlungsmethoden“ wirklich rechtsstaatlich sind oder ob wir uns Richtung „Bananistan“ entwickeln!

    Recht muss Recht bleiben und das auch, wenn man Prostitution und Prostitutionsgewerbe gesellschaftlich und behördlich nicht mag! Wenn man daran „dreht“, ist der Rechtsstaat in Gefahr und das ist bedenklich! Rotlicht hin, Rotlicht her! Hermann, halt durch!

    Zum vollständigen Bericht des Express Köln:
    https://www.express.de/koeln/pascha-gruender-koelns-bordell-koenig-weiter-im-knast—dabei-koennte-er-laengst-frei-sein-31098120

  • Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Prostitution 2018 - Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Wir reden über den „Todesstoß für das Rotlichtgewerbe?“, nämlich meine Publikation zum neuen Prostituiertenschutzgesetz, die  im September 2016 erschien und die sich im Handel sehr gut verkaufte. Ich war jedenfalls hoch zufrieden! Im vergangenen Jahr wurde dann und wann bei Beratungstermin angemerkt, dass wohl einige Inhalte meines Buches „überholt“ seien! Das ist natürlich kein Wunder, da die Publikation quasi „prophetisch“ entstand und bereits fertig editiert war, bevor der Bundesrat dem Gesetz am 23. September 2016 abschließend zustimmte. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Umsetzverordnungen der Länder, keine Druckvorlagen für die Huren-Pässe, sondern lediglich den Gesetzestext und einen Kommentar der Bundesregierung, in der die vermeintlichen „Absichten“ verkündet wurden. Auch war zu diesem Zeitpunkt noch keine „Verfassungsbeschwerde“ angedacht!

    Wenn man nun mein Portal www.prostitution2017.de nicht parallel verfolgt hat und das Buch Mitte 2017 erworben hat, stellte man sich zu Recht die Frage, warum wesentliche Informationen in der Druckausgabe fehlen und viele haben den Zeitpunkt der Ausgabe nicht berücksichtigt und mir als Autor dann „lückenhafte Arbeit“ unterstellt. Dabei war das gesamte Projekt so angedacht, mit der gedruckten Ausgabe den Informationsreigen zu eröffnen und den Diskurs dann im Portal zu starten. Nachdem dann im Herbst 2017 immer mehr Bundesländer ihre Landesverordnungen präsentierten und zusätzliche Bestimmungen zum „Huren-Pass“ formuliert wurden, war es an der Zeit über eine „Neuausgabe“ nachzudenken. Doch der richtige Zeitpunkt war dann nicht zu finden: zum einen war ich durch meine Reisen überaus beschäftigt, andererseits veränderte sich die „Lage“ ständig und ich wollte abwarten, bis die Regeln für alle Bundesländer endlich klar definiert sein würden!

    Da dies bis zum heutigen Tag abschließend noch nicht der Fall ist, habe ich das Vorhaben der „Neuausgabe“ noch einmal „auf Eis gelegt“. Bis zum Kongress in Frankfurt wird es nichts werden, zumal die Inhalte ja jetzt neben der allgemein notwendigen Information auch pragmatische Vorgehensweisen erläutern sollte. Deswegen wird es statt einer „Neuauflage“ eher ein völlig neues „Handbuch“ werden, das einen praktischen Nutzen haben soll und das eben die Entwicklungen berücksichtigt, die im September 2016 prophetisch einfach nicht zu leisten waren.

    Ich stelle jedenfalls heute einmal das „alte Manuskript“ meines Buches „Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ als PDF-Datei zum kostenlosen Download zur Verfügung:

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Untertitel: Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?