Monat: Juli 2021

  • Prostitution 2021 – Inzidenz-Chaos NRW – Deutschland uneinig Vaterland!

    Prostitution 2021 – Inzidenz-Chaos NRW – Deutschland uneinig Vaterland!

    Prostitution 2021 - Inzidenz-Chaos NRW - Deutschland uneinig Vaterland!Prostitution 2021 – Inzidenz-Chaos NRW – Deutschland uneinig Vaterland!

    Landesregierung NRW passt Coronaschutzverordnung heimlich an. Diese ist aber unkonkret und führte in Düsseldorf bereits zu völlig chaotischen Reaktionen der Ordnungsbehörden. Eine neue Faktoren-Berechnung muss deutschlandweit kommen! Dringend!

    Das Corona-Infektionsrisiko wird in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor mit Hilfe der Inzidenzzahlen des RKI bewertet und diese sind grundlegender Bestandteil aller Coronaschutzverordnungen der 16 Bundesländer. Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 griff bis Ende Juni 2021 bundesweit die sogenannte „Bundesnotbremse“, die inzwischen „ausgelaufen“ ist, aber möglicherweise eines Updates bedarf, wenn die Zahlen in Deutschland wieder massiv steigen sollten. 

    In 3 Landesverordnungen (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen) gibt es konkrete „Stufenpläne, die sich an den 7-Tage-Inzidenzzahlen orientieren und „automatische Stufenwechsel“ auslösen, wenn die Werte sich verändern. Die 13 anderen Bundesländer haben diesen Automatismus, zumindest bei den kleineren Werten von 10, 35 und 50 nicht eindeutig in den Verordnungen verankert und wären im Fall des Falles gezwungen jeweils neue Verordnungen zu erlassen.

    Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verblüfft mit neuen Regeln und macht das Chaos perfekt

    Besonders eklatant wurde es am vergangenen Wochenende in NRW, wo die Landesinzidenz über 10 rutschte und damit die erst 14 Tage zuvor neu festgelegte Inzidenzstufe 0 außer Kraft trat. Statt landesweiter Lockerung nun wieder eine Verschärfung, die dazu führte, dass Discotheken und Music-Clubs landesweit wieder schließen mussten.

    Gleichzeitig erreichten die Städte Solingen und Düsseldorf 7-Tage-Werte von über 35 und bewegten sich damit auf die Inzidenzstufe 2 zu, bei der Prostitutionsausübung in jeglicher Form und natürlich auch der Betrieb von Prostitutionsstätten und artverwandten Gewerben (z. B. Swingerclub, Prostitutionsvermittlung) lokal (also auf Stadt oder Kreisebene) wieder einzustellen ist. Nach Verordnungsstand vom 26.07.2021 musste dies „am übernächsten Tag“ erfolgen, wenn eine Stadt oder ein Kreis in NRW für 3 Tage über 35 lag.

    Am 27.07.2021 überraschte NRW dann mit einer „heimlichen Änderung“ der Verordnung, in der der Wechselwert von 3 auf 8 Tage verändert wurde. Die Veränderung der Inzidenzstufen „nach oben“ soll nun erst erfolgen, wenn der 7-Tage-Wert 8 Tage über dem Grenzwert ist. Die Formulierung „soll“ ist dabei unbedingt zu beachten, da Städte und Kreise von dieser Regelung abweichen können, wenn eine „differenzierte Betrachtung des lokalen Geschehens“ zu „Abweichungen“ Anlass. Ist der Anstieg des lokalen Werts beispielsweise auf ein örtliche begrenztes Infektionsgeschehen in einem einzelnen Betrieb (Fleischfabrik, Kirchenversammlung oder ähnliches) zurückzuführen und konnten hier Quarantäne und Nachverfolgung sichergestellt werden, kann der Stufenwechsel unterbleiben. Ist die Entwicklung hingegen „kreuz und quer“ bzw. „diffus“ und nicht kontrollierbar, können die Städte und Kreise auch handeln und die Stufe wechseln, wenn die 8-Tage-Regel noch gar nicht greift.

    Düsseldorf – Ein Drama in 3 Akten – Geschäftsschädigend!

    In Düsseldorf wurde die neue Verordnung am vergangenen Sonntag zur Kenntnis genommen, am Montag (26.07.2021) teilte das Ordnungsamt den Bordellbetrieben in der Stadt mit, dass bei einem dauerhaften Wert von über 35 erst mit Ablauf des 31.07.2021 geschlossen werden müsste und die Schließung zum 27.07.2021 (nach alter Verordnung) nicht stattfinden würde. Am Abend des 27.07.2021 kam dann die „Rolle rückwärts“ und man forderte die Betriebe zur sofortigen Schließung, spätestens zum 28.07.2021, auf, da die Verantwortlichen des Stadt Düsseldorf von einem „diffusen“ Infektionsgeschehen ausgingen und den „Notausgang“ aus der neuen Landesverordnung wählten. Hüh und hott im fliegenden Wechsel! Unschön!

    Übrigens sind von dieser Entscheidung nicht nur die Bordelle in Düsseldorf betroffen, sondern auch die gastronomischen Betriebe, wo die Innenbereiche nun wieder der Testpflicht unterliegen, was bei schlechtem Wetter sofort wieder zu massiven Umsatzeinbußen führen wird. Aber die Bordellbetriebe sind natürlich viel stärker betroffen, da der Umsatz sofort bei 0 ist und die Mieterinnen verärgert abreisen und auf die Betreiber schimpfen, obwohl diese den Umstand gar nicht herbeigeführt haben. Auch das Ordnungsamt trifft als lediglich ausführende Organ keine Schuld, aber man muss halt auf jemanden schimpfen, der ansprechbar ist!

    Inzidenzen in Deutschland- Neue Werte und neue Berechnungsgrundlagen braucht das Land so bald wie möglich

    Fest steht inzwischen, dass die Inzidenzwerte und deren starre Verwendung in der jetzigen Form nicht mehr „zeitgemäß“ ist! Viele der neu infizierten Personen sind bereits geimpft, erkranken leicht oder vermehrt auch gar nicht, gehören zunehmend jüngeren Personengruppen an, die statistisch kaum erkranken und die Lage in den Krankenhäusern ist recht entspannt. Wenn es möglich ist, dass Werte (wie in den Niederlanden) innerhalb von 4 Wochen von unter 35 schlagartig auf 400 steigen und die Hospitalisierung nicht in Relation ansteigt, staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Der „Ping-Pong-Faktor“ muss dringend ermittelt und gefunden werden und dies erst recht, wenn schlaue Politiker in den Medien verkünden, dass der „500er-Wert die neue 50 sei“ und dass im Oktober mit einer Inzidenz von 800 und bis zu 100000 Neuinfektionen am Tag zu rechnen sei.

    An dieser Stelle endet mein Verstand und meine durchaus vorhandene Logik, weil man den „Input“ einfach nicht mehr verarbeiten kann und weil es gar nicht mehr möglich ist „Lehren“ und intelligente Schlussfolgerungen zu ziehen. Zum Glück haben wir ja dafür Lothar Wieler und Karl Lauterbach und die RKI-Mannschaft, denen dazu sicher „Erklärungen“ einfallen, die dann zu neuen „Visionen“ führen.

    Corona-Politik und Taktieren vor der Bundestagswahl. Wer die Wahl hat, hat in diesem Jahr die Qual.

    Die Politik ist in den kommenden Wochen erst einmal in der parlamentarischen Sommerpause, doch Mitte August will man dann wieder in der großen „Bund-Länder-Runde“ unter Vorsitz von Angela Merkel tagen, um dann neue Regeln und Maßnahmen zu beschließen, die dem Herbst dann hoffentlich Planbarkeit verleihen. Wir haben jetzt ja auch Bundestagswahlkampf und der Führer oder die Führerin aus der Pandemie-Krise wird das Lob des Volkes einfahren. Da wäre es schlecht, sich in der noch entspannten Situation „falsch“ zu positionieren. Daher wird der August, sofern keine eklatanten Dinge geschehen, wovor uns der Himmel bewahren möchte, ein Monat des Taktierens und Abwartens werden.

    Jedes Fettnäpfchen kann die Wahl versauen und dem politischen Gegner zu Auftrieb verhelfen. Die Regierungskoalition hat mit der Verlängerung der Corona-Hilfen bis Ende September schon einmal klug gehandelt, wenngleich CDU und SPD nach der Wahl nicht mehr gemeinsam als Duo infernal regieren werden. Dass die Hilfen von Peter Altmaier und Olaf Scholz zu spät oder noch gar nicht ausreichend ankamen, kostet sicher Wähler. Angela Merkel ist amtsmüde und sehnt das Ende ihrer Kanzlerschaft sichtlich herbei. Den „humorvollen“ Armin Laschet kann man sich als „Retter aus der Not“ nicht so recht vorstellen; die Oppositionsparteien versuchen mit Kritik am Krisenmanagement der Regierung zu punkten und suchen nach alternativen Themen, um einen „Umschwung“ zu erzeugen, der wahrscheinlich generell nötig ist. Klimaschutz steht jetzt ganz oben auf der Agenda, solange Corona nicht in Delta, Beta oder Gamma wieder erbarmungslos zuschlägt und deutsche Reiserückkehrer im August massiv in den Kliniken landen.

    Was und wenn wählt das „Deutsche Rotlicht“ im September? Ich persönlich sehe mich im Moment am ehesten bei der Freien Demokraten (FDP), die zumindest gegen staatliche Willkür stehen und den Freiheitsgedanken noch verkörpern. Allerdings ist Wirtschaftsliberalismus auch nicht das Modell der Zukunft. Frischer Wind tut Not, aber mit Frau Baerbock fühle ich mich gar nicht wohl, zumal sich in der Grünen Partei inzwischen ein Konservatismus verbreitet, der auch unsere Branche beeinträchtigt. Die Linke hat wenig Potential, die SPD ist zur Splitterpartei geworden und die Union aus CDU und CSU hat ein Parteiprogramm zwischen Bewahren und Erhaltung, setzt aber gleichzeitig auf Innovation und Aufbruch. Gemischtwarenladen pur. Personen, die führen könnten, werden dies nicht können; Personen, die führen werden, können dies vermutlich nicht. Unser Schicksal 2021!

    „In der Kneipe und im Bordell spricht man besser nicht über Politik, aber manchmal lässt sich dieses nicht vermeiden!“

    Glück auf!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

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  • NRW: Inzidenz steigt – Vorwarnung – Wert 35 für Prostitutionsstätten

    NRW: Inzidenz steigt – Vorwarnung – Wert 35 für Prostitutionsstätten

    NRW: Inzidenz steigt – Vorwarnung – Wert 35 für Prostitutionsstätten

    Seit 14 Tagen steigen die Inzidenzwerte leider bundesweit wieder an und dies sorgt nun in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland für große Beunruhigung bei Clubs und Prostitutionsstätten in Nordrhein-Westfalen.

    Achtung Update 29.07.2021: Neue Rechtslage in NRW. Die Inzidenzstufen ändern sich, wenn die Werte 8 Tage über 35 oder 50 sind. Am zweiten Tag danach wird Stufe erhöht! Allerdings wird dies von der Landeshauptstadt Düsseldorf anders gehandhabt! Hier wurde am 28.07.2021 Ausübung der Prostitution in jeglicher Form wegen Inzidenz über 35 schon nach 5 Tagen verboten! Sonderwege sind nach der aktuellen Landesverordnung möglich!

    Zum 10. Juli 2021 führte NRW die Inzidenzstufe 0 ein, bei denen bei einer stabilen Inzidenz von unter 10 Testpflicht und Kontaktnachverfolgung entfallen und es gab viele Städte und Landkreise, wo die Werte konstant niedrig waren und man recht entspannt arbeiten konnte.

    Ganze 11 Tage später, zeigt der Blick auf die Inzidenzkarte NRW ein völlig anderes Bild: ein Großteil der Städte und Landkreise liegen über 10 und 6 Städte und Kreise sind bereits wieder auf über 20 gestiegen. Spitzenreiter ist am heutigen Tag (21.07.2021) die Stadt Solingen mit einem Wert von 45,8, gefolgt von der Landeshauptstadt Düsseldorf mit 33, Köln (23,3), Wuppertal und Minden (jeweils 22,2) und Höxter mit 20,7. Die Werte sind zum Teil sehr dynamisch angestiegen und sobald der 7-Tage Wert für 3 Tage über 35 liegt, bewegt sich die betroffene Stadt oder der betroffene Landkreis in die Inzidenzstufe 2

    In dieser Stufe sind dann am übernächsten Tag gemäß den Regeln der bis 4. August 2021 gültigen Corona-Landesverordnung NRW die Prostitutionsstätten und -betriebe und auch die Swingerclubs vorläufig wieder zu schließen sind und auch die Prostitution außerhalb von Prostitutionsbetrieben ist dann vorläufig wieder untersagt! Vorläufig bedeutet, dass der Wert vor einer neuerlichen Öffnung 5 Tage stabil unter 35 liegen muss, bevor dann am übernächsten Tag wieder geöffnet werden darf. Dauer-Ping-Pong vorprogrammiert?

    Ähnliche automatische Stufenregelungen gibt es noch in Baden-Württemberg und Sachsen, wo das gegenwärtige Infektionsgeschehen aber auf viel niedrigerem Niveau abläuft. Daher gehe ich an dieser Stelle nicht darauf ein.

    Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, werden in Solingen vermutlich bereits am kommenden Wochenende Maßnahmen ergriffen werden müssen und auch für Düsseldorf sieht es nicht besonders gut aus. Wenn man dem Trend rein mathematisch folgt, wird die 35 wohl in der Landeshauptstadt am Wochenende erreicht mit dann vermutlich weitreichenden Folgen für die Erotik-Szene. Köln, Wuppertal, Minden und Höxter haben wohl noch etwas mehr Zeit, aber auch hier ist eine Trendumkehr unwahrscheinlich.

    Ich fühle mich heute verpflichtet diese Informationen und Berechnungen weiterzugeben, damit die Kolleginnen und Kollegen in NRW vorgewarnt sind und sich bereits frühzeitig auf „neues Ungemach“ vorbereiten können. Die wichtigste Informationsquelle ist der Informationslink des Landeszentrums Gesundheit, wo ein täglich aktualisiertes PDF-Dokument unter stets gleichbleibendem Link den kumulierten 7-Tage-Wert für alle Städte und Landkreise in NRW vermeldet:

    https://www.lzg.nrw.de/covid19/daten/laborbest_faelle_sars-cov-2.pdf

    Wichtige Ergänzung zum Thema: durch Rückfragen habe ich festgestellt, dass einige Betreiber nicht wissen, dass man bei Verlassen der Inzidenzstufe 0 in NRW nach oben (also über 10) selbstverständlich wieder G-G-G und Kontaktnachverfolgung gewährleisten muss! Also Testnachweis, Geimpft- oder Genesenenbescheinigung prüfen und Kontaktdaten erfassen. Wichtig, damit es keine Bußgelder gibt!


    Weiterer wichtiger Hinweis: Diese Information betrifft momentan nur NRW. In anderen Regionen, wo die Werte ähnlich hoch sind, wie beispielweise in einigen Regionen Hessens und in Rheinland-Pfalz, gibt es die „35er-Stufe“ in dieser Form nicht! 

  • Newsletter – 12.07.2021 – Aktuelles by Howard Chance

    Newsletter – 12.07.2021 – Aktuelles by Howard Chance

    Newsletter – 12.07.2021 – Aktuelles by Howard Chance

    Aktuelle Themen kurz notiert

    1. Neue Inzidenzstufe 0 in NRW sorgt für Verwirrung

    Seit dem 10.07.2021 hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen in einem Update der Coronaschutzverordnung die Inzidenzstufe 0 eingeführt, bei der auch im Bereich der Prostitution bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10 keine Testungen und Kontaktnachverfolgungen mehr durchgeführt werden müssen. Einige Ordnungsämter negieren diese Lockerungen und haben in den vergangenen Tagen falsche Informationen verschickt. ich habe nun in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Knop eine Schutzschrift erstellt, die beim „Streit“ mit Behörden sehr hilfreich sein wird. Diese Schrift und ein PDF-Download findet sich unter: https://zukunft-rotlicht.info/2021/07/11/nrw-inzidenzstufe-0-und-die-bedeutung-fuer-prostitutionsstaetten-etc/

    2. Kongress Zukunft Rotlicht für Oktober 2021 in Planung

    Auch hier wird die Arbeit am Hybrid-Projekt fortgesetzt. Ende des Monats wird es die Möglichkeit zur Voranmeldung geben. Natürlich müssen wir auch die Corona-Entwicklung verfolgen, die für Präsenz-Veranstaltungen natürlich ein Problem darstellen kann. Das Programm des Kongresses wird bereits intensiv diskutiert. Es wird „anders“ werden, aber hoffentlich erfolgreich und gut!

    3. Betrieb auf oder noch zu? -Unterschiedliche Entwicklungen!

    In einigen Regionen sind die Geschäfte wieder gut angelaufen, es gibt aber auch Orte wo es noch gewaltig klemmt! Überall fehlen Dienstleisterinnen, die es mitunter auch schwer haben an neue Papiere zu kommen. Hurenpass-Verlängerungen und Gesundheitsberatungs-Nachweise gibt es nicht sofort. Manche Behörden sind flexibel und dulden eine spätere Ausstellung, wenn denn Termine gemacht wurden; 10 km weiter besteht man auf die strengen Regeln des ProstSchG. Mal ist Schikane, mal Dogmatismus oder eben „Schimmeln“. So ist es auch nicht verwunderlich, dass größere Betriebe trotz der Möglichkeit dazu, bislang noch nicht wieder geöffnet haben. Mit leeren Zimmern zu starten ist eher unklug, da die Kunden verwirrt werden und nach anderen Möglichkeiten schauen, die es ja gerade in der Illegalität nach wie vor gibt. Das Parallel-Universum, dass sich während Corona entwickelt hat, gibt es noch immer und hier haben einige Betreiberinnen und Betreiber bereits beschlossen lokale Initiativen zu gründen, um Politik und Verwaltung „nachhaltig“ auf die Missstände hinzuweisen. Hier wird die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht auch sehr aktiv werden! Versprochen!

    4. Interessengemeinschaft und Sammlungsergebnis Juli 2021

    Die Zahl der „Getreuen“, die die Arbeit der Gruppe und die meine seit Beginn der Pandemie durch Zuwendungen unterstützt haben, ist seit den Öffnungen abermals stark zurückgegangen. Waren es im Mai und Juni noch um die 20 Betriebe und Personen, so beteiligten sich im laufenden Monat nur noch 9 an der Sammlung. Selbst vorbereitete Musterbriefe und sonstige Ausarbeitungen, die prinzipiell „pro bono“ waren, wurden selten honoriert. Für die Gruppenarbeit und die Interessenvertretung bitte ich daher nochmals um die Unterstützung der Mitglieder, um die Arbeit erfolgreich fortsetzen zu können. Dafür steht zum einen der Paypal-Link https://paypal.me/howardchance?locale.x=de_DE zur Verfügung, für andere Zahlungsinfos gibt es zusätzlich die Donation-Seite https://zukunft-rotlicht.info/2021/06/11/prostitution-2021-donations-danke-fuer-den-support/

    Ein Dank an alle und gute Geschäfte in noch schweren Zeiten! Ich fahre jetzt für 2 Tage nach Berlin, bin aber wie gewohnt jederzeit per WhatsApp und Mail erreichbar.

    Liebe Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Telefon 0151-71885164

  • NRW: Inzidenzstufe 0 und die Bedeutung für Prostitutionsstätten etc.

    NRW: Inzidenzstufe 0 und die Bedeutung für Prostitutionsstätten etc.

    NRW: Inzidenzstufe 0 und die Bedeutung für Prostitutionsstätten etc.

    Rundschreiben an Kundinnen und Kunden in Nordrhein-Westfalen zum Thema Auswirkungen der sogenannten „Inzidenzstufe 0 – NRW“ auf den Betrieb von Prostitutionsstätten, Swingerclubs etc. in Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Pflichten

    Düsseldorf, den 11.07.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit dem 10. Juli 2021 gilt im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine geänderte Coronaschutzverordnung, die eine sogenannte „Inzidenzstufe 0“ beinhaltet, die neue Regelungen für Städte und Landkreise vorsieht, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 10 vorliegt. Welche Inzidenz in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis gilt, können Sie tagaktuell unter folgendem Link abrufen:

    https://www.lzg.nrw.de/covid19/daten/laborbest_faelle_sars-cov-2.pdf

    Die Werte in der Übersicht des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen werden ständig kumuliert und sind als verbindlich zu betrachten. Wenn eine Stadt oder ein Landkreis in NRW 7 Tage unter einem Wert von 10 liegt, treten die Regelungen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1 CoronaSchVO NRW vom 24.06.2021 in der Fassung vom 10.07.2021 in Kraft:

    Die Corona-Testpflicht, bzw. die Vorlage von Testzertifikaten und deren Prüfung sowie die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung ist aufgehoben. Dies ergibt sich rechtssystematisch aus dem Wortlaut der Verordnung.

    Rechtsanwalt Guntram Knop, Offenbach, mit dem ich seit Jahren eng und vertrauensvoll zusammenarbeite, hat die Verordnung auf meine Bitte hin parallel juristisch überprüft und kommt zu folgender Einschätzung:

    „Die Zulässigkeit von Prostitutionsstätten richtet sich nach § 15 CoronaSchVO NRW. § 15 enthält abschließende Voraussetzungen („Die Zulässigkeit des Betriebes richtet sich nach den folgenden Vorschriften“, § 15 Abs. 1 CoronaSchVO NRW). Nach § 15 Abs. 4 CoronaSchV0 wiederum entfallen bei der Inzidenzstufe 0 die Beschränkungen der Absätze 1 bis 4 und somit auch Test – und Kontaktnachverfolgungspflicht. Der Wortlaut ist eindeutig und ist daher keiner weiteren Auslegung zugänglich.

    Aufgrund der abschließenden Regelung im Besonderen Teil der CoronaSchVO NRW (§§10 ff) ist auch kein Rückgriff auf den Allgemeinen Teil zulässig. Belastende Analogien verbieten sich von selbst und wären rechtswidrig, wenn nicht sogar verfassungswidrig, zumal überhaupt keine planwidrige Lücke vorliegt.“

    Beim Check-In in die Prostitutionsstätte oder in den Swingerclub muss in der Inzidenzstufe 0 folglich kein negatives Testergebnis und keine Impf- oder Genesen-Bescheinigung mehr abgefragt, geprüft oder dokumentiert werden. Auch muss keine Kontaktnachverfolgung mehr gewährleistet werden. Die gilt natürlich auch für die selbständigen Dienstleisterinnen, die in der Verordnung des Landes NRW den Betrieben per Einstufung gleichgesetzt sind und denen von den Betrieben möglicherweise entsprechende Dokumentationspflichten auferlegt wurden.

    Zu beachten ist jedoch dringend der § 17 der CoronaSchVO NRW, der auch bei vorliegender Inzidenzstufe 0 vorschreibt, dass die Erbringerinnen und Erbringer von körpernahen Dienstleistungen, die nicht über einen Negativtestnachweis verfügen oder keinen dokumentierten Selbsttest durchgeführt haben, bei Erbringung der Dienstleistung mindestens eine medizinische Maske zu tragen haben.

    Dieser Rundschreiben ist entstanden, nachdem am vergangenen Freitag verschiedene Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen die eingetretenen Lockerungen der Inzidenzstufe 0 negiert hatten und Betriebe aufgefordert hatten die „alten Pflichten“ weiter dringend einzuhalten.

    Sie können dieses Schreiben an Ihre lokale Ordnungsbehörde als Schutzschrift weiterleiten, das Schreiben zusätzlich im Betrieb hinterlegen und bei einer Kontrolle vorzeigen. Da die Verordnung nach der Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Knop eindeutig formuliert ist, sind keine Bußgelder zu erwarten, wenn denn der Inzidenzwert passt und die Stufe 0 eindeutig vorliegt.

    Sollten sich Probleme ergeben, stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Knop und ich gerne zur Verfügung, um mit den Behörden entsprechend zu kommunizieren und nötigenfalls auch über den Rechtsanwalt juristische Schritte einzuleiten, um jegliche Beugung der Verordnung zu verhindern.

    Unter dem Rufnummer 0151-71885164 (auch WhatsApp) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance alias Marcus Heinbach


    Das Rundschreiben als PDF herunterladen


    Mein besonderer Dank an Rechtsanwalt Guntram Knop für seine Kurz-Expertise, der pro bono gearbeitet hat. Für die Dokument-Erstellung etc. freue ich mich über Spende für die Interessengemeinschaft per Paypal oder über die Donationpage.