Monat: Oktober 2020

  • Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 - Der Lockdown zum 2.11. - Gib dem Affen Zucker?Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen

    Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen:

    Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert

    Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen.

    In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de

    Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“

    Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp:

    „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“

    Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte!

    Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird.

    Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert?

    Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet:

    „75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“

    Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden.

    Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen?

    Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren.

    In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden.

    Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker? – News

    Update vom 07.11.2020 – Neue Informationen, Trends und Co. unter:
    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Update vom 06.11.2020 – Neue Informationen zu den aktuellen Themen:
    Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Update vom 06.11.2020 – Novemberhilfen auch ohne Steuerberater:
    Novemberhilfen für Damen auch ohne Steuerberater?

  • Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona - Bundesweiter Lagebericht - 16.10.2020Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Von Zeit zu Zeit fasse ich die aktuellen Entwicklungen zusammen und verfasse, so wie heute einen bundesweiten Lagebericht, um einerseits  die gegenwärtige Situation zu beschreiben, andererseits aber auch um Prognosen für die nahe Zukunft zu wagen, was wegen der aktuellen Dynamik der Corona-Infektionszahlen nicht so ganz einfach ist. Es immer möglich, dass uns aktuelle Entwicklungen überholen und Dinge ganz schnell wieder anders sind.

    Die gegenwärtige „Corona-Kurve“, die wir seit März 2020 verfolgen ist bedenklich!

    Wir haben im Moment mehr Neuinfektionen als zu dem Zeitpunkt, bei dem der erste komplette Lockdown ausgelöst wurde und die Liste der sogenannten „Hotspots“ (Städte und Kreise in denen es in den vergangenen 7 Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohnern gegeben hat) nimmt stündlich zu. Fast ganz Nordrhein-Westfalen ist gerade Risikogebiet und auch in Rhein-Main sowie Berlin sieht es nicht viel besser aus! Ballungszentren und Großstädte verzeichnen zunehmende Rekordwerte, die sicher nicht nur auf die zunehmende Zahl von Testungen zurückzuführen ist. Die Krisen-Konferenz von Bund und Ländern, die am vergangenen Mittwoch im Kanzleramt bis in den späten Abend stattfand, geriet zur Farce, da die getroffenen „Vereinbarungen“ wohl kaum ausreichen werden, um eine Wende bei der steilen Kurve bringen zu können.

    Besprochene „Sperrstunden“ für die Gastronomie und „Beherbergungsverbote“, die ein Teil der Länder gar nicht einführen will, wurden schon wenige Stunden später von Verwaltungsgerichten „gekippt“ und die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum können kaum wirksam kontrolliert werden. So bleiben die allgegenwärtigen Masken übrig, deren Schutzzweck ja nach wie vor fraglich erscheint.

    Dazu kommt der wachsende Unmut vieler Bürger, ein Heer von „Corona-Leugnern“ und eine Mehrheit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die „Corona“ nicht so ernst nehmen.  Eine fatale Mischung, die uns im schlimmsten Fall in den kommenden Wochen einen zweiten kompletten Lockdown bringen kann. Unterschwellig geht man in den Berliner Regierungskreisen wohl davon schon aus. Aber die Situation ist jetzt erst einmal „auf Bewährung“.

    Wenn es jedoch wirklich „downlocken“ sollte, wissen wir alle, dass dies für den Bereich der Prostitution zumindest „temporär“ nicht ohne Folgen bleiben wird. Spätestens, wenn die „körpernahen Dienstleistungen“ wieder schließen müssen, werden auch die roten Lichter wieder für einige Zeit ausgehen! Die Gefahr ist in jedem Fall gegeben und man muss in diesen Tagen sehr aufmerksam beobachten was passiert.

    Die „Gefährlichkeit“ von Covid-19 wurde zwar inzwischen deutlich relativiert, aber sobald die Intensivstationen der Krankenhäuser in Bedrängnis geraten, wird es gänzlich unlustig! Wann dies der Fall sein wird, kann man mathematisch berechnen und die entsprechenden Szenarien werden bei Bund und Ländern sicher schon intensiv bedacht. Machen wir uns nichts vor: die Corona-Lage ist beschissen!

    In 14 von 16 Bundesländern sind die Prostitutionsstätten generell wieder offen! Lediglich in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist noch totaler Stillstand!

    Durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen wurden die „Prostitutionsstätten“ in den 14 Bundesländern wieder erlaubt, nur in ganz wenigen Fällen wurde „politisch“ entschieden, fast immer waren es die Gerichte, die diese „unangenehme Arbeit“ übernahmen. Stand heute (16.10.2020) sind in 12 Bundesländern Bordelle mit „Vollprogramm“ wieder zugelassen, in 2 Bundesländern (Sachsen und Brandenburg) gibt es noch die Einschränkung  „Sex light“, nämlich den „Hand-Akt“ ohne „Geschlechtsverkehr“. Wanking-States (Onanier-Länder).

    In Hessen, wo vornehmlich noch Klagen von größeren Laufhäusern anhängig sind, fuhr eine zuständige Richterin zwischenzeitlich in Urlaub. Nach Ihrer Rückkehr, vorgesehen für den 19.10.2020, liegen die Klagen wieder auf dem Tisch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und es wird spannend sein, ob man dem „Vorbild“ der anderen Bundesländer folgt und „Öffnungen mit Auflagen“ ermöglicht oder ob man das akute Infektionsgeschehen in den Blick nimmt, was momentan ein starkes Argument sein könnte um weiter auf Zeit zu spielen.

    Nun ist der Frankfurter Bahnhof ja ohnehin an Prostitutionsdichte deutschlandweit nicht zu toppen und auch das ganze Drumherum „ballt“ ohnehin Menschen zusammen, was nach der allgemeinen Logik zu Ansammlungen führt, die man eigentlich verhindern will. Es liegt Anspannung in der Luft und Richter müssen ja auch die Konsequenzen ihres Handelns bedenken. Im Zweifelsfall erst mal weiter auf Nummer Sicher? Wir werden es erleben! Sollte das nächste Urteil in Hessen negativ ausfallen, wird es wohl ein „kalter Winter“, denn die Hessische Landesverordnung mit dem aufrecht erhaltenen Verbot von Prostitutionsstätten gilt bis Ende Januar 2021.

    In Mecklenburg-Vorpommern blockiert Manuela Schwesig die Öffnung per persönlichem „Veto“ und interessiert sich kein Stück für die Empfehlungen ihrer Ministerien, die sich schon vor Monaten eine regulierte Lockerung vorstellen konnten. Scheinbar gilt hoch im Norden das „autokratische Prinzip“. Bedenklich, aber so praktiziert! Auch in Meck-Pom sind Klagen anhängig, doch auch hier wird das Infektionsgeschehen sicher eine Rolle spielen. Ausgang daher momentan ungewiss!

    Generelle präventive Bordell-Verbote wegen der Infektionszahlen? – Auf Bundes- und Landesebene zum Glück nach dem Kanzler-Gipfel nicht!

    In der Tischvorlage der vergangenen Woche im Bundeskanzleramt, gab es den konkreten Vorschlag Bordellbetriebe in ganz Deutschland vorübergehend wieder zu verbieten! Auch die BILD hatte diese Information und die entsprechende Ticker-Meldung sorgte für helle Aufregung! Der Vorschlag zur Bordell-Schließung kam nach mit vorliegenden Informationen aus Nordrhein-Westfalen, fand aber in den mehrstündigen Beratungen wohl keine Mehrheit, schließlich gab es in den deutschen Bordellbetrieben keinen „Corona-Ausbruch“, da das 1:1-Prinzip in den meisten Fällen berücksichtigt wird und man tatsächlich Sorgfalt walten lässt. Womöglich war die Politik selbst überrascht, dass es so ist? Zumindest wurden wir von Merkel und den Landesfürstinnen und -fürsten erst einmal verschont! Man kann ja auch einmal Glück haben! Das gilt aber nicht für alle:

    Regionale Verbote? Ja: in Solingen (NRW), Mainz (Rheinland-Pfalz) und Chemnitz (Sachsen) gibt es lokale Verbote aus Gründen des Infektionsschutzes

    Ich habe über 10 Jahre in Solingen gearbeitet und kenne die dortige Situation sehr gut. Es gibt noch 3 kleine „Wohnungen“ im Stadtgebiet und dort arbeiten zwischen 10 und 15 Damen im Wechsel. Als Solingen am vergangenen Freitag „Hotspot“ wurde, war es den Stadtoberen besonders wichtig den Betrieb der Bordelle mit einer „Allgemeinverfügung“ zu untersagen. Sehr merkwürdig, wenn man bedenkt das Nachbarstädte wie Wuppertal, wo die Puffdichte im Vergleich sehr hoch ist, solche Maßnahmen nicht ins Auge gefasst haben. Was nicht ist, kann ja noch werden?

    Generell liegt der „Infektionsschutz“ auf lokaler Ebene, allerdings sollten die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig und begründet sein, sonst geht irgendwann die Rechtsstaatlichkeit komplett flöten. Die betroffenen Solinger Betriebe haben bislang keine Rechtsmittel eingelegt. Kann ja im Fall des möglichen Misserfolgs auch einen bösen Deckel verursachen.

    Auch die Landeshauptstadt Mainz, die auch ehrwürdiger Bischofssitz ist, hat ebenfalls eine regionale „Allgemeinverfügung“ erlassen und seit vergangenem Samstag sind auch dort die roten Lichter aus. Allerdings wird hier bereits wieder geklagt und zwar von Michael Karthal, der ja für seine erfolgreiche Arbeit bekannt ist. Wir werden sehen, wie es hier ausgeht.

    Seit dem 16. Oktober 2020 gilt in Chemnitz (Sachsen) ein städtischen Verbot zur Öffnung und Besuch von Prostitutionsstätten. Argumentiert wird mit den akuten Infektionszahlen. Die Gleichbehandlung bleibt mal wieder auf der Strecke und es wird zu klären sein, ob dies rechtmäßig ist! Dies anwaltlich klären zu lassen, kostet natürlich wieder Zeit und Geld.

    Stuttgart zickte oder Stuttgart zickt weiter? Bis zur letzten Minute versuchte man in der Landeshauptstadt eine Öffnung der Bordelle zu verhindern!

    Nachdem das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg das Verbot von Prostitutionsstätten aufgehoben hatte, ließ man die Betreiber in Stuttgart noch ein paar Tage warten, bevor man die städtische Allgemeinverfügung ad acta legte. Allerdings will man, so der städtische Rechtsdezernent in einer persönlichen Mail an mich, die Urteilsbegründung prüfen und dann weitere Überlegungen anstellen. Ich bin mir sicher, dass dies geschehen wird! Ob es eine neue Verfügung der Stadt geben wird, steht noch in den Sternen, ist aber nach den bisherigen Erfahrungen absolut nicht ausgeschlossen! Auch in Stuttgart geht es mehr ums Prinzip als um die Vernunft.

    Hygieneauflagen und Kontaktdaten-Erfassung völlig uneinheitlich! – Wettbewerbsverzerrung pur!

    Ich habe in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von individuellen Hygiene-Konzepten gefertigt und war dabei vornehmlich in Bayern, dem Saarland, in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, in meinem Home-State NRW und am vergangenen Wochenende auch in Baden-Württemberg aktiv. Die unterschiedliche Handhabung hat bei mir starkes Verwundern erzeugt. In Bayern waren Diskussionen mit den Ämtern nötig, auch im Saarland und in Niedersachsen musste man genau nachfragen, während man in NRW in den meisten Fällen kein Interesse an den Konzepten zeigte.

    Während man in Niedersachsen die Kontaktdaten unbedingt mit „Ausweis-Daten“ abgleichen soll, reicht der „Donald Duck“ anderen Orts noch immer. Derweil im Saarland und in Bayern, aber auch in Rheinland-Pfalz, keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume geöffnet sein dürfen, sieht man das in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg „lockerer“. So ist die Öffnung von FKK-Clubs in Rheinland-Pfalz kaum möglich, während es diese Hürden in NRW und BaWü nicht zu geben scheint. Selbst das Ablegen der Masken ist in einigen Bundesländern möglich, wenn „es die Art der Dienstleistung erfordert“, anderswo muss selbst bei der Handentspannung verbindlich „Mundschutz“ getragen werden. Reisende Dienstleisterinnen werden es schwer haben die unterschiedlichen „Systeme“ zu verstehen und die Wettbewerbsverzerrungen sind immens!

    Umsätze, Besucherzahlen und Verfügbarkeit von Damen noch sehr verhalten!

    Das die Geschäfte wirklich gut laufen, hört man nur aus ganz wenigen Regionen! Umsätze wie im Vorjahr gibt es wohl nirgendwo, oft reichen die Einnahmen nur zur Kostendeckung und der „Ansturm“ der ersten Wochen hat sich nicht fortgesetzt! Ich habe geöffnete Eroscenter gesehen, in denen von 60 Zimmern nur 10 belegt waren und erhalte fast täglich Anrufe mit der Frage, ob ich nicht Damen kennen würde, die arbeiten wollen.

    Die Damen, die arbeiten wollen, sitzen aber oft in ausländischen Risikogebieten fest und scheuen den Corona-Test, der in der Heimat zu Restriktionen führen kann. Außerdem sind die Tests recht kostspielig und haben nur eine „Haltbarkeit“ von 48 Stunden. Selbst innerdeutsch werden Betreiberinnen und Betreiber inzwischen aufgefordert keine Dienstleisterinnen anzunehmen, die zuvor in einem Hotspot tätig waren. Totales Chaos.

    Auch die Herren, die nach „käuflicher Lust“ suchen, lesen die BILD-Zeitung und bekommen mit den explosiven Meldungen die Angst ins Hirn geflötet. Sich im Puff Corona zu holen ist zwar total unwahrscheinlich, aber wenn es passiert kann es doch zu erheblichen Erklärungsnöten kommen und das erst recht, wenn man bei „Mandy“ oder deren Vermieter korrekte Kontaktdaten hinterlassen muss. Scheidung vorprogrammiert oder ähnliches. Dann verzichtet man womöglich auf das sündige Vergnügen und legt lieber selbst Hand an?

    Locker vom Hocker … fällt wohl längerfristig aus! Weder der Aluhut noch Trumps Wundertherapie sind zur Problemlösung geeignet!

    Selbst ein absoluter Optimist wird momentan nicht jubeln und der Ruf „Puff uff“ passt so gar nicht zur Realität, die uns gerade mit Schwung einholt! Wir sind zwar an der Entwicklung sicher nicht schuld, aber unsere „Hygienekonzepte“ spielen keine Rolle mehr, wenn das gesamtgesellschaftliche Hygienekonzept mehr und mehr versagt. Ich brauche nur mal eine Runde durch die Stadt zu drehen, um zu sehen wie wenig ernst die Leute Corona nehmen. In der Kneipe trägt keiner Maske, die Desinfektionsspender werden nicht genutzt, Abwischen von Flächen oder die regelmäßige Kloreinigung entfallen. Man hockt sich nach dem 5. Bier auf dem Schoß und selbst wenn man Corona-Infektionen im engsten Umfeld hat, folgt man nicht dem Rat des Hausarztes, sondern nimmt an einer privaten Geburtstagsfeier mit 50 Personen teil.

    Die Selbstdisziplin hat im Sommer merklich nachgelassen und man lässt 5 wieder gerade sein. Das Ergebnis sehen wir jetzt und wenn man den Gesetzen der Logik folgt, haben wir Monate vor uns, die nicht spaßig werden können. Daran ändern Verschwörungs-Theorien, allgemeines Schimpfen auf die Politik oder die neuen Wundermedikamente von Donald Trump wenig. Ein freies Volk verhält sich halt anders als wie ein Volk in China, bei dem „Befehl Befehl ist“ und wo Restriktionen ohne Murren umgesetzt werden.

    Die Hoffnung bleibt … das es ohne Wunder besser wird!

    Nach der ganzen Schwarzmalerei wünsche ich mir, wie Ihr sicher alle, einen positiven „Ausgang“. Vielleicht wird es ja doch nicht so schlimm, dass alles wieder geschlossen werden muss. Ich glaube die Politik wird sich bemühen den totalen Lockdown zu vermeiden, denn sonst ist die Wirtschaft für lange Zeit im Eimer und die Zahl der Insolvenzen wird ins Unermessliche steigen!

    Passt auf Euch auf! Bleibt besonnen! Bleibt gesund!

    Euer Howard

    https://mhconsulting.online

    Beratung durch MH-Consulting – Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche

    Update: Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Prostitution 2020 – Neue Verordnung Baden-Württemberg – Umsetzbar!

    Prostitution 2020 – Neue Verordnung Baden-Württemberg – Umsetzbar!

    Prostitution 2020 - Neue Verordnung Baden-Württemberg - Umsetzbar!Prostitution 2020 – Neue Verordnung Baden-Württemberg – Umsetzbar!

    Am gestrigen Abend ist die neue Verordnung für Prostitutionsstätten auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht worden. Anders als erwartet, ist diese „schlank“ gehalten, orientiert sich im wesentlichen an den Auflagen, die das Land Rheinland-Pfalz vor 14 Tagen erlassen hat und sieht interessanterweise von „besonderen Härten“ ab!



    Update – Sonntag – 11.10.2020 – Neue Corona-Verordnung online:

    https://zukunft-rotlicht.info/201009_coronavo_konsolidierte_fassung_ab_201012/?fbclid=IwAR3Kvccj78d5ephGW3V0zrfHCtmdjbTHr5iCMAS3b-F6KqgOsU2Pl0TaybI



    DIE CORONA-VERORDNUNG DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG

    1. Das generelle Betriebsverbot für Prostitutionsstätten wird aufgehoben. Die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetzes ist wieder erlaubt, sofern die Räumlichkeit in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, von nicht mehr als zwei Personen genutzt wird.

    Kommentar: In § 2 Absatz 3 sind Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermittlung als sogenannte Prostitutionsgewerbe aufgeführt. Nach der Verordnung sind alle diese Gewerbe wieder erlaubt, wenn eben in den Räumen sexuelle Dienstleistungen lediglich zwischen 2 Personen stattfinden, was ohnehin die Regel sein dürfte! Damit ist in BaWü auch der Betrieb von Laufhäusern und FKK-Clubs möglich und selbst Prostitutionsveranstaltungen, die bundesweit bislang ausgeschlossen sind, können möglich sein. Es gibt auch kein Verbot von Aufenthalts- und Anbahnungsbereichen, wie es z.B. in Rheinland-Pfalz der Fall ist!

    2. In Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes gilt die Maskenpflicht nach § 3 der Corona-Verordnung.

    Kommentar: Die Maskenpflicht wird mit Verweis auf § 3 der Corona-Verordnung bestimmt, obwohl in § 3 kein direkt vergleichbares Gewerbe gelistet ist. Dennoch sollte die Maskenpflicht unbedingt ernst genommen werden und im Prinzip gilt die Maskenpflicht für den gesamten Aufenthalt im prostitutiven Betrieb. 

    3. Es gelten die allgemeinen Infektionsschutzvorgaben nach § 14 der Corona-Verordnung. Dazu zählen die Hygieneanforderungen nach § 4 der Corona-Verordnung, ein Hygienekonzept nach § 5 der Corona-Verordnung und die Erfassung der Kontaktdaten des Kunden oder der Kundin nach § 6 der Corona-Verordnung.

    Kommentar: An dieser Stelle wird es „formalistisch“ und ich liste die Anforderungen daher ausführlich:

    § 4 Hygieneanforderungen

    (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten sind, haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten zu erfüllen:

    1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird,
    2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen,
    3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden,
    4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
    5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbereiche,
    6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen,
    7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
    8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen.

    (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht erforderlich oder unzumutbar ist.

    § 5 Hygienekonzept

    (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbesondere darzustellen, wie die Hygienevorgaben nach § 4 umgesetzt werden sollen.

    (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verantwortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

    § 6 Datenverarbeitung

    (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung Daten zu verarbeiten sind, dürfen von den zur Datenverarbeitung Verpflichteten von Anwesenden, insbesondere Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 1625 IfSG erhoben und gespeichert werden. Einer erneuten Erhebung bedarf es nicht, soweit die Daten bereits vorhanden sind.

    (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen zu speichern und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass Unbefugte keine Kenntnis von den Daten erlangen.

    (3) Die Daten sind auf Verlangen der nach Absatz 1 Satz 1 zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.

    (4) Die zur Datenverarbeitung Verpflichteten haben Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

    Kommentar: Die Auflagen sind auch für Prostitutionsstätten umsetzbar und viele der Paragraphen haben „Interpretationsmöglichkeiten“!

    Wichtig: das Hygienekonzept muss bei Öffnung vorhanden sein! – Eine vorherige Einreichung zur Genehmigung ist nach der Verordnung nicht notwendig! Wer also am Montag, 12.10.2020, ein solches Konzept im Betrieb vorweisen kann und dieses Konzept umsetzen kann, der kann öffnen!

    Ich erarbeite für eine ganze Reihe von Kundinnen und Kunden an diesem Wochenende Hygienekonzepte und prüfe gerne auch bereits vorhandene Unterlagen. In den vergangenen Wochen habe ich dies bereits für über 40 Betriebe in anderen Bundesländern getan und verfüge dementsprechend über die notwendige Erfahrung.

    Wer kurzfristig Hilfe benötigt, kann mir gerne schreiben oder mich über WhatsApp/Phone kontaktieren:

    heinbach@mhconsulting.online

    Phone 0151-71885164 (auch WhatsApp)

  • Verbot von Prostitutionsstätten in BaWü gekippt / Öffnung am 12.10. unter Auflagen

    Verbot von Prostitutionsstätten in BaWü gekippt / Öffnung am 12.10. unter Auflagen

    Verbot von Prostitutionsstätten in BaWü gekippt / Öffnung am 12.10. unter AuflagenVerbot von Prostitutionsstätten in BaWü gekippt / Öffnung am 12.10. unter Auflagen

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

    man kommt als Berichterstatter und Berater momentan kaum zur Ruhe. Nachdem in der vergangenen Woche Rheinland-Pfalz überraschend geöffnet wurde, hat nun der Verwaltungsgerichthof Mannheim, die höchste verwaltungsrechtliche Instanz in Baden-Württemberg das totale Verbot von Prostitutionsstätten gekippt:

    Öffnung der Bordellbetriebe in Baden-Württemberg mit Vorlauf – Am 12. Oktober 2020 soll es wieder losgehen – Aber wie und in welcher Form?

    Wie immer gibt es Verwirrung, wenn Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte eingehen und diese dann in Form von Presse-Mitteilungen veröffentlicht werden. Am gestrigen Dienstag, 06.10.2020, wurde über die Klage eines Karlsruher Domina-Studios entschieden. 4 weitere anhängige Klagen von anderen Prostitutionsstätten wurden wohl parallel für „erledigt“ erklärt, da der Klagegrund entfallen sein dürfte.

    Obwohl die Klägerin „nur erotische Massage und SM“ anbieten möchte, hat der VGH befunden, dass das totale Verbot von Prostitutionsstätten nicht mehr rechtmäßig ist. Ich lese daraus und in Verbindung mit den weiteren „erledigten Verfahren“, die wohl nicht „erotische Massagen und BDSM“ zum Inhalt hatten , dass in Baden-Württemberg alle Formen der sexuellen Dienstleistungen ab dem 12.10.2020 wieder möglich sein werden. Alle 5 Klagen wurden im vorliegenden Fall von einer Karlsruher Anwaltskanzlei vertreten und diese Kanzlei hat inzwischen bestätigt, dass es das Urteil für „alle Prostitutionsstätten“ gilt!

    Die „Übergangszeit“ von 6 Tagen wurde dem Land gewährt, um Regeln zu definieren, zu beschließen und zu verkünden. Ohne Hygienekonzept wird es nicht gehen und dabei kann man „in etwa“ z.B. auf Rheinland-Pfalz zurückgreifen, wo das Land ebenfalls in der Pflicht war Vorgaben zu formulieren. Dies wird jetzt sicherlich geschehen und ich bleibe natürlich wie immer „am Ball“.

    Betreiberinnen und Betreiber aus Baden-Württemberg, die bei der Konzepterstellung Hilfe benötigen oder Fragen haben, können mich gerne ansprechen. Eventuell reise ich am Wochenende auch ins „Ländle“ … ist im Kalender schon einmal vorgesehen. In jedem Fall wird es am kommenden Freitag, 09. Oktober 2020, um 20.30 Uhr wieder eine Zoom-Runde zum Thema geben:

    https://us02web.zoom.us/j/87995900439?pwd=QjFDUnFoMlJ4WWRSaVJ4eGtlOXFxQT09

    Ihr / Euer

    Howard Chance – Consultant

    Phone: 0151-71885164

    howard.chance@t-online.de

    https://zukunft-rotlicht.info

    Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht – Die Betreiber

  • Prostitution 2020 – Alter Schwede – Mission gegen die Prostitution?

    Prostitution 2020 – Alter Schwede – Mission gegen die Prostitution?

    Prostitution 2020 - Alter Schwede - Missiona gegen die Prostitution?Prostitution 2020 – Alter Schwede – Mission gegen die Prostitution?

    Am heutigen 5. Oktober 2020 wird der „Internationale Tag gegen Prostitution“ begangen. Dies wird seit dem Jahr 2002 von Prostitutionsgegnern  öffentlich begangen, um die Aufmerksamkeit der Menschen auf das Elend zu lenken, welches aus Prostitution resultiert.“

    Wer den Tag „erfunden“ oder „manifestiert“ hat, lässt sich selbst mit längerer Google-Recherche nicht mehr feststellen! – In diesem Jahr wird er jedenfalls von einem „Netzwerk“ genutzt, das es sich zur dringlichen  Aufgabe gemacht hat ein „Sexkaufverbot“ nach „nordischem Modell“ in Deutschland „einzuführen“.

    Sexkauf soll verboten und Freier sollen bestraft werden, während Sexworkerinnen straffrei bleiben! Betreiberinnen und Betreiber von Bordellen soll es ebenso an den Kragen gehen wie Agenturen, die erotische Dienstleistungen vermitteln. Was den „Zuhältern“ droht, die man natürlich zwangsläufig bei jeder Dame wähnt, braucht man nicht weiter auszuführen.

    Nun hat sich, passend zur Corona-Zeit und den damit einhergehenden Verboten für das Sexgewerbe, eine neue „heilige Allianz“ von Prostitutionsgegnern gebildet, die die Gunst der Stunde nutzen wollten, um ihre Ziele zu erreichen.

    Eile war angesagt und dies frei nach dem Motto: „wenn der Puff schon mal zu ist, kann er doch auch zu bleiben!“.

    Allerdings kam der Aktionismus etwas spät, denn als vor einer Woche die große Tagung des „Bündnis Nordisches Modell“ in Bonn stattfand, waren in 12 von 16 Bundesländern die Prostitutionsstätten bereits wieder geöffnet und kurz danach öffnete auch das 13 von den 16 Bundesländern, nämlich Rheinland-Pfalz.

    Dennoch wird von den sogenannten „Abolinisten“ kräftig gerührt: die Stadt Stuttgart, wo ein umfangreiches durch Corona bedingts Sexkaufverbot gilt, ist mit bunten Plakaten gepflastert. Vom Banner am Rathaus bis hin in die Schaukästen der Fußgängerzonen wird gegen Prostitution gewettert und ans schlechte Gewissen appelliert! – Interessanterweise wird diese plakative Kundgebung auch noch aus öffentlichen Töpfen (mit-)finanziert und die Stadt Stuttgart, die an Prostitution und der Bereitstellung von Räumen dafür durch Steuern mitverdient, lässt jegliche Objektivität vermissen.

    Da stellt sich sehr schnell die Frage, ob das lokal verfügte „Sexkaufverbot“ wirklich wegen „Corona“ erlassen wurde oder ob man „nebenbei“ noch ganz andere Ziele verfolgt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

    Heute findet in Berlin eine Pressekonferenz des „Bündnis Nordisches Modell“ in den „Nordischen Botschaften“ in Berlin statt. Nordisches Modell, Nordische Botschaft? Da dürften doch „Nordische Botschafter“ nicht weit sein und in der Tat sind die „Schweden“ mit am Start und zwar mit dem schwedischen Botschafter in Deutschland und die „Norweger“ sind gleich auch mit ihrem Botschafter vertreten.

    Man will für ein merkwürdiges Modell werben, das in beiden nordischen Ländern praktiziert wird und das dazu führt, dass Prostitution im Untergrund stattfindet! Die Damen, die man schützen will, muss man dementsprechend suchen. Die Damen wollen natürlich nicht gefunden werden, da dies für ihre Kunden natürlich gefährlich ist. So ist eine Grauzone entstanden, bei der ein stetiges „Katz-und-Maus-Spiel“ stattfindet, das Zeit und Energie kostet und zudem eben gar nicht schützt!

    Während in Bordellen, wie man sie in Deutschland kennt, Alarmsysteme Pflicht sind, andere Personen und Security-Leute anwesend sind, hat man in den nordischen Ländern versteckte Apartments, von denen im besten Fall niemand etwas weiß und wo die „Gefahr für Leib und Leben“ deutlich größer ist als in konzessionierten und kontrollierten Betrieben.

    Trotz „Sexkaufverbot“ gibt es natürlich Prostitution und dabei spielen anonyme Dating-Apps natürlich eine große Rolle. Auch die „Hinterleute“ oder „Manager“ hat man natürlich nicht eliminiert, da diese auch im Graubereich wirken und sich den örtlichen Gepflogenheiten immer wieder neu anpassen.

    Im Ergebnis sind die Zustände wahrscheinlich viel „prekärer“ als bei uns und es wäre sicher einmal interessant die Kriminalstatistiken intensiv zu vergleichen.

    Mit besonders großer Logik ist die Kampagne, wie ich sie jetzt online wahrnehme, nicht gepaart! Es geht viel mehr um Aktionismus und das mit populistischen Mitteln, die mir äußerst fragwürdig erscheinen. Die Verbände der Sexarbeit werden gerne verunglimpft, der BesD e.V. wurde sogar als „Zuhälter-Lobby“ bezeichnet und die Sexworkerinnen, die ihrer Arbeit selbstbestimmt und „gerne“ nachgehen, empfiehlt man den Gang zum Psychologen, weil „Sexarbeit nicht normal ist“!

    Dass auch die Sexworkerinnen, die Verbände und nahezu alle Betreiberinnen und Betreiber in Deutschland Menschenhandel und sonstigen Zwang strikt ablehnen, wird einfach nicht zur Kenntnis genommen und ein sinnvoller Dialog findet nicht statt! Statt die Realität sinnvoll zu gestalten, hastet man in Utopien und verpackt dies irgendwie „wissenschaftlich“!

    Zum Glück ist die Prostitution und deren Ausübung in Deutschland durch das ProstG von 2002 und das ProstSchG von 2017 erlaubt, wenn auch unter Regeln, die zwangsläufig nicht allen behagen. Besonders das ProstSchG ist ein echtes Kompromiss-Gesetz, mit dem der Staat weitreichende Reglementierung vornehmen kann und dies auch tut.

    Die staatlichen Reglementierungen sind der Preis dafür, dass Prostitution in der jetzigen Form in Deutschland stattfinden darf!

    Dies darf man nicht aus dem Blick verlieren und dies ist auch eine wichtige Botschaft an die „Gegenseite“, die nun mit Hilfe der „nordischen Missionare“ auf Gesellschaft und Regierung einwirken will. In einem „fremden Land“ für ein Modell zu werben, dessen „Vorteile“ nicht ersichtlich sind, erscheint mir sehr fragwürdig und ziemlich einmalig. Man mischt sich damit in die Politik eines anderen Staates ein, was nicht dem Wesen der Diplomatie entspricht, wenn es in der Funktion des Botschafters erfolgt. Man spricht damit der Politik in Deutschland ein gewisses Misstrauen aus und missbraucht nach meiner Auffassung damit sogar den diplomatischen Status, der in der Öffentlichkeit oder in den Medien für eine verstärkte Wahrnehmung und vermeintliche Seriosität steht.

    Handeln die Herren Diplomaten tatsächlich im Auftrag ihres Landes oder nutzen sie ihren Status, um „private Anliegen“ zu transportieren?

    Womöglich wird die ganze Aktion auch noch aus EU-Mitteln gefördert, denn man darf nicht übersehen, dass das Thema „Prostitutionsverbot“ bereits vor Jahren auf der EU-Agenda war und Prostitution in vielen EU-Staaten nicht gern gesehen und oft auch gesetzlich verboten ist!

    Wir müssen daher Augen und Ohren spitzen und schauen, was sich im Hintergrund zusammenbraut! Eine gute Absicht kann man den Gegnerinnen und Gegner sicher nicht unterstellen; andererseits ist es „politisch“ noch nicht so gefährlich, wie einige aus der Branche vermuten. Aber, was nicht ist, kann immer noch werden!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Lagebild Prostitution – 3. Oktober 2020 – Tag der Deutschen Einheit?

    Lagebild Prostitution – 3. Oktober 2020 – Tag der Deutschen Einheit?

    Lagebild Prostitution - 3. Oktober 2020 - Tag der Deutschen Einheit?Lagebild Prostitution – 3. Oktober 2020 – Tag der Deutschen Einheit?

    Der 3. Oktober ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag, der als „Tag der Deutschen Einheit“ jährlich an den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland vor jetzt genau 30 Jahren erinnert. Doch das ist heute nicht das Thema: ich verwende den Begriff der „Einheit“ für eine Beschreibung dessen, was gerade im Bereich der Prostitution in Deutschland passiert.

    Deutschland total uneinig Vaterland, was die Verordnungen im Bereich der Prostitution und der Prostitutionsstätten etc. anbelangt

    13 von 16 Bundesländern sind „vermeintlich“ geöffnet, wobei man bereits an dieser Stelle deutlich differenzieren muss: beziehen wir „geöffnet“ auf die Ausübung der Prostitution allgemein oder auf „Prostitutionsstätten“? Waren die „Öffnungen“ freiwillig oder gerichtlich „erzwungen“? – Sind die verordneten Auflagen zu erfüllen und ermöglichen eine ertragreiche Arbeit oder wurden „Hürden“ aufgestellt, die einen Betrieb völlig unrentabel machen? Die Beantwortung dieser Fragen würde sich für eine Doktorarbeit eignen, denn man selbst mit viel Mühe kaum einen Überblick erlangen, was wo gerade genau gilt und welche speziellen Bedingungen es im Hintergrund oder auf lokaler Ebene noch gibt.

    Fast alle Landesverordnungen bieten den lokalen Behörden (also den Landkreisen kreisfreien Städten und Gemeinden, wie sie beispielsweise in NRW heißen) die Möglichkeit bei begründbarem Bedarf zusätzliche Verordnungen zu erlassen, die dann eben nur regional gelten. Andererseits gibt es in einigen Bundesländern auch die „theoretische Möglichkeit“, dass sich die kleinen Einheiten über die Landesverordnungen hinweg setzen könnten. In der Praxis wird dies in der Regel höchstens „verschärfend“, aber wohl eher nicht „mildernd“ passieren.

    Einige sehr prägnante Beispiele:

    Das Land Rheinland-Pfalz überraschte mit der gestrigen Öffnung, für die als absolute Ausnahme kein Gerichtsbeschluss sorgte, sondern die Einsicht der Politik in die Notwendigkeit wieder geordnete Arbeit im Bereich der Prostitution zu ermöglichen! – Erstaunlich, allerdings mit dem Haken, dass man, wie schon zuvor in Niedersachsen, die notwendige Kontaktnachverfolgung mit Vorlage eines Ausweisdokuments verbindet, was einen Großteil der „Kundschaft“ nachhaltig abschreckt. Außerdem haben große Betriebe wie Laufhäuser und FKK-Clubs keine Chance ihren Betrieb auch nur in halbwegs gewohnter Weise auszuüben, da Aufenthalts- und Anbahnungsräume sowie gastronomische Bereiche in Prostitutionsstätten weiter geschlossen zu halten sind.

    Was in Rheinland-Pfalz gilt, spielt hingegen in Nordrhein-Westfalen keine Rolle: hier gibt es sehr „schlanke“ Hygienevorgaben, keine Pflicht zur Ausweiskontrolle und der Umfang des Kundenzugangs ist auch nicht wirklich eingeschränkt!

    Im Saarland und in Bayern sind Prostitutionsstätten laut der geltenden Verordnungen immer noch „geschlossen“! Aber wenn man hier ein 1:1-Prinzip gewährleistet und das Kundenaufkommen begrenzt, gilt man nicht als Prostitutionsstätte im Sinne der Verordnungen! Klingt seltsam und ist es auch!

    In Sachsen darf bislang nur „erotische Massage ohne Geschlechtsverkehr“ angeboten werden; in einigen Bundesländern muss die Maske beim dort erlaubten Geschlechtsverkehr strikt aufgelassen werden, in anderen darf sie für den Akt kurzfristig abgenommen werden, wobei aber im Zimmer ein Schild mit der 1,5m Abstandsregel hängen muss. Absurd, aber eben eine behördliche Vorgabe!

    Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in den vergangenen Tagen das bereits vor Monaten verhängte „Sexkaufverbot“ bis zum 30.11.2020 verlängert und unterstützt parallel auch die „Sexkauf-Gegner“ mit umfangreichen Finanzmitteln. Hält Stuttgart möglicherweise „lokal“ an dem Verbot fest, selbst wenn das Land Baden-Württemberg mittelfristig öffnen sollte? Wie wäre dann die Rechtslage?

    In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das eigentlich  für Prostitution zuständige Wirtschaftsministerium wiederholt für die Öffnung der Bordelle ausgesprochen, aber die Staatskanzlei unter Ministerpräsidentin Schwesig ging auf „Veto“, ohne dafür eine wirklich vernünftige Begründung zu haben! Es wird nach wie vor von einer „abstrakten Gefahr“ fabuliert, für die es aber keine wissenschaftlichen Beweise gibt.

    In Berlin durften „Lovemobile“, die es dort eigentlich seit Jahren schon nicht mehr gibt, erst zum „Wintereinbruch“ am 01. Oktober 2020 wieder starten, während die Mobile in Niedersachsen wohl seit Monaten hätten wieder starten können, wenn man nicht von Behördenseite falsche Auskünfte erteilt hätte.

    Was den Bereich der Wohnungsprostitution und des persönlichen Escorts (Haus- und Hotelbesuche) anbelangt, wird es im Rückblick noch viel chaotischer. In vielen Bundesländern war die Wohnungsprostitution seit den Lockerungen für körpernahe Dienstleistungen nie konkret verboten, dennoch wurden „einfach“ Bußgelder verhangen. Im Saarland ist momentan Escort gänzlich verboten, während die Prostitutionsstätten mit Sonderkonzept wieder arbeiten dürfen. Wo zum Teufel ist da noch Logik zu erkennen?

    In einigen Orten, wo wieder „ganz offen“ ist, schließen die Ämter, die für die Hurenpässe und die Gesundheitsbescheinigungen zuständig sind und lassen die angereisten Damen im Regen stehen. Einige größere Städte in NRW erkennen abgelaufene Papiere an, bis die Verwaltung wieder in der Lage ist Dokumente auszustellen, während die Nachbarstadt, deren Ordnungsamt nicht wirklich im Dienst ist, zu keinem Kompromiss bereit ist!

    Lustig wird es auch, wenn im gebeutelten Freistaat Sachsen einen Tag nach der Eröffnung die „Einarmigen“ von der Steuerbehörde erscheinen, um einen ersten Abschlag nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ zu holen. Gerade Werbung geschaltet, erotisch nur „Handjob“ erlaubt, so gut wie keine Kunden. Aber was interessiert das die Beamten, die ihr Geld ja monatlich automatisch überwiesen bekommen?

    Was ist eigentlich mit Hessen? Da hört man ja nun überhaupt nichts hilfreiches von der Landesregierung!  Liegt es am Symbolcharakter der Prostitutions-Metropole Frankfurt am Main, die ja an Prostitutionsdichte kaum zu überbieten ist? Aber die Dichte hat ja gar nicht abgenommen: die Straßenprostitution steht in voller Blüte und das auch noch im Sperrgebiet! – Verrückt! – Alle Proteste fruchten bislang nicht und der Verwaltungsgerichtshof Kassel legt die eingehenden „Eilanträge“ scheinbar regelmäßig auf Eis, um nicht „zu früh“ entscheiden zu müssen? Die Landesregierung wirkt im Bereich Prostitution wie tot und ignoriert dabei, dass von der momentanen illegalen Praxis auf Corona bezogen viel mehr Gefahr ausgeht, als vom regulären Betrieb in kontrollierbaren Bordellen und Laufhäusern.

    An dieser Stelle beende ich erst einmal meine „einschlägigen Beispiele“, deren es noch sehr viele mehr gibt. Aber wir wollen schließlich nicht nachhaltig dem Wahnsinn verfallen! Darum gehe ich jetzt nicht noch auf die gegenwärtigen „Corona-Kurven“ und die „Wellen“ ein, die Angela Merkel gerade wieder stark beunruhigen. Das Virus kann man zwar nicht weg diskutieren, aber wenn man die allgemeine „Handhabung“ betrachtet, bekommt man schon wieder Kopfschmerzen:

    Am Bahnsteig der Straßenbahn muss man 1,5 m Abstand halten, in der überfüllten Bahn sitzt man sich dann radikal im Knick, gleiches gilt auf Flughäfen, wo man in ausgebuchte Maschinen steigt, wo es keinen Mindestabstand gibt. Im Laufhaus dürfen sich nur maximal 2 Personen mit Masken begegnen, während im Super- oder Baumarkt am Wochenende Hunderte Bürger durcheinander laufen. Kontaktsportarten mit massivem Aerosol-Ausstoß sind kein Thema, nur beim bezahlten Sex steigt das Risiko schlagartig ins Unermessliche?

    Scheinbar darf man nicht mehr die Gesetze der Logik verwenden, denn eine solche gibt es wohl bei „Corona“ nicht mehr! – Aber „Querdenken“ ist ohnehin gerade sehr gefährlich und unerwünscht! – Das Volk will gelenkt werden und dies geht am besten mit einem Haufen von Vorschriften, die es nicht mehr durchblickt!

    Auch wir „Rotlichter“ neigen im Moment dann und wann dazu in unnötige Kontroversen zu verfallen. Viele Sexworker und Betreiber haben im Moment eine gewisse Diskrepanz entwickelt: so stellt sich bei vielen Sexworkern die Frage, ob man auf den „Zwischenhandel“ nicht verzichten kann. Braucht man Bordelle, um Umsätze zu generieren oder geht es auch, wie während der Corona-Sperre, auf andere Art und Weise? Ein nicht kleiner Teil der Sexworkerinnen hat sich inzwischen quasi zwangsweise „emanzipiert“ und arbeitet auf eigene Rechnung.

    Aus fast allen Regionen des Landes hört man von Mangel an erotischem Personal! Die osteuropäischen Dienstleisterinnen zögern scheinbar noch und verweilen noch in der Heimat oder haben eben neue „Geschäftsmodelle“ entdeckt, die nebenbei auch noch das Prostituiertenschutzgesetz aushebeln und dabei auch noch den Vorteil haben einiges an Steuern zu sparen! Im Corona-Chaos kommen die Behörden eh zu nichts und das kann man natürlich nutzen.

    Und mal ehrlich: wer heuert in Regionen an, wo die Verordnungen restriktiv sind? Da sind niedrige Umsätze garantiert! Wichsen in Sachsen wird weniger einspielen als das Vollprogramm in NRW! – Eine Marktverzerrung sondergleichen!

    Wie lange wird es dauern, bis wir überall in Deutschland wieder annähernd gleiche Verhältnisse haben? … Vermutlich recht lange!

    Mit dieser Frage nebst Feststellung beende ich heute meine Betrachtung zum Feiertag! – Es gäbe noch vieles zu sagen … aber dafür ist vermutlich in den kommenden Wochen noch ausreichend Zeit! – Zuviel Input tut niemals gut!

    In diesem Sinne „Alles Gute“ und wie immer „Glück auf!“

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Susi (Kaufmich): Die Zukunft der Sexarbeit – sind Bordelle noch zeitgemäß?

    Susi (Kaufmich): Die Zukunft der Sexarbeit – sind Bordelle noch zeitgemäß?

    Susi (Kaufmich): Die Zukunft der Sexarbeit – sind Bordelle noch zeitgemäß?Susi (Kaufmich): Die Zukunft der Sexarbeit – sind Bordelle noch zeitgemäß?

    Es hat immer Bordelle gegeben. Warum soll das in Zukunft anders sein? In gewisser Weise ist ein Bordell jedoch ein Geschäftsmodell des 19. Jahrhunderts. Warum, diskutiere ich hier.

    Auch um die Jahrhundertwende gab es konzessionierte Bordelle, wo nur sauber registrierte Sexworker arbeiten durften und die häufig von Frauen, meist ehemaligen Huren, betrieben wurden. Mit zunehmenden Alter und abnehmender Kundennachfrage wird das Geschäft als Hure nicht mehr lukrativ und man wechselt in die Rolle der Betreiberin. Das ist durchaus üblich.

    Auch heutzutage werden vor allem kleinere Bordelle von Frauen betrieben, die selbst nicht anschaffen. Große Häuser wie FKK Clubs und Laufhäuser meist von Männern. 

    Es gibt verschiedene Gründe, warum Bordelle existieren

    – Bordelle existieren in Ländern, wo Sexarbeit legal ausgeübt werden kann sowie als illegale Bordelle in Ländern mit Bordellverboten. Dies sind dann im Regelfall wechselnde Wohnungen, wo mehrere Sexworker arbeiten. Haben sich historisch Rotlichtbezirke außerhalb der Sperrgebiete entwickelt, konzentrieren sie sich häufig in einem Bezirk.

    – Es ist eine bequeme Art des Geldverdienens für Sexdienstleister:innen, da sie sich um nichts kümmern müssen, außer Miete zu zahlen. Die zeitraubende Werbung und Marketing, Reinigung, Kundenkommunikation, Security Maßnahmen übernehmen meist die Betreiber. Bleiben nur noch die Service- und Preisverhandlungen in den Zimmern.

    – Die tägliche Pauschalsteuer (das sog. Düsseldorfer Verfahren, an dem sich viele Prostitutionsstätten beteiligen) wird vom Betreiber eingetrieben und an das Finanzamt weitergeleitet und dokumentiert. Allerdings entsteht bei vielen SDL der Eindruck, dass sich damit die Steuerlast erledigt hat. Dies ist keineswegs so. Natürlich müssen sie eine Steuernummer beantragen und eine jährliche Einkommensteuererklärung anfertigen und alle Quittungen der bezahlten Pauschalsteuer dokumentieren und ggf. weitere Steuern zahlen.

    Viele kennen ihre Rechte nicht

    – Bordelle sind für Sexworker mit Sprachbarrieren attraktiv, da sie kaum mit Kunden sprechen müssen. Dies ist ein Grund, warum besonders viele Migrant:innen in Bordellen arbeiten. Leider kennen aber auch viele ihre Rechte nicht.

    – Risiko: die Mieten müssen häufig auch bezahlt werden, wenn der Umsatz niedrig ist oder ganz ausfällt. Es können sich dadurch Schulden anhäufen.

    – In manchen Bordellen existieren strenge Hausregeln. Wenn man sich nicht unterwirft, fliegt man raus. Dies ist seit dem Prostitutionsgesetz von 2001 verboten. Betreiber:innen haben nur ein eingeschränktes Weisungsrecht.

    – Queere oder benachteiligte Sexworker z.B. mit Behinderungen, Drogen gebrauchende Sexworker werden manchmal rausgeschmissen bzw. erhalten erst gar nicht die Erlaubnis, dort zu arbeiten. Diese finden sich später häufig auf dem Strassenstrich wieder oder isoliert in Privatwohnungen und illegalen Wohnungspuffs.

    Freierforen üben Druck auf Betreiber aus

    – Negative Erfahrungsberichte im Internet können der Grund sein, dass eine Sexdienstleisterin ihren Arbeitsplatz verliert, weil sich viele Betreiber:innen von Bordellen oder Agenturen auf die Seite der Kunden in den Freierportalen stellen und den Erfahrungsberichten glauben.

    – Entstehen verschiedene Abhängigkeiten zwischen Betreiber und SDL unterstellen Behörden eine Scheinselbständigkeit und können Verfahren gegen sie einleiten. Vorsicht bei Werbetexten und der Umsatzsteuerproblematik!

    – In Bordellen gibt es häufig Razzien, da hier von Behörden verschiedene Delikte vermutet werden: Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Drogenhandel, Zwangsprostitution, keine Anmeldung nach ProstSchG.

    – Vorteil für Kunden: Kunden können im Regelfall anonym Dienstleistungen in Anspruch nehmen und sie können unter verschiedenen SDL wählen. Da sich neue Gesichter besser verkaufen, wechseln SDLs häufig Bordell und Stadt und touren deutschland- und europaweit.

    Wie könnte ein Abrechnungsmodell der Zukunft aussehen? 

    Bereits jetzt gibt es Stundenzimmer, wo nach Mietdauer abgerechnet wird. Wenn hier die Mieten nicht zu hoch sind, ist dies ein faires Nutzungsmodell. Die meisten Bordellbetreiber sind im Prinzip nur noch Vermieter. 

    In Laufhäusern hat jede Sexarbeiter:in eigenes Zimmer und zahlt z.B. in Frankfurt ca. 140€ Tagesmiete plus die tägliche Pauschalsteuer, in Terminwohnungen sind 600€ Wochenmiete üblich.

    Die verschiedenen Abrechnungsmodelle bedeuten, dass man als SDL entweder auf Prozente arbeitet, also anteilig eine Provision pro Zimmer (30-50% ist üblich) zahlt – ähnlich auch in Escort Agenturen oder Tages- und Wochenmieten. Bei einer 50% Regel steht der Betreiber bereits unter Zuhälterverdacht und wird von den Behörden argwöhnisch beäugt.

    Im FKK Club liegen die Eintrittsgelder von SDL UND Kunden z.B jeweils bei ca. 70€/Tag. Dies entspricht zusammen der Tagesmiete mancher Bordelle, die auch höher ausfallen können z.B. 180€/Tag.

    Beschränkter Schutz im Bordell

    Es ist keineswegs so, dass Sexdienstleister:innen in Bordellen automatisch in einem sicheren und geschützten Umfeld arbeiten können. Und selbst wenn es Alarmknöpfe und Security gibt, können Überraschungsmomente im Zimmer entstehen, wenn die SDL allein mit einem Gast ist. Da ist im Regelfall auch niemand in der Nähe, der die Hilferufe hört. Wenn der Hals oder Mund zugedrückt wird, sind noch nicht einmal Schreie hörbar oder der nächste Alarmknopf erreichbar. Insofern gibt es keine Garantie für 100%igen Schutz. Ähnlich wie bei häuslicher Gewalt, wo man Menschen in den Nahbereich lässt.

    Es gibt natürlich auch Bordelle mit einer sehr aufmerksamen Security und Videoüberwachung, wo Kunden sofort am Eingang abgewiesen werden, wenn sie den Eindruck vermitteln, Drogen oder/und Alkohol konsumiert zu haben. Dies erhöht sonst nämlich das Gewaltrisiko in den Zimmern. Und dies wissen auch verantwortungsbewusste Betreiber:innen.

    Lange Wartezeiten schlagen aufs Gemüt

    Ich habe auch in 20 verschiedenen Bordellen in Berlin gearbeitet sowie in Terminwohnungen und Laufhäusern in Deutschland, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien und anderen europäischen Ländern. Allerdings hatte ich dort einige negative Erlebnisse mit Kunden und Kolleginnen sowie Frauen in Zwangssituationen kennengelernt.

    Die Zeit des Wartens zwischen den Kunden sowie die Vorstellungsrunden, schlechtgelaunte Kolleginnen mit wenig Umsatz gingen mir auf die Nerven und die Wartezeit ging  von meiner kostbaren Lebenszeit ab. Deshalb hab ich mich selbständig gemacht, auch wenn man damit nicht unbedingt mehr Geld verdient, wie sich zeigen sollte. 

    Aber mit einer Selbständigkeit geht mehr Verantwortung einher, man muss sich um alles selber kümmern, Steuern zahlen und sich um die Altersvorsorge kümmern. Deshalb bevorzugen ja viele Sexworker, im Bordell zu arbeiten, da sie dort keine langen Wege zum Kunden haben und auch weil der Umsatz im Verhältnis zum Aufwand meist gut ist. Z.B. in FKK Clubs. Natürlich nicht für alle anwesenden Sexworker. Es gibt welche, die laufen sehr gut und verdienen entsprechend viel Geld und können sich auch eine Stammkundschaft aufbauen, und andere weniger. Meist liegt es an Aussehen, Service und Ausstrahlung.

    Das Bordell der Zukunft

    Das häufig diskutierte Bordell der Zukunft ist ein genossenschaftliches, also Mitarbeiter geführtes Bordell, wo die Sex-Arbeiter:innen für ihre Arbeit nicht mit Wucher Mieten drangsaliert werden, sondern Anteile am Besitz des Bordells erwerben. Diese Teilhabe wäre damit auch automatisch ein Schritt in die Altersvorsorge und der größte Gewinn würde sich nicht in den Händen der Betreiber:innen konzentrieren. 

    Dies ist natürlich kaum möglich bei tourenden Sexarbeiter:innen, die die Arbeitsorte ständig wechseln. Und das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum es bislang keine erfolgreichen Kooperativen in Deutschland gibt. Bei einem genossenschaftlich geführten Bordell bedarf es der längerfristigen Bindung an das Bordell und vertraglichen Verpflichtungen und Verantwortung. Mit höherer Verweildauer an einem Ort verdienen allerdings die Damen zunehmend weniger Geld, weshalb sie lieber als „neues Gesicht“ von Stadt zu Stadt touren.

    Also ist das nur ein Geschäftsmodell für Huren, die sich an einem Ort niederlassen wollen und regelmäßig dort arbeiten. Die Mehrheit der Sexworker in Bordellen sind oft mobile Migrant:innen ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Andere arbeiten direkt von einer Wohnung aus.

    Keine gewerkschaftliche Organisation

    In diesem Zusammenhang ist die Tatsache interessant, dass sich Huren seit 2002 auch gewerkschaftlich organisieren können (Z.B. bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi), es aber kaum tun. Die Gründe sind ähnlich wie bei Schauspieler:innen. Sie arbeiten als Selbständige und nicht als Angestellte, wo z.B. ein Betriebsrat möglich ist, der Arbeitnehmerrechte durchsetzt. Außerdem haben sie Angst, ihre Arbeitsplätze zu verlieren, wenn sie sich als Arbeitnehmer organisieren und gegenüber dem Betreiber den Mund aufmachen. Wie dies ja auch für viele Branchen gilt.

    Allerdings kann man international sehen, dass sich durchaus manche Sexworker in Betrieben organisieren, z.B. Stripper in den USA und Großbritannien und auch als unabhängig Sexarbeiter:in Rechte erstreiten können, die normalerweise nur Arbeitnehmer erhalten z.B. Krankenversicherung, Mutterschutz etc.

    In Thailand (Chang Mei) gibt es ein von Sexworkern kollektiv geführtes Lokal, die Can do Bar. Auch kann man in Ländern wie Neuseeland, wo Sexarbeit vollständig entkriminalisiert ist und die Sexworker dank der Lobbyarbeit der starken Sexworker Organisation New Zealand Prostitutes Collective ihre Rechte kennen, auch rechtliche Schritte gegen Betreiber einleiten, wie es auch in der Vergangenheit bereits geschehen ist.

    Insofern kann es für beide Seiten eine Win-Win Situation geben, wenn Arbeitsstandards eingehalten werden und keine Wucher-Mieten gezahlt werden müssen. Wenn Manager vom Selbstverständnis auch Dienstleister:innen für Sexworker sind. Auch wenn sich Prostitutionsgegner:innen Bordellverbote herbeisehnen: mit den geforderten Sexkauf- oder Prostitutionsverboten schaffen sie nur illegale Prostitution, wo niemandem geholfen ist und Sexworker unter riskanten Bedingungen arbeiten und überleben müssen.

    Gastbeitrag von Susi (Kaufmich)

  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance