Monat: Mai 2018

  • Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Howard Chance - Aufgaben und Projekte Juni 2016 - Frisch ans Werk!Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Der Publizist und Unternehmensberater wie immer voll im Einsatz!

    Informationsstand: 31. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Ich habe es mir ja inzwischen zur Gewohnheit gemacht, monatliche Planungen zu veröffentlichen, bei denen ich geplante Projekte und Aufgaben darstelle, soweit es eben möglich und sinnvoll erscheint. Durch den Server- und WordPress-Crash sind Ende Mai eine ganze Reihe von nicht so eiligen Akten unbearbeitet geblieben und ich habe lediglich Eilsachen und Notfälle bearbeiten können.

    Komplizierte Mandate und „nachträgliche“ Konzepte

    Die Mandate, die ich oft in Kooperation mit dem Kollegen Rohr übernehme, sind inzwischen unglaublich vielfältig und auch durchaus schwierig in der konkreten Bearbeitung! Mal stoßen wir auf völlig unvorbereitete Ämter, die Akten ablegen, weil man nicht weiß, wie man diese bearbeiten soll, ein anderes Mal haben wir es mit übereifrigen Beamtinnen und Beamten zu tun, die bei Betreibern Dinge einfordern, die in keinem Gesetz und diein keiner Verordnung stehen!

    Nachbesserung von Betriebskonzepten ist eine stark nachgefragte Dienstleistung und diesbezüglich werde ich auch im Juni 2018 wieder umfangreich unterwegs sein! Und in einigen Bundesländern kommt man nach einem komplett verschlafenen Jahr nun mit neuen „Fristen“ an den Start und übt damit Druck auf Betreiberinnen und Betreiber aus, die schon damit gerechnet hatten, bei der amtlichen Erfassung vergessen worden zu sein!

    Oft ist es sogar noch möglich gewissermaßen „nachträglich“ Konzessionierungsanträge zu stellen, die wohlwollend als „fristwahrend“ betrachtet werden, obwohl der 31.12.2017 eindeutig in  der Vergangenheit liegt. Seltsam, aber durchaus nicht unüblich!

    Finanzamtspost / Verwegene Postkästen / Steuerberatung

    Dann gibt es das immense Problem mit falschen Zustelladressen, mit denen Betriebe und Sexworker(innen) gleichermaßen zu kämpfen haben: Erfassungsbogen-Post von Finanzämtern landet in Postkästen, wo sie garantiert nicht hingehört, wo sie eigentlich überhaupt nicht eingelegt werden darf und die rechtlichen Folgen sind noch nicht abzusehen! Ob Sexworkerinnen nun mit oder ohne Wissen eines Clubbetreibers dessen Anschrift als „Wohnsitz“ oder „Zustelladresse“ angegeben haben, ist eigentlich egal! Die Finanzämter verfahren nach „Schema F“ und es entstehen Unmengen von Irrläufern, Schätzungen und Vorsteuer-Bescheiden, die den Adressaten überhaupt nicht erreichen! Wenn man dann wenigstens so intelligent war die Zustellanschrift.de zu buchen, hat man dann mit dem Erfassungsbogen zu kämpfen, den man ohne fachkundige Hilfe kaum ausfüllen kann, denn dieser Bogen ist „universell“ und natürlich in der Amtssprache Deutsch verfasst! So haben ausländische Dienstleisterinnen keine Chance die Inhalte zu verstehen und auch die deutsche Bürgerin kann mit der beigefügten Ausfüllhilfe wenig anfangen! Hier arbeite ich gerade mit Christoph Rohr gedanklich an einer Lösung, in die auch mein Kollege Steuerberater einbezogen ist!

    Dona Carmen / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Am Freitag, dem 1. Juni 2018, findet eine neuerliche Informationsveranstaltung bei Dona Carmen e.V. in Frankfurt am Main statt, wo es vornehmlich um den Stand der Verfassungsbeschwerde und den allgemeinen gedanklichen Austausch gehen wird! Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting nehmen am Termin informativ teil und wir nutzen unseren gemeinsamen Aufenthalt zur „Kongress-Nachlese“ und zur Planung neuer Projekte! Wir sind uns sicher, dass der Sommer, aber spätestens der Herbst 2018 sehr arbeitsreich werden wird, da die Behörden in intensiven Schulungen sind und von „oben“ nun langsam aber sicher flächendeckend Druck aufgebaut wird! Wir sind gewappnet, haben inzwischen bundesweit umfangreiche Erfahrung und kennen die Experten, die in allen Bereichen helfen können, wenn es denn brennt!

    Sprechen Sie uns an, wenn Sie / wenn Ihr Hilfe benötigt! Wir sind wahrscheinlich viel besser als unser Ruf, lernen gerne täglich hinzu und schmunzeln dann und wann über selbsternannte Experten, die als reine Theoretiker agieren und dabei noch keinen Puff von innen gesehen haben! Das Metier ist aber nichts für „Schreibtischtäter“, denn „gelebte Praxis“ kann nichts ersetzen! In diesem Sinne für heute ein „Glück Auf!“

  • Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Großer Rückstau und dazu noch große Unwissenheit bei vielen Ämtern

    Informationsstand: 30. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Ich erinnere mich noch gut an den Dezember 2017 und besonders an die letzten Tage vor Jahresende, an denen ich im Kundenauftrag Betriebskonzepte prüfte, entwickelte und erstellte. Für „bestehende Erotikbetriebe“ war der 31.12.2017 der gesetzlich festgelegte Stichtag: bis zum Einsetzen des Silvester-Feuerwerks mussten in den Bundesländern, die sich an die Vorgaben des Bundes halten konnten, die Unterlagen für den Erlaubnisantrag vollständig beim Amt vorliegen, um damit in den Genuss einer „Genehmigungsfiktion“ zu kommen. In Nordrhein-Westfalen brachte ich so sogar noch am Silvesterabend letzte Unterlagen fristwahrend in amtliche Briefkästen! Frist ist eben Frist und die üblichen „Feierlichkeiten“ zum Jahreswechsel fielen zwangsläufig einmal aus!

    Seit dem Stichtag sind nun über 4 Monate vergangen und nur in etwa 25% „meiner Fälle“ kam es bis jetzt zu abschließender Bearbeitung und zu Genehmigungen. Ein Großteil der Kundschaft hat den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen vom zuständigen Amt bestätigt bekommen, danach aber vom Amt nichts mehr gehört! In vielen Amtstuben liegen die Akten scheinbar „auf Eis“ oder auf dem großen Stapel, der nach und nach abgearbeitet werden muss. So weit, so gut? Nein, denn „schwebende Verfahren“ ohne den Genehmigungsstempel machen nun mal  nervös und viele Betreiberinnen und Betreiber haben das vorliegende „System“ nicht ganz im Blick! Denn:

    Wenn ich eingereicht habe, darf ich meinen Betrieb bis zur amtlichen Entscheidung weiterführen und das Amt hat alle Zeit der Welt, um über den Antrag zu entscheiden! Mir entsteht kein Nachteil, da mein Status quasi „eingefroren“ ist!

    Ein Amtsleiter teilte einer Kundin unlängst mit, dass man möglicherweise ein Jahr oder mehr brauchen würde, um die Akte bearbeiten zu können. Eine Frist zur Bearbeitung gibt es nämlich nicht und die Behördenmitarbeiter sind recht genervt, wenn Betreiberinnen und Betreiber ständig diesbezüglich nachfragen! Das „große Warten“ ist der Normalfall, zumal es auf amtlicher Seite erheblichen Schulungsbedarf gibt und auch immer wieder neue „Erwägungen“ zur praktischen Umsetzung ins Spiel kommen:

    Das Gesetz und die Umsetzungsverordnungen werden recht unterschiedlich „interpretiert“. Oft „erfinden“ Sachbearbeiter(innen) Vorschriften, die es gar nicht gibt oder kommen durch mangelnde Sachkenntnis im „Rotlicht“ zu verwegenen Einschätzungen, die man dann im Gespräch vor Ort intensiv diskutieren muss! „Schweben und Warten“ heißt die Devise!

    Besonders kompliziert wird es dann bei „Neugründungen“, für die man ein besonders großes Zeitfenster einplanen muss! Hier gibt es keine „vorläufigen Genehmigungen“ wie im Gastronomiebereich und man darf das „erotische Gewerbe“ erst starten, wenn die amtliche Genehmigung vorliegt! Innerhalb eines Monats ist so etwas nur selten zu bewerkstelligen und dies liegt natürlich an der fehlenden „Praxis“ in diesem Bereich oder an fehlendem geschulten Personal!

    In 3/4 der Bundesländer findet „Bearbeitung der Akten“ momentan noch gar nicht statt, wobei die zuständigen Ämter sich selbst, aber auch den Antragstellerinnen und Antragstellern „Brücken bauen“ und Fristen des Bundesgesetzes pragmatisch ausgeblendet haben. Wenn ich als Amt nicht weiß, wie ich das Gesetz organisatorisch umsetzen kann, kann ich dies ja nicht auf der anderen Seite verbindlich einfordern! Es wird mal wieder Herbst werden, bevor wieder „Schwung“ in die Sache kommen wird! So meine Prognose!

    Im Resultat gibt es kein Rezept gegen das „große Warten“, auch wenn dies ziemlich auf die Nerven geht, da man weiter in völliger Unsicherheit lebt! Schließlich kann irgendwann von heute auf morgen ein böser Behördenbrief im Kasten liegen, der ein eingereichtes Betriebskonzept ablehnt und damit meine Existenz bedroht. Nicht schön, aber denkbare Realität!

    „Durchhalten“ heißt also das Motto der Stunde, denn das „Warten“ geht sicher in einem Großteil der Fälle weiter! Amen

  • Huren-Ausweis, Zustelladresse und Steuerlicher Erfassungsbogen

    Huren-Ausweis, Zustelladresse und Steuerlicher Erfassungsbogen

    Huren-Ausweis, Zustelladresse und Steuerlicher Erfassungsbogen

    Die Post sollte ankommen! Sonst drohen Unannehmlichkeiten! Vorsicht!

    Informationsstand: 31. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Viele Sexworker(innen), die ihrer Anmeldepflicht gesetzestreu nachgekommen sind, haben inzwischen Bekanntschaft mit dem „Steuerlichen Erfassungsbogen“ gemacht! Die Anschrift, die man beim Ordnungsamt als deutsche Zustelladresse angegeben hat, betrachten die Finanzbehörden als „Wohnsitz“ und dieser Wohnsitz entscheidet über die Zuständigkeit des Finanzamtes. Im Klartext: hat man beispielsweise eine Zustelladresse in Köln-Ost angegeben, ist das Finanzamt Köln-Ost zuständig und versendet einen umfangreichen „Erfassungsbogen“, der für die Zuteilung einer neuen Steuernummer notwendig ist!

    Neben den persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Status, Religionszugehörigkeit) muss man die Art der gewerblichen bzw. selbständigen Tätigkeit angeben, wird nach Datum der Aufnahme des Gewerbes gefragt, man muss seine Umsätze für das laufende und das kommende Jahr schätzen und zudem auch die wichtige Frage beantworten, ob man die „Kleinunternehmer-Regelung“ in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Viele Sexworker(innen) sind damit völlig überfordert und verstehen überhaupt nicht, welche Bedeutung die „steuerliche Neu-Erfassung“ hat! Man nimmt doch am „Düsseldorfer Verfahren“ teil und damit sollte doch alles geregelt sein?

    Pustekuchen! Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde ursprünglich eingeführt, um von „reisenden Damen“, deren regelmäßiger Aufenthaltsort nicht zu bestimmen war oder ist, zumindest „ein bisschen“ Steuern zu erhalten. Wenn man nämlich in Deutschland keinen Wohnsitz hat, sondern nur dann und wann einreist, gibt es eben kein Wohnsitz-Finanzamt und keine Steuerbescheide! Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde organisatorisch bei den „Steuerfahndungen“ angesiedelt, die sich mehr oder weniger intensiv um die Beitreibung der Gelder kümmern.

    Durch das Erfordernis einer Zustelladresse bei der amtlichen Registrierung, bekommen nun Damen (und Herren) den besagten Bogen des vermeintlichen „Wohnsitz-Finanzamtes“ und stehen „wie der Ochse vor dem Berg“! Denn sie wohnen möglicherweise gar nicht in Deutschland und können so auf normalen Weg gar nicht in den Genuss einer regulären Steuernummer kommen! Selbst Steuerberater, die nicht milieuerfahren sind, neigen hier mitunter zu fehlerhaften Schlüssen!

    Hier wäre von Seiten der Finanzämter ein spezieller Fragebogen notwendig, mit dem erst einmal geklärt werden sollte, ob eine Steuernummer überhaupt zugeteilt werden kann. Solange man die Zustelladresse mit Wohnsitz gleichsetzt, ist das Chaos vorprogrammiert!

    Wenn z.B. einen reisende Dame ihren „Huren-Ausweis“ in Köln gemacht hat und dabei einen Club in der Domstadt als Zustelladresse angegeben hat, erhält der Club nach einigen Wochen den Erfassungsbogen in den Briefkasten. Die Dame ist aber längst abgereist, die Post bleibt einfach liegen und irgendwann steht das Finanzamt vor der Tür! Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten und keine Lösung in Sicht!

    Aus diesem und aus mehreren anderen Gründen, hat mein geschätzter Kollege Christoph Rohr die Zustellanschrift.de etabliert, die behördliche Post im Auftrag annimmt, die Dokumente scant / archiviert und den Eingang per Email, SMS, WhatsApp an die Sexworkerin / den Sexworker meldet! So geht nichts verloren oder in fremden Briefkästen, auf die man womöglich nie mehr Zugriff hat! Der Service von Christoph Rohr wird ständig verbessert und erweitert und gemeinsam arbeiten wir gerade auch an einem weiteren Tool, das es eventuell möglich macht steuerliche Informationen über Schnittstellen zur Bearbeitung zu geben! Denn: selbst Erfassungsbögen darf nicht „Irgendwer“ ausfüllen, sondern nur man selbst (so man denn kann) oder eben ein Steuerberater!

    Das Thema bleibt in jedem Fall spannend und Christoph und ich sind immer am Ball … und das nicht nur zur Fußball-WM! Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Schwerwiegender Provider-Kollaps – 5 Tage nicht erreichbar!

    Prostitution 2017 – Schwerwiegender Provider-Kollaps – 5 Tage nicht erreichbar!

    Prostitution 2017 - Schwerwiegender Provider-Kollaps - 5 Tage nicht erreichbar!Prostitution 2017 – Schwerwiegender Provider-Kollaps – 5 Tage nicht erreichbar!

    Howard mit den Nerven am Ende! Danke Strato!

    Informationsstand: 31. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Es gibt Dinge, die kann man in der heutigen technisierten Zeit einfach nicht nachvollziehen! Bei Update-Arbeiten wegen der DSGVO und Anpassungen in „WordPress“ kam es zu Fehlfunktionen, die es erforderlich machten, den Support des WordPress-Hosters in Anspruch zu nehmen. Dieser stellte fest, dass der deutsche Domain-Hoster ein Protokoll geändert hatte und das dort neue NS-Records eingerichtet werden sollten! Es ging um 4 Zeilen Text mit Verweisen, die man normalerweise flugs im Kunden-Bereich hinzufügen kann. Wobei wir bei „normalerweise“ sind: denn der Provider Strato hatte die Editier-Funktion abgeschaltet und so wurde es nichts mit „flugs“! Also die Hotline angerufen, wo ich nach 20 min übler gemafreier Musik einen genervten Mitarbeiter an die Strippe bekam, der sich nicht wirklich für mein Problem interessierte. Er war pampig, wollte aber ein „Technik-Ticket“ erstellen, wobei es dann bei dem „wollte“ blieb, wie ich später erfuhr!

    Parallel schilderte ich den Fall noch einmal in einer Formular-Anfrage an den Support, wo eine automatische Antwort ankündigte, dass in wenigen Stunden mit Antwort zu rechnen sei! Das war dann am Samstagmittag um 13 Uhr! Allerdings passierte wieder nichts und ich rief am Abend nochmal die Hotline an, wo von einem erstellten Ticket nichts bekannt war! Es wurde dann aber ein „neues Ticket“ erstellt, was dann aber auch keine Hilfe brachte!

    Am Sonntag und Montag schickte ich wieder Formulare an den Support und erhielt dort Auto-Antworten mit dem Hinweis, dass man sich innerhalb weniger Stunden melden würde, was aber nicht passierte! Ergänzend wurde dann noch erwähnt, dass es nicht bringen würde Anfragen erneut zu senden! System Erich Honecker! Planwirtschaft! OK!

    Das Drama hat bis heute morgen angedauert und ich habe die Domain dann zu einem anderen Provider transferiert, der die notwendigen Umleitungen innerhalb von 15 min einrichtete! Geht doch, wenn man nicht mit einem viel zu kleinen Call-Center Hunderttausende von Kunden zu betreuen hat! Wenn ein solches unlösbares Problem bei einem Webshop auftaucht: dann Gute Nacht! Riesen-Schaden, wofür dann nach AGB niemand haftet? Wahrscheinlich höhere Gewalt? Ich bin entsetzt und kann persönlich nur vor dem Provider Strato warnen. Wehe, wenn es da ein Problem gibt! Quod erat demonstrandum!

  • Howard Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Howard Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Howard Chance - Jetzt 50 und weise? - Amtstermine, DSGVO, SaarlandHoward Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Ein halbes Jahrhundert alt! Auch das noch! Geburtstag auf Reisen!

    Informationsstand: 26. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Relativ unbemerkt, weil im Facebook-Account unterdrückt, habe ich am 22. Mai 2018 in Berlin meinen 50. Geburtstag „in aller Stille“ begangen. Mit 50 ist man ja bekanntermaßen schon „weise“, zumindest aber „lebenserfahren“ und an der einen oder anderen Stelle bereits etwas „knackig“: was dem Hintern fehlt, hat der Rücken doppelt? Aber ich will mich nicht beschweren: außer dem ein oder anderen Zipperlein geht es mir gut und wenn ich in diesem Jahr meinen Nikotin-Konsum noch in den Griff bekomme und „in Bewegung“ bleibe, gibt es nichts zu klagen! Meine Arbeit macht mir nach wie vor Spaß und die Anforderungen sind gerade wieder sehr vielfältig:

    Ich befasse mich aktuell in mehreren „Verfahren“ mit vermeintlichem amtlichen „Schlendrian“, verbessere und ergänze Betriebskonzepte und bin mit Ämtern und Behörden in der gesamten Republik im konstruktiven Dialog! Im Juni 2018 wird es der Prognose nach in vielen „meiner Fälle“ zu Genehmigungen kommen. Haben mir Verwaltungs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter jedenfalls zugesagt und ich hoffe, im Sinne der Kundschaft, auf baldigen Abschluss der Genehmigungsverfahren!

    Die DSGVO hat mich nicht etwa kalt erwischt, denn ich weiß seit Monaten, dass hier, auch für mich persönlich etwas zu tun ist, um den europäischen Vorschriften zu entsprechen. Aber der Faktor Zeit hat unbarmherzig zugeschlagen und ich komme erst 2 Tage vor Inkrafttreten der Verordnung dazu meine eigenen Blogs und Webseiten quasi in letzter Minute anzupassen. Aus diesem Grund muss ich meine geplante Reise in den Süden auch auf nächste Woche verschieben und einige Tage den Bürokraten geben!

    Etwas überraschend kam übrigens in den vergangenen Tagen eine Nachricht aus dem Saarland, wo man von der zielgerichteten Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes nur wenig vernommen hatte! Jetzt wurden dort alle den Behörden bekannte Betriebe aufgefordert, bis spätestens 30. Mai 2018 einen Genehmigungsantrag zu stellen. Eine eigene „amtliche Frist“ des zuständigen Regionalverbandes Saarbrücken, der die Frist des Bundesgesetzes „nachbessert“? Merkwürdig, aber gelebte Realität! Offenbar will man den Betrieben, die die Frist 31.12.2017 nachhaltig verpasst haben, noch eine letzte Chance geben! Interessant! Denn die sofortige Schließung nebst saftigem Bußgeld wäre auch problemlos möglich!

    Die Feierlichkeiten sind beendet … frisch ans Werk! Howard grüßt aus der Hauptstadt und packt später bereits wieder seinen Koffer!

  • DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    DSGVO - Last-Minute-Info - Datenschutzerklärung für Webseiten!DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    Datenschutz-Grundverordnung! Neuer europäischer Wahnsinn!

    Informationsstand: 26. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Seit Freitag, 25. Mai 2018, gilt in Deutschland die sogenannte DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) unmittelbar!. Sie war bereits vor 2 Jahren in Kraft getreten, allerdings hatten die Mitgliedstaaten eben 2 Jahre Zeit um die nationale Umsetzung zu regeln. Die Verordnung, die eben keine Richtlinie ist, sondern konkrete Maßnahmen verlangt, ist ein ziemliches bürokratisches Monster, wie man diversen Fernsehberichten der vergangenen Wochen und Tage entnehmen kann! Auch Facebook ist voll mit Kritik, Kommentaren, Tipps und Anleitungen. Es gibt Online-Generatoren für die wichtige Datenschutzerklärung, die jede gewerbliche Webseite nun haben muss und jede Menge „Experten“ melden sich zu Wort! Natürlich alles mehr oder weniger auf letzte Minute und mit Panikmache inklusive! Im Fernsehen wird von Sportvereinen berichtet, die durch die DSGVO kurz vor dem organisatorischen Zusammenbruch sind und es wird immer wieder von Millionenstrafen gesprochen, die scheinbar jeder und jedem drohen, der das Thema auf die leichte Schulter nimmt! Es wird dabei so getan, als wenn jede und jeder sofort mit Konsequenzen zu rechnen hat und eine Herde von Abmahnanwälten bereits „Gewehr bei Fuß“ steht, um morgen die erste Post in den Kasten zu befördern. Theoretisch denkbar ist dies sicherlich und daher sollten zumindest die „Basics“ ab heute abend auf der Webseite vorhanden sein!

    An meinem eigenen Beispiel werde ich erläutern, welche Gefahren drohen und was man unbedingt schnell erstellen oder beseitigen sollte! Ich beschränke mich dabei wirklich auf die essentiellen Basics und auf die Dinge, die beim Bloggen und bei der Präsentation von erotischen Dienstleistungsangeboten eklatant wichtig sind:

    Impressum und Datenschutzerklärung

    Bereits vor dem 25. Mai 2018 war ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) Pflicht, ebenso die Verantwortlichkeitserklärung gemäß § 55 Abs. 2 RStV
    (Rundfunkstaatsvertrag). Erklärungen des Seitenbetreibers zu den Themen Haftung für Inhalte, Haftung für Links und zum Urheberrecht waren obligatorisch und auch das Thema Datenschutz wurde durch „Drag & Drop“ (Kopieren vorformulierter Floskeln) geregelt. Mit dem Inhalt der Floskel hat man sich dann aber nur selten auseinander gesetzt! Hauptsache da steht irgendwas und der Pflicht ist genügt!

    Nun ist, was die Webseite anbelangt, aber eine ausführliche und nachvollziehbare Datenschutzerklärung Pflicht! Nicht kopiertes „Wische-Waschi“, sondern klare Facts, die sowohl der User, als auch eine prüfende Behörde jederzeit nachvollziehen können!

    Sobald meine Internet-Präsenz persönliche Daten sammelt, ermittelt oder ausliest, muss ich die Userin oder den User hierüber informieren! Das beginnt schon bei „Cookies“ oder mit der erfolgten Installation von Google-Analytics-Tools, die IP-Adressen protokollieren und eine Rückverfolgung zum User ermöglichen. Wenn ich Kontaktformulare auf der Webseite habe, muss ich komplizierte „Opt-In“-Verfahren anwenden, um der Verordnung zu genügen und auch mein Newsletter-System ist vom Datenschutz betroffen, selbst wenn ich nur Mailadressen gesammelt habe, die keiner Person direkt zuzuordnen sind!

    Ich selbst habe die Google-Analytics-Tools schon seit längerem deaktiviert, da Verstösse durch die Nutzung der Tools sehr wahrscheinlich erscheinen und auch mein Kontaktfomular werde ich vorsorglich entfernen. Alle Abonnenten meines Newsletters werde ich heute über die „Opt-Out-Funktion“ informieren und dabei auch den Zweck der Datenspeicherung erläutern, wie es die DSGVO eben vorschreibt! Auch die Kommentier-Funktion von WordPress werde ich heute abschalten!

    Sehr hilfreich erscheint in diesem Zusammenhang der vorhandene Online-Generator von MeinDatenschutzbeauftrager.de, mit dessen Hilfe man „auf die Schnelle“ eine einstweilen verträgliche Datenschutzerklärung erstellen kann. Klar liegt die Tücke dann im Detail, aber ich kann und will schon aus rechtlichen Gründen keine Einzelfallbetrachtungen vornehmen! Dazu bin ich auf das Detail bezogen einfach zu wenig im sehr komplexen Thema! Glück auf!

  • Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) –  Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) - Solidarität Fehlanzeige?Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Wann zieht die Branche endlich an einem Strang? Wäre wichtig!

    Informationsstand: 11. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Seit dem Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, stelle ich mir die Frage, ob es zwischen Sexworker(innen), Verbänden, Portalen und Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsstätten“ überhaupt „Solidarität“ gibt oder ob wir es mit jeder Menge Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfern zu tun haben, die im Alltag mehr oder weniger „erimitisch“ leben und am liebsten gar nicht in Erscheinung treten möchten.

    Wie es der Kollege Michael Beretin beim Frankfurter Kongress schon richtig feststellte, fehlt es der deutschen „Prostitutionsbranche“ an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Die bekannten Sexworker-Verbände haben zusammen nur wenige Hundert Mitglieder und können so unmöglich repräsentativ für vermutete 200.000 Sexworker(innen) sein! Die von mir geschätzten 20.000 Prostitutions-Betriebe in Deutschland, die mitunter völlig andere Interessen als die Sexworker(innen) haben, treten ebenfalls nicht kollektiv auf und haben daher kein gemeinschaftliches Gesicht! So ist wirksame Interessenvertretung schwierig!

    Jeder wurschtelt für sich selbst und das „große Ganze“ ist scheinbar nicht im Blick! Bei der von Dona Carmen e.V. initiierten Verfassungsbeschwerde hat das gemeinsame Handeln noch halbwegs funktioniert, bei der pragmatischen Umsetzung des Gesetzes ist eine gemeinsame Linie nicht mehr erkennbar!

    Statt kleiner „Nischen-Veranstaltungen“, wäre ein großer „Deutschlandtag der Sexarbeit“ aus meiner Sicht wünschenswert, bei dem einmal intensiv über die „Lage“ diskutiert werden könnte und dies eben nicht nur unter feministischen oder politischen Gesichtspunkten, sondern unter dem Aspekt der „gegenwärtigen Notwendigkeiten“! Es hilft ja wenig Utopien zu propagieren, wenn die Ämter bereits „unbarmherzig“ handeln und Existenzen bedroht sind! Da der „Protest“ kaum mehr wahrgenommen wird, wären Aktionen sinnvoll, die das Thema mal wieder medienwirksam in den Blick der Öffentlichkeit bringen könnten!

    Gerade die nicht wenigen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen, haben keinen erkennbaren „Verband“ und die Interessen von Sexworker(innen) und Betreibern sind in vielen Aspekten grundverschieden! Ein Großteil der „Umsetzungsaufgaben“ des neuen Gesetzes muss von den „Betreibern“ erbracht werden: Organisation des Betriebs, Umsetzung der Dokumentations- und Aufklärungspflichten und die steuerliche Ausrichtung! Ist es nicht wirklich an der Zeit einen „Verband“ zu gründen, der hier in Dialog mit Politik und Behörden kommt? Ich freue mich auf Rückmeldungen und Zuschriften!

     

     

  • Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen – Praxis versus Amt!

    Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen – Praxis versus Amt!

    Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen - Praxis versus Amt!Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen – Praxis versus Amt!

    Warum Kondome beschädigungssicher gelagert werden sollten!

    Informationsstand: 2. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Im neuen Prostituiertenschutzgesetz (auch ProstSchGesetz genannt) wird sogenannten „Prostitutionsstätten“ (was ja fast nach Wallfahrtsorten klingt) die Bereitstellung von Kondomen gesetzlich vorgeschrieben! Die Vorschrift klingt sinnvoll und ist es auch! Frier haben selten eigene „Lümmeltüten“ dabei und Dienstleisterinnen können den Besuch im Drogeriemarkt ja mal vergessen haben oder hatten ein so gutes Geschäft, dass die schützenden Gummis mitten in der Nacht ausgingen. Nun war es in der Praxis eigentlich immer schon so, dass Erotik-Betriebe immer über eine „Not-Ration“ verfügten: im Wirtschafter-Büro der großen Eroscenter gab es immer die große Tüte, wobei die Verkaufspreise dann schon mal deftig waren! Aber egal, Sicherheit geht vor und selbst der „wuchernde“ Euro pro Präservativ ist eine gute Investition in die eigene Gesundheit!

    Der dumme Spruch aus den 1980-er Jahren „Junge, sei mutig, Junge, sei stark! Mach´s ohne Gummi! Spar Dir die Mark!“ hat durch das neue Gesetz im Rotlicht-Gewerbe seinen Sinn verloren, da „Verkehr ohne“ im Gewerbe unter Strafe gestellt ist! Stets vorhandene Kondome und Hinweisschilder auf die „Kondompflicht“ sind jetzt eine wichtige amtliche Grundanforderung an alle Betriebe, die Lust verkaufen bzw. Räume dafür zur Verfügung stellen! Der Hinweis, dass dieser Pflicht genügt wird, sollte in keinem Betriebskonzept fehlen!

    Einigen Behörden genügt aber das reine „Vorhandensein“ nicht aus! Mir liegen Dokumente vor, in denen Ämter von den Betrieben verlangen Kondome in allen Bereichen, in denen sexuelle Dienstleistungen erbracht werden, auszulegen! Im Gesetz wird die Bereitstellung gefordert, es steht aber nirgendwo, dass diese „unentgeltlich“ erfolgen muss! Da die Großhandelspreise für die Tüten nicht wirklich hoch sind, kann man das jetzt als Haarspalterei betrachten, aber da zudem auch die Bereitstellung von Gleitmitteln gesetzlich gefordert wird, ist der Kostenfaktor für Großbetriebe dann doch beachtlich, denn die Flutschbeschleuniger sind kostenintensiv und statt den ausreichenden 3-4 Tropfen, kippen manche Zeitgenossinnen und Zeitgenossen gleich die halbe Flasche auf den montierten Präser! Halbe Flasche = 2 bis 3 Euro für eine einzige „Einführung“ und dabei muss man auch an die schönen Spuren in Bettbezug und Matratzen denken, die bei zu üppiger Verwendung zwangsläufig entstehen. Aber darum geht es mir nur am Rande!

    Ich sehe das Problem aus einer anderen Sicht und blicke dabei auf meine langjährigen Erfahrungen im „Swingergeschäft“ zurück, wo die bunten „Präserschalen“ ja allgegenwärtig waren. Mal rutschten die Schalen beim wilden Gruppensex unter die Heizung, mal trampelten Damen mit ihren Heels hinein und im schlimmsten Fall kam es zu angeblich spaßigen „Lochungen“ durch verwirrte Gäste!

    Die ungeschützte Auslage der Hygieneartikel ist nicht ungefährlich und Gleitgelflaschen und deren Inhalt sind natürlich auch hervorragende „Bakterien-Träger“: man fummelt an der Muschi oder am Hintereingang und greift mit der gleichen Hand dann zur Flasche oder Tube und die „Substanzen“ mischen sich zwangsläufig! Coeli meets Silikon! Eine risikoreiche Freundschaft! Die Damen im Gewerbe nehmen lieber ihre eigenen Kondome, die in Handtasche oder Spind gelagert werden! Genauso verhält es sich mit der Flutschgels, bei denen man ja auch auf mögliche allergene Stoffe achten muss!

    Woher soll die Dame oder der Herr vom Ordnungsamt von diesen Umständen wissen? Daher werden die „bunten Schalen“ momentan gerne in der „Betriebserlaubnis“ verankert und die Betreiberinnen und Betreiber wollen hier aus strategischen Gründen meistens nicht diskutieren! Aber: von sachgerechter Bereitstellung kann man wirklich nicht sprechen, zumal es inzwischen auch innovative Unternehmen gibt, die ein neues „Cabrio-Kondom“ im Einsatz haben, das nur den Schaft umschließt, aber der Nille frische Luft gönnt! An welcher Stelle im Gesetz steht denn, dass „intakte Kondome“ verwendet werden müssen? Böse, böse!

  • NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    NRW - Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    Merkwürdige Forderungen von amtlicher Seite! Wo ist Sinn und Verstand?

    Informationsstand: 1. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Gestern erreichte mich die Nachricht, dass in mehreren Städten / Kreisen in Nordrhein-Westfalen in den Genehmigungsverfahren für „Escort-Services“ von diesen mobile „Notruf-Systeme“ für die Escort-Damen gefordert werden! Und zwar sollen diese Systeme über zertifizierte Alarmzentralen laufen und den Alarm dort auslösen! Der Notruf-Anruf über die „Escort-Hotline“ reicht nicht aus und vorhandene Apps, die über das Mobiltelefon laufen sind angeblich aus amtlicher Sicht „nicht geeignet“! Angeblich hat das zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen „Notruf-Knopf mit Aufschaltung auf Alarmzentrale“ verfügt! Ich werde in den kommenden Tagen eine Anfrage ans Ministerium stellen, ob dies wirklich für ganz NRW vorgegeben wurde oder ob es sich lediglich um ein „Abnicken“ von Stadt- und Kreis-Anfragen handelt.

    Sollten die „Melder“ zur Pflicht werden, wäre dies wohl mit erheblichen Kosten verbunden, da ein mobiler Alarm mit Mobilfunkeinheit und GPS-System ausgestattet sein müsste, zudem wären monatliche Gebühren für die Alarmzentrale notwendig. Aus dem „stationären Bereich“ (Clubbetriebe in NRW) kenne ich das „amtliche Verlangen“ bereits. In einem kleineren Club, der völlig überschaubar ist und in dem es ständig anwesende Hausmanagerinnen gibt, wurde im Genehmigungsverfahren eine Alarmaufschaltung zur Polizei verlangt! Ohne Aufschaltung keine Konzession! Der Betreiber hat sich zähneknirschend gefügt, obwohl die Anlage recht überflüssig ist!

    Was würde ein Notruf-Knopf in einem 200-Betten-Hotel nützen und wo soll man diesen überhaupt tragen? Man ist ja in der Regel irgendwann beim Escort-Date unbekleidet! Soll die Polizei wegen unklarem GPS-Signal 200 Zimmer stürmen? Wie ist der Datenschutz geregelt, wenn eine Alarmzentrale eingeschaltet ist? Die Zentrale muss ja wissen, warum die Person möglicherweise gefährdet ist? Zwangsouting?

    Ist da nicht eine simple Handy-App sinnvoll, die über einen „Shortkey“ einen stillen Alarm mit Standort (z.B. Hotel und Zimmernummer) per SMS überträgt? Hier sollte man mal mit den Beteiligten im Ministerium reden, bevor das ein völliger Unsinn „verordnet“ wird!

    So, Howard ist am Thema dran und wird, sobald er neues weiß, dazu berichten! Christoph Rohr, der sich bereits Gedanken zu stationären Systemen gemacht hat und bereits Top-Anlagen zu günstigen Konditionen vermitteln kann, wird in den kommenden Tagen eine Anfrage zu mobilen Systemen starten, um einfach mal zu erfahren, was solche Technologie kostet!