Monat: August 2021

  • Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 27.08.2021

    Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 27.08.2021

    Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 27.08.2021

    Die aktuellen News der Woche – wie immer kurz notiert

    Es war mal wieder eine anstrengende Woche im Büro und darauf folgt nun am Wochenende eine kurze Dienstreise ins Rhein-Main-Gebiet mit Zwischenstopps in Frankfurt, Wiesbaden und Mainz.

    Klage gegen PCR-Testpflicht in NRW

    In Nordrhein-Westfalen wurde am vergangenen Freitag, 20.08.2021, die Klage eines Betreibers aus dem Großraum Aachen gegen die PCR-Testpflicht im Bereich der Prostitution eingereicht. Es handelt sich um ein Eilverfahren beim OVG Münster und wir hoffen, dass es im Rahmen der Normenkontrollklage bald Ergebnisse gibt. Ich werde dazu fortlaufend berichten.


    PCR-Test-Unheil auch in Hessen?

    Auch in Hessen droht PCR-Unheil, nämlich dann, wenn die Inzidenz über 100 steigen sollte. Ist dies der Fall, sind für Kundinnen und Kunden, die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind und dies durch Dokumente belegen können, PCR-Tests beim Bordellbesuch verpflichtend. Ob es weitere Bundesländer gibt, die ähnliche Regeln verankert haben oder dies planen, werde ich in der kommenden Woche überprüfen.


    Sexarbeits-Konferenz in Stuttgart 2./3. September 2021

    Ende der kommenden Woche findet in Stuttgart die Sexarbeits-Konferenz in der Liederhalle Stuttgart statt. 2 Tage intensiver Austausch, eine deutliche Positionierung gegen das Sexkaufverbot und viele interessante Themen stehen auf der Agenda der Veranstaltung, die „live“ und auch „online“ stattfindet. Ich selbst reise am Freitag, dem 3. September, nach Stuttgart, um mich dort mit Verbandskollegen und den Freundinnen und Freunden des BesD, des BSD und der IG Zukunft Rotlicht zum Austausch zu treffen. Sehen wir uns in Stuttgart?

    https://sexarbeitskonferenz.de/


    Betreiber-Konferenz Online Rotlicht 2021 am 2. Oktober 2021

    Am Samstag, dem 02.Oktober 2021, findet die „Betreiber-Konferenz Rotlicht 2021“ der Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ online und virtuell statt. Aufgrund der gestiegenen Inzidenz-Zahlen, der angekündigten 4. Welle und möglicher Versammlungs-Auflagen haben wir uns entschieden, keine Präsenzveranstaltung durchzuführen, sondern das Projekt in diesem Jahr online zu veranstalten. Wir übertragen und moderieren die ganztägige Online-Konferenz aus 2 Studios, wo auch einige Referenten live anwesend sein werden.

    Themen der Konferenz sind u.a. die aktuelle Prostitutionspolitik, Steuer- und Ordnungsrecht in der Prostitution, die Forderung nach „Sauberer Sexarbeit“, die hypothetische Reformierung des ProstSchG, die Corona-Überbrückungshilfen für die Branchen und der Informationsaustausch mit befreundeten Verbänden der Sexarbeit. Neben bekannten Vertreterinnen und Vertretern der Branche, werden auch Expertinnen und Experten aus der öffentlichen Verwaltung, von Finanzdirektionen und Prüfungsstellen an der Veranstaltung teilnehmen. Wegen Vorgaben der Behörden ist die Nennung der Realnamen für Werbezwecke nicht zulässig.

    Das Programm wird bis zum Konferenz-Tag ständig den aktuellen Erfordernissen angepasst. Es wird in jedem Fall ein spannender Tag, der neue Impulse geben wird und bei dem der Meinungsaustausch nicht zu kurz kommen wird. Anmeldungen sind ab sofort möglich!

    https://rotlicht-konferenz.de/

     


    Zoom-Gruppen-Chat-Veränderung – Wir tagen testweise montags

    Viele Zoomer sind am Freitagabend sehr beschäftigt und daher wurde angeregt den wöchentlichen Zoom-Chat testweise zu verlegen. Daher tagen wir ab sofort am Montagabend jeweils ab 20.15 Uhr (nach der Tagesschau). Die alten Zugänge, die der liebe Kollege Thomas Schiller versendet hat, bleiben gültig. Das nächste Meeting ist also am Montag, dem 30.08.2021.


    Überbrückungshilfen und Co.

    Die Überbrückungshilfen der Bundesregierung werden bis zum 31.12.2021 verlängert, allerdings wurden die Bedingungen wieder deutlich verändert und inzwischen befinden sich viele Rotlicht-Betriebe in intensiven Prüfungsverfahren, an denen ich auch in nicht wenigen Fällen beteiligt bin. Zu diesem Thema werde ich in den kommenden Wochen ein Sonderseminar anbieten. Infos dazu in Kürze.


    IG-Zukunft Rotlicht und Donations

    Seit die „Geschäfte“ wieder agieren, haben die Gruppen-Donations leider deutlich abgenommen. An dieser Stelle daher nochmals die Bitte um „Spenden“ für die umfangreiche Arbeit. Merci!

    https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=94LDDBFKNPV8N

    Herzliche Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Prostitution 2021 – NRW: PCR-Test-Vorschrift – Grund zur Klage!

    Prostitution 2021 – NRW: PCR-Test-Vorschrift – Grund zur Klage!

    Prostitution 2021 – NRW: PCR-Test-Vorschrift – Grund zur Klage!

    Neue Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen behandelt Bordellbetriebe und Prostitution erneut „sehr ungleich“ – Eine Normenkontrollklage ist jetzt möglich für Dienstleisterinnen und Betreiber(innen)

    Die Veröffentlichung der neuen Coronaschutzverordnung in NRW sorgt für sehr gemischte Gefühle. Zwar können die Betriebe in NRW ab kommenden Freitag, den 20.08.2021, ohne Beachtung hoher Inzidenzen wieder öffnen, aber die neue PCR-Test-Vorschrift, die für alle nicht geimpften und nicht genesenen Kunden und Dienstleisterinnen gilt, ist eine hohe und auch teure Hürde.

    Ein PCR-Test kostet im Schnitt 50 € und hält nur 48 Stunden vor, bevor er erneut vorgenommen werden muss. Innerhalb einer Woche sind so für Dienstleisterinnen ohne Impfung/Genesung rechnerisch 3,5 Tests pro Woche notwendig, um den Vorschriften der Verordnung zu entsprechen. Kostet im Schnitt also 175 € pro Woche. Eine stolze Summe! Auch Gäste werden die 50 € für einen PCR-Test eher selten investieren, zumal man ja auch noch 24 Stunden auf das Ergebnis warten muss. Für spontane Bordellbesuche ungeeignet!

    Was wird in NRW am Freitag passieren? Ladies, die weder geimpft noch genesen sind, müssen heute oder morgen zum PCR-Test, um Freitag arbeiten zu können. Wer sich als Dienstleisterin heute mit Johnson & Johnson impfen lässt, gilt erst am 15. Tag nach der einmaligen Impfung als immunisiert. Das ist dann der 2. September, bei zweimaliger Impfung mit anderen Impfstoffen sind es zwischen 6 und 8 Wochen bis zur Immunisierung. Bis dahin sind PCR-Tests zu machen!

    Vermutlich wird es, sobald dies bei den Damen realisiert wird, eine „Flucht“ aus NRW oder eben in illegale Tätigkeit erfolgen. Und da die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz in alle 16 Landesverordnungen eingehen sollen, wird es in den kommenden Tagen zahlreiche Verordnungs-Updates geben, bei den das „NRW-Modell“ vermutlich wiedergefunden werden kann.

    Der BSD e.V. hat bereits gegen die „PCR-Pflicht“ protestiert und in der Tat ist die „Ungleichbehandlung“ mal wieder eindeutig zu belegen: während bei allen anderen körpernahen Dienstleistungen in NRW der Schnell- oder sogar Selbsttest ausreicht, ist bei Prostitution „PCR“ Pflicht. Das Risiko von Infektionen nimmt bei Menschenansammlungen zu, bei Prostitution ist aber der 1:1-Kontakt die Regel und daher ist die Vorschrift völlig unverhältnismäßig. Eine Normenkontrollklage hat also keine schlechten Aussichten und die in der letzten Woche entstandene „Klagegemeinschaft“ muss nun entscheiden, ob man die notwendigen 5.000 € gemeinsam in den Topf wirft, um die Landesverordnung anzugreifen.

    Ich rechne bis Freitag mit einem Ergebnis, dass wie eine „Ur-Abstimmung“ entstehen soll, bei der ich alle in NRW anschreibe, die eine Beteiligung grundsätzlich angedeutet haben. Wer zusätzlich noch mitwirken möchte, sende mir bitte eine Mail unter maxen2205@live.de oder kontaktiere mich über WhatsApp unter Verwendung der Rufnummer 0151-71885164.

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance

  • Neue NRW-Verordnung liegt vor – Gilt ab Freitag 20.08.2021

    Neue NRW-Verordnung liegt vor – Gilt ab Freitag 20.08.2021

    Neue NRW-Verordnung liegt vor – Gilt ab Freitag 20.08.2021

    Ab Freitag, den 20.08.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen für Bordellbetriebe, Swingerclubs und die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen folgendes:

    • Die bisherigen Inzidenz-Stufenpläne treten in NRW außer Kraft! Es gibt nur noch den Wert von 35! Die nachfolgenden Einschränkungen gelten bei 7-Tage-Inzidenz von über 35.
    • Die geschlossenen Betriebe können am Freitag, 20.08.2021 0 Uhr wieder öffnen, dürfen aber nur Personen einlassen, die nachweislich geimpft oder genesen sind oder aber einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist! Dies gilt natürlich auch für die arbeitenden selbständigen Dienstleisterinnen!
    • „PCR-Testpflicht“. Diese Tests sind leider kostenpflichtig und teuer! Selbst- und Schnelltests sind nicht mehr zulässig!
    • Die Kontakt-Nachverfolgung entfällt!

    Howard Chance

  • NRW-Aktionsprogramm – Warten oder Klagen? – Status 17.08.

    NRW-Aktionsprogramm – Warten oder Klagen? – Status 17.08.

    NRW-Aktionsprogramm – Warten oder Klagen? – Status 17.08. – Update

    Am 11.08.2021 habe ich zur Gründung einer „Klagegemeinschaft NRW“ aufgerufen, da die noch geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dazu führt, dass Prostitution und die Betreibung von Prostitutionsstätten durch steigende Inzidenzen in immer mehr NRW-Städten und Landkreisen ins Prostitutions-Verbot rutschten. Seit diesem Wochenende sind 8 Städte und Kreise betroffen, darunter jetzt auch die größte Stadt in NRW Köln. Düsseldorf und Köln nähern sich gerade dem Inzidenzwert von 75 und das ganze Bundesland gehört leider zu den bundesweiten Werte-Spitzenreitern. In der kommenden Woche werden ein Großteil der Städte und Kreise garantiert 8 Tage über dem Grenzwert von 35 liegen. Eine sehr unerfreuliche Entwicklung und das zu einem Zeitpunkt, wo eine neue Landesverordnung erlassen werden muss.

    Stichtag 19.08. in NRW – Was wird verordnet?

    Man hätte bereits in der letzten Woche Klage einreichen können, da die Prostitution in NRW absolut ungleich zu allen anderen Branchen behandelt wird. Es haben sich bereits über 10 Klägerinnen und Kläger gefunden, die wegen vorgenommenen und bald kommenden Schließungen, dem Ansinnen juristisch begegnen möchten. Auch die „Klagekasse“ hat Zuspruch gefunden. Das Verfahren wird um die 3.000 € zuzüglich Gerichtskosten und Umsatzsteuer kosten, summiert etwa 5.500 €. Ein Großteil der Summe wurde bereits zugesagt.

    Da man von Seiten der Landesregierung signalisiert hat das „Stufenmodell“ auch für unsere Branche „positiv“ zu verändern, haben wir unserer IG-Anwalt Guntram Knop schon mit der Vorbereitung einer sogenannten „Normenkontrollklage“ beauftragt.

    Diese wird dann, falls notwendig, nicht gegen die alte, sondern gegen die neue Landesverordnung gehen, die am 19.08.2021 in Kraft treten muss. In einem Telefonat hat mir die Landesregierung mitgeteilt, den Inhalt der neuen Verordnung am Montag, den 16.08.2021, vorab bekannt zu geben. Dies ist nicht geschehen und so warten wir gespannt auf die angekündigte Pressekonferenz von Karl-Josef Laumann, die am Dienstag, 17.08.2021, um 13 Uhr stattfinden wird.

    Sobald ich den Inhalt kenne und diesen analysiert habe, werde ich die „Klage-Gemeinschaft“ informieren und zu einer Zoom-Konferenz einladen, bei der dann die Details besprochen werden. Die Einladung erfolgt dann per WhatsApp, Newsletter und über Facebook.

    Am Donnerstag, 12.08., habe ich die Landesregierung (Gesundheitsminister Laumann und Staatskanzlei“ bereits per Fax angeschrieben und den Standpunkt der Interessengemeinschaft übermittelt:

    Brief-Landesregierung-Nrw als PDF herunterladen

    Für die jetzige Klagevorbereitung und die bitte ich an dieser Stelle um eine projektbezogene Donation per PayPal: https://www.paypal.com/donate?hosted_button_id=XN9DNC8ZHYP2S

    Für heute herzliche Grüße von

    Howard Chance

     

     

     

  • Prostitution 2021 – Klage-Allianz NRW? – Aussichten nicht schlecht!

    Prostitution 2021 – Klage-Allianz NRW? – Aussichten nicht schlecht!

    Prostitution 2021 – Klage-Allianz NRW? – Aussichten nicht schlecht!

    Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern, sind nach der derzeit geltenden Landesverordnung, die bis zum 19. August 2021 gilt und die sehr wahrscheinlich ohne maßgebliche Änderungen „fortgeschrieben“ wird, bei einer über 8 Tage andauernden 7-Tage-Inzidenz von über 35 Prostitutionsstätten zu schließen und Prostitution als solches ist auch untersagt. Die Betrachtung erfolgt jeweils auf Ebene der kreisfreien Städte und der Kreise.

    In Düsseldorf und Solingen sind die Betriebe bereits seit 14 Tagen geschlossen, am morgigen Donnerstag folgt Köln und auch in anderen Großstädten und Kreisen stehen in den kommenden Tagen und Wochen Schließungen an, deren Rücknahme bei weiter steigenden Inzidenzen zeitnah sehr unwahrscheinlich erscheint.

    Diese Maßnahmen erscheinen unverhältnismäßig und die Chancen zumindest die Handhabung der Prostitution im sogenannten 1:1-Kontakt durch neuerliche Klage zu erreichen, sind recht gut. Infektionen finden nach jetzigem Wissensstand bei dem Zusammentreffen von vielen Personen (Parties, Events etc.) statt. Prostitution findet in der Regel zwischen 2 Personen statt und daher sind die Maßnahmen in NRW m.E. völlig unverhältnismäßig.

    Einige Betreiberinnen und Betreiber haben die Gründung einer „Klage-Allianz“ angeregt und ich bin gerne bereit eine solche Aktion zu koordinieren. Eine Klage im Eilverfahren wird um die 3.500 € plus Gerichtskosten zuzüglich Umsatzsteuer kosten und wenn man zusammenlegt, ist dieser Betrag sicher schnell erreicht.

    Momentan werden die Möglichkeiten sondiert und es finden den ganzen Tag über entsprechende Konsultationen statt um ein adäquates Angebot zu schaffen.

    Wer bei einer solchen Gemeinschafts-Klage mitwirken möchte, kann mich gerne über die üblichen Kanäle kontaktieren: maxen2205@live.de oder Phone (WhatsApp) 0151-71885164.

    Übrigens gibt es jetzt auch eine Sexarbeiterin, die bezogen auf die Stadt Köln, wo seit 12.08.2021 ein Prostitutionsverbot besteht, gegen die Verordnung klagen möchte.

    Bei Bedarf kann am Wochenende jederzeit ein kurzfristiges Treffen in NRW einberufen werden oder eine Zoom-Konferenz! – Ich berichte fortlaufend!

    Grüße von Howard Chance

  • Eilmeldung – Bund-Länder-Gipfel – Inzidenz 35 als Schlüsselwert

    Eilmeldung – Bund-Länder-Gipfel – Inzidenz 35 als Schlüsselwert

    Eilmeldung – Bund-Länder-Gipfel – Inzidenz 35 als Schlüsselwert

    Die Bund-Länder-Konferenz am 10. August 2021 hat bezogen auf die Inzidenz- und Risiko-Berechnung keine neue Berechnungsformel ergeben. Man arbeitet zwar daran, die Formel liegt aber gegenwärtig nicht vor.

    Beschlossen wurde, dass der Inzidenz-Wert 7-Tage über 35 ab 23.08.2021 bundesweit der neue „Schlüsselwert“ sein wird. Ab diesem Wert ist für den Aufenthalt in Innenräumen und beispielsweise bei allen stattfindenden körpernahen Dienstleistungen die G-G-G-Regel unbedingt anzuwenden.

    Ab dem 11. Oktober 2021 werden die kostenlosen Schnell-Tests abgeschafft, da man der Allgemeinheit die Kosten für „Impfverweigerer“ nicht mehr auferlegen will.

    Das „Handling“ der Inzidenzen und der geeigneten Maßnahmen obliegt nach wie vor den Bundesländern und die diversen „Ampel- und Stufenmodelle“ bleiben dabei zunächst erhalten.

    Dies bedeutet z.B. für Nordrhein-Westfalen in einer ganzen Reihe von Städten und Landkreisen die Schließung von Prostitutionsstätten und dem Verbot der Prostitution, da der Wert von 35 in sehr vielen Städten und Kreisen die Dauer von 8 Tagen übersteigt. In Baden-Württemberg, wo es die Stufenregel mit 35 ebenfalls gibt, ist die Infektionslage (noch) total entspannt.

    Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Landesverordnungen aussehen werden, die z.B. in Nordrhein-Westfalen in der nächsten Woche auslaufen.

    Deutschland … uneinig Vaterland! – NRW hat, wenn sich die Landesregierung nicht nochmals reagiert, die berühmte „A-Karte“. Alle weiteren Infos, sobald es solche gibt.

    Ihr / Euer Howard Chance