Monat: Oktober 2022

  • Newsletter – MH-Consulting – Howard Chance – 28.10.2022

    Newsletter – MH-Consulting – Howard Chance – 28.10.2022

    Aktive Behörden – Stern TV und John Heer – Lagebild Corona und sonstiges

    Einen schönen guten Tag aus Düsseldorf!

    Bei spätsommerlichen Temperaturen gehen wir auf Halloween und das Monatsende zu und erfreuen uns, dass wir die Heizung noch nicht auf Hochtouren laufen lassen müssen. Immerhin!

    Halt! Wer da? – Intensive Behörden-Aktionen in NRW und RP

    Die ablaufende Woche war bei mir durch vielfältige behördliche Kontrollen bei Kunden geprägt: in mehreren Orten in NRW, aber auch in Rheinland-Pfalz gab es ordnungspolizeiliche Maßnahmen diverser Art. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass man sich von behördlicher Seite inzwischen wieder mehr für das Thema Prostitution interessiert und das die Vorgehensweise mitunter „ruppiger“ wird. Vorhandene Polizeigesetze werden ausgereizt, neben Polizei und Ordnungsämtern sind auch Zoll und Steuerfahndung integriert.

    Dabei wird sowohl die illegale Prostitution angegangen, aber auch die konzessionierten Betriebe berichten von befremdlichen „Besuchen“. Einige ahnungslose Ordnungsämter interpretieren das ProstSchG nach eigenem Gusto und weichen vom Gesetz meilenweit ab; der ein oder andere Polizist schießt in Rambo-Manier über seine Befugnisse hinaus und versteht „law and order“ anders, als es der Bürger in Uniform eigentlich tun sollte. Der behördliche „Corona-Schlaf“ scheint beendet und da gibt es in der Beratung und bei den Branchen-Anwälten wieder viel zu tun!

    Prostitution verbieten? – Stern TV brüskiert John Heer

    Die Sexkaufgegner(innen) blasen im übertragenen Sinn weiter zum Kampf und finden in diversen Medien-Redaktionen inzwischen eifrige Steigbügelhalter, die ihre journalistische Recherchepflicht stark vernachlässigen, um einem Sexkaufverbot den Boden zu bereiten. Ein sehr unschönes Beispiel war die Stern-TV-Live-Sendung vom vergangenen Sonntag, wo unser Stuttgarter Kollege John Heer in übler Manier vorgeführt wurde.

    Nach dem Motto „5 gegen John“ musste sich der engagierte Betreiber böswillige Unterstellungen anhören, wurde als Ausbeuter bezeichnet und gefragt, ob er nun Vermieter oder Zuhälter oder aber beides sei. Nach einem erkennbaren Drehbuch wurde er unterbrochen, seine Statements wurden abgewürgt und man musste staunen, wie ruhig er die Anfeindungen ertrug.

    Mit sachlicher Diskussion hatte all dies wenig zu tun und die Sendung verfestigte mal wieder allgemeine Klischees, deren Fakten wenig belastbar erscheinen! – Mein ausführlicher Kommentar zum Stern TV-Case findet sich unterfolgendem Link: https://zukunft-rotlicht.info/2022/10/25/prostitution-verbieten-uebles-spiel-zu-lasten-von-john-heer/

    Die Branche muss sich dringend überlegen, wie man der Gegenseite Paroli bietet, ohne dabei ständig in die Rechtfertigungsrolle gedrängt zu werden. Momentan geht es nach der Devise „wer sich verteidigt, klagt sich an“ und die Plus-Punkte gehen an die vermeintlichen „Gutmenschen“, die beständig mit Not und Elend argumentieren und die Zwangsprostitution und Menschenhandel als „den Normalfall“ bezeichnen. Negativ-Kampagnen liegen im Trend und die Kombination aus „sex and crime“ verspricht mehr Zuschauerzahlen als der Bericht über saubere uns selbstbestimmte Sexarbeit.

    MH-Consulting – Veränderungen zum Monatswechsel

    Ich erwarte in der kommenden Woche die Auslieferung der ersten 100 Subskriptions-Drucke meines neuen Buches und bin parallel dazu mit diversen Kundenprojekten befasst. Meinen Branchen-Informationsdienst „Zukunft Rotlicht Online“ werde ich aufrechterhalten, gleichzeitig aber auch neue Wege außerhalb der Branche gehen. Durch diverse persönliche Veränderungen ist es an der Zeit mich breiter aufzustellen. Der Zusammenhalt der Branche hat nach Corona wie erwartet stark abgenommen und ebenso die Unterstützung angedachter Aktionen. Vermutlich landen wir wieder im „Eigenbrödeln“ und im angewandten „Separatismus“? So zumindest meine persönliche Prognose …

    Coronalage in Deutschland – Hygienekonzepte etc.

    Nach einigen „steilen Coronawochen“, die in Medien aber kaum erwähnt wurden, entspannt sich die Lage bundesweit wieder und die Bundesländer sehen größtenteils keine Veranlassung Verordnungen wie die Maskenpflicht in Innenräumen zu erlassen. Möge es bitte so bleiben!

    Mein präventiv erstelltes betriebliches Hygienekonzept, dass der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums folgte und wo ich für Bestandskunden personalisierte Vorlagen erstellte, löste bei nur unter 10% der Empfänger einen Dank aus und bei der erbetenen kleinen Kostenbeteiligung wurde es dann nochmal dünner. So ist die Branche, so ist das Leben. In Konsequenz werde ich zukünftig nur noch die Kunden ansprechen, die meinen Einsatz zu schätzen wissen.

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/10/13/achtung-corona-regeln-neue-arbeitsschutzverordnung-seit-1-oktober/

    Abschließend wünsche ich allen ein schönes letztes (?) Altweibersommer-Wochenende und sende

    herzliche Grüße von Haus zu Haus

    „Möge der Kürbis mit Euch sein!“

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Phone and WhatsApp: 0176-77080604

    Donations Zukunft Rotlicht Online:
    https://zukunft-rotlicht.info/mitgliedschaft-interessengemeinschaft-zukunft-rotlicht-info-2021/

  • Prostitution verbieten? – Übles Spiel zu Lasten von John Heer!

    Prostitution verbieten? – Übles Spiel zu Lasten von John Heer!

    Prostitution verbieten? – Übles Spiel zu Lasten von John Heer!

    Stern TV mit klarer Tendenz: Sexkaufverbot muss her!

    Am Sonntagabend, 23.10.2022, staunte man als Branchenkenner nicht schlecht, als es in der Sonntagsausgabe von Stern TV um die Frage „Prostitution verbieten?“ ging. Dem bekannten und engagierten Stuttgarter Bordellbetreiber, der der Live-Runde im Studio wegen einer Corona-Infektion aus seinem Büro zugeschaltet war, standen gleich4 Studiogäste und der Moderator als „Prostitutionsgegner(innen)“ gegenüber und versuchten John Heer durch hämische Kommentare und Fragen sowie durch unfaire Anspielungen medial in ein schlechtes Licht zu rücken.

    Man unterstellte ihm die Augen vor der Situation seiner Mieterinnen bewusst zu verschließen, man fragte ihn auf unverschämte Art und Weise, ob er nun Vermieter oder Zuhälter sei und man sah in ihm quasi den Nachfolger des Paradise-Chefs Jürgen Rudloff, der seinerzeit im Fernsehen auch schöne Worte gefunden hatte, bevor er dann wegen diverser Verfehlungen im Gefängnis landete.

    Von der lockeren Atmosphäre in Heer´s Haus, über das sich das Kamerateam gewundert hatte, war in der Live-Sendung keine Rede mehr. Man nahm seine vermeintlich hohen Mieten ins Visier und man ließ ihn thematisch nicht ausreden. Die Tatsache, dass John Heer die Umsätze der Damen, die ja im Haus selbständig tätig sind, nicht kennt und diese nach dem ProstSchG auch nicht „abfragen“ darf, wurde belächelt und in Frage gestellt. Ausbeutung ist die Devise! Basta!

    Die absurde Behauptung, dass täglich über eine Million deutsche Männer ins Bordell gehen, wurde erneut verbreitet, ohne dafür eine seriöse Quelle zu nennen. Auch die Behauptung, dass nahezu alle Damen im Gewerbe nicht freiwillig arbeiten, wurde vermeintlich wissenschaftlich postuliert und man entdeckte schnell wieder die üblichen Phrasen, die Huschke Mau und das Umfeld der Prostitutionsgegner regelmäßig ins Feld führen.

    Vermeintliche Fakten, die man gar nicht überprüfen kann, werden so für die Zuschauerinnen und Zuschauer irgendwann zur „Wahrheit“; widersprechende Fakten will man nicht zur Kenntnis nehmen und fällt den Leuten, die dies versuchen, einfach ins Wort. Themenwechsel, wenn es spannend wird!

    Dazu bringt man „Einspieler“ von umfunktionierten WC-Häuschen nahe des Berliner Straßenstrichs, die scheinbar die „Wirklichkeit“ in der deutschen Prostitution widerspiegeln? Die sauberen, gepflegten und sicheren Zimmer bei John Heer sind hingegen nur „Wucherzimmer“ und daher nicht der Rede wert!

    Frau Mau läuft vor einem bekannten Leipziger Bordellbetrieb auf und ab, erzählt dabei eine Geschichte über ihren Liedgeschichte und dabei entsteht unweigerlich der Eindruck, dass der abgebildete Betrieb damit etwas zu tun haben könnte? Die dortigen Betreiber werden sich sicher freuen!

    Das „Nordische Modell“ verspricht das Heil! Damen können Prostitution „legal“ anbieten, wenn der Freier dann darauf eingeht, drohen ihm Geldstrafen bis Gefängnis! Dass die offizielle schwedische Statistik die „Arbeit in der Grauzone“ nicht erfassen kann, wird verschwiegen. Was taugt diese Statistik? Nichts!

    Stern TV spulte ein Drehbuch ab, bei dem schon vor der Sendung feststand, dass man 4:1 spielt. Klares Foul zum Nachteil von John Heer, der sich auf eine sachliche Diskussion vorbereitet hatte und dann in übler Art und Weise malträtiert wurde!

  • Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 13.10.2022

    Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 13.10.2022

    Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 13.10.2022

    Praxistipp: Auf den aktuellen Jugendschutzgesetz-Auszug achten!

    Es ist ärgerlich, wenn man wegen einer „blöden Formalie“ Bußgeld bezahlen muss. Dies ist einem befreundeten Kioskbesitzer in Düsseldorf passiert, der nicht den „neuesten Auszug“ aus dem Jugendschutzgesetz in seinem Betrieb hängen hatte. Die „Lappalie“ kostete ihn 178,50 Euro und das Risiko besteht auch für die Betriebe unserer Branche. Infos dazu sind verfügbar unter:
    https://zukunft-rotlicht.info/2022/10/07/auszugs-upgrade-jugendschutzgesetz-bussgelder-moeglich/

    Seminar in Planung – Prostitutionsstätten im Mischgebiet?

    Ein Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtslage bezüglich bordellartiger Betriebe in Mischgebieten maßgeblich. Statt Typisierung wird nun Einzelfallprüfung verlangt und einige Baubehörden sind sogar in Wohngebieten jetzt kompromissbereit. Dazu plane ich in Kooperation mit Rechtsanwalt Guntram Knop ein Seminar:
    https://zukunft-rotlicht.info/2022/10/10/rechtsprechung-bverwg-prostitution-im-mischgebiet-etc-seminar/

    Achtung Corona – Neue Arbeitsschutzverordnung seit 1. Oktober!

    Kaum jemand hat mitbekommen, dass es seit dem 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung gibt, die Arbeitgeber zur Erstellung eines neuen Hygienekonzepts verpflichtet. Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting habe das präventive „Light Konzept“ bereits am Wochenbeginn verschickt. Das entsprechende Muster kann unter nachfolgendem Link angesehen werden und ich personalisiere dieses gerne individuell für den jeweiligen Betrieb. Einfach kurze Nachricht an mich oder WhatsApp an 0176-77080604:
    Infopage zur Arbeitsschutzverordnung

    Herzliche Grüße von Haus zu Haus

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Achtung Corona-Regeln! – Neue Arbeitsschutzverordnung seit 1. Oktober!

    Achtung Corona-Regeln! – Neue Arbeitsschutzverordnung seit 1. Oktober!

    Achtung Corona-Regeln! – Neue Arbeitsschutz-verordnung seit 1. Oktober!

    Bundesarbeitsministerium hat bereits eine Verordnung erlassen – Die Bundesländer arbeiten bereits an Landesverordnungen – Inzidenz ist sehr hoch

    Der Krieg in der Ukraine und daraus resultierenden Energie- und Kostenprobleme überschatten das Thema Corona seit Februar 2022. Aber das Virus interessiert sich nicht für diese Themen, sondern versucht seine Existenz weiter viral zu sichern.

    Ich selbst war auch trotz oder wegen komplettem Impfschutz 3 Tage „positiv“, allerdings mit einem recht milden Verlauf, der einer Erkältung ähnelte. Auch im Bekanntenkreis gab es zahlreiche Infektionen von mild bis mittelschwer. Unser Freund Karl Lauterbach kommt medial nur noch sehr selten vor und auch die wöchentlichen Konferenzen des Robert-Koch-Instituts finden nur noch wenige Zuschauer. Das Schreckgespenst Corona wurde durch das Gespenst Krieg ersetzt!

    Dennoch ist die Corona-Lage gerade nicht sehr erfreulich. Auch wenn große Lockdowns nicht mehr vorgesehen sind und das neue Infektionsschutzgesetz die Verantwortung nahezu gänzlich auf die Bundesländer übertragen hat, berichten die Krankenhäuser und Ärzteverbände gerade über eine stark zunehmende Hospitalisierung, die dann nötig wird, wenn es zu schweren Verläufen kommt.

    Zwar ist ein neuerlicher großer Lockdown nicht mehr zu erwarten, aber im Sinne der Volksgesundheit sollte der Spruch „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“ unbedingt beherzigt werden. Wie die Auswertung des Münchener Oktoberfestes zeigte, sorgen Menschenansammlungen und massenhafte Kontakte zwangsläufig zu Infektionen und auch wenn es sich im vergangenen Jahr so anfühlte: Corona ist nicht zu Ende und man sollte weiter eine gewisse Vorsicht walten lassen.

    Gerade in größeren Erotikclubs ist es verheerend, wenn plötzlich das halbe „Personal“ hustet und man den Betrieb nicht wegen eines Lockdowns, sondern wegen „kranken Damen“ vorläufig einstellen muss. Wer wie ich viel Zug fährt, kennt die Personal- und Zugausfälle der vergangenen Wochen. Der allgemeine Krankenstand ist hoch und verursacht in Wirtschaft und Gesellschaft vielfältige Schwierigkeiten.

    In mehreren Bundesländern sind nun die Planungen zum Coronaschutz wieder angelaufen. Neben den bereits bundesweit geltenden Regeln im Personenverkehr der Busse und Bahnen, spricht man bereits wieder über Maskenpflicht in Innenräumen und von der Notwendigkeit von Testungen. Eine genaue Benchmark gibt es zwar nicht, aber eine solche wird sicher in den nächsten Wochen kommen.

    Wie wir wissen, sind die körpernahen Dienstleistungen dann schnell wieder im Fokus und auch bei größeren Zusammenkünften wird es sicher wieder einige Auflagen geben, um dem Virus ein wenig Einhalt zu gebieten.

    Völlig überrascht wurde ich gestern bei der Internet-Lektüre von einer sehr aktuellen Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, die am 28. September 2022 verkündet wurde und die ab 1. Oktober 2022 verbindlich gilt. Mit dieser Verordnung werden Arbeitsgeber verpflichtet für ihren Betrieb neuerlich ein Hygienekonzept für Beschäftige zu erstellen, bei dem Abstandsregeln wieder eingeführt werden, wo es u.a. um Kontaktvermeidung, Homeoffice und Bereitstellung von Masken, Desinfektionsmitteln, Corona-Schnelltests und entsprechende Information der Belegschaft geht.

    Die Pflicht gilt natürlich auch im Erotikbereich für alle Betriebe, die Servicekräfte, Wirtschafter, Hausmeister und Reinigungskräfte oder aber auch Bürokräfte und ähnliches beschäftigen. Für die Damen, die in der Regel als selbständige Dienstleisterinnen arbeiten, gilt die Regel formaljuristisch nicht, da eben kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt und auch die Kundschaft ist von der Verordnung nicht betroffen. Klingt merkwürdig … ist aber so!

    Die Verordnung von Minister Heil verursacht erst einmal kein Unheil, aber dennoch kann man die „Pflicht“ durch ein kleines überschaubares Konzept erfüllen. Von Bußgeldern ist zwar in der Verordnung keine Rede, aber sicher besteht grundsätzlich die Möglichkeit diese doch irgendwie zu verhängen.

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting habe das präventive „Light Konzept“ bereits am Wochenbeginn verschickt. Das entsprechende Muster kann unter nachfolgendem Link angesehen werden und ich personalisiere dieses gerne individuell für den jeweiligen Betrieb. Einfach kurze Nachricht an mich oder WhatsApp an 0176-77080604:

    Musterdatei PDF laden

    Allgemeine Informationen zur Verordnung gibt es unter:

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-arbeitsschutzverordnung-1744496

    Verkündung und Verordnung im Wortlaut:

    https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/bq1LW6ThhoX92kKSbKq/content/bq1LW6ThhoX92kKSbKq/BAnz%20AT%2028.09.2022%20V1.pdf?inline

    Beste Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

     

     

     

  • Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 10.10.2022

    Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 10.10.2022

    Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 10.10.2022

    Aktuelle Tipps und Informationen – Kurz notiert

    Praxistipp – Auf aktuellen Jugendschutzgesetz-Aushang achten!

    Es ist ärgerlich, wenn man wegen einer „blöden Formalie“ Bußgeld bezahlen muss. Dies ist einem Kioskbesitzer in Düsseldorf passiert, der nicht den „neuesten Auszug“ aus dem Jugendschutzgesetz in seinem Betrieb hängen hatte. Die Lappalie kostete ihn 178,50 Euro und das Risiko besteht auch für die Betriebe unserer Branche. Infos dazu unter:

    Auszugs-Upgrade – Jugendschutzgesetz – Bußgelder möglich!

    Seminar in Planung – Prostitutionsstätten im Mischgebiet?

    Ein Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts änderte die Rechtslage bezüglich bordellartiger Betriebe in Mischgebieten maßgeblich. Statt Typisierung wird nun Einzelfallprüfung verlangt und einige Baubehörden sind sogar in Wohngebieten jetzt kompromissbereit. Dazu plane ich in Kooperation mit Rechtsanwalt Guntram Knop ein Seminar:

    Rechtsprechung BVerwG – Prostitution im Mischgebiet etc. – Seminar?

    Buch-Subskription – Noch 25 Exemplare zum Sonderpreis

    Meine Vorverkaufsaktion war recht erfolgreich. Von den 100 Büchern, die im Vorverkauf zum Sonderpreis zur Verfügung stehen, sind bereits 75 vorbestellt bzw. vorverkauft. 25 sind noch vorab kaufbar:

    Buch-Subskription bis 15.10. – 75% der ersten Charge bereits verkauft!

    Herzliche Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Rechtsprechung BVerwG – Prostitution im Mischgebiet etc. – Seminar?

    Rechtsprechung BVerwG – Prostitution im Mischgebiet etc. – Seminar?

    Rechtsprechung BVerwG – Prostitution im Mischgebiet etc. – Seminar?

    Das Revisionsurteil 4 C 5.20 des Bundesverwaltungsgerichts aus 2021 war eine bahnbrechende Entscheidung, die die Rechtslage bezüglich der Betreibung von Prostitutionsstätten in Mischgebieten maßgeblich verändert hat. Zum Urteil selbst habe ich ja bereits im Februar 2022 einen umfangreichen Artikel veröffentlicht, der unter nachfolgendem Link gerne nachgelesen werden kann:

    Prostitution 2022 – Urteil BVerwG – Wohnungsbordell im Mischgebiet

    Das Urteil hatte inzwischen bundesweit Auswirkungen auf viele anhängige und auch neue Verfahren, bei denen es um die baurechtliche Zulässigkeit von bordellartigen Betrieben in Mischgebieten geht. Die Einzelfallprüfung ist nun grundsätzlich einforderbar und die zuständigen Baubehörden und Gerichte mussten sich mit dem Urteil intensiv beschäftigen.

    Baurechtsämter revidierten teilweise ihre Rechtsmeinung und Gerichte ordneten die Einzelfallprüfung in einigen Verfahren an und dabei kam es dann auch mehrfach zu der überraschenden Einschätzung, dass durch die Rechtsprechung auch in Wohngebieten eine prostitutive Nutzungsänderung möglich sein kann! Ich formuliere dies hier recht vorsichtig, um nicht falsche Hoffnungen zu wecken.

    Rechtsanwalt Guntram Knop, mit dem die Rotlicht-Akademie und auch das Portal Zukunft Rotlicht eng kooperieren, ist momentan in mehreren Baurechts-Verfahren mandatiert und konnte hier im persönlichen Gespräch von Novitäten berichten.

    Mein Gedanke ist es nun gemeinsam mit Herrn Knop für die Branche ein Präsenz-Seminar im Raum Frankfurt am Main anzubieten, bei dem es um dieses und artverwandte Themen gehen soll. Dabei soll die Teilnehmerzahl, anders als bei unserem Kongress auf 15 bis 20 Personen beschränkt sein, um eine intensive Arbeit zu ermöglichen.

    Ich gebe den Gedanken heute an dieser Stelle einfach einmal weiter, um das Interesse der Branche abzuklären, bevor eine konkrete Terminierung erfolgt. Wer von Ihnen / Euch konkretes Interesse hat, wird um eine kurze Rückmeldung per E-Mail an maxen2205@live.de gebeten.

    Herzliche Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

     

  • Auszugs-Upgrade – Jugendschutzgesetz – Bußgelder möglich!

    Auszugs-Upgrade – Jugendschutzgesetz – Bußgelder möglich!

    Auszugs-Upgrade – Jugendschutzgesetz – Bußgelder möglich!

    Die neue Version des Jugendschutzgesetzes führt bisweilen zu Ärger mit Ordnungsbehörden – 178,50 Euro Bußgeld!

    Was wäre die Welt so schön, wenn sie eben schön wäre und wenn es nicht Leute geben würde, die Missstände verfolgen, die eigentlich keine sind.

    Im vergangenen Jahr 2021 wurde das Jugendschutzgesetz um einige Passagen erweitert, die hauptsächlich Online-Aspekte und entsprechende Bewerbung von Angeboten betrafen. In Kiosken, Trinkhallen und Gaststätten ist der „Aushang von Auszügen“ aus dem Jugendschutzgesetz seit vielen Jahren Pflicht und auch Bordellbetriebe haben entsprechende Plakate und Schilder oft aushängen.

    Änderungen in Gesetzen werden zwar verkündet und amtlich veröffentlicht, aber wenn man nicht Mitglied in einem Verband wie der DEHOGA ist, erfährt man meistens nichts von neuen Pflichten, die zudem leicht absurd erscheinen.

    Bei einer Kioskkontrolle in Düsseldorf prüfte die Ordnungsbehörde den durchaus vorhandenen Aushang des Jugendschutzgesetzes und teilte dem Kioskbesitzer mit, dass der Aushang nicht mehr aktuell sei und er diesen doch bitte durch eine aktuelle Version ersetzen möge. Kein Problem: bereits am nächsten Tag hing ein aktueller Auszug an der Wand.

    14 Tage später folgte ein Bußgeldbescheid über 178,50 Euro per Post und die „Ahndung des Vergehens“. Bei Prüfung stellte ich fest, dass die vermeintlich „fehlenden Passagen“ nach den Gesetzen der Logik entbehrlich erscheinen, da zudem nicht genau feststeht, was der „Auszug“ zwingend zu enthalten hat, doch das sieht man auf amtlicher Seite völlig anders, wie der Bescheid nun ja eindeutig belegt.

    Wegen 178,50 Euro geht man nicht vor Gericht und so zahlte der Kioskbesitzer den Betrag, da er ja Ärger mit dem Ordnungsamt grundsätzlich nicht brauchen kann. Die vorgenommen „amtliche Praxis“ ist fragwürdig und für mich „irgendwie ziemlich unanständig“. Der Hinweis hätte doch gereicht und der temporäre Schaden kann vermutlich nie eintreten!

    Damit Ihnen / Euch nicht ähnliche Dinge passieren, einfach die aktuellste Version im A4-Format (freundlicherweise zur Verfügung gestellt von der IHK) als PDF herunterladen, ausdrucken und gut sichtbar im Betrieb aushängen:

    jugendschutzgesetz-data-2022

     

  • Buch-Subskription bis 15.10. – 75% der ersten Charge bereits verkauft!

    Buch-Subskription bis 15.10. – 75% der ersten Charge bereits verkauft!

    Buch-Subskription bis 15.10. – 75% der ersten Charge bereits verkauft!

    Die 25 noch verfügbaren Exemplare der ersten Charge jetzt zum Sonderpreis sichern.

    Zugegeben: Fachbücher verkaufen sich nicht in dem Umfang wie Harry Potter oder Rosamunde Pilcher. So bin ich als Autor sehr zufrieden, dass von den 100 Exemplaren der Subskriptions-Charge bereits 75 Exemplare vorverkauft bzw. vorbestellt wurden.

    Bis zum 15. Oktober 2022 gibt es die restlichen 25 Exemplare noch zum Vorzugspreis von 31,90 Euro, solange der Vorrat eben reicht. Ab dem 16. Oktober kann dann die „Normalausgabe“ zum Preis von 39,90 Euro bestellt werden. Vorverkäufe in Form von Subskription sind durch die deutsche Buchpreisbindung streng normiert und Verstöße können zu Bußgeldern führen (wie so vieles in Deutschland).

    Die Auslieferung der Subskriptionsausgabe erfolgt in der ersten Novemberwoche, die Bestellungen der Normalausgabe dann etwa 14 Tage später.

    Hier noch einmal der Link für den vergünstigten Vorverkauf mit meinem Dank für Ihr / Euer geschätztes Interesse:

    https://zukunft-rotlicht.info/shop/Das-ProstSchG-in-der-betrieblichen-Praxis—Subskription-p348726494