Monat: März 2017

  • Prostitution 2017 – Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen – OWL – April 2017

    Prostitution 2017 - Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen - OWL - April 2017

    Prostitution 2017 – Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen – OWL – April 2017

    Eine geeignete Immobilie für einen erotischen Betrieb zu finden, ist momentan gar nicht so einfach, wie uns die baurechtlichen Betrachtungen der letzten Zeit lehren. Genehmigungen für neue Bordelle und bordellartige Betriebe zu erhalten, dürfte zunehmend schwerer werden und eine ganze Reihe von Betrieben hat ja bereits Schliessungsverfügungen kassiert.

    Ich präsentiere Ihnen heute ein weitläufiges Objekt, dass sich direkt an der B 1 zwischen Bielefeld und Paderborn befindet und als Swingerclub / Erotikdiscothek genehmigt ist. Ein komplett eingerichteter Club mit Gastronomieküche, Bar, Discothek, vielfältigen stilvollen abschließbaren Aktionsräumen, großem sichtgeschütztem Parkplatz, einem Outdoor-Biergarten mit rustikaler Aussenbar, Grill und vielem mehr. In OWL alles in XXL!

    Eine Nutzung als frivole Gaststätte ist ebeno möglich, wie die Verwendung als Erotikbetrieb. Denkbar ist auch eine Kombination mit Imbiß, Spielhalle und einem erotischen Angebot. Durch die vorhandene baurechtliche Abnahme ist hier vieles möglich, was an anderen Orten in der Gegend nicht möglich ist! Entsprechende Erkundigungen wurden bereits eingeholt!

    An der B 1 fahren nach amtlicher Zählung täglich bis zu 20.000 Fahrzeuge vorbei! Eine sehr hohe Frequenz die sowohl für Laufkundschaft wie für Berufpendler spricht, die zwangsläufig am Objekt vorbeikommen!

    Seit 2008 gab es im Haus eine Reihe von genehmigten erotischen Betrieben, momentan gibt es dort ein ruhendes genehmigtes erotisches Gewerbe und nun steht das Objekt zum Verkauf. Für Neugründungen oder notwendige Betriebsverlagerungen ist das Objekt ideal!

    Unter folgendem Link finden Sie ein Youtube-Video mit der Aussenansicht des Geländes:

    Interessentinnen und Interessenten können sich gerne bei Howard telefonisch melden oder aber eine Mail an den Objektverwalter senden: drchristianlindner@gmail.com

    Besichtigungen sind ab Ende April 2017 möglich, wenn der Verwalter und der Eigentümer-Vertreter vor Ort sein werden. Auch bei der Umsetzung von geeigneten Konzepten und bei der rechtlichen Umsetzung, sind wir jederzeit gerne behilflich. Welche Betriebsformen in der Praxis möglich sind, welche Kombinationen möglich sind: darüber informieren wir sie gerne!

  • Pressemeldung – Seminar zum neuen Prostitutionsgesetz – 8. April 2017 – Herford

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Publizist Howard Chance referiert in Herford
    Bildquelle: Pixabay

    Samstag, 8. April 2017 – 12 bis 16.30 Uhr – Hotel am Waldesrand – Herford

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Publizist Howard Chance referiert in Herford

    Am 1. Juli 2017 wird in Deutschland ein neues Prostitutionsgesetz Inkrafttreten, das nach einer fast siebenjährigen parlamentarischen Beratungsphase im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

    Das gesamte Rotlicht-Gewerbe soll ab Sommer 2017 umfassend reguliert und überwacht werden. Prostituierte müssen sich amtlich registrieren, Bordellbetreiber benötigen demnächst Konzessionen und werden auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Baurechtliche Aspekte gefährden Existenzen und der Staat möchte auch von freiberuflichen Escort-Damen demnächst steuerlich profitieren. Themen wie Zwangsprostitution und Fremdbestimmung stehen im Raum und den Kunden des Rotlichts wird eine Kondompflicht auferlegt, bei der Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden sollen.

    Ein Paradigmenwechsel, der es in sich hat und der weitreichende gesellschaftliche Folgen haben wird, die man momentan noch gar nicht überblicken kann.

    Zum komplexen Thema „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“ referiert der Kölner Publizist und Unternehmensberater Howard Chance am Samstag, dem 8. April 2017, im Seminarraum des Hotels am Waldesrand in Herford auf Einladung des Portals OWL Erotik.

    Chance, der bereits im Herbst 2016 eine umfangreiche Fachpublikation zum neuen Gesetz vorgelegt hat, ist ein ausgewiesener Branchenkenner und mit Experten bundesweit vernetzt. Er baut Brücken zwischen Rotlicht-Betrieben und Behörden und entwickelt tragfähige Strategien zum erfolgreichen Umgang mit dem Gesetz.

    Neben Howard Chance nehmen der Lifestyle-Coach Heiko Bender aus Duisburg und ein Bauexperte aus dem Consulting-Team von Howard Chance als Referenten an der Veranstaltung teil.

    Das Informationsseminar richtet sich an Erotik-Anbieterinnen und Betreiber von erotischen Betrieben in der Region und soll wichtige wie notwendige Impulse geben. Die Teilnahmeplätze sind beschränkt. Restkarten und Auskünfte gibt es bei Herrn Niederkleine unter Tel. (0176) 83 02 59 12.



    Pressekontakt:

    Howard Chance – Publizist – Phone 0177-2727897 – http://www.prostitution2017.de

    Wichtiger Hinweis für Berichterstatter: Interviews sind nur vor oder nach der Veranstaltung möglich, da der anwesende Personenkreis möglicherweise ein „Outing“ befürchtet. Howard Chance hat keine Berührungsängste und steht Ihnen gerne auch für Bildaufnahmen zur Verfügung.

    Veranstaltungskoordination:

    Dirk Niederkleine – OWL Erotik – Phone 0176-83025912 – http://www.owlerotik.de


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/03/programm-seminar-herford/

  • Evangelische Kirche, Martin Luther, ein Ständer und Kondome für Heilige & Huren

    Evangelische Kirche, Martin Luther, ein Ständer und Kondome für Heilige & Huren

    Evangelische Kirche, Martin Luther, ein Ständer und Kondome für Heilige & Huren
    Bildquelle (Ausschnitt): Ev. Kirche im Rheinland

    Evangelische Kirche, Martin Luther, ein Ständer und Kondome für Heilige & Huren

    2017 ist Reformationsjahr: die Evangelische Kirche in Deutschland feiert den Reformator Martin Luther und an einigen Stellen treibt das große Event merkwürdige Blüten, mit denen sich die Evangelische Kirche im Rheinland unlängst zwangsläufig beschäftigen musste.

    Die evangelische Jugendkirche Düsseldorf hatte eine ganz tolle Idee gehabt! Man wollte für das Luther-Event werben und hatte daher Motto-Kondome mit einem flotten Luther-Spruch kreiert, der allerdings an Doppeldeutigkeit und Schlüprigkeit kaum zu überbieten ist:

    Hier stehe ich, ich kann nicht anders!

    Ja, ein echter Knaller, wenn die tollen Lümmelschoner nicht gerade von einer Gruppe der Evangelischen Kirche erfunden worden wären! Die Kirchenoberen im Rheinland und darüber hinaus fielen käftig vom Stuhl, als die Aktion medial bekannt wurde. Der Reformator als Synonym für einen Ständer und noch dazu die Zielgruppe „Heilige und Huren“, denen man
    damit evangelikal was Gutes tun will? Da kann man nur biblisch zitierend kontern:

    Sie waren voll des süssen Weines!

    Die Botschaft hat jedenfalls niemand verstanden, weil es wahrscheinlich gar keine Botschaft gibt, sondern einigen jugendlichen Freigeistern einfach die Pferde durchgegangen sind. In der evangelischen Kirche, der ich mich ja durchaus verbunden fühle, sind Kondome kein Tabu, aber diese samt Luther spaßhaft in das Umfeld der „Hurerei“ zu bringen, ist einfach
    eine Eselei und wurde wahrscheinlich auch noch aus Kirchensteuer-Mitteln finanziert?

    Der Präses Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche im Rheinland, Klaus Eberl, hat sich zum
    Thema in einer You-Tube-Videobotschaft offiziell geäußert: Die Evangelische Kirche hat nichts gegen einvernehmlichen Sex und nichts gegen Kondome. Einvernehmlicher Sex macht
    Spaß! Ja, stimmt! Wer mag, der sehe das Video selbst und staune.

    Wohin nun mit den feschen Präsern, die sich für den kirchlichen Werbe-Verkehr nun nicht mehr eignen? Schickt man sie als Verhütungsmittel in die dritte Welt, wo man die deutsche
    Sprache nicht versteht oder packt man die Hütelis aus und verkauft sie auf dem freien Markt an die angesprochene Zielgruppe? Am Ende landen sie wohl auf dem Müll und werden als
    Realposse noch lange in Erinnerung bleiben.

    Lassen wir noch einmal den guten Luther sprechen, dem folgende Aussprüche nachgesagt
    werden, die, wenn die denn wirklich vom Reformator ist, sehr eindeutig sind:

    Will die Frau nicht, so komm‘ die Magd!

    oder auch

    Darumb hat das Maidlein ihr Punzlein, daß es dem Manne ein Heilmittel bringe.

    Sollte der Herr Luther gar frivol veranlagt gewesen sein? Ein Reformations-Macho war er wohl eindeutig!

  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 23. März 2017Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich war auch im Monat März wieder umfangreich unterwegs und habe dabei viele neue Eindrücke gewonnen, die meine persönliche Wahrnehmung deutlich prägen:

    So gibt es in Deutschland Regionen, in denen das Gewerbe nach wie vor floriert, aber leider auch Städte und Kreise, wo Sexwork nicht mehr so richtig läuft! – Grob betrachtet ist der berühmte Weißwurst-Äquator hier die Grenze: wenn man in Frankfurt/Main eine horizontale Linie zieht, bekommt man das oberflächliche Ergebnis. Im Süden klingelt es in den Wohnungsbordellen weitaus häufiger als im Norden oder Osten. In NRW sind manche Großstädte tot, andere hingegen recht lebendig.

    Als Sexworkerin auf Reisen, kann man sich die anzufahrenden Regionen aussuchen, aber einen bestehenden Club kann man ja in der Regel nicht umziehen und so muss man mit dem Vorlieb nehmen, was die eigene Region bietet und weiter das Feld beackern.

    Wenn man nun liest, dass das Land NRW für eine Bordell-Konzession bis zu 2.500 € verlangt und eine Zuverlässigkeitsprüfung im Extremfall 1.000 € kosten wird, schlägt es Betreibern von Kleinbetrieben schon auf den Magen: schlechtes Geschäft und dann noch kräftig zur Kasse gebeten werden! Prost Mahlzeit!

    In Bayern will man, im Gegensatz zu NRW, auch von den Sexworkerinnen Gebühren erheben und im Vorbeigehen dann noch freiwillige Zusatzleistungen verkaufen, die den städtischen Kassen zufliessen sollen.

    Wie wäre es mit einem HIV-Test? Kann ja nicht schaden und ist heute im Angebot?

    Die vielen Debatten und Meldungen haben bereits dazu geführt, dass eine Reihe von Damen aus osteuropäischen Gefilden schon jetzt nicht mehr anreisen, da man in Bulgarien und Rumänien vom neuen Gesetz gehört hat. Angeblich soll dieses schon gelten?

    Man überlegt zumindest Deutschland demnächst eher zu meiden und andere europäische Staaten ins Visier zu nehmen, wo man keinen Huren-Ausweis benötigt!

    Was die immer wieder aufkommende Frage nach dem Baurecht anbelangt, scheint Deutschland eine Republik der „geduldeten Erotikbetriebe“ zu sein. Das Krefelder Eroscenter ist aktentechnisch ein „Hotel garni“, wo keine Sexsteuer erhoben wird und auch mit Bordellen in Blumenläden oder alten Schneidereien hatten die Ämter bislang kein Problem.

    Selbst in einem ausrangierten Kindergarten wird erotisch praktiziert und warum die örtlichen Sachbearbeiter die Akten in den hintersten Teil des Kellers getragen haben, lässt sich nicht mehr so richtig ermitteln!

    Beamtinnen und Beamte der Sittenpolizei beruhigen ihre „Schäfchen“, verschweigen aber dabei, dass es nicht die Polizei ist, die demnächst über „sein“ oder „nicht sein“ entscheidet. Solche Entscheidungen fallen eher am Schreibtisch des Bau- oder Ordnungsamtes, wo dann die reine Aktenlage zähltund wo man womöglich keinen alten Schulkameraden hat, der mit etwas „good will“ für weitere Duldung sorgt!

    Wenn man bei Behörden dieser Tage anruft, um sich nach dem neuen Gesetz vorsichtig zu erkundigen, fehlt es meistens an einem Fachmann für das Thema oder man hat im schlimmsten Fall von einem neuen Gesetz noch nichts gehört!

    Wie kann das sein in einer Zeit, wo es Internet gibt und amtliche Mitteilungen nicht mehr mit der klapprigen Postkutsche übers Land gefahren werden?

    Gut, ich höre jetzt mit den Beispielen auf, denn damit könnte man locker ein neues Buch füllen, das dann aber unter Anekdoten und lustigen Kurzgeschichten firmieren würde!

    Aber lustig ist das Thema eben überhaupt nicht, weil es allenthalben an Rechtssicherheit mangelt und einheitliche Standards in der Umsetzung nicht erkennbar sind! Bestimmt letztendlich der „politische Wille“ vor Ort, spielen kommunale Einnahmen wie die Sexsteuer u.U. bei der Beurteilung eine wichtige Rolle oder laufen wir mit Schwung ins Chaos?

    Wir werden im Laufe des Jahres zu jeder Menge Einzelfall-Entscheidungen kommen, selbst wenn vorliegende Umstände völlig gleich sind, aber Bundesländer unterschiedlich verfahren. Die Verwaltungsgerichte müssen schon einmal Platz für neue Akten schaffen, denn reibungslose Verfahren werden absolut nicht die Regel sein.

    Ohne Ihnen Angst machen zu wollen: da kommt einiges auf uns zu und man darf den Kopf nicht in den Sand stecken oder einfach abwarten!

    Während sich die Lage von Escort-Services noch vergleichsweise entspannt gestaltet, wenn man einmal darüber hinwegsieht, dass viele Escort-Ladies keine Anmeldung vornehmen möchten, so sind die Betriebe mit vorhandener baulicher Substanz doppelt bis dreifach betroffen!

    Die Aufklärung, die meine Kollegen und ich momentan leisten, wird manchmal mit merklichem Kopfschütteln zur Kenntnis genommen und ab und zu werde ich als großer Geschichtenerzähler tituliert, bis ich dann das Gesetz überreiche und um eigene Prüfung bitte. Hurra! Wir arbeiten weiter und werden Strategien entwickeln, Gespräche führen und am Ball bleiben! Versprochen!

    Kontext-Themen aktuell:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/howard-chance-april-2017/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/mh-consulting-umsetzung-prostitutionsgesetz-2017/

     

  • Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    Prostitution 2017 - Hermann Pascha Müller vor Gericht - ein wichtiger Musterprozeß!
    Bildquelle: Paschaentertainment

    Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    21.06.2018 Achtung: Neue Entwicklung im Fall Hermann Müller siehe aktueller Artikel:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/21/prostitution-2018-entscheidende-wende-im-fall-hermann-pascha-mueller/

    Wer kennt ihn nicht: Hermann Müller, auch „Pascha Müller“ oder „Puffmüller“ genannt! Ein umtriebiger Geschäftsmann, der seit Jahrzehnten in der Branche aktiv ist und mit seinem berühmten österreichischem „Schmäh“ so mancher Talkshow zu mehr Glanz verhalf. Unvergessen sein Auftritt bei „Maischberger“, wo er versuchte, der guten Alice Schwarzer die Breitseite zu bieten. Hermann Müller, ein Kämpfer für die saubere Prostitution, aber auch ein erfolgreicher und sympathischer Geschäftsmann, der mit Prostitution viel Geld verdiente.

    Das Kölner „Pascha“ in der Hornstraße trägt seine Handschrift, aber auch in Linz, Graz und Salzburg ist Müller aktiv, wobei er sich stets gerne mit Zigarre und Golfschläger präsentiert. Ein Lebemann alter Schule, der momentan allerdings wenig zu lachen hat! Denn: Müller sitzt seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft und muss sich aktuell vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Die Staatsanwaltschaft
    hat in Müller ein Feindbild gefunden und wirft dem Grande Charmeur vor, Umsatzsteuer hinterzogen und Sozialabgaben nicht abgeführt zu haben.

    Vereinfacht zusammengefasst, geht es im Prozeß um die Frage, wer die Umsatzsteuer für sexuelle Dienstleistungen im vorliegenden Fall zu entrichten hat: der Betreiber des Eroscenters, der eigentlich nur Zimmer an selbständige Damen vermietet oder eben die Damen? Ein Frage, mit der viele Betriebe in Deutschland bereits zu kämpfen haben. Wenn es dem Finanzamt gelingt, nachzuweisen, dass die selbständigen Damen gar nicht wirklich selbständig sind, sondern weisungsgebunden „arbeiten“, kommt es nämlich knüppeldick: dann wird die Umsatzsteuer komplett dem Betreiber in Rechnung gestellt und zudem werden auch Sozialabgaben fällig, weil man die Damen dann eben wie Angestellte behandelt.

    Eine böse Falle, die auch Berti Wollerheim in Düsseldorf schon erschreckte und die im Fall Müller nun zu einem sicher langwierigen Prozeß führen wird. Mr. Pascha hat gleich 6 Verteidiger aufgeboten und gibt sich siegessicher. Er pocht auf eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Besteuerung von Bordellbetrieben und seine Anwälte beantragten gleich am ersten Verhandlungstag eine Aussetzung des Verfahrens, worüber die Kammer nun zu beraten hat.

    Für die gesamte Bordellbranche ist der jetzt laufende Prozeß mehr als interessant, da man viele Betriebe und Betreiber ähnlich robust angehen kann und sich Geschäftsmodelle oft sehr ähneln. Wird Müller verurteilt, müssen sich viele Kollegen auch fürchten; wird er hingegen freigesprochen, kann sich die Branche vermutlich leicht entspannen!

    Das Strafmaß für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist übrigens beträchtlich: bei Summen bis 1 Mio. Euro, kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Summen über 1 Mio. Euro ist dies nicht möglich und man landet unweigerlich im Gefängnis, wie der Fall Uli Hoeneß bereits zeigte! Auch wenn Hermann Müller mit seinen 64 Jahren frisch und munter wirkt, sind schwedische Gardinen für ihn der totale Alptraum, zumal er nach seiner Verlegung in die JVA Augsburg leider auch keine Catering-Menüs von Alfons Schuhbeck erhält, die ihm in der JVA München das Leben ein wenig versüsst hatten!

    Auch ohne das neue Prostitutionsgesetz, ist das Leben als Bordellbetreiber nicht ungefährlich, wie der aktuelle Fall zeigt. Die Finanzbehörden sind aktiv, schießen schon mal gerne über das Ziel hinaus und haben dabei eine stoische Ruhe: wenn sie etwas falsch beurteilt haben und das Gericht später für den vermeintlichen Sünder entscheidet: nun gut, dann hat man es eben versucht. So einfach ist das! Regreß oder Staatshaftung kann man dann fast nie verlangen, weil ungeklärte Rechtsfragen bis zur abschliessenden Klärung durch hohe Instanzen immer „strittig“ sind und bleiben. Wehe dem, der in diese Mühlen gerät!

    Die aktuelle und fortlaufende Berichterstattung können Sie im Express verfolgen.

  • Prostitution 2017 – Monatsplan Howard Chance – April 2017

    Prostitution 2017 – Monatsplan Howard Chance – April 2017

    Prostitution 2017 - Monatsplan Howard Chance - April 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Monatsplan Howard Chance – April 2017

    Der Monat März 2017 war geprägt von vielfältigen Reisen quer durch die Republik, was zur Folge hatte, dass der heimische Schreibtisch in einen Dornröschenschlaf fiel. Da viele unerledigte Akten dort ruhen, muss ich mein April-Programm leicht verändern und mindestens die Hälfte der Zeit mit anspruchsvoller Büroarbeit verbringen, damit die Kundschaft nicht in Zorn gerät. Auf Reisen kriegt man einfach zu wenig erledigt, zumal man nicht alle Akten im Koffer hinter ich herziehen kann. Dazu sind meine Rollkoffer zu klein!

    Für alle, die momentan über einen Informations- oder Beratungstermin mit mir nachdenken, nachfolgend meine regionale Planung für Ende März/April 2017:

    Vom 27. bis 29. März 2017 bin ich in Oberhausen, Duisburg, Essen und Düsseldorf unterwegs, am 30. März steht Köln auf dem Kalender und am 31. März werde ich in Frankfurt/Main aktiv sein

    Vom 3. bis 5. April hat mein Kalender noch Lücken, regional werde ich dabei in NRW sein.

    Am 6. und 7. April werde ich in Hamburg sein, bevor ich am 8. April zu einem Infoseminar in Herford erwartet werde, das ich gemeinsam mit OWL Erotik für lokale Betreiber veranstalte und zu dem es schon erfreulich viele Anmeldungen gibt.

    Vom 10. bis 17. April habe ich Büro-Woche, vom 18. bis 22. April bin ich in Südwestfalen und in Süddeutschland unterwegs und die letzte Aprilwoche ist wieder der geliebten Büroarbeit gewidmet.

    Tagaktuell liste ich meine Termine übrigens  in meinem Online-Kalender!

    Die Nachfrage nach Gesprächsterminen ist unverändert hoch und daher erweitere ich im Moment auch mein Back-Office-Team, um den Anforderungen gerecht werden zu können. Hierzu mach ich in Kürze auch ein Memo, das meine Kundinnen und Kunden dann per Mail erhalten.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/mh-consulting-umsetzung-prostitutionsgesetz-2017/

  • Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Prostitution 2017 - MH-Consulting - Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Der 1. Juli 2017 kommt leider schneller, als man denkt und wir haben schon fast April! Die Zeit drängt also und immer wieder wird mir die Frage gestellt, wie man als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes vorgehen sollte und welche Aufgaben man wann sinnvollerweise erledigen sollte, um Probleme mit den Ämtern zu vermeiden. Da es von amtlicher Seite bislang so gut wie keine Informationen gibt, steht man zwangsläufig etwas im Regen und so kann man sich nur an den Vorgaben des Gesetzestextes orientieren!

    Ich habe mit meiner Unternehmensberatung inzwischen Zeit- und Aktionsabläufe entwickelt,
    die für meine Klienten als „Drehbuch“ oder Ablaufplan entwickelt wurden: ein Schema, mit dessen Hilfe sich Arbeitsabläufe planen lassen und mit dem man die gesetzlichen Vorgaben einhalten kann. Die grobe Systematik möchte ich heute hier kurz vorstellen, da die meisten Inhalte durchaus allgemein übertragbar sind und für die eine oder den anderen durchaus hilfreich sein dürften.

    1. Die Findungsphase – Wer suchet, der findet?

    In der sogenannten „Findungsphase“, die bis Ende Mai 2017 geht, fanden und finden Situationsanalysen statt, wobei die Betreiberinnen und Betreiber zunächst baurechtliche Fragen prüfen oder von meinen Experten prüfen lassen. Hier gibt es nach wie vor das größte
    Konfliktpotential, da die „Duldung“ von Prostitutionsbetrieben deutschlandweit wohl der Normalfall zu sein scheint!

    Sonnenstudio, Blumenläden und undefinierte Gewerberäume beherbergen „bordellartige Betriebe“ und selbst Eroscenter haben Nutzungsgenehmigungen als „Hotel Garni“ (siehe Krefeld). Da es keinen Rechtsanspruch auf Duldung gibt, sondern diese schon durch die reine Begrifflichkeit einen eigentlich rechtwidrigen Umstand manifestiert, wird es hier sicher bei vielen Konzessionierungen zu „Verwicklungen“ kommen, die es zu lösen gilt! Auch wenn man den Städten und Gemeinden erst mal keinen generell bösen Willen unterstellen will, müssen sich diese doch demnächst positionieren und sich fragen lassen, warum über Jahrzehnte „geduldet“ wurde! Hier wurde vermeintliche „Rechtssicherheit“ suggeriert, die es aber nach den Buchstaben des Baurechts aber nicht geben kann. Ein weites Feld für Verwaltungsgerichtverfahren, bei denen im Einzelfall zu klären sein wird, ob die langjährige „Duldung“ nicht doch als stillschweigende „Genehmigung“ zu betrachten ist.

    In der Findungsphase werden zudem die vorliegenden Geschäftskonzepte auf ihre Konformität zum neuen Prostitutionsgesetz 2017 überprüft: ist die Betriebsstätte geeignet, werden die vorgeschriebenen Mindeststandards eingehalten, ist Wucher oder Übervorteilung erkennbar oder können die jetzigen Betriebsabläufe auch in Zukunft Bestand haben? Gibt es möglicherweise Probleme bei der Zuverlässigkeitsprüfung? Wie kommuniziert man mit den verunsicherten Sexworkern, die sich demnächst registrieren müssen und mitunter überlegen, die Strapse im Juli an den Nagel zu hängen? Macht man sich möglicherweise strafbar, wenn man die Sexworker bei den notwendigen Anmeldungen und Beratungen unterstützt, weil hier eine gewisse „Dirigistik“ erkennbar wird? Werden die Werbeverbote, die ohne Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2017 gelten, eingehalten oder müssen Homepages und Werbeanzeigen deutlich verändert werden? Viele Fragen, viele Antworten und Gedankenaustausch: Findung eben!

    2. Aktionphase ab Mai 2017 – Früh-Konzepte und Arbeitshilfen

    Vom Denken zum Handeln: es gibt durchaus Betreiberinnen und Betreiber, die ihren bereits existierenden Prostitutionsbetrieb möglichst frühzeitig amtlich genehmigen lassen möchten und auf die Übergangsregelungen bewußt verzichten. Hier lautet dann die Devise: der frühe Vogel fängt den Wurm oder was Du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen! Die genauen Gründe kann ich aus zugesicherter Vertraulichkeit hier nicht nennen, aber ich kann bestätigen, dass ein solches Vorgehen in bestimmten Fällen durchaus Sinn machen kann.

    Alle Betriebe, die ihren Erlaubnisantrag bereits Anfang Juli 2017 stellen möchten, müssen oder besser wollen ihre Betriebskonzept dann natürlich auch gleich mit einreichen, denn ohne dieses kann das zuständige Amt den Antrag natürlich nicht bearbeiten. Wir unterstützen die „frühen Vögel“ hier ab Mai 2017 bei der Konzepterstellung und bereiten die Unterlagen entsprechend vor. Dabei ist unser Ziel, im ersten Anlauf erfolgreich zu sein und im Konzept alles möglichen amtlichen Fragen zufriedenstellend zu beantworten.

    Auch für die Ämter ist das Genehmigungsverfahren absolutes „Neuland“ und ob man sich in den dortigen Stuben wirklich auf die neue Aufgabe freut, lassen wir einmal offen!

    Neben den „Früh-Konzepten“ erstellen wir im Mai 2017 relevante Arbeitshilfen für unsere Kunden. Dazu gehören Vertragsvorlagen (Mietverträge mit Mieterinnen), Hinweisschilder für die Betriebe, Infoschriften für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und diverse Checklisten. Dies ist ein Teil unseres Monitoring-Services, der helfen soll den betrieblichen Alltag ein wenig zu erleichtern. So werden keine Fristen verpasst und Rechtsnachteile vermieden.

    3. Aktionsphase ab 1. Juli 2017 – Werbeverbote und Huren-Ausweis

    Zum Stichtag 1. Juli 2017 sind die besonderen Werbeverbote des neuen Gesetzes unbedingt zu beachten, da es hier keine Übergangsfristen gibt! – Geschlechtsverkehr und französische Erotik ohne den schützenden Gummimantel sowie Sex mit Schwangeren ist als gewerbliche Dienstleistung verboten und darf nicht mehr beworben werden. Hier gilt es, die Homepage zu prüfen und Anzeigen entsprechend zu ändern oder zu löschen!

    Theoretisch müssen Sexworker ab dem 1. Juli 2017 einen Huren-Ausweis besitzen, um in einem Betrieb überhaupt arbeiten zu dürfen. Praktisch kann niemand am 2. Juli einen solchen besitzen! Daher haben Sexworker gemäß den gesetzlichen Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um sich zu registrieren. Dies gilt allerdings nur, wenn die Sexworkerin oder der Sexworker bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig war. Personen, die nach dem Stichtag ins Gewerbe einsteigen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung vor dem Beginn der Tätigkeit vornehmen und dürfen erst arbeiten, wenn der unbeliebte Ausweis vorliegt. Betreiber müssen ab dem 1. Juli 2017 dokumentieren, wer arbeitet und warum der Ausweis noch nicht vorliegt. Hierfür bereiten wir eine Eidesstattliche Versicherung als Muster vor, die sich jeder Betreiber unterschreiben lassen sollte, um mögliche Bußgelder zu vermeiden!

    4. Aktionphase Juli bis Dezember 2017

    Nach und nach werden Konzepte für die Betriebe erarbeitet, die von den Übergangsfristen Gebrauch machen wollen. Diese gelten für alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bereits ordnungsrechtlich gemeldet waren (Gewerbeanmeldung). Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die Anzeige, dass man ein Prostitutionsgewerbe betreibt, bis zum 1. Oktober 2017 erfolgen muss. Auch hierfür haben wir ein Formblatt in Vorbereitung und wir überwachen natülich die Einhaltung des Termins über unseren Monitoring-Service!

    Die Konzepte müssen bei der „Spät-Konzessionierung“ bis Ende 2017 fertiggestellt werden und am 31. Dezember 2017 beim Amt vorliegen. Dieses Zeitfenste ist recht komfortabel und ermöglicht viele Überlegungen und Konzeptanpassungen. Dabei können auch persönliche Gespräche mit Ämtern notwendig werden, die zu individuellen Agreements führen können.

    5. Result-Phase ab Januar 2018

    Auch wenn es sich niemand wünscht: ab Januar 2018 treffen die Ämter Entscheidungen und sicher wird es auch einige negative Entscheidungen geben, die dann möglicherweise auf dem Rechtsweg angegangen werden müssen. Auch hierfür sind meine Rechtsanwalts-Partner gut aufgestellt und sicher hilfreich! Recht haben und Recht bekommen sind dabei zwei verschiedene Paar Schuhe und nur wirklicher Sachverstand kann da zu einem befriedigenden Ergebnis führen.

    Wenn Sie Fragen haben … immer gerne … und viele Grüße von Howard!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitution 2017 – Wenn Howard eine Reise tut, dann tut er was erleben!

    Prostitution 2017 – Wenn Howard eine Reise tut, dann tut er was erleben!

    Prostitution 2017 - Wenn Howard eine Reise tut, dann tut er was erleben!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Wenn Howard eine Reise tut, dann tut er was erleben!

    Hannover – Berlin – Köln – Frankfurt – Stuttgart – Nürnberg – Regensburg – München – Düsseldorf – Mannheim – Baden-Baden – Karlsruhe waren die markanten Stationen meiner umfangreichen März-Reise, die mich mal wieder durch die Republik führte. 18 Tage das Leben in vollen Zügen der Deutschen Bahn geniessen und dabei den unfreiwilligen Hoteltester geben, wobei ich den gewählten Beherbergungsbetrieben durchaus ein Kompliment machen muss: immer gut und komfortabel geschlafen und immer erholt in den neuen Tag gestartet!

    Es gab vielfältige Kontakte zu aufgeschlossenen und interessierten Erotik-Unternehmerinnen und Unternehmern, die informiert werden wollten und die sich mit der Unterstützung meines Beratungsunternehmens und mit meinen Partners auf die Umsetzung des ungeliebten Prostitutionsgesetzes vorbereiten. Großbetriebe waren bei den Besuchen dabei, gewerbliche Zimmervermietungen, SM-Studios, Escort-Services und Erotik-Portale. Jeder Tag hatte individuelle Themen und dabei bin ich auch wieder schlauer geworden, denn im Gedankenaustausch lernt man immer wieder dazu. Sehr hilfreich für die Erarbeitung von Strategien für 2017.

    Ich bringe jetzt einen großen Packen von Gesprächsnotizen und Aufträgen mit ins Büro und werde eine gute Woche brauchen, die Aufgaben aufzuarbeiten und auf einen guten Weg zu bringen. Ausflüge und Vor-Ort-Termine sind daher bis zum 28. März 2017 gänzlich gestrichen und ich werde die nächste Woche ausschließlich am Schreibtisch verbringen. Akten sortieren, Angebote schreiben und an Umsetzungsstrategien konzentriert arbeiten. Mal Vagabund, mal Bürokrat: die Mischung macht es und bietet eine gewisse Abwechslung.

    Ab 28. März 2017 geht es dann wieder auf Tour: durch NRW, nach Hamburg, nach Frankfurt am Main und dann am 8. April zum Infoseminar nach Herford, das ich in Kooperation mit OWL Erotik veranstaltete und zu welchem es bereits viele Voranmeldungen gibt. Die kommenden Monate werden sicher sehr anstrengend, aber ich bin gut vorbereitet und habe meine Strukturen entsprechend aufgebaut. Die neuen Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Steuer- und Rechtsberatung werde ich in den kommenden Wochen auch im Rahmen der Webpräsenz persönlich vorstellen.

    Allzeit dienstbereit: scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Informationen oder Unterstützung beim neuen Prostitutionsgesetz 2017 benötigen. Mein Team und ich helfen gerne, um die Kuh bundesweit vom Eis zu kriegen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Prostitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Prostitutionsgesetz 2017 - Galgenfristen und Co. - Nochmals kurz notiertProstitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Auf meiner 14-tägigen Reise quer durch die erotische Republik, wurde ich wieder mit vielfältigen Informationen und Meinungen konfrontiert, die in den kommenden Tagen in einen umfangreichen Reisebericht münden werden, den ich in meiner anstehenden Bürowoche vorlegen werde.

    Dringlich erscheint mir heute noch einmal der Hinweis auf die anstehenden Termine und Fristen, bei denen es bei meinen Kunden und wahrscheinlich auch bei anderen Sexworkern und Betreibern immer wieder zu Mißverständnissen kommt:

    Das Gesetz entfaltet seine Rechtskraft zum 1. Juli 2017 und nach meinen jetzigen recht aktuellen Informationen wird es keine Verfassungsbeschwerde vor diesem Termin geben, denn wenn man kein Eilverfahren wählt, muss man abwarten, bis das anzugreifende Gesetz in Kraft getreten ist.

    Für Sexworker und Betreiber, die bereits vor dem 1. Juli 2017 im Bereich der Prostitution aktiv waren, ist am Stichtag 1. Juli 2017 nur wenig direkt zu tun.

    Wichtig ist, dass die neuen Werbeverbote für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren sofort beachtet werden! Hier gibt es nämlich keine Übergangsfristen und es kann sofort zu Bußgeldern kommen! Die persönliche Homepage oder existente Anzeigen in Kontaktportalen müssen dementprechend angepasst werden. Kein französisch ohne, spezial und total in der Werbung und natürlich erst recht keine Aufrufe zum AO-Sex!

    Sexworker, die vor dem 1. Juli 2017 bereits in der Prostitution tätig waren, haben dann bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um die Gesundheitsberatung durchzuführen und den „Huren-Ausweis“ zu beantragen.

    Bestehende Betreiber müssen sich bis zum 1. Oktober 2017 bei Ihrer zuständigen Behörde melden und eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes beantragen. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind dann bis 31. Dezember 2017 einzureichen.

    Für Bestands-Sexworker und Bestands-Betreiber also eine recht lange „Galgenfrist“ und eben
    die Möglichkeit sich zu informieren und beraten zu lassen. Wer nach dem 1. Juli 2017 als Sexarbeiterin und Betreiber einsteigt, muss allerdings die notwendigen Formalitäten sofort erledigen und darf erst „danach“ tätig werden.

    In der Praxis haben Bordell- und Clubbetreiber ab dem 1. Juli 2017 die Pflicht, alle Vereinbarungen mit ihren Mieterinnen oder „Geschäftspartnerinnen“ schriftlich zu dokumentieren. Ausserdem müssen sie überprüfen, ob der „Huren-Ausweis“ bereits vorliegt oder vorliegen muss. Dass in jedem Fall eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorliegen muss, dürfte allen bekannt sein, wobei sich dieses Thema natürlich aufdrängt, wenn die Behörden mit ihren neuen Kontrollpflichten beginnen werden.

  • NRW-Hammer: Konzession Bordellbetrieb kostet bis zu 2.500 Euro, Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 1.000 €!

    NRW-Hammer: Konzession Bordellbetrieb kostet bis zu 2.500 Euro, Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 1.000 €!


    NRW-Hammer: Konzession Bordellbetrieb kostet bis zu 2.500 Euro, Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 1.000 €!NRW-Hammer: Konzession Bordellbetrieb kostet bis zu 2.500 Euro, Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 1.000 €!

    Mit einer preislich deftigen Überraschung begann der heutige „Weltfrauentag“ , an dem das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Nordrhein-Westfalen einen Kabinettsbeschluss zum neuen Prostitutionsgesetz veröffentlicht, in dem für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erstmals konkrete Umsetzungsrichtlinien festgelegt wurden.

    In NRW sollen die Kreise und die kreisfreien Städte die organisatorische Abwicklung übernehmen. Es werden also größere organosatorische Einheiten gebildet und Dinge aus amtlicher Sicht sinnvoll zentralisiert. Was die genau bedeutet, werde ich noch in einem separaten Artikel erläutern.

    Die Gesundheitsberatung, das Anmeldeverfahren und der „Huren-Ausweis“ soll in NRW für die Sexworker, anders als in Bayern, kostenfrei sein. Darum im übertragenen Sinne heute ein kleines „Geschenk“ zum Weltfrauentag?

    Was allerdings die Betreiber von „Prostitutionsgewerben“ anbelangt, ist es mit der Abteilung Geschenk eindeutig vorbei: die Konzession soll je nach Aufwand und Betriebsgröße zwischen
    500 und 2.500 Euro kosten; für die zusätzlich immer notwendige Zuverlässigkeitsprüfung des Betreibers sollen weitere 350 bis 1.000 Euro fällig werden.

    Wenn dann mehrere Betriebsstätten und eventuell Stellvertreter-Erlaubnisse notwendig werden, entstehen ganz erhebliche Kosten. Allen war klar, dass Behörden nicht umsonst arbeiten werden, aber mit solchen „Rotlicht-Tarifen“ hat sicher niemand gerechnet!

    Während sich die „roten Damen“ in NRW heute wenigstens ein bisschen freuen können, dass beim eher verhassten Dokument keine Gebühren entstehen, werden die Betreiber in NRW nun erst einmal kräftig schlucken!

    Auch wenn das vorliegende Dokument noch vom Düsseldorfer Landtag abschliessend genehmigt werden muss, ist nicht damit zu rechnen, dass sich hier noch etwas ändert, da die Mehrheiten ja stehen. Reine Formsache!

    Das Dookument der nordrhein-westfälischen Landesregierung gibt es natürlich zum intensiven Nachlesen unter:

    http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2017/pm20170308a/index.php

    In den kommenden Wochen werden sicher aus den anderen Bundesländern ähnliche frohe Botschaften eintreffen und wir können dann eine Preis-Hitliste aufstellen, die aber auch niemandem etwas nützt!

    Nun zeigt sich aber sehr deutlich, dass sich die Behörden vorbereiten und man eben mit Pressemeldungen wartet, bis eben konkrete Dinge zu vermelden sind. Die Sache nimmt Fahrt auf und alle die geglaubt haben, dass da so schnell nichts kommt, werden nun leider eines besseren belehrt!

  • FAQ – Werden Sperrgebietsverordnungen etc. durch das neue Prostitutionsgesetz aufgehoben?

    FAQ - Werden Sperrgebietsverordnungen etc. durch das neue Prostitutionsgesetz aufgehoben?
    Bildquelle: Pixabay

    FAQ – Werden Sperrgebietsverordnungen etc. durch das neue Prostitutionsgesetz aufgehoben?

    Mich erreichte in den vergangenen Tagen eine Frage, die möglicherweise für einige Blogbesucher von Interesses sein dürfte und zu der ich darum Stellung nehme.

    Durch das neue Gesetz bleiben die Sperrgebietsverordnung, aber auch andere Gesetze (z.B. Baugesetz, Gaststättengesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz) in der Regel „unberührt“!

    Dies bedeutet, dass das neue Gesetz andere bereits geltende Gesetze nicht verändert oder aufhebt. In der Praxis ergänzen sich so die Gesetze, wobei der Gesetzgeber dann eben schon im Gesetzgebungsverfahren darauf achten muss, das hier keine Konflikte entstehen.

  • Rotlicht traf Blaulicht! – Großer Andrang beim Info-Seminar von Berlin Intim in der Hauptstadt

    Rotlicht traf Blaulicht! – Großer Andrang beim Info-Seminar von Berlin Intim in der Hauptstadt

    Rotlicht traf Blaulicht! – Großer Andrang beim Info- Seminar von Berlin Intim in der Hauptstadt

    Die Meyer´s hatten eingeladen und Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben aus ganz Deutschland trafen sich am vergangenen Samstag, dem 4. März 2017, im Mercure-Hotel Berlin-Charlottenburg zum lange erwarteten Informationsseminar zum neuen Prostitutionsgesetz, einem Gesetz, das vielen in der Branche böse Kopfschmerzen bereitet.

    Im Flur hörte man neben dem bekannten Berliner Tönen Stimmen mit badischer und bayerischer Prägung: Leutchen aus München waren ebenso vertreten, wie Badener und Frankfurter. 500 km und mehr Anreise, um an der Branchentagung teilzunehmen, um mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und um mit Expertinnen und Experten die aktuelle Situation zu diskutieren.

    Thomas von „Berlin Intim“ moderierte gekonnt souverän und sorgte mit seinem goldenen Klöckchen für Ruhe und Disziplin, Howard trat vornehmlich als „Vorleser“ auf, während Stephanie Klee vom BsD, die Rechtsanwälte Dr. Martin Theben und Marko Dörre sowie Holger Rettig vom UEGD auf vielfältige Fachfragen zum Gesetz im Detail eingingen.

    Die Referenten des Tages

    Stephanie Klee, die seit vielen Jahren für den Berufsverband Sexuelle Dienstleistungen spricht und auf viele Jahre in der aktiven Sexarbeit zurückblickt, schlug gekonnt die Brücke zwischen Sexarbeiterinnen und Betreibern, da sie sich in beiden Bereichen sehr gut auskennt. Frau Klee trat bereits oft als Expertin bei offiziellen Anhörungen auf, hat dabei stets auch die politische Aufgabe im Blick und überzeugte einmal mehr durch ihr umfangreiches Fachwissen. Noch nach dem Veranstaltungsende, befand sie sich in engagierten Einzelgesprächen, immer im Dienst der „gemeinsamen Sache!, die andere „Aktivistinnen“ oft aus dem Blick verloren haben. Stephanie Klee betonte, dass man bei allem notwendigen Protest, nicht vergessen darf, dass die Vorbereitung auf die Gegebenheiten des neuen Gesetzes jetzt dringend notwendig ist und man sich nicht darauf verlassen sollte, das eine Verfassungsbeschwerde im letzten Moment wieder für eine schöne heile Welt sorgen wird. Sie mahnte Vernunft und Voraussicht an und ist dabei so „herrlich normal“ im Umgang!
    Zur Webseite von Stephanie Klee

    Dr. Martin Theben, Fachanwalt für Arbeitsrecht, präsentierte sich als gewiefter und rhetorisch starker Referent. Mit viel Wortwitz und komplexen Denkansätzen, hinterfragte er an vielen Stellen das juristische „Werk“ und verwies dabei immer wieder explizit auf einzelne Paragraphen des Gesetzes, die in ihrer verfassungsrechtlichen Betrachtung als fraglich erscheinen und die den Gerichten im Laufe dieses Jahres noch so manche neueAkte bescheren dürften. Einschränkung von Rechten, aufgezwungener Schutz und vorgeschrieben Befragungen, die eher wie „Verhöre“ anmuten, sorgen bei Dr. Theben für nachhaltiges Kopfschütteln. Es wurde deutlich, dass der engagierte Jurist bereit ist für die Rechte von Sexarbeiterinnen wie Betreiber intensiv zu kämpfen und dass er für diese anspruchsvolle Aufgabe durch sein breites wie fundiertes Fachwissen geradezu prädestiniert ist.
    Zur Webseite von Dr. Theben

    Rechtsanwalt Marko Dörre, der wohl bekannteste Jugendschutz-Experte in Deutschland, beantwortete Fragen zu den Werbeverboten des neuen Gesetzes gewohnt souverän und griff am Nachmittag dann auch das Thema „Verfassungsbeschwerde“ kurz und präzise auf. Als Jurist, der nicht nur in Amts- und Landgerichten, sondern oft auch auf den höheren Ebenen der Gerichtsbarkeit tätig ist, gehört Dörre zu den Leuten, die exakt wissen, wie die Jurispondenz funktioniert und wie Initiativen mit verfassungsrechtlichen Inhalten zu bewerten sind. Er ist der Überzeugung, dass ein sogenanntes Eilverfahren gegen das neue Prostitutionsgesetz keinen Erfolg haben wird, da erforderliche grobe Rechtsmängel nicht erkennbar sind und das Gesetz keine schwerwiegenen „handwerklichen Mängel“ enthält, die einen sofortige Blockade auslösen könnten. Ein „normales Hauptverfahren“ bringt dann wohl erst im kommenden Jahr oder noch später Ergebnissse, wobei niemals da komplette Gesetz zur Disposition stehen wird.
    Zur Webseite von Marko Dörre

    Holger Rettig, Präsident des UEGD, Lobbyist des Erotikgewerbes in Deutschlands und in dieser Funktion auch in die Entscheidungsfindung des Parlaments zum neuen Prostitutionsgesetz involviert, präsentierte sich als erfahrener Mann der Praxis, der seit über 10 Jahren für die Mitgliedsunternehmen seines Verbandes altiv ist und dabei versucht, das neue Gesetz in die betriebliche Praxis zu bringen. Er ist umfangreich vernetzt und ein Praktiker, der nun für die angeschlossenen Unternehmen Konzepte erarbeitet, Gutachten fertigen lässt und mit Rat & Tat zur Verfügung steht. Wenn man Rettig zuhört, erkennt an schnell, das er weiß, wovon er spricht und das sich durch seine langjährige Tätigkeit ein umfangreicher Erfahrungsschatz gebildet hat, der nun der Branche zugute kommt!
    Zur Webseite des UEGD

    Howard Chance, Publizist, der sich als Berichterstatter und Verfasser dieses Artikels natürlich schlecht selbstdarstellen möchte und selbiges somit unterlässt und seinen Blog für sich reden lässt und freundlich in die Runde winkt.
    Homepage Howard Chance



    Patentrezepte und Lösungen zum neuen Gesetz? – Was gibt es zu vermelden?

    „Thomas Intim“ brachte es in seiner Moderation prägnant zum Ausdruck:

    „Mitte des Jahres steht uns allen der Einschlag eines Kometen ins Haus, der unsere Umlaufbahnen kräftig verändern wird!“

    Nach wie vor halten sich die Behörden bedeckt und trauen sich auch nicht so richtig in die Öffentlichkeit! Die Seminarveranstalter hatten Behördenvertreter aus Berlin eingeladen, um das Motto „Rotlicht trifft Blaulicht“ zu erfüllen, aber es fand sich dort niemand, der bereit war, Stellung zu nehmen, weil hausintern eben noch keine verlässlichen Informationen vorliegen. Zu erscheinen, um zu erzählen, dass man nicht viel weiß, sorgt ja dann höchstens für Lacher und bekräftigt vorherrschende Meinungen über Ämter und Behörden.

    So traf „Rotlicht eben Rotlicht“, wobei auch in dieser Konstellation festzustellen war, dass es eben keine Patentrezepte gibt und das man sich stetig weiterinformieren muss und dabei auch seine „Quellen“ immer wieder prüfen sollte! Nach und nach werden zusätzliche Informationen eintreffen und bis Mitte des Jahre werden wir dann wahrscheinlich mit einer Flut von Informationen überschwemt, wobei sich Informationen auch widersprechen werden. Ideologie wird sich gegen Praxis stellen und die Einzelne und der Einzelne werden sich entscheiden müssen, welchen Praktikern oder welchen Ideologen man traut!

    Dabei ist zunächst einmal der eigene Menschenverstand gefragt und danach kommt dann die Phase, wo man möglicherweise auf fundierten Rat angewiesen sein wird. Wir befinden uns gerade erst in der Entwicklung und neue Strukturen entstehen eben nicht von heute auf morgen. Ich, für meinen Teil, werde natürlich weiter intensiv berichten und dabei auch kontroverse Meinungen und Ansätze nicht verschweigen. Dabei mache ich grundsätzlich einen weiten Spagat zwischen journalistischem „Bloggen“ und anderen Intentionen, bleibe dabei aber im eng am vorgegebenen Thema.

    Kleine „Nickelichkeiten“, die es im Eifer manchmal gibt, übersehe ich dabei wohlwollend, weil ich von dem, was ich schreibe und tue überzeugt bin und weil mein Team eben nicht nur aus
    mir besteht, sondern Experten aus vielen Bereichen beinhaltet. Ich, nein wir, arbeiten an der
    Sache und wir sehnen uns gemeinsam nach „Erfolgen“, die wir im miteinander erreichen.

    Was ist nun die „rote Botschaft 2017″ aus Berlin?

    Patentrezepte gibt es nicht! – Nur wer sich vorbereitet, wird nicht böse überrascht! Rechtssicherheit gibt es mitunter nicht! – Behördliche Willkür oder aufkommender Übereifer kann nicht ausgeschlossen werden! – Richtig oder falsch: welche Informationen stimmen? Landestypische Unterschiede werden das Bild prägen! – Klein beigeben oder Kämpfen? Dialog mit zuständigen Behörden kann nutzen oder schaden: ein Dilemma!

    Aber: es gibt Verbände, Einzelpersonen und Rechtsanwälte, die Hilfestellungen bieten und den symbolischen Regenschirm bereithalten, wenn es aus dunklen Wolken merklich zu tropfen beginnt! Jede und jeder entscheidet selbst, ob und wie nass man wird!

    Den Machern von „Berlin Intim“ gilt Dank für die Durchführung des Seminars, das Menschen zusammengeführt hat, die in diesem Jahr vor großen Herausforderungen stehen und vielleicht sogar um ihre Existenz kämpfen müssen!

    Mein intimer Gruß gilt an dieser Stelle auch einigen sehr sympathischen Menschen, die ich in Berlin neu kennengelernt habe: Stephanie, Herrn Paris No. 5, den „Freudenhasen“, Mrs. Liberty und den Herren aus Baden.


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/