Monat: Januar 2018

  • Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Prostitution 2018 - Die Suche nach den Huren von Remscheid!Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Manchmal muss ich durchaus schmunzeln, wenn ich den Pressespiegel zum neuen Prostituiertenschutzgesetz lese und inhaltlich für mich auswerte! So ging es mir heute, als ich einen Bericht im „Remscheider Generalanzeiger“ las, bei dem der Redakteur Dresen berichtet, dass sich ganze „19 Sexarbeiter“ in Remscheid bei den Behörden gemeldet haben. Man vermutet aber eine viel größere Anzahl an Sexworkern und will sich nun auf die Suche nach diesen machen!

    Nun kenne ich die Stadt Remscheid durch meine frühere Tätigkeit in Solingen-Burg und behaupte fast alle erotischen Adressen dort zu kennen und zwar auch die privaten, die kein Schild an der Tür haben! Hätte man mich um eine Schätzung gebeten, hätte ich spontan die Zahl 20 genannt. In welchen Schränken jetzt noch Damen versteckt sein sollen, wird mir ein Rätsel bleiben, aber das Ordnungsamt wird ja nun kräftig suchen und vermutlich nichts finden!

    Mit der „großen Dunkelziffer“ kann man in Großstädten sicher argumentieren, aber in beschaulichen bergischen Städtchen wie Remscheid und auch Solingen, fand und findet Prostitution nur im ganz kleinen Rahmen statt und die Gründung von „Sonderabteilungen“ erscheint vor diesem Hintergrund geradezu absurd. Wenn man einmal das „Sittendezernat in Wuppertal“ gefragt hätte, das auch für den Bereich Remscheid zuständig ist, wäre meine Zahl wahrscheinlich umgehend ratifiziert worden! Aber: warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

    Ich kenne in Südwestfalen noch eine weitere mittlere Kreisstadt, die sich intensiv auf das neue Gesetz vorbereitet hat, wo es Schulungen für die Behörden gab und wo man dem „Ernstfall“ gewappnet entgegen sah. Das einzige Probleme: im ganzen Kreisgebiet scheint es nur 2 Damen zu geben, die dem Gewerbe nachgehen. OK, selbst bei einer Dunkelziffer von 100% sind die behördlichen Mühen doch eher vergebliche Liebesmüh! Wenn ich mich nicht irre!

    Nennt man das jetzt „Schilda“ oder übertriebenes Bemühen? Da fällt mir abschließend folgender makabere Spruch ein: „Ein schönes Kind! Leider tot!“

  • Prostitution 2018 – Falsche Behördenauskünfte – Fatale Folgen?

    Prostitution 2018 – Falsche Behördenauskünfte – Fatale Folgen?

    Prostitution 2018 - Falsche Behördenauskünfte - Fatale Folgen?Prostitution 2018 – Falsche Behördenauskünfte – Fatale Folgen?

    Ich bin ja schon einiges gewöhnt, doch gestern hat es mich mal wieder vom Tisch gehauen, als mich eine engagierte Beratungs-Kundin über „telefonische Auskünfte“ eines nordrhein-westfälischen Ordnungsamtes informierte, das ich bislang als „gut geschult“ auf meiner Liste vermerkt hatte. Natürlich, das Prostituiertenschutzgesetz ist auch für die Behörden „Neuland“ und so ist es nicht verwunderlich, dass nicht jeder Mitarbeiterin oder jedem Mitarbeiter die Details bekannt sind. Beamte werden außerdem nicht zu Juristen, wenn sie ein Gesetz lesen! Dann ist es geradezu fatal, wenn „unverbindliche“ (weil nicht schriftliche) Rechtsauskünfte gegeben werden, denn der Bürger denkt: das Amt weiß sicher Bescheid!

    Im vorliegenden Fall ging es zum einen um die Frage, ob das bekannte 50/50 Prinzip weiter Anwendung finden kann. Das gefragte Ordnungsamt meinte, dass dies völlig OK sei und das dadurch keine Probleme entstehen können! Aha! Wenn man „Vertragsfreiheit“ unterstellt und es mit einer möglichen „Übervorteilung“ mal nicht so ganz genau nimmt, kann das „ordnungsrechtlich“ womöglich durchgehen. Wenn man aber von „selbständigen Dienstleisterinnen“ ausgeht, was ja zu 99% der Fall sein dürfte, hat die amtliche Bewertung u.U. heftige Konsequenzen. Denn Zoll, Finanzamt und die Sozialversicherer werden eine „abhängige Beschäftigung“ unterstellen, da der angeblich „selbständigen Dienstleisterin“ bei diesem „Abrechnungsmodell“ jegliches „unternehmerische Risiko“ fehlt. Wenn ein Betreiber dann auch noch mit „unsere Damen“ auf der Webseite wirbt und die Damen bei einer intensiven Befragung von „Chefin“ oder „Chef“ sprechen, ist der Sack schnell zu und die Nachberechnung von Steuer- und Sozialabgaben eine reine Formsache!

    Doch selbst wenn man dem auskunftserteilenden Beamten hier „Unwissenheit“ unterstellen kann, weil im Gesetzestext keine direkten Verweise zum Thema enthalten sind, muss man ihn doch für eine zusätzliche Auskunft heftig rüffeln: bei der Frage, ob mit den selbständigen Dienstleisterinnen denn jetzt wirklich Nutzungsvereinbarungen bzw. Kooperationsverträge geschlossen werden müssten, meinte der verwegene Amtsdiener, dass dies absolut nicht notwendig sei!

    Doch in § 26 ProstSchGesetz lesen wir nämlich folgendes:

    (3) Vereinbarungen über Leistungen des Betreibers eines Prostitutionsgewerbes gegenüber Prostituierten und über Leistungen von Prostituierten gegenüber dem Betreiber sind in Textform abzufassen. Der oder die Prostituierte kann verlangen, dass die Vereinbarung unter Verwendung des in einer gültigen Aliasbescheinigung nach § 6 Absatz 2 verwendeten Alias abgeschlossen wird. Der Betreiber ist verpflichtet, der oder dem Prostituierten eine Ausfertigung der Vereinbarung zu überlassen oder elektronisch zu übermitteln.

    Nanu! Es gibt das „Schriftformerfordernis“! Mündliche Vereinbarungen reichen nicht mehr aus, da diese wenig „Beweiskraft“ haben. Dabei hat sich der Gesetzgeber schon etwas gedacht! Deswegen einmal mehr mein heutiger „Kopfschüttler“! Meine Damen und Herren, passen Sie bitte auf, wer Ihnen was „erzählt“ und prüfen Sie bitte intensiv, ob Auskünfte stimmen oder ob Sie sich durch „Fehlinformationen“ in „Teufels Küche“ bringen.

  • Prostitution 2018 – Dayuse-App – Luxushotels für sündige Stunden?

    Prostitution 2018 – Dayuse-App – Luxushotels für sündige Stunden?

    Prostitution 2018 - Dayuse-App - Luxushotels für sündige Stunden?

    Prostitution 2018 – Dayuse-App – Luxushotels für sündige Stunden?

    Der Begriff „Stundenhotel“ hat ja einen sehr „einschlägigen“ Klang und ich kenne am Kölner Eigelstein mehrere brüchige „Herbergen“, in denen Zimmer „stundenweise“ an die Kundschaft gebracht werden! Wenn man dort „aus Versehen“ übernachtet, so wundert man sich, dass nebenan die Türen knallen, die verstärkten Bettgestelle quietschen und komische Geräusche durch die Flure hallen. Die Ausstattung hat schon bessere Tage gesehen und wenn unter dem Bett schon mal ein altes Kondom „verwest“, ist auch der rustikale fischige Geruch schnell erklärt! Ja, ich habe das schon einmal „erlebt“ und erzähle an dieser Stelle leider nicht, warum und wieso!

    Dann gibt es auch die erotischen Seitensprungzimmer, die teilweise aufwendig gestaltet sind, SM-Möbel enthalten und relativ eindeutig bestimmten „Zwecken“ dienen: Chef trifft Sekretärin nach Dienstschluß, Escort-Lady bietet Location und so weiter und so fort! Hier quietscht und knallt (SM) es und niemand rümpft die Nase. Mit Getränke-Bereitstellung und Reinigungsservice manchmal keine kostengünstige Sache und zudem weiß die Nachbarschaft, was hier passiert! Entdeckung durch neugierige Blicke nicht ausgeschlossen!

    Nun kommen wir zu einer relativen neuen App, die den „besonderen Markt“ erobern möchte,
    nämlich die stundenweise Anmietung von Hotelzimmern in „ganz normalen“ Häusern, die man auf den ersten Blick nicht mit „Schlüfrigkeit“ in Verbindung bringt. Zwar haben mir bekannte Escort-Damen in NRW schon von „Tageszimmern“ berichtet, die man in den Metropolen anmieten kann, aber ein flächendeckendes Angebot war bislang nicht erkennbar!

    Dayuse.com will hier Abhilfe schaffen und listet ein fettes Angebot von Hotels bis hin in die Luxusklasse, wo man stundenweise „verkehren“ kann!

    Das schreibt man so natürlich nicht auf die Webseite, aber welchen Zweck sollte die Kurzzeitvermietung sonst haben? 2 Stunden Rausch ausschlafen? Teuer duschen oder ein stylisches Mittagsschläfchen halten? Ich habe eher den diskreten Seitensprung oder aber das
    vormittägliche Escort-Date auf dem Schirm! Wenn man zwischen 11 und 13 Uhr in einem Hotel sexeln will, muss man das Zimmer normalerweise 2 Tage buchen, da der Check-In um 14 oder 15 Uhr beginnt und der Check-Out zwischen 11 und 12 Uhr liegt.

    Wenn man als Anbieterin Kaufmich, Poppen oder Die Börse mit dem neuen App-Dienst kombiniert oder als Escort-Agentur zusätzlichen Service bieten möchte, könnte Dayuse.com
    eine interessante „Bereicherung“ sein und die Hotels, die sich dem System angeschlossen haben oder noch werden, wissen auch welche spezielle Nutzung hier erfolgt!

    Und Kontrollen der Ordnungsbehörden muss man wohl auch nicht sonderlich fürchten, wenn es sich um renommierte Häuser handelt, bei denen man ohne konkrete Verdachtsmomente sicher keine Türen eintreten wird! Die Hotels werden nämlich nicht zu „Prostitutionsstätten“, bei denen aus amtlicher Sicht immer „Tag der umgehend zu öffnenden Tür“ angeordnet werden kann.

    Damit will ich natürlich nicht zu „Ordnungswidrigkeiten“ animieren! Warum auch? Meinereiner berichtet halt gerne und zieht Dayuse.com ganz sicher den „Eigelstein-Herbergen“ vor, wo der anschließende „Pickel am Arsch“ nicht ausgeschlossen ist! Und: kalter Bauer macht sauer!

    Die deutsche Webseite von Dayuse finden Sie unter:

    https://www.dayuse.de

  • Prostitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Prostitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Prostitution 2018 - Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, KongressProstitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Informationsstand: 28. Januar 2018 – Autor: Howard Chance

    Von Zeit zu Zeit ziehe ich gerne temporäre „Fazite“, die dann eine Gegenwartsbeschreibung beinhalten, die natürlich subjektiv und nicht allgemein verbindlich sein kann! Darum der Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker oder besser Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater“. Zwinker!

    Hurenausweis-Kontrollen / Betriebs-Besichtigungen / Amtliche Verfügungen

    Ich hatte für den Monat Januar 2018 zumindest im gut präparierten Nordrhein-Westfalen mit einer Vielzahl von Kontrollen gerechnet, besonders was die nicht gemeldeten Erotikbetriebe und die „Hurenausweisen“ anbelangt. Die Befürchtung, dass die zuständigen Ordnungsämter in Deutschlands größtem Bundesland schnell aktiv werden könnten, hat sich bislang nicht bestätigt und ich habe durch persönliche Gespräche mit Behördenvertretern auch erfahren, warum dies so ist:

    Man hat Prioritäten gesetzt und will zunächst die Gesundheitsberatungen, die ordnungsamtlichen Beratungsgespräche und die Ausstellung der „Ausweise“ vornehmen, bevor man dann im März/April 2018 in die Prüfung von eingereichten Betriebskonzepten und in weitere Ermittlungen zu nicht gemeldeten „Wohnungen“ und „Betrieben“ einsteigen wird. Dies gilt ausdrücklich nicht für alle Kreise und Städte, sondern explizit für die „Hochburgen“ an Rhein und Ruhr, wo Hunderte von Beratungsterminen anstehen! In Gebieten, wo es wenig Prostitution gibt, können die Prozesse viel schneller in Gang kommen!

    Einige „rote Karten“ gab es aber schon von diversen Bauämtern in NRW, wo man umfangreiche „Nutzungsänderungen“ fordert oder aber solche bereits kategorisch abgelehnt hat! Hier müssen die betroffenen Betreiber nun abwägen, ob der Kampf mit den Ämtern lohnt oder ob es möglicherweise alternative Objekte gibt, bei denen die Lage günstiger erscheint. Beratung ist oft notwendig und erfolgt natürlich in diesem Bereich recht intensiv!

    Datenschutz bei der amtlichen Registrierung! Fehlanzeige?

    Während mir ein Behördenmitarbeiter letzte Woche versicherte, dass in seinem „Kreis“ keine automatische Kooperation mit dem Finanzamt erfolgt, wurde ich an einem anderen Ort mit der Realität konfrontiert. Ich habe ja einigen Kundinnen und Kunden angeboten meine Büroadresse für die amtliche Zustellungen zu verwenden und die Kundinnen und Kunden haben „ihren“ Damen dazu geraten diese Adresse als „Zustellanschrift“ zu verwenden. Das Resultat: einen Monat nach dem „Behördengespräch“ stand nun eine Steuerfahnderin in der Kanzlei, um eine bestimmte Sexworkerin persönlich zu sprechen! Woher hat die Fahnderin bloß die Adresse? Wenn man den Gesetzestext liest, findet man auch den Passus mit der automatischen Datenweitergabe! Also eigentlich keine wirkliche Überraschung!

    Die „Verwaltungsvorschift Land Baden-Württemberg“ erweitert Bundesgesetz umfangreich!

    Der Kollege Christoph Rohr, mit dem ich letzte Woche in Ulm intensiv getagt habe, hat mir vor etwas mehr als einer Woche die Verwaltungsvorschrift zum Prostituiertenschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg geschickt und es ist schon erstaunlich wie umfangreich das Bundesland das Bundesgesetz erweitert und zwar natürlich nicht unter dem „Schutzaspekt“ sondern unter dem Aspekt der „Regulierung“! Es war mir noch nicht möglich die Vorschrift intensiv zu prüfen, aber die Dinge, die ich beim ersten „Überfliegen“ gefunden habe, sind schon ausreichend, um die Brisanz zu erkennen: neben recht hohen Gebühren für die amtlichen Dienstleistungen, wird nahezu jedes zu prüfende Detail aufgelistet und den Ämtern werden sehr vielfältige „Waffen“ in die Hand gegeben, um Prostitution zu verhindern!
    Den Betreibern in BaWü empfehle ich die Lektüre des Dokuments

    Bündnisse / Koalitionen / Rotlicht-Kongress 2018

    Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker!“ gibt es momentan bereits ein Bündnis der Rotlicht-Akademie von Christoph Rohr, des Steuerberater-Konsortiums um Christian Deák und der MH-Consulting by Howard Chance. Dahinter steht es weiteres Netzwerk von Rechtsanwälten, Marketing-Fachleuten und Experten für verschiedene spezielle Bereiche. Unsere Themen sind so komplex, dass man nur im Netzwerk zu guten Ergebnissen kommt und daher gibt es jetzt eine wöchentliche „Telefonkonferenz“ der „Koalitionsführer“, bei denen Entwicklungen besprochen und gemeinsame Projekte geplant werden. Christoph und Howard diskutieren „aktuelle Fälle“ und landesspezifische Besonderheiten, Christian analysiert die steuerrechtlichen Aspekte, es geht um die „Zustellanschrift.de“ und um den geplanten „Rotlicht-Kongress“ im Frühjahr 2018 im Rhein-Main-Gebiet, den wir gerade mit vielen Mühen in die berühmten „trockenen Tücher“ bringen möchten! Weitere Infos folgen!

    Aufgaben und Aktionen by Howard Chance – Beratung, Monitoring und Co.

    Viele Kundinnen und Kunden denken, dass ich meine „intensiven Beratungen“ inzwischen weitestgehend abgeschlossen habe! Dabei wird aber völlig vergessen, dass es in 13 von 16 Bundesländern noch keine „endgültige Umsetzung“ gibt und dass es „umfangreiche Gebiete“ gibt, wo man Betriebskonzepte noch nicht eingefordert hat und wo auch von Seiten der Betreiberinnen und Betreiber noch keine Unterlagen vorbereitet wurden. Außerdem müssen bereits eingereichte Konzepte möglicherweise noch „verteidigt“ werden und auch bei Neugründungen und Betriebsübernahmen bin ich nach wie vor beteiligt! An Arbeit mangelt es nach wie vor nicht, zumal ja auch noch meine neue Publikation „Handbuch Prostitution 2018“ in Vorbereitung ist! Hierfür benötige ich einige ruhige „Klausurphasen“, bei denen das Telefon für einige Tage stumm bleibt. Ich bin aber stets per Mail oder Whatsapp zu erreichen und antworte in der Regel innerhalb weniger Stunden.

    Ich grüße heute aus Nürnberg (Bayern) mit dem berühmten Pott-Gruß á la Müntefering:

    „Glück auf!“

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1230821083728606?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Howard Chance bei JOYclub-Tagung in Leipzig

    Prostitution 2018 – Howard Chance bei JOYclub-Tagung in Leipzig

    Prostitution 2018 - Howard Chance bei JOYclub-Tagung in Leipzig

    Prostitution 2018 – Howard Chance bei JOYclub-Tagung in Leipzig

    Ich bin dem JOYclub in verschiedenen Funktionen freundschaftlich verbunden und werde auch in diesem Jahr am großangelegten Clubbetreiber- und Veranstalter-Treffen in Leipzig teilnehmen, dabei im Rahmen der Konferenz einen Vortrag zum Prostituiertenschutzgesetz halten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ganztägig als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

    Erotikparties und Prostitution sind in Kombination erlaubnispflichtig und der Gesetzgeber hat hier sehr einschneidende Regeln formuliert. Wenn ein Swingerclub gewerbliche Damen zur „erotischen Unterstützung“ einsetzt, wird dieser Swingerclub automatisch zu einer genehmigungspflichtigen „Prostitutionsstätte“. Veranstaltet man Herrenüberschuß- oder gar Gangbang-Parties, benötigt man neben einer grundsätzlichen Genehmigung auch eine Erlaubnis für jeden einzelnen Veranstaltungstag!

    Der JOYclub hat Ende Dezember 2017 gewerbliche Profile von Callgirls und sonstigen gewerblichen Sexanbietern gelöscht, dennoch gibt es im Portal durchaus noch „Prostitution im Verborgenen“ und manche „Naturgeilheit“ entsteht erst, wenn Partyveranstalter Prämien ausloben oder großzügige „Reisekosten“ bieten. Man denke nur an die „Hausdamen“, die so manche Swingerclubs inoffiziell „bereitstellen“, um das nicht findende Männerherz zu erfreuen oder an die „Luststuten“, die ihr gewerbliches Studio verlassen, um außer Haus diverse Dienstleistungen zu erbringen!

    Eine Grauzone, die ich im Leipzig beleuchten möchte! Zwar stehen Swingerclubs und Veranstalter nicht unbedingt im primären Fokus der Behörden, aber hier und da gab es schon Ansätze bekannte „Institute“ mit recht eindeutigem Veranstaltungsangebot generell als „Prostitutionsstätte“ zu betrachten. Da kann es dann schnell „unlustig“ werden und ich möchte die früheren Kolleginnen und Kollegen hier gerne nachhaltig aufklären.

    Am Dienstag, dem 6. Februar 2018, findet die diesjährige „JOYclub-Konferenz“ als geschlossene Veranstaltung für gemeldete Mitglieder statt.

    Die Ergebnisse und Informationen, die ich dazu erarbeitet, werde ich aber nach der Tagung auch für die „Allgemeinheit“ zur Verfügung stellen! Und „Hausbesuche“ in Clubs und bei Veranstaltern habe ich natürlich auch im „Programm“!

    Ob man „swingt“ oder eben nicht, entscheidet sich am „roten Licht“?

    In diesem Sinne grüßt online aus der Ferne

    Howard oder ehemals „Onkel Marcus aus Solingen“

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1226736874137027?pnref=story

     

  • Prostitution 2018 – Terminkalender Howard Chance – Januar 2018

    Prostitution 2018 – Terminkalender Howard Chance – Januar 2018

    Prostitution 2018 - Terminkalender Howard Chance - Januar 2018

    Prostitution 2018 – Terminkalender Howard Chance – Januar 2018

    Der Januar ist geprägt von vielfältigen „Klausurphasen“, bei denen ich mich zurückziehe, um Akten zu bearbeiten, Artikel zu verfassen und um intensiv über Themen nachzudenken. Dies erfolgt dann meist an einem „geheimen Ort“, wo ich dann auch mal nicht ans Telefon gehe. Aber: meine Emails schaue ich mir täglich an und antworte auch innerhalb von 24 Stunden!

    Es steht ja noch die Neuausgabe meines „Handbuch Prostitution – Rotlicht 2018“ an, zudem bin ich für einen großen Medienpartner beratend und entwickelnd tätig. Auch der „Rotlicht-Kongress 2018“, der nach jetziger Planung im April 2018 im Rhein-Main-Gebiet stattfinden soll, bedarf einer gründlichen Vorbereitung.

    Langweilig ist anders, aber ich muss in diesem Jahr Schwerpunkte setzen und rechne noch mit vielen Überraschungen beim „Prostituiertenschutzgesetz“, dass öffentlich immer noch so falsch betitelt wird, denn im amtlichen Text steht völlig eindeutig: „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes …“ und der Schutz folgt dann an 2. Stelle!

    Hier geht zum Terminkalender by Howard Chance

    Kontext-Meldeung:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1225299974280717?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Berliner Zeitung – 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Prostitution 2018 – Berliner Zeitung – 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Prostitution 2018 - Berliner Zeitung - 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Prostitution 2018 – Berliner Zeitung – 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Das Geschäft mit der käuflichen Liebe ist seit jeher ein undurchsichtiges. In Bordellen, in Wohnungen und auf der Straße geschieht vieles im Verborgenen. Verlässliche Angaben darüber, wie viele Frauen und Männer in Berlin anschaffen gehen und ob sie dies freiwillig tun, gibt es kaum. Das neue Prostituiertenschutzgesetz will hier Transparenz schaffen und Zwang aufdecken – es stößt jedoch bundesweit auf scharfe Kritik. Dennoch liefert eine erste Auswertung einige Erkenntnisse zum Milieu in Berlin.

    Wie die Senatsgesundheitsverwaltung auf Anfrage der Berliner Zeitung mitteilt, haben sich bisher 1248 Prostituierte bei den Behörden gemeldet, wie es das neue Gesetz verlangt. Von Bordellbetreibern gingen 162 Anzeigen eines Gewerbes ein. Nach den Regeln soll sich jeder, der mit Sex Geld verdient, beim Amt registrieren. Hinzu kommt eine Gesundheitsberatung. Bordellbetreiber müssen ein Betriebskonzept schreiben und dürfen nur noch angemeldete Personen beschäftigen.

    Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/29517802 ©2018

    Kontext-Diskussion:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1225208704289844?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Leonberg – Stadt schließt 5 Bordellbetriebe?

    Prostitution 2018 – Leonberg – Stadt schließt 5 Bordellbetriebe?

    Prostitution 2018 - Leonberg - Stadt schließt 5 Bordellbetriebe?

    Prostitution 2018 – Leonberg – Stadt schließt 5 Bordellbetriebe

    Das Baurecht macht vieles möglich, wie das Beispiel „Leonberg“ nun nachhaltig verdeutlicht: nach 16 Jahren der „Duldung“ hat die Stadt Leonberg nun „durchgegriffen“ und die Betreiber der 5 städtischen Bordellbetriebe, die sich in Wohn- und Mischgebieten befanden, davon „überzeugt“ den Geschäftsbetrieb einzustellen! Es hat gereicht, den Betreibern frühzeitig mitzuteilen, dass die Erteilung einer Erlaubnis nicht in Aussicht steht und die amtlichen „Mitteiler“ waren dabei scheinbar sehr überzeugend!

    Wenn der „politische Wille“ nicht „will“, so wie es in Leonberg offensichtlich der Fall war, scheuen viele Rotlicht-Unternehmer den Kampf gegen Windmühlen, zumal Rechtsmittel und
    Klagen gegen die Stadt ja auch ein teures „Vergnügen“ werden können.

    Leonberg wurde jetzt auf dem „kleinen Dienstweg“ Ende des Jahres 2017 eine „bordellfreie Stadt“ und das Amt kann in diesem Bereich ganz entspannt in die Zukunft schauen. 

    Wenn man es genau betrachtet, hat die Stadt Leonberg die Bordelle gar nicht „dicht gemacht“, nein, die Betreiber haben von selbst die Flügel gestreckt! Daher ist die gewählte Schlagzeile einfach völlig falsch!

    Es war ganz anders: Selbstmord statt Mord, liebe Kolleginnen und Kollegen in der Redaktion! Der zuständige „Schlagzeiler“ sollte hier sorgfältiger arbeiten!

    Ähnliche „Aktionen“ hat es, wie man mir persönlich berichtete, beispielsweise auch in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) gegeben, wo das Ordnungsamt schon Mitte 2017 informative Besuche in erotischen Betrieben durchgeführt hat. Auch dort wurden „Empfehlungen“ ausgesprochen, wenn Probleme ansatzweise erkennbar waren.

    Ob die Rechtslage in Leonberg und in Leonberg „wirklich“ so eindeutig war, kann man natürlich in Frage stellen. Wenn man aber an Gerichte, Anwälte, Zeit, Geld und die berühmte „hohe See“ denkt, kann man es einigen Zeitgenossen nicht verdenken, dass der „Mut zum Kampf“ nicht sonderlich ausgeprägt war. Gerade wenn Betriebe eh nicht mehr „der Burner“ sind und man eben keine Schubkarren von Geld mehr aus diesen fährt, ist der „Abschied“ manchmal die geradezu sinnvolle Alternative! Oder?

    Den Artikel zu „Leonberg“ finden Sie in den Stuttgarter Nachrichten unter:

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rotlicht-alarm-in-leonberg-stadt-macht-alle-fuenf-bordelle-dicht.a534f233-cb9f-4189-8eac-92dd7a838be5.html

    Kontext:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223916107752437?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Bild – Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Prostitution 2018 – Bild – Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Prostitution 2018 - Bild - Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Prostitution 2018 – Bild Online – Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Bild ist bekanntlich stets für eine provokante Schlagzeile offen und so ist der obige Titel nicht ungewöhnlich. Einige deftige Hintern zur Garnierung und das Thema wird rund? Aber lassen wir einmal die Kalauer, denn die Lage ist in Berlin „behördlich ernst“, denn man hat die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes einfach viel zu spät auf die Agenda gesetzt! Stellenausschreibungen bis 26. Januar 2018, mit denen man Personal für die Umsetzung des Gesetzes sucht, sprechen da eine deutliche Sprache!

    Bei den Berliner Bezirksämtern, die Betriebskonzepte prüfen und die irgendwann die notwendige Erlaubnis für Betreiber von „Prostitutionsgewerben“ erteilen sollen, sind fast keine Anträge eingegangen; die gesetzliche Frist (31. Dezember 2017) hat man mehr oder weniger verstreichen lassen und auch bei den „Hurenausweisen“ gibt es wenig Licht am Horizont! 

    Keine Ahnung hat man wohl, weil man keine Ahnung haben wollte?

    Anders kann man sich die Situation nicht erklären und mit „arm aber sexy“ sammelt man in diesem Zusammenhang auch keine Punkte! Eine Millionenstadt mit unzähligen Erotikbetrieben reguliert man nicht einfach mal so „nebenbei“, aber das scheint der Berliner Landesregierung nicht so wichtig zu sein. Es gibt wohl wichtigere Dinge?

    Aber lesen Sie selbst die komplette Meldung der Bild-Redaktion:

    http://www.bild.de/regional/berlin/prostitutionsgesetz/berlins-behoerden-haben-von-sex-keine-ahnung-54510152.bild.

    Kontext:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223861244424590?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Prostitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Prostitution 2018 - Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW - Trierer VolksfreundProstitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Die Redaktion des „Volksfreund“ aus Trier hat sich die Mühe gemacht bei den Behörden in NRW nachzufragen, wie viele Sexworkerinnen sich inzwischen amtlich „registriert“ haben, um sich den unbeliebten „Hurenausweis“ zu sichern, der seit dem 1. Januar 2018 zwingend vorhanden bzw. beantragt sein muss, um legal zu arbeiten und Bußgeldern zu entgehen.

    Der „Volksfreund“ vermeldet folgende Zahlen:

    Das Gleichstellungsministerium NRW schätzt die Zahl der in NRW tätigen Sexworkerinnen auf 25.000 bis 45.000. In den 53 Städten und Kreisen in NRW, wo „Hurenausweise“ ausgestellt werden, gab es bis Ende Dezember 2017 über 3.000 Meldungen und die Tendenz ist steigend! Spitzenreiter bei den „Registrierungen“ war Köln mit 486 Meldungen, gefolgt von Bochum mit 196 und Dortmund mit 181 Kontakten. In Essen, wo man erst sehr spät mit der Umsetzung des Gesetzes begonnen hat, sind bis Mai 400 Beratungstermine beim Gesundheitsamt „gebucht“. Das Amt ist damit ausgebucht!

    Auch was die Verhängung von Bußgeldern anbelangt, ist der „Volksfreund“ gut informiert. Nach Informationen der Zeitung wurden bislang lediglich in Köln und in den Kreisen Borken, Wesel, Olpe und Neuss Verwarnungen wegen „fehlendem Hurenpass“ ausgesprochen. Die als „besonders emsig“ bekannten Städte Düsseldorf und Dortmund waren wohl noch nicht aktiv, was mich leicht verwundert, da eine andere Vorgehensweise angekündigt worden war!

    Mehr lesen auf https://www.volksfreund.de/nrw/panorama/so-viele-sexarbeiter-sind-in-nrw-angemeldet-aid-1.7321809#qlpm3UuxDL8kTUb7.99

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223825174428197?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Der WDR berichtet von der Lage in Ostwestfalen-Lippe

    Prostitution 2018 – Der WDR berichtet von der Lage in Ostwestfalen-Lippe

    Prostitution 2018 - Der WDR berichtet von der Lage in Ostwestfalen-Lippe

    Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben haben in OWL erste Bordelle geschlossen. In zwei Fällen ist laut dem Kreis Lippe Betreibern in Bad Salzuflen die Genehmigung verwehrt worden. Unter anderem, weil ein Bordell in einem Wohngebiet lag.

    Unter anderem, weil ein Bordell in einem Wohngebiet lag, gab es dafür keine Genehmigung mehr. Bordellbetreiber müssen nämlich seit dem 1. Januar dieses Jahres mehr Auflagen erfüllen. Das sieht das Prostituiertenschutzgesetz vor.

    Demnach dürfen die Bordellbetreiber nicht einschlägig vorbestraft sein, und die Räume brauchen ein Notrufsystem. Außerdem dürfen Prostituierte nicht in ihrem Arbeitszimmer gleichzeitig wohnen und schlafen, für viele Bordelle ein Problem.

    Den gesamten WDR-Beitrag lesen unter:
    https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/prostituierten-schutz-gesetz-erste-owl-bordelle-geschlossen-100.html

    Kommentieren etc. gerne unter:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223258184484896?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 - Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz Herzlich Willkommen bei Prostitution 2018, dem stets aktuellen Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Um die Fülle der Informationen zu kanalisieren, haben wir heute diese neue Übersichtsseite in die Präsenz integriert. Bei über400 Beiträgen seit Oktober 2016 wurde dies notwendig, da man sonst in der Informationsflut versinkt. „Prostitution 2018“ hieß bis Ende Dezember 2017 noch „Prostitution 2017“ und dieser Titel ist noch immer aktuell, da das neue ungeliebte Gesetz ja am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist und wir das Jahr 2017 auf immer damit verbinden werden! Beide Präsenzen, nämlich www.prostitution2017.de und die nun neue Domain www.prostitution2018.de sind parallel erreichbar, verweisen aber auf den gleichen Inhalt, der täglich aktualisiert und erweitert wird.

    Zur Startseite des umfangreichen Blogs gelangen Sie immer über nachfolgende URL:

    http://www.prostitution2017.de

    Der Notruf bei Problemen mit Ämtern und Behörden und bei akutem Beratungsbedarf:

    0151-71885164 (Howard Chance – auch WhatsApp)

    Die Präsenz wird vom Publizisten Howard Chance und der Unternehmensberatung MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner betrieben und hat dabei folgende Themenschwerpunkte:

    Informationen und Artikel zum „Prostituiertenschutzgesetz“

    Artikel von Howard Chance und Gastautorinnen und -autoren zu aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. Fast täglich neue Inhalte und dabei immer am Puls der Zeit! Versprochen!

    Zum Bereich Aktuelle News und Themen


    Sachstandsbericht Prostituiertenschutzgesetz

    Regelmässiges Update, wenn sich neue Entwicklungen zum Thema ergeben! Die Berichterstattung wurde in 2017 begonnen und stetig fortgeführt! Die Meldungen haben dabei immer einen „Time-Print“ by Howard Chance

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