Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

Prostitution 2020 - Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

Eine ganze Reihe von Bundesländern haben inzwischen sogenannte “körpernahe Dienstleistungen” wie Friseure, Wellness-Massage und Kosmetikbehandlungen wieder erlaubt, wenn dabei strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Interessant ist, dass der übliche “Sicherheitsabstand” von 1,5 oder 2 m bei diesen Dienstleistungen nicht eingehalten werden kann und nicht eingehalten werden muss, weil Arme nun mal nicht 1,5 m lang sind! Logisch!

Während in einigen Bundesländern die “Erarbeitung von  Hygieneplänen” nur gefordert wird, hat das Land Nordrhein-Westfalen solche Pläne selbst entwickelt und “online” gestellt. Das Land NRW fordert für “Wellness-Massagen”, die den engsten Zusammenhang zu “Prostitution” haben folgende Maßnahmen:

Hygienevorgaben Land NRW für Wellness-Massagen – Stand 08.05.2020

1. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Gesichtsmassagen und ähnliche Behandlungen dürfen derzeit nicht ausgeführt werden. Ausschließlich medizinisch notwendige gesichtsnahe Behandlungen sind möglich.

2. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.

3. Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten des Massagestudios die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

4. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Massagestudios bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.

5. Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare Mund-Nase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem desinfizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden.

6. In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen.

7. Die Beschäftigten müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.

8. Für die Behandlung genutzte Textilien und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, dürfen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.

9. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grds. mindestens 3 Meter betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).

10. Die Bewegungsräume zur Einhaltung des 1,5 m – Abstandes sollen markiert oder abgesperrt werden.

11. Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden.

12. Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig.

13. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entfernen.

14. Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren.

15. Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle sind mind. zweimal täglich zu entsorgen. Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

Die kompletten Informationen gibt es auf dem Landesserver NRW zum Download:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_vom_8._mai_2020_0.pdf?fbclid=IwAR3mNLemdE8IgnGzRRJUSjIt6A5rennaXdl0m2yRjIVzTc1ey0JuimO2U28

Hygieneergänzungen für den Bereich “Prostitution” by Howard Chance

Geschlechtsverkehr, der nach dem ProstSchG ohnehin nur mit Kondom angeboten werden darf, kann nur in “Positionen” angeboten werden, bei denen sich die Köpfe der “Akteure” nicht zu nahe kommen. Es empfiehlt sich “a-tergo” (Hündchen-Stellung); Missionarsstellung nicht zu empfehlen; Reiter “falschrum” möglich.

Oralverkehr ausschließlich Frau bei Mann mit Kondom unter Abstandseinhaltung zum Kopf. Dazu kann Maske verschoben bzw. kurzzeitig abgenommen werden.

Körperreinigung besonders der Geschlechtsorgane hat grundsätzlich zu erfolgen. Dafür müssen Duschen nach jeder Benutzung und vor jeder Benutzung gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Gretchenfrage: Ermöglichen Hygienepläne eine zeitnahe Öffnung von Bordell-Betrieben?

Ich habe ja in meiner neuen Facebook-Gruppe gepostet, dass es keinen Sinn macht einen Führerschein zu machen, wenn Autofahren komplett verboten ist! Die Politik befasst sich nicht mal im Ansatz mit “Zulassen” von Prostitutionsbetrieben und verlangt dementsprechend auch keine “Hygienepläne”. Es gibt keine Bedingung, weil über die Öffnung überhaupt nicht nachgedacht wird! So hart es auch klingen mag! Es ist nicht verkehrt sich Gedanken zu machen, aber hier ein “Heilmittel” oder einen “Beschleuniger” zu erkennen, ist meiner Meinung nach deutlich zu optimistisch! Dass ist ein wenig so, als wenn man einen Wiederaufbau-Plan für die Zeit nach der Apokalypse entwickelt … etwas spitz formuliert.

Meine “Ideen” für ein mögliches gemeinschaftliches “Vorgehen” werde ich morgen in einem “Ideenpapier” präsentieren.

Einstweilen “Glück auf!”

Ihr/Euer Howard Chance

“Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise”

Corona: Prostitution bis 01.09.20 verboten? – Stufenpläne der Länder

 

Prostitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

Prostitution und Corona - Info-Dauerticker by Howard ChanceProstitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

Ticker zum Thema “Corona” haben gerade Hochkonjunktur und diese Ticker haben den Vorteil, dass man Infos kurz und knapp nachlesen kann und man so immer auf dem neuesten Stand bleibt.

Leitartikel von Howard Chance

Sexarbeit, Bordelle und Corona – Das Informationsupdate

Tickermeldungen edited by Howard Chance – Updated 27.04.2020

Mo, 27.04.2020 – NRW-Soforthilfen werden wieder ausgezahlt! – Der NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart berichtete in der heutigen Pressekonferenz, dass in NRW von 400.000 Anträgen auf Soforthilfe inzwischen 300.000 Auszahlungen geleistet wurden. 100.000 Anträge sind noch in der Prüfung. Auszahlungen sollen noch in dieser Woche erfolgen. Siehe Bericht Express.de

Mo, 27.04.2020 – Markus Söder denkt, dass Gastronomie-Öffnungen mit bestimmten Auflagen Ende Mai wieder möglich sein könnten! Vielleicht, eventuell? Die Formulierungen sind vorsichtig gehalten. Man will halt nichts wirklich versprechen und hält sich diverse Hintertürchen auf. Siehe Bericht Welt.de

Do, 23.04.2020 – Bundesweite Maskenpflicht ist beschlossene Sache! – Erst war es nur eine “Empfehlung” der Bundesregierung, nun kommt die bundesweite Maskenpflicht doch! Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich? Über Sinn und Zweck wird nach wie vor recht kontrovers diskutiert. Artikel dazu Spiegel.de

Do, 23.04.2020 – Erotikmesse Venus Berlin fällt in 2020 aus! – Der Veranstalter hat rechtzeitig die Reißleine gezogen, da die Stadt Berlin Großveranstaltungen wohl bis Ende des Jahres nicht zulassen wird. Ein entsprechender Erlass ist zwar noch ein wenig “salomonisch”, hat aber für Veranstalter keine Planungssicherheit! Pressemitteilung des Veranstalters

Mi, 22.04.2020 – KfW-Umfrage: Ein Drittel der Selbständigen hat überhaupt keine Einnahmen mehr! – Es sind drastische Zahlen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in einer Blitz-Umfrage ermittelt wurden: Bei mehr als der Hälfte der Selbstständigen sind mehr als 75 Prozent der Erlöse weggebrochen, ein Drittel hat gar keine Einnahmen mehr. Details bei Spiegel.de

Di, 21.04.2020 – RKI (Robert-Koch-Institut): Ohne Impfstoff keine Rückkehr zur Normalität! Wie auch Kanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Spahn weist das RKI darauf hin, dass erst nach Vorhandensein eines Impfstoffs eine mehr oder weniger vollständige Rückkehr in alte Lebensumstände möglich sein wird. Die Prognose für die Bereitstellungsfähigkeit eines Impfstoffs wird mit Herbst 2020 bis Frühjahr 2021 angegeben. Eine verdammt lange Zeit! Bericht dazu bei Bild.de

Mo, 20.04.2020 – Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisiert  die gegenwärtigen “Öffnungsdiskussionsorgien” Angela Merkel sieht Gefahr in zuviel Öffnungen, da die dadurch entstehenden Kontakte den positiven Trend umkehren könnten! Ähnlich sieht es auch Markus Söder, der für einen strengen Kurs steht und damit in Opposition zu Armin Laschet steht, der in NRW diverse Zugeständnisse macht. Details dazu bei welt.de

Mo, 20.04.2020 – DEHOGA: Jedem dritten gastronomischen Betrieb droht das Aus! Alarmierende Zahlen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Von den 223.000 gastronomischen Betrieben ist ein Drittel kurzfristig von einer Pleite bedroht! Kein Wunder bei anhaltenden Schließungen. Der Verband fordert Hilfen von der Bundesregierung. Detail dazu bei Managermagazin.de

So, 19.04.2020 – Gesundheitsminister Spahn: Abstandsregelungen noch für Monate notwendig! Jens Spahn hat in diversen Interviews betont, dass die geltenden Abstandsregelungen wohl noch für Monate gelten werden! Erst wenn ein Impfstoff vorhanden ist, sollen hier Lockerungen möglich sein. Nicht positiv für Branchen, die “Körperkontakt” praktizieren bzw. praktizieren wollen. Details dazu bei Tagesschau.de

Fr, 1704.2020 – RKI / Minister Spahn: Ausbruch ist beherrschbarer geworden! In einer Pressekonferenz berichten Lothar Wieler und Jens Spahn über die aktuelle Entwicklung bei Infektionen und Erkrankungen und kommen zu dem Fazit, dass der “Ausbruch beherrschbarer geworden ist”. Lage in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern und Staaten recht entspannt! Details bei Bundesregierung.de

Fr, 17.04.2020 – Prostitution in der Corona-Krise: Vogelschutz vor Frauenrechten! Sind Stadttauben wichtiger als Menschen in der Prostitution? Wie werden bei uns momentan Prioritäten gesetzt? Die “Ruhrbarone” haben dazu einen interessanten wie provokanten Artikel verfasst. Denkansätze und Thesen in schwieriger Zeit. Zum Artikel

Fr, 17.04.2020 – Land Baden-Württemberg verschärft das Prostitutionsverbot! Da es in der bisherigen Verordnung wohl Lücken gab und “lediglich” der Betrieb von sogenannten “Prostitutionsstätten” untersagt war, gibt es nun eine neue erweiterte Verordnung, die jegliche Tätigkeit nach § 2 Absatz 3 ProstSchG verbietet. Absolut keine Lockerung, Verschärfung! Nachzulesen auf der Seite der Landesregierung

Do, 16.04.2020 – Die Eckpunkte der Bund-Länder-Vereinbarung zur Corona-Krise! Auf der Seite der Bundesregierung sind die Eckpunkte der Einigung nachzulesen, die die Bundesregierung mit den Bundesländern getroffen hat! Wichtig: die Bundesländer sind an diese Regelungen nicht strikt gebunden, sondern können “Teilaspekte” individuell handhaben! Details bei Bundesregierung.de