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  • Presseschau – Prostitution in Düsseldorf – Amt hat alles im Blick!

    Presseschau – Prostitution in Düsseldorf – Amt hat alles im Blick!

    Presseschau - Prostitution in Düsseldorf - Amt hat alles im Blick!

    Presseschau – Prostitution in Düsseldorf – Amt hat alles im Blick!

    Das Team vom Düsseldorfer Ordnungsamt hat alles im Griff

    Informationsstand: 25. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das neue „Prostitutiertenschutzgesetz“ sehr früh in Angriff genommen und die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ich aus einem umfangreichen „Kundengespräch“ auch persönlich kenne, arbeiten freundlich, kompetent und zielgerichtet. Als Landeshauptstadt hat man ja auch eine Vorbildfunktion, der die Behörden in Düsseldorf nach meiner Wahrnehmung unbedingt nachkommen. Man hat die Betriebe schon im vergangenen Jahr „katalogisiert“, diese besucht, angerufen und dabei auf die gesetzlichen Pflichten hingewiesen. Die Ausrede: „Davon habe ich ja gar nichts gewusst!“, taugt in Düsseldorf „nichts“, da das Amt durch Internet-Recherchen und ähnliche Untersuchungen fast niemanden vergessen haben dürfte. Alle Kundinnen und Kunden, die ich in Düsseldorf betreue, waren überrascht, wie gut das Ordnungsamt informiert war und ist! Man weiß, was im Gesetz steht und rudert, im Gegensatz zu vielen anderen nordrhein-westfälischen Behörden nicht ziellos durch das „Haifischbecken“, denn die Hausaufgaben wurden einfach gemacht!

    Natürlich gibt es bei baurechtlichen Aspekten schon mal unterschiedliche „Auffassungen“, über die man aber konstruktiv diskutieren kann und die Düsseldorfer Behörde ist kein vorsätzlicher „Existenz-Vernichter“, aber Recht und Ordnung sind hier ein hohes Gut und das Einschalten der Baubehörde ist in Düsseldorf meistens obligatorisch! Auch bei den Beratungsgesprächen für Sexworkerinnen wird wirklich ausführlich gesprochen und informiert! Düsseldorf hält die Beratungszeiten ein und überreicht nicht einfach nach 10 Minuten „Blabla“ ein gestempeltes Dokument! Schiefe Geschäfte und „Halbwahrheiten“ haben in Düsseldorf wenig Chancen und auch bei den „Betriebskonzepten“ möchte man schon konkrete und nachprüfbare Informationen der Betreiberinnen und Betreiber! Darauf besteht ja auch ein gesetzlicher Anspruch und so sollte man sich schon etwas Mühe geben, um nicht als „zweiter Sieger“ vom Platz zu gehen. Vielleicht ist die Beschreibung „Hart aber fair“ die korrekte Charakterisierung für die Düsseldorfer Staatsdiener?

    In diesem Zusammenhang, gab es gestern, am Dienstag, dem 24. April 2018, einen recht umfangreichen Bericht der „Rheinischen Post“, den ich heute Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit zur Lektüre empfehle:

    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-stadt-hat-alle-28-bordelle-im-visier-aid-1.7534591

     

  • Prostitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Prostitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Prostitution 2017 - Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & BetreiberProstitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Bei nahezu allen Beratungsterminen der jüngeren Zeit, werde ich von Kundinnen und Kunden gefragt, was passiert, wenn ab dem 1. Januar 2018 in den sogenannten „Prostitutionsstätten“ Sexworker(innen) tätig werden, die (noch) nicht im Besitz einer „Anmeldebestätigung“ (Huren-Ausweis) sind. Wenn man den Gesetzestext liest, ist diese Frage schnell und präzise zu beantworten:

    Sexworker(innen) dürfen ohne vorhandene „Anmeldebestätigung“ ab dem 1. Januar 2018 nicht tätig werden. Betreiberinnen und Betreiber dürfen Sexworker(innen) nicht „beschäftigen“, was sie ohnehin in den seltensten Fällen tun, dürfen aber auch deren selbständige Arbeit in der Prostitutionsstätte nicht gestatten und auch keine Wohnungen zum ausdrücklichen Zweck der Prostitution vermieten oder zur Verfügung stellen.

    Beide Personengruppen begehen hier eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie gegen diese Bestimmung verstoßen, wobei man Sexworker(innen) beim „Erstverstoß“ angeblich lediglich ermahnen will. Betreibern wird man aber womöglich sofort eine Bußgeld auferlegen und das macht sich mitten im „amtlichen Erlaubnisprozess“ nicht so gut, da man ja seine „Unzuverlässigkeit“ geradezu markant zu Markte trägt!

    Doch bei allem guten Willen, wird es in vielen deutschen Städten und Kreisen überhaupt nicht möglich sein, bis zum 1. Januar 2018 noch in den Besitz eines Ausweises zu kommen und wir müssen zwischen unterschiedlichen Personengruppen innerhalb der Prostitution unterscheiden, da die Realität nicht immer zur amtlichen Handhabung passt:

    Nicola ist eine sogenannte „reisende Dame“, die oft über Monate von Stadt zu Stadt reist und sich in Bordellen oder bei Wohnobjekten zeitweilig einmietet. Sie hat für Januar Termine in 4 deutschen Großstädten gemacht und hat geplant in jeder Stadt eine Woche zu bleiben. Momentan ist sie in ihrer rumänischen Heimat und hat nun vom „Chef“ in Baden-Württemberg erfahren, dass sie am 3. Januar 2018 bei ihm nur „einchecken“ kann, wenn sie den berüchtigten „Hurenpass“ besitzt.

    Wie soll sie nun in den hinteren Karpaten an das Dokument kommen? Es gibt den Ausweis in keiner deutschen Botschaft im Ausland und da Beratungen stattfinden müssen, ist natürlich kein rein schriftliches Verfahren möglich!

    Anna-Maria wohnt in der Stadt, wo sie auch als Sexworkerin in einem Laufhaus tätig ist, hat vor 14 Tagen ihr Beratungsgespräch in ihrer Heimatstadt absolviert und hat in der Woche vor Weihnachten den Termin beim Ordnungsamt, wo sie ihrer „Prostitutionspapiere“ noch vor dem Jahreswechsel erhalten wird. Der Betreiber des Laufhauses setzt auf „lokales Personal“ und hat alle Damen sogar persönlich zu Amt gefahren.

    Warum bloß? Na, damit sich der Puff nicht am 1. Januar 2018 in ein reines Möbelparadies verwandelt und die Gäste vergeblich nach Damen Ausschau halten!

    Hätte Anna-Maria ihren „Huren-Ausweis“ z.B. in Köln beantragt, hätte sie bis Jahresende zwar keinen realen Ausweis, aber eine „Übergangsbescheinigung“, die quasi die Frist verlängert. Aber eben nur im regionalen Bereich und ganz sicher nicht in anderen Regionen und Bundesländern, wo der Erhalt der Papiere beispielsweise zeitgleich möglich gewesen wäre.

    Wenn ich rein „stationär“ arbeite, habe ich also deutliche Vorteile! Wenn ich hingegen „reise“, lande ich in den meisten Fällen im Chaos und stürze die Betreiberinnnen und Betreiber auch noch in einen „Gewissenkonflikt“?

    Zurück zu Nicola, die ihr Flugticket nach Baden schon vor einem Monat gebucht hat und nach der persönlichen „Auszeit“ ab 1. Januar 2018 wieder dringend Geld verdienen möchte. Wenn sie am 1. Januar 2018 in Baden landet, hat die zuständige Behörde, die den Ausweis theoretisch ausstellen, wegen Feiertag geschlossen. Auch am 2. Januar 2018 wird Nicola bei der Vorsprache nicht viel Glück haben, da man dem „Chef“ telefonisch bereits mitgeteilt hat, dass alle Beratungstermine bis Ende Januar vergeben sind.

    Nicola kann also vor Ort nichts tun, um an den notwendigen „Pass“ zu kommen und der Chef darf ihr die Arbeit in seinem Betrieb nicht erlauben, weil er damit kräftig gegen das neue Gesetz verstoßen würde!

    Muss Nicola jetzt nach Neumünster oder in eine andere „flexible Region“ reisen, um dort möglichst schnell einen Huren-Ausweis zu erhalten oder reicht es die Behörde vor Ort auf die Unmöglichkeit der Umsetzung hinzuweisen?

    Können Behörden Zugeständnisse machen und dies gegenüber den Betreibern schriftlich bestätigen? Oder sollte man es einfach darauf ankommen lassen und in einem möglichen Bußgeld-Verfahren seine Argumente vorbringen?

    Eine Fragestellung, die ich im Moment mit Fachleuten untersuche, und eine Fragestellung, mit der ich mich auch schon an Behörden gewandt habe! Die Antworten stehen noch aus und ich weiß auch warum: weil sich bislang niemand intensive Gedanken dazu gemacht hat! Klar, es bestand ja auch kein Bedarf und manchmal entstehen Probleme halt erst in der Praxis!

    Sobald ich amtliche Post zu meinen Fragen im Kasten habe, werde ich natürlich hier berichten. In einigen konkreten Fällen, bin ich ja bereits im Mandantenauftrag tätig und dabei läuft auch mehr und mehr die Zeit ab. Kann man auf telefonische Auskünfte vertrauen, wo man später den Namen des Sachbearbeiters nicht mehr erinnert?

    Wie halten Sie es? Gibt es weitere Problemstellungen, zu denen ich noch nicht berichtet habe? Dann freue ich mich über Ihre Rückmeldungen! Ich werde interessante Aspekte natürlich gerne in meinem Blog veröffentlichen! Versprochen!

    Einen frohen ersten Advent wünscht Howard!

  • Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Prostitution 2017 - Düsseldorf - Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf beschäftigt sich bereits seit geraumer Zeit intensiv mit dem neuen Prostitutionsgesetz und ich habe in den vergangenen Monaten einige Beratungsgespräche gehabt, bei denen es auch immer wieder um die sogenannten „Wohnungsbordelle“ ging, die nach jahrelanger Duldung nun auf dem Prüfstand stehen! Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben „Hausbesuche“ gemacht und den Betreiberinnen und Betreibern die „neue Rechtslage“, die eigentlich gar nicht neu ist, sondern jetzt nur neu „interpretiert“ wird, unmissverständlich erklärt: in der Stadt Düsseldorf keine Genehmigung bei fehlender baurechtlicher Nutzungserlaubnis, die in NRW ja zwingend zum Betriebskonzept gehört!

    Das Auftreten des Amtes war zwar freundlich, im Ergebnis aber doch ernüchternd. Alle, die gehofft hatten, dass der „Mega-Gau“ ausbleibt, wurden enttäuscht, wobei man aber von Seiten der Stadt gerne auf „Zwangsmaßnahmen“ verzichten möchte und daher die Betreiberinnen und Betreiber von „illegalen Betrieben“ geraten hat, die „Gewerbe“ zeitnah aufzugeben oder neue genehmigungsfähige Objekte zu suchen. Welchen Zeitrahmen es hier genau gibt, wurde nicht verkündet und ob Rechtsmittel greifen könnten, falls es doch zu Verwaltungsakten kommen sollte, kann man nicht sagen! Hier zählt jeweils der Einzelfall und dieser bedarf dann, wenn es „brennt“ unbedingt der anwaltlichen Prüfung!

    Fest steht jedenfalls, dass Düsseldorf „klare Kante zeigt“ und von dieser sicher unpopulären Entscheidung nicht gerade wenige „Wohnungs-Betriebe“ betroffen sein dürften. Die so gern angeführte „einfache Wohnungsprostitution“, wo sich eine mit Wohnsitz angemeldete Sexworkerin in der eigenen Wohnung „etwas dazu verdient“, steht übrigens in der Landeshauptstadt nicht auf dem Prüfstand. Ich habe von Fällen gehört, wo das Ordnungsamt fast fürsorglich ein „Downgrade“ empfahl, um eben nicht zur genehmigungspflichtigen „Prostitutionsstätte“ zu werden.

    Schon jetzt ist erkennbar, dass sich das „erotische Düsseldorf“ in den kommenden Monaten einschneidend verändern wird: nach Sperrgebiet am Hauptbahnhof, Schließung der bekannten Wollersheim-Bordelle in der Rethelstraße, geht es nun den vielen gemütlichen wie gewerblichen „Hostessen-Wohnungen“ an den Kragen und auch so manche „Asia-Massage“ wird es wohl bald nicht mehr geben, wenn das Amt, wie es nun aussieht, etwas genauer hinschaut. Ich selbst habe, als Kenner der Düsseldorfer Szene, schon festgestellt, dass einige asiatische Klingeln in Derendorf nicht mehr läuten und dass eine Reihe von Annoncen aus den bekannten Erotikforen gänzlich verschwunden sind!

    Sicher kein Zufall, sondern der „erfolgreichen“ Arbeit des örtlichen Ordnungsamtes zu verdanken, ein Amt, dass man absolut nicht unterschätzen sollte!

  • Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 - Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? - Risiko!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Ich habe heute morgen die Information erhalten, dass geschätzte Kollegen aus NRW die „Kundschaft“ auf bestehende „steuerliche Risiken“ bei der Anmeldung als Sexworkerin und Betrieb im Bereich der Prostitution hinweisen. Dies habe ich in meinem Buch ja auch bereits getan, ohne die genauen „Möglichkeiten“ aber exakt zu spezifizieren. Der Hinweis der Kollegen ist allerdings in der jetzigen Phase sehr hilfreich, da inzwischen (zumindest in NRW) amtliche Gespräche und Datenerhebungen stattfinden.

    Die „Mein Name ist Hase“-Methode war Jahrzehnte lang üblich und das „Schweigen“ machte ja auch Sinn, wenn man sein Bargeld hortete und die „Erklärung“ vermied. Und niemand kann übersehen, dass unser „Schutzgesetz“ neben der „Regulierung“ auch ganz klar  Aufspürung von „Steuerdelikten“ zum Inhalt hat. Man könnte als Überschrift hier schreiben:

    Prostitutionsgesetz 2017 – Dem Schwarzgeld (rückwirkend) auf der Spur!

    Wenn man als Sexworkerin beim Beratungsgespräch erwähnt, schon mehrere Jahre in der Branche tätig zu sein, kann diese Information beim Finanzamt landen, das sich dann wundert, dass weder über das „Düsseldorfer Verfahren“ noch sonst Steuern erklärt oder gezahlt worden sind. Klassische Steuerhinterziehung – Starker Anfangsverdacht mehr oder weniger durch indirekte „Selbstanzeige“, die aber hier nicht „befreiend“ wirkt!

    Der Hinweis der Kollegen, dass die Angaben von Sexworkern auch den Betrieben schaden können, ist überhaupt nicht abwegig, sondern leider eine durchaus bedenkliche Möglichkeit, denn die Art und Weise, wie zum Beispiel beim 50/50-Modell Umsätze geteilt werden, ist bezogen auf die immer mitschwebende Umsatzsteuer ein Fallstrick!

    Welche Dame hat schon eine Umsatzsteuernummer? Umsatz gerne – Steuer nein!

    Akzeptiert man bei der Berechnung von Einkommensteuer bei Sexworkerinnen schon mal „Märchen-Zahlen“ oder gibt man sich sogar mit den freiwilligen „Düsseldorfer Abgaben“ zufrieden, so ist es bei der Umsatzsteuer schon anders. Hier wird gerne versucht, den Betreiberinnen und Betreibern die komplette Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Was die Lady nicht zahlt, wird dem Betreiber auferlegt und das kann richtig teuer werden!

    Gibt es keine klaren und am besten vom fachkundigen Steuerberater erstellten Konzepte, können jederzeit unangenehme Briefe eintreffen und bei der Betriebsprüfung entstehen Ergebnisse, die Haus und Hof kosten können. Und strafbar kann die lasche Praxis auch noch sein! Glückwunsch!

    Wenn nun die Beamten der Ordnungsämter Abrechnungsarten und ähnliches beim Beratungsgespräch mit den Sexworkerinnen dokumentieren, diese Aufzeichnungen dann „irgendwie“ beim zuständigen Finanzamt landen, gerät „Holland womöglich schnell in Not!“ Und wer weiß schon, was die eigenen „Mitarbeiterinnen“ im lockeren Plausch arglos postulieren?

    Ich halte es zwar für ein Gerücht, dass die deutschen Finanzbehörden die städtischen Ordnungsämter gezielt als „Hilfsfahnder“ ausgebildet haben, dennoch sind entstehende „Zufallstreffer“ sehr wahrscheinlich. An dieser Stelle komme ich auf Pontius Pilatus zurück, den ich in meinem Buch bereits einschlägig erwähnte:

    Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben!

    Wenn ein Beamter im „dienstlichen Umgang“ Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten findet, kann er weitere Schritte einleiten (Opportunitätsprinzip); entdeckt oder vermutet er aber Straftaten, was bei Steuerhinterziehung der Fall ist, „muss“ er weitere Maßnahmen einleiten (Legalitätsprinzip).

    Das Ordnungsamt wird durch das neue Gesetz hier eindeutig zur „Ermittlungsbehörde“, die den eindeutigen gesetzlichen Auftrag hat, „Missstände“, gleich welcher Art, aufzuspüren! Erstaunlich finde ich, dass es wohl auch bei der „Gesundheitsberatung“ merkwürdige Fragen gibt, deren Antworten aber auch Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben werden dürfen. Hier sollte eine „Vertraulichkeit“ oberste Maxime sein!

    Aber da sind wir bei dem berühmten Pferd, dass sich vor der Apotheke erbrach … nebst der Moral von der Geschicht: „Reden ist Silber; Schweigen ist Gold?“

    Aber was nützt es mir als Betreiberin oder Betreiber, wenn ich mich zurückhalte, meine „Mieterinnen“ oder „Subunternehmerinnen“ aber gerne plaudern? Darauf habe ich keinen Einfluss und wenn ich darauf aktiv Einfluss nehmen, hätte dies äußerst negative Folgen und ich hätte sogar den „Vorsatz“ auf dem Zettel!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/27/prostitution-steuerfahndung-frankfurt-main/

  • Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 - Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf - Vorsicht!
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    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Ich war in dieser Woche wieder zu diversen Beratungsterminen unterwegs und bin dabei mehr oder weniger zwangsläufig mit „Behörden-Aktionismus“ konfrontiert gewesen, der u.a. auch Kundinnen und Kunden meiner Beratungsgesellschaft betroffen hat!

    Krefeld … auf dem Weg zu Recht und Ordnung? – Vorsätzliche Nötigung durch amtliche Diener?

    Aus Krefeld wurde mir von einem „Überfall“ der Ordnungsbehörden berichtet, bei denen sich um die 10 amtliche Personen fast gewaltsam Zutritt zu einer Hostessen-Wohnung verschafften, um der dort angemeldeten (!) Mieterin richtig Druck zu machen: neben der Aufforderung, die Wohnung umgehend zu verlassen, wurde jegliche Form der Prostitution mit mündlicher Androhung von Bußgeld verboten und als Krönung wurde mit Einsatz eines Drogenspürhundes gedroht und abschließend Zwangsprostitution unterstellt!

    Wenn eine „Meldeadresse“ vorliegt, kann man unmöglich der eigenen Wohnung verwiesen werden, da Wohnraum grundgesätzlich hohen Schutz genießt. Auch die Prostitution kann in der eigenen Wohnung nicht untersagt werden, wenn nicht Jugendgefährdung oder konkrete abzuwendende Gefahren für die öffentliche Ordnung vorliegen. Ein Skandal, wenn Leute vom Amt sich nicht ausweisen und sich wie üble Bahnhofs-Zuhälter benehmen! Willkür im Amt ohne jegliche rechtliche Grundlage!

    Sollte sich die „Routine-Kontrolle“ wirklich so gestaltet haben, muß man von schwerer Nötigung, Hausfriedensbruch und schwerem dienstlichen Fehlverhalten sprechen und die zuständige Staatsanwaltschaft sollte unbedingt eingeschaltet werden! Doch: unabhängige Zeugen sind leider Mangelware und so muss ich die Angelegenheit natürlich mit dem Fragezeichen versehen!

    Düsseldorf macht mobil … Einbestellungen und Hausbesuche!

    Die Landeshauptstadt gibt bereits Gas und eine emsige Mitarbeiterin des Düsseldorfer Ordnungsamtes mit spanischem Namen, hat bereits Dutzende von Wohnungsbordellen besucht und Betreiberinnen zum Teil bereits ins Amt einbestellt, um auf das neue Prostitutionsgesetz hinzuweisen und die möglichen Auswirkungen zu skizzieren.

    Zwar waren die mir zugetragenen Gesprächsinhalte mitunter etwas einseitig angelegt, in wichtigen Details auch durchaus strittig hinterfragbar, aber zumindest gab es keine wirklich negative Tendenz, die auf besonderen „politischen Willen“ hindeuten könnte, aber es wurde deutlich, dass Düsseldorf baurechtliche Mängel mit einfach weiter dulden wird, sondern dass
    die Genehmigungsfähigkeit von Prostitutionsstätten hier ganz sicher auch durch die bauamtliche Brille gesehen werden wird!

    Mögliche Kompromisse wurden durchaus angedeutet, ob man dies aber im Zweifelsfall schriftlich bestätigt bekommt, zweifle ich stark an, weil dies als dienstliches Vergehen gewertet werden dürfte! Düsseldorf hat der Prostitution nicht den Kampf angesagt, wird aber in jedem Fall mit dem neuen Gesetz regulierend eingreifen! Besonderr Nachlässigkeit ist nicht zu erwarten! Düsseldorfer Betreiber: aufgepasst!

  • Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Prostitution 2017 - Die Polizei unser Feind? - Die Behörden unsere Gegner?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Wenn man einigen „Polizeistaat-Schreiern“ folgt und in jedem Staatsdiener einen potentiellen Gegner sieht, hat man schnell sein persönliches Feindbild entwickelt und kann trefflich schimpfen. Als „Selbstzweck“ mag dies zwar bei allgemeiner Lebens-Tristesse helfen, aber man tut dem Staat und seinen Organen damit auch Unrecht an, denn es dieser existiert ja nicht, um seine Bürgerinnen und Bürger zu knechten. Vielmehr geht es erst einmal darum, dass Gemeinwohl zu ordnen und Dinge eben so zu regeln, dass ein Zusammenleben funktioniert! Wenn jede und jeder machen könnte und würde, was sie oder er will, würde unser System in wenigen Stunden völlig zusammenbrechen und wir würden unwiederbringlich im Chaos versinken.

    Ohne Gesetze und ohne Ordnung geht es nicht!

    Die staatlichen Organe der Legislative (Bundestag, Bundesrat, Länderparlamente) entwerfen, beraten und beschließen Gesetze; Staatliche Diener als Exekutive (Beamte, Behörden) setzten diese um und überwachen die Einhaltung der Verordnungen und Vorschriften. Gerichte (Judikative) entscheiden, ob alles seine Ordnung hat und ob die Verfassung gewahrt wird. Ein System der Gewaltenteilung, das sich bewährt hat und das uns als Bürger vor Willkür schützt!

    Daher kann ich persönlich nicht nachvollziehen, warum man Polizei und Ordnungsämter gerne unter den Generalverdacht stellt, ständig Jagd auf Bürger zu machen und warum grundsätzlich negative Absichten in den Vordergrund gestellt werden. Der Beamte, in welcher Behörde er nun auch arbeiten mag, hat einen klaren gesetzlichen Auftrag und muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die er auf seinen Tisch bekommt.

    Im Fall des neuen Prostitutionsgesetzes ist das nicht anders und hier entsteht gerade eine neue Problemstellung, die man so auch nicht automatisch im Blick hat: bis auf einige wenige „Spezialdezernate“ (Sittenpolizei und Schwerpunkt-Arbeitsgruppen) hat man in den deutschen Amtsstuben bislang wenig Berührung mit „Prostitution“ und die Funktionsweisen des Rotlicht-Milieus hat man nicht wirklich auf dem Schirm. Wie auch? Fälle, wo man in der Vergangenheit ordnungsrechtlich einschreiten musste, kamen nicht so oft vor. Nun sind die deutschen Ordnungsämter ab Juli 2017 in der Pflicht, einzureichende Betriebskonzepte auf Gesetzeskonformität zu prüfen, was einfach ein breites Hintergrundwissen voraussetzt. Wie will man Wucherei ermitteln, wenn einem Handreichungen dazu fehlen und wie will man vorgeschriebene Beratungsgespräche führen, wenn man branchenfremd und unerfahren ist?

    Diese Fragen stellt man sich momentan auch auf den Ämtern der Republik! Logo, in Großstädten wie Berlin, Köln, Hamburg, Frankfurt/Main, Stuttgart und München, wo es Rotlichtviertel, umfangreiche Wohnungsprostitution oder sogar Sperrgebietsverordnungen gibt, sind auch amtliche „Rotlicht-Experten“ zu finden, die auch ohne das neue Gesetz bereits seit Jahren vielfältige regulierende Aufgaben im „Gewerbe“ übernehmen.

    Aber auf dem sprichwörtlichen „flachen Land“, also in kleineren Städten und ländlichen Kreisen und Gemeinden, wird die Umsetzung des Gesetzes zum großen Problem, weil es eben an ausgewiesenen Experten fehlt und man auf dem „Markt“ auch mal nicht so eben Fachleute akquirieren kann, die zum einen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen können und zudem milieuerfahren sind. Planstellen für „Prostitution“ sind hier auch nicht wirklich vorgesehen, weil das nun mal erheblich Geld kosten würde, das ohnehin in schlank gemachten Verwaltungen fehlt!

    Vor diesem Hintergrund war es für mich dann auch nicht wirklich überraschend, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Ordnungsbehörden mein Buch bestellt haben und mich auch per E-Mail kontaktiert haben, um mir für mein Engagement zu danken. Ja, merkwürdig aber wahr: behördenintern gibt es noch keine ausführlichen Leitfäden und da ist man dann froh, wenn man auf dem „freien Markt“ zu Informationen kommt, die einem den Einstieg ins Thema erleichtern.

    Boah, Howard, Du kooperierst mit dem Feind? Ist ja ganz übel!

    Howard ist für alle da! – Ich kooperiere grundsätzlich mit allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Thema zu tun haben! – Sexworker finden ebenso meinen Rat, wie Bürger in Uniform oder mit Amtsgewalt, die sich informieren möchten und dabei (Überraschung!) sogar auf erweiterten Dialog setzen. Bei Gesprächen mit Bauämtern, die im Kundenauftrag erfolgten, bat man mich auf Amtsseite sogar um Hilfestellung, um Dinge „einvernehmlich“ zu lösen. Da saß dann kein böser Amtsschimmel, sondern ein engagierter Mitarbeiter, der überhaupt keine persönliche Intention hat, die Prostitution in Deutschland abzuschaffen!

    Nur sprechenden Leuten kann auch geholfen werden!

    Im persönlichen Dialog und im Gespräch kann man viel erreichen und wenn man freundlich fragt, sind Antworten meistens auch nicht negativ gefärbt! Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man mit jedem deutschen Amt ins Gespräch kommen und man wird sehr überrascht sein, dass man dort nicht nur auf Ablehner trifft, sondern sogar brauchbare Tipps erhält, wie man sein Projekt gestalten sollte, um eine Genehmigung zu erhalten.

    Die Polizei: Dein Freund und Helfer?

    Auch das kann ich durchaus bejahen! Zwar gibt schon einige polizeiliche Würger, die gerne ihre Macht demonstrieren und entsprechend markant auftreten, aber der überwiegende Teil der Polizeibeamten arbeitet völlig anders und korrekt: da wird schon mal ein Auge zugedrückt und statt eines Bußgelds gibt es nur eine mündliche Verwarnung. Im Gegensatz zu den Ordnungshütern in anderen europäischen Staaten, muss man sich vor der deutschen Polizei nicht fürchten, da Eigendynamik unerwünscht ist und der rechtliche Rahmen sehr eng gesteckt ist. Recht und Ordnung gelten nach innen und außen und Willkür ist so kaum möglich. Hier ist das existente Systeme vielen Bürgern eher zu lasch als zu streng und die Beamtinnen und Beamten beklagen sich oft über fehlende Befugnisse, weil der Staat diese eben bewusst nicht erteilt. Im Ergebnis ist es hier auch so, wie im „übrigen Leben“: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!

    Mir persönlich gefällt der Begriff vom „Bürger in Uniform“, dessen Image zwar immer angegriffen wird, der aber eben neben seiner Funktion auch ein normaler Bürger ist, der seinen Beitrag zum Gemeinwohl leistet und im Sinne der Rechtsordnung unverzichtbar ist. Er muss möglicherweise Dinge „vollstrecken“, die gar nicht seiner persönlichen Meinung entsprechen und wird dabei schnell zum Buhmann, der für das haften soll, was andere beschlossen und in Gesetzestexte gefasst haben. So geht es auch den Beamten ohne Uniform, die nun eben mit dem neuen Prostitutionsgesetz arbeiten „müssen“ und sich sicher schönere Sachen vorstellen können. Wenn ein Beamter künftig Ablehnungen verschickt, handelt er, wenn er nicht schwerwiegende Irrtümern unterliegt, einfach nur nach dem Gesetz und nicht persönlich, wie es sehr gerne unterstellt wird!

    Wenn ich beim Verständnis helfen kann und Menschen in Gedankenaustausch und Dialog bringe, sehe ich mich ganz sicher nicht als „Verräter“ oder „Kolaborateur“, sonder eher als Wegbereiter und -ebner. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies der erfolgversprechende Weg ist und vom Gegenteil wird man mich nur schwer überzeugen können!