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  • Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

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    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Kaum schreibe ich einen Artikel über Brandschutz in Prostitutionsstätten, schon schlägt das Schicksal in der Nähe meiner letzten Behausung gnadenlos zu! Nach einer Mitteilung von Radio Hochstift, ist der über die Region OWL hinaus bekannte Saunaclub Harem in Bad Lippspringe bereits seit vergangenem Donnerstag, dem 6. April 2017, amtlich geschlossen, weil u.a. die Brandmeldeanlage defekt war.

    Dies bedeutet, dass im Falle eines Brandes womöglich die Brandmeldung per Haussirene und/oder die automatische Alarmauslösung bei der zuständigen Feuerwache ausbleibt. Auch automatische Brandschutztüren, die Brandabschnitte automatisch abriegeln, könnten den Dienst verweigern, wenn die steuernde Anlage den Dienst verweigert. Aber es würde auch schon ausreichen, wenn nur einige Brandsensoren, von denen es im Objekt sicher eine große Anzahl gibt, den Ermüdungstod gestorben sind.

    Aus eigener Erfahrung in einem großen Betrieb weiß ich, dass Brandmeldezentralen nur bei regelmässiger Wartung zuverlässig funktionieren. Da diese Wartungen bei zugelassenen Fachbetrieben recht teuer sein können, wenn man nicht zielführend verhandelt, wird hier oft am falschen Ende gespart oder sogar selbst ein wenig gebastelt, was dann im Brandfall gleich auch noch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann, wenn nämlich ein Gutachter Manipulationen erkennen sollte!

    Was nun im „Harem“ vorlag, entzieht sich meiner Kenntnis, aber eine einwöchige Schliessung kostet richtig Taler und ist zudem noch mit einem ziemlichen Imageschaden verbunden. Zum Glück kann man Schäden an Brandmeldeanlagen in der Regel schnell reparieren und das Team vom Harem bekommt übermorgen (Donnerstag 13. April 2017) die Chance, dem untersuchenden Amt die reparierte Anlage erneut zu präsentieren. Ist alles OK, kann der Club umgehend wieder öffnen!

    Interessant war der im Pressebericht erwähnte „anonyme Hinweis“, der zur amtlichen Kontrolle führte: der Tippgeber muss ein Experte gewesen sein, der sich mit der Funktionsweise solcher Anlagen gut auskennt. Denn eine technische Störung sieht man eigentlich nur auf dem Anlagen-Display, wenn diese optisch eine Störung vermeldet. Ein defekter Senor selbst macht keine Töne und es wird wohl niemand alte Socken in die Alarm-Sirenen gesteckt haben, um akustische Signale zu unterdrücken.

    Ich tippe hier eher auf einen (ehemaligen) Mitarbeiter, der um die Probleme wußte und den Betreibern, aus welchem Grund auch immer, eins auswischen wollte, was ja nun auch eindruckvoll gelungen ist! Prost, Mahlzeit!

    Mit Bränden kenne ich mich leider sehr gut aus! Nicht, weil ich ständig Brand, also großen Durst habe, sondern vor einigen Jahren Opfer eines Brandanschlags wurde, wo eine intakte Brandmeldeanlage nichts mehr nützte, weil der Täter Brandbeschleuniger benutzte, der innerhalb von Minuten ein wahres Inferno erzeugte. Aber auch ohne kriminelle Energie und Hilfsstoffe, sind defekte Brandmeldeanlagen natürlich ein absolutes „no go“!

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Prostitutionsgesetz - Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?
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    Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Mit dieser Frage wurde ich in der Beratung kürzlich konfrontiert. Ein Bordellbetreiber, der einen etwas grösseren Wohnzimmer-Club betreibt, hatte Kontakt zu den Inhabern eines großen Saunaclubs gehabt und er hatte diese nach ihrer Einschätzung zum neuen Gesetz befragt. Es hatte ihn überrascht, dass die „FKKler“ ganz entspannt waren und mit der Gesetzeseinführung im Gegensatz zu ihm keine wirklichen Probleme befürchten.

    Daher stellte sich der Herr die Frage, was er denn mit seinem recht kleinen Club falsch macht und ob der Gesetzgeber womöglich erotische Großbetriebe schlichtweg irgendwie begünstigt. Kann das sein oder versteht es da etwas falsch?

    Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach: die großen FKK- und Saunaclubs werden amtlich bereits als Bordellbetriebe oder bordellartige Betriebe geführt und sind baurechtlich entsprechend abgenommen. Da in vielen dieser Clubs auch Alkohol ausgeschenkt wird, gibt es in der Regel auch Gaststättenkonzessionen, bei denen die Zuverlässigkeit der Betreiber schon immer geprüft wurde. Daher ist die ab Mitte 2017 notwendige Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte eher nur eine Formsache, die in den meisten Fällen zu keinen größeren Problemen führen wird.

    Das übliche Geschäftsprinzip mit den  „weiblichen Gäste“, die genau wie die männlichen Kunden einen Tageseintritt bezahlen, dürfte absolut gesetzeskonform sein und kann auch nicht unter „Ausbeutung“ oder „Wucherei“ fallen. Zwar muss man explizit auf die Kondompflicht hinweisen und bei der Werbung etwas zurückhaltend sein, aber im großen Ganzen arbeiten die „FKKler“ bereits jetzt so, dass es den neuen Regeln entspricht.

    Weil dies so ist, hält sich in diesem Bereich auch der Beratungsbedarf sehr in Grenzen. Obwohl FKK- und Saunaclubs sehr hohe Fixkosten haben, viel Personal benötigen und auch bei der Werbung nicht sparen, betrachte ich das Konzept als solches als ein Erfolgsmodell für die Zukunft. Solange ausreichend Kunden kommen und solange sich die Club-Dichte nicht weiter massiv erhöht, kann in diesem Marktsegment zumindest rechtlich wenig anbrennen, wenn man denn das Geschäft seriös betreibt und seine Steuern brav und pünktlich entrichtet.


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/