Schlagwort: Werbeverbote Prostitution

  • Prostitution 2017 – Portal-Beta-Tester(innen) gesucht – 11./12.09.2017

    Prostitution 2017 – Portal-Beta-Tester(innen) gesucht – 11./12.09.2017

    Prostitution 2017 - Portal-Beta-Tester(innen) gesucht - 11./12.09.2017
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    Prostitution 2017 – Portal-Beta-Tester(innen) gesucht – 11./12.09.2017

    Ja, der liebe Howard ist ja sehr umtriebig und nach wie vor auch als Publizist und Content-Entwickler tätig! Den ganzen Tag immer wieder das gleiche zu machen, ist ja langweilig und ist nicht wirklich kreativ! Daher arbeite ich gerade mit einem großen Medienunternehmer an der Weiterentwicklung und „Evolution“ eines Lifestyle-Portals im Bereich Erotik und Erotikkontakte. In der zweiten September-Woche steht eine erste umfangreiche Beta-Version bereit, die von „fiktiven“ Kundinnen und Kunden getestet werden soll.

    Welche Optik gefällt? Wie lässt sich die Oberfläche bedienen? Welche Funktionen sind gut und welche sollten verbessert werden? Gibt es denkbare Funktionen, die das Entwicklerteam möglicherweise vergessen hat? Laufen die Online-Tools sicher und zügig auf diversen Kunden-Plattformen oder gibt es hier womöglich „Bugs“?

    Was in der Theorie und im Testlabor gut funktioniert, kann in der Praxis vor Ort (also am heimischen PC oder Pad) doch noch Tücken haben und was für den Programmierer intuitiv erscheint, kann beim User ganz anders „ankommen“. Daher sind umfangreiche Tests vor einem Relaunch absolute Pflicht!

    Für einen solchen Test reisen wir am Montag, dem 11. September 2017 nach Köln und Düsseldorf und am Dienstag, dem 12. September 2017 durchs Rhein-Main-Gebiet, um persönlich ins Gespräch zu kommen. In etwa 30 – 45 minütigen „Interviews“ wollen wir dies ermitteln und daraus viele hilfreiche Schlüsse ziehen!

    Wir suchen primär Sexworkerinnen und Erotikbetriebe, die Online-Annoncen selbst erstellen und gestalten und auch Erfahrungen mit „Online-Tools“ haben, mit denen man Annoncen aufgibt und Bilder hoch lädt. Für die Teilnahme am „Beta-Test“ gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung und einige „Gimmicks“ für die persönliche Online-Werbung. Ob die „Interviews“ an zentralen Orten oder aber in Betrieben stattfinden, steht noch nicht fest, sondern wird im Sinne der Praktikabilität kurzfristig abgesprochen.

    Ich würde mich freuen, wenn Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, gerne aber auch interessierte Blog-Leserinnen und Leser von Prostitution 2017 mitwirken würden. Wer Zeit und Interesse hat, möge mir doch eine Email oder eine WhatsApp-Nachricht senden. Merci!

    Mailkontakt: howard.chance@t-online.de   WhatsApp: 0177-2727897

     

  • Prostitution 2017- Glossar – Werbeverbote Prostitution

    Prostitution 2017 - Glossar
    Bildquelle: Pixabay

    Das Verbot spezieller sexueller Praktiken

    Beitragsdatum: 15. November 2016 – Autor: Howard Chance (Publizist)

    Neben dem „Sex ohne Gummi“ und dem bald ebenfalls untersagten „Sex mit Schwangeren“, hat der Gesetzgeber noch weitere bislang üblichen „sexuellen Dienstleistungen“ indiziert. Diese „Tabus“ findet man in den Bestimmungen für Betreiber von Prostitutionsstätten und für Partyveranstalter. Darin werden u.a. „Flat-Rate-Sex“, „Gangbang“ und „Rape“ als „Themen“ im gewerblichen Bereich untersagt. In „FKK-Clubs“ soll „FKK“ nicht mehr zulässig sein, da die „Anordnung von Nacktheit“ eine unzulässige Weisung gegenüber den Prostituierten darstellt und deren Persönlichkeitsrechte massiv verletzt. Bei „Flat-Rate“ und „Gangbang“ sieht die Politik die sexuelle Selbstbestimmung gefährdet und stellt klar, dass solche Geschäftsmodelle zukünftig amtlich nicht mehr geduldet werden.

    So findet eine Prostituierte, die zwar persönlich kein Problem mit dem „Gangbang“ oder der „Flat-Rate“ hat, demnächst in dem Bereich einfach kein solches Beschäftigungsfeld mehr vor, da niemand solche Dinge zukünftig gewerblich anbieten darf. Wenn eine Prostituierte die „Gewerblichkeit“ umgeht, indem sie selbst, ohne Hinzuziehung weiterer bezahlter Kolleginnen, in ihrer Wohnung zu einem kleinen Gangbang einlädt, dürfte dies rechtlich wohl nicht zu rügen oder gar zu verbieten sein. Hier tun sich wahrscheinlich diverse „Gestaltungsmöglichkeiten“ auf, wenn man nur ein wenig intensiver darüber nachdenkt! – Es ist ein bisschen wie beim Schach: die Strategie entscheidet und es dauert, bevor man „matt“ steht!

    Man sollte die „Sache“ aber unbedingt beachten, da empfindliche Bußgelder drohen und Betreiber bei wiederholten Verstössen auch ihre „Erlaubnis“ verlieren können!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/13/neue-werbeverbote-ab-1-juli-2017-durch-das-prostitutionsgesetz/